Neues zur Uni-App

Vor einem halben Jahr habe ich mir die Uni-App der Uni Bonn näher angesehen. Was hat sich seitdem (das letzte Update kam vor ca. 3 Wochen) verändert?

Neues

splash

Beim Start der App wird man nun von einem dezenten Splashscreen im Corporate Design der Universität begrüßt.

Relativ bald hinzugekommen sind Menüpunkte für BASIS, eCampus und “Info & Impressum”. So viele Menüpunkte brauchen natürlich ihren Platz, und deshalb sind die Screenshots in diesem Artikel auch auf meinem Tablet entstanden, weil man auf meinem Smartphone schon scrollen muss.

Moar Menüpunkte!

Moar Menüpunkte!

BASIS und eCampus sind wie viele restliche Elemente auch einfach als Webseite eingebunden. Das ist immerhin eine Verbesserung dazu, sie gar nicht zu erwähnen, aber ersetzt natürlich immer noch keine native App.

Der Bereich “Info & Impressum” enthält: Das Impressum, allgemeine Infos zu ausgesuchten Punkten der App, und eine Übersicht über wichtige Telefonnummern, die man auch gleich per Verknüpfung anrufen kann.

Hier erfährt man auch, dass die Gestaltung und technische Umsetzung der App durch STUDICLUSTER aus Stuttgart erfolgt. Der Selbstdarstellung auf ihrer Webseite ist zu entnehmen, dass ihr Geschäftsmodell darauf aufbaut, Werbung von Unternehmen direkt an Studierende zu vermarkten. Dass die App aktuell noch werbefrei ist, wird sich auch voraussichtlich bald ändern. Verständlich: Die Universität jammert in letzter Zeit verstärkt, dass sie überall sparen muss, und da möchte man das Zusatzangebot Uni-App natürlich möglichst kostenneutral umsetzen. Einen faden Beigeschmack hat das für mich allerdings schon. (“Universität verkauft ihre Seele und ihre Studierenden an die Wirtschaft bla blubb”)

Oh, und es gibt lustige Werbeplakate. Steckonsuniindetäsch! Oder so.

Verbesserungen

“Wetter” heißt nun schon seit längerem “Regenradar”, was den Kern der Sache irgendwie besser trifft. Außerdem hat die Webseite der Uni (die ja so oft eingebettet wird) ein für Mobilgeräte angepasstes Layout verpasst bekommen. Das sieht zwar nicht wirklich schön aus, lässt sich aber etwas besser bedienen als zuvor.

Veranstaltungen aus dem Veranstaltungskalender verraten endlich direkt in der Übersicht Datum und Uhrzeit. Außerdem lassen sie sich in der Detailansicht als Event in den lokalen Kalender exportieren. Seltsamerweise werden typographische Anführungszeichen und Bindestriche nur als Fragezeichen dargestellt. UTF-8-Support ist schon kompliziert. Vergleicht man die Veranstaltungsübersicht jetzt mit der Situation vor einem halben Jahr, ist sie um ein Vielfaches nützlicher geworden.

Endlich ein Veranstaltungskalender, der den Namen halbwegs verdient.

Endlich ein Veranstaltungskalender, der den Namen halbwegs verdient.

Der Studienkompass schließlich lädt die PDF-Dateien jetzt einfach direkt und zeigt sie in der lokalen PDF-App an, statt in irgend ein Bandbreiten-Limit zu fallen.

Was noch stört

BASIS und eCampus hatten lange Zeit das Problem, dass man von ihnen in der eingebetteten Version keine PDF-Dateien herunterladen konnte. Bei eCampus funktioniert das mittlerweile, indem der externe Browser geöffnet wird – bei dem man sich dann erneut anmelden muss, bevor der PDF-Download startet. Bis auf eine erhöhte Sichtbarkeit bietet die Einbindung von BASIS und eCampus in die Uni-App aktuell also keinen Mehrwert gegenüber der Nutzung im Browser. Dass die App mal direkt auf die Daten in eCampus und BASIS zugreifen wird, ist laut Andreas Archut, Pressesprecher der Universität, aktuell eher unwahrscheinlich. Eine entsprechende Schnittstelle müsste man wohl teuer vom Hersteller kaufen bzw. erst entwickeln lassen. Hat die Uni Geld für sowas, das man nicht sinnvoller ausgeben könnte? Siehe oben.

Die Menüführung ist auch noch etwas komisch. Mit der Zurück-Taste komme ich nicht zurück zum Menü, dem Ausgangspunkt aller Schandtaten, sondern zurück aus dem Hauptmenü heraus auf die Inhaltsseite. Dort schließt zweimaliges Tippen auf “Zurück” die App. Das ist besonders dann verwirrend, wenn man gerade aus dem Menü in eine Seite navigiert hat und dann per “Zurück” eben nicht zurück ins Menü kommt, sondern mit dem Hinweis konfrontiert wird, nochmaliges Tippen beende die App.

Und die Konkurrenz?

Ende November 2014 sollte “voraussichtlich” die vom AStA entwickelte Uni-App “der Öffentlichkeit präsentiert” werden. Hat da jemand was von mitbekommen?

 

Offenlegung

Ich habe mich bislang zweimal mit dem Dezernat 8 “Hochschulkommunikation” der Universität getroffen, um über die Uni-App und die technischen Rahmenbedingungen zu sprechen und ggf. Verbesserungsvorschläge zu geben. Dabei habe ich auf Kosten der Universität 1 Glas Wasser getrunken.

Was passiert, wenn man der Uni Bonn zu viel Geld überweist

Jedes Semester wird wieder ein etwas höherer Semesterbeitrag fällig, und jedes Semester ist die Versuchung groß, etwas mehr Geld zu überweisen und zu gucken, wie die Uni Bonn damit zurecht kommt.

Als Serviceblog haben wir1 das für Sie im letzten Semester getestet. Nach Eingang der Überweisung sieht das Beitragskonto in BASIS so aus:

ueberzahlung-1

Eine Überzahlung wurde festgestellt. Huch!

Dann passiert lange nichts. Das nächste Semester taucht auf, doch die Überzahlung bleibt bestehen. Wird die Uni es irgendwann noch schaffen, den Betrag auf’s nächste Semester anzurechnen? Spannend!

Ja

Ta-daa!

Ja, sie schafft es. Und das ist doch auch mal schön.

  1. = Ich

Wie man einen Verwaltungsrat besetzt

Der Verwaltungsrat des Studierendenwerks Bonn hat aktuell sieben Mitglieder. Durch das Inkrafttreten des Hochschulzukunftsgesetzes wird er jedoch ab 1. April 2015 aus folgenden neun Personen bestehen:

  • 3 Studierende der Uni Bonn
  • 1 Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • 1 “anderes Mitglied” der Uni Bonn
  • 2 Bedienstete des Studierendenwerks
  • 1 Person mit “einschlägigen Fachkenntnissen”
  • 1 Mitglied des Rektorats der Uni Bonn oder der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
  • 1 kooptiertes1 Mitglied der jeweils anderen Hochschule

Das kooptierte Mitglied ist im Studierendenwerksgesetz nicht vorgesehen, deshalb wollen wir es hier ignorieren. Ich sagte ja: Neun Personen.

So ein Verwaltungsrat sieht also folgendermaßen aus:

Der kleine Verwaltungsrat für die Hosentasche

Der kleine Verwaltungsrat für die Hosentasche.

Diese Mitglieder werden in der Regel von ihren jeweiligen Mitgliedergruppen gewählt oder ernannt. Die studentischen Mitglieder zum Beispiel werden jeweils von den Studierendenparlamenten der Uni Bonn (3) und der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (1) gewählt.

Lustig wird das Ganze, weil das Hochschulzukunftsgesetz folgenden Absatz in § 5 – Bildung des Verwaltungsrates einfügt:

(3) Mindestens vier Mitglieder des Verwaltungsrats müssen Frauen sein.

Mehr steht da nicht. Wie wird das sichergestellt? In welcher Reihenfolge werden die Mitglieder gewählt, wer muss auf wen Rücksicht nehmen? Was passiert, wenn auf einmal weniger als vier Frauen gewählt werden? Die Antwort: “Tja.”

Wenn man sich nun überlegt, wie man sicherstellen kann, dass alle zwei Jahre2 auch wirklich mindestens vier Frauen in den Verwaltungsrat gewählt werden, dann stellt sich natürlich zunächst einmal die Frage, wie utopisch diese Situation denn eigentlich in der Realität (also ohne Quote) wäre.

Das hier ist der aktuelle Verwaltungsrat mit seinen sieben Mitgliedern:

Verwaltungsrat-current

Die Frauen tragen hier zur besseren Unterscheidbarkeit einen Hut.

Eins, zwei, viele… Huch! Bereits unter den sieben derzeitigen Mitgliedern sind vier Frauen. Und das ganz ohne Zwang! Verrückt.

Nehmen wir nun einmal idealisiert an, dass jedes gewählte Verwaltungsrats-Mitglied mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % eine Frau und mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 % keine Frau ist.

Ein bisschen Wahrscheinlichkeitsrechnung verrät uns, dass der neunköpfige Verwaltungsrat dann jedes Mal mit einer Wahrscheinlichkeit von 74,6 % gesetzeskonform besetzt wäre. Das sind immerhin fast ¾.

Eine Besonderheit gibt es noch bei der Person mit “einschlägigen Fachkenntnissen”. Die wird nicht von ihresgleichen gewählt (wie soll das auch gehen), sondern von den restlichen Mitgliedern des Verwaltungsrats bestellt3. Das bedeutet, dass die acht gewählten Verwaltungsratsmitglieder selbst dann noch einen gesetzeskonformen Verwaltungsrat erschaffen können, wenn unter ihnen nur drei Frauen sind – indem sie eine Frau mit einschlägigen Fachkenntnissen bestellen.

Berücksichtigt man dies in den Berechnungen, dann wird ein mit zufällig ausgewürfelten Geschlechtern besetzter Verwaltungsrat in 85,5 % der Fälle korrekt besetzt, und kann sich in 63,6 % aller Fälle zusätzlich noch aussuchen, ob er eine Frau oder eine nicht-Frau mit einschlägigen Fachkenntnissen bestellen möchte4.

Soweit zur theoretischen Ausgangslage, die gar nicht mal so schlecht aussieht. Das Problem ist, dass Menschen (leider?) nicht so ganz probabilistisch veranlagt sind. Einfaches rejection sampling wird deshalb nicht klappen, weil die verschiedenen Gremien mutmaßlich darauf aus sein werden, wiederholt ihre Lieblingspersonen zu wählen. Die jedoch wechseln ihr Geschlecht in der Regel eher selten, weshalb eine Wiederholung des gesamten Auswahlvorgangs nicht unbedingt ein grundlegend anderes Ergebnis zur Folge haben wird. Die verschiedenen Stellen (Hochschulen, Beschäftigte, Studierendenparlamente) müssen also wohl oder übel miteinander reden und sich absprechen.

Man könnte alle zwei Jahre auf’s Neue auswürfeln, welche Plätze mit Frauen besetzt werden müssen und auf welche auch nicht-Frauen gewählt werden dürften. Dabei könnte es aber leicht passieren, dass ein Platz immer und immer wieder mit einer Frau besetzt werden muss, und die entsprechende Stelle sich, warum auch immer, benachteiligt fühlt.

Ideal wäre es, wenn jede Stelle “ihre” Posten paritätisch besetzen könnte. Das klappt aber nur so mittelprächtig, wenn man nur 1 Posten zur Verfügung hat. Auch bei ungerader Platzzahl (SP Uni Bonn) würde sich die Frage stellen, ob man jetzt mindestens eine oder mindestens zwei Frauen wählen sollte.

Als Alternative wäre folgende Vereinbarung zwischen allen Beteiligten denkbar:
Es werden maximal 6 Frauen gewählt. Jeder Posten, der bei einer Wahl mit einer Frau besetzt wird, wird zwei Jahre darauf mit einer nicht-Frau besetzt – und umgekehrt. Hat man bei einer initialen Verteilung mindestens vier und höchstens sechs Frauen untergebracht, so bleibt die gesetzliche mindestens-vier-Frauen-Vorschrift auch in den nächsten Jahren erfüllt. Als Nebeneffekt würde so auch eine Unterrepräsentation von nicht-Frauen im Verwaltungsrat verhindert.

Auch bei diesem System kann man natürlich behaupten, eine Person sei “nur gewählt worden, weil sie eine Frau ist”, und nicht etwa wegen ihrer Kompetenz. Selbiges gilt hier jedoch für nicht-Frauen.

Bleibt noch ein Problem: Das Mitglied des Rektorats der Uni Bonn oder der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg ist in der Regel die Kanzlerin oder der Kanzler. Das wären also ganze zwei Personen, aus denen man auswählen kann. Glücklicherweise ist die Kanzlerin der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg eine Frau und aktuell Mitglied des Verwaltungsrats. Im Allgemeinen könnte man aber diesen Platz aufgrund des sehr begrenzten Kandidierendenfeldes von der Wechselregelung ausnehmen.

So sähe das dann aus (Abbildung ähnlich).

So sähe das dann zum Beispiel aus (Abbildung ähnlich). Alle zwei Jahre glitzert es.

  1. Kooptiert heißt in diesem Fall, dass dieses Mitglied alles darf, außer abstimmen.
  2. die Amtszeit der Verwaltungsratsmitglieder beträgt 2 Jahre.
  3. Ob’s da auch einen Lieferdienst gibt? “Hallo, ich hätte gern eine Person mit einschlägigen Fachkenntnissen!” – “Macht 6,50 €”.
  4. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass er in 21,9 % der Fälle eine Frau bestellen muss und in 14,5 % die Vier-Frauen-Vorgabe nur noch durch eine oder mehrere Geschlechtsumwandlungen (oder Rücktritte) erfüllen kann.