DkW | Anhang 2: Die reine Briefwahl

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Es kommt vor, dass man eine Urnenwahl nicht wie gewohnt durchführen kann. Das kann beispielsweise an einer Pandemie liegen, die dazu führt, dass sich erstens sehr wenige Wahlberechtigte in den Universitätsgebäuden aufhalten, und zweitens an den Urnen ein erhöhtes Infektionsrisiko für Wählende und vor allem Wahlhelfende entsteht. Die sicherste1 Alternative stellt die reine Briefwahl dar. Dieser Artikel erklärt, wie man das organisiert. Beziehungsweise, wie das ganz konkret 2020/21 mit fast 38.000 Wahlberechtigten organisiert wurde.

Grundsätzliches

Bei einer reinen Briefwahl geht es darum, dass keine Stimmabgabe in Präsenz stattfindet, sondern ausschließlich Briefe verschickt werden. Im konkreten Fall, damit die Zahl der physischen zwischenmenschlichen Kontakte bei der Wahl möglichst gering ausfällt.

Da gibt es nun zwei Modelle:

1. Alle Wahlberechtigten bekommen die Unterlagen unaufgefordert zugeschickt

Nachteil: Die hohen Kosten. Für alle Wahlberechtigten fällt Porto an, für alle Wahlberechtigten müssen Wahlunterlagen gedruckt werden.

Vorteil: Wahlberechtigte können nicht vergessen, ihre Unterlagen zu beantragen, und sich hinterher auch nicht beschweren, sie hätten von nichts gewusst2. Eine Wahlbeteiligung von fast 100 % ist problemlos möglich.

2. Wahlberechtigte bekommen die Wahlunterlagen nur auf Antrag zugeschickt

Nachteil: Die Wahlbeteiligung würde vermutlich im niedrigen einstelligen Prozentbereich liegen. Beschwerden von Studierenden, die nach der Frist merken, dass sie noch wählen wollen, wären wahrscheinlich. Dazu kommen ggf. rechtliche Probleme, die ich als juristischer Laie an dieser Stelle nicht beurteilen kann.

Vorteil: Nur, wer tatsächlich wählen möchte, verursacht Kosten (Porto + Druck).

Bezüglich des Rückportos gibt es ebenfalls zwei Möglichkeiten: Die Wahlberechtigten zahlen es, oder die Studierendenschaft/Uni übernimmt es3. Auch hier gilt: Wenn man von den Wahlberechtigten auch noch eine Briefmarke verlangt, geht die Wahlbeteiligung vermutlich in den Keller.

Zum Glück haben wir uns zusammen mit der Universitätsverwaltung für die erste Option bei Übernahme des Rückportos entschieden. Beziehungsweise, wir haben sie zunächst einmal angestrebt. Apropos Universitätsverwaltung:

Mit der Universitätsverwaltung absprechen

Reguläre Präsenzwahlen zum Studierendenparlament werden traditionell zusammen mit den Wahlen zu den Gremien der Universität durchgeführt. Dies spart eine Menge Geld und Organisationsaufwand, weil man die Wahlhelfenden gemeinsam bezahlen (spart 50 %) und bestimmte Aufgaben aufteilen kann.

Bei einer reinen Briefwahl gibt es zwar erstmal keine gemeinsamen Wahlhelfenden mehr, aber dafür eine Menge Briefe, für die man potenziell das Porto teilen kann.

Mit den Briefen ist das so eine Sache: Man kann die Unterlagen beider Wahlen in einem gemeinsamen Brief zu den Wahlberechtigten senden, und man kann sie in einem gemeinsamen Brief zurücksenden lassen. Oder man macht beides in jeweils getrennten Briefen. Oder gemischt. Hat (fast) alles Vor- und Nachteile:

Gemeinsamer Hin- und Rückbrief

Aus Portosicht kostengünstigste Möglichkeit, da sowohl für den Hin- als auch für den Rückversand nur Porto für einen Umschlag gezahlt werden muss.

Problem: Die Gremienwahlen dürfen ihre (= unsere) Rückbriefe erst mit Beginn der Auszählung öffnen. Das heißt, dass die Auszählung der Studierendenparlamentswahl entweder gleichzeitig mit der Auszählung der Gremienwahlen stattfinden muss, oder erst danach stattfinden kann. Also effektiv danach, denn für eine parallele Auszählung fehlt schlicht und einfach der Platz, wenn man dabei auch noch zur Infektionsprävention Abstandsregeln einhalten möchte.

Gemeinsamer Hinbrief, getrennte Rückbriefe

Der größte Teil der Portokosten (für 38.000 Hinbriefe) kann geteilt werden, für die Rücksendung muss dann zweimal Porto bezahlt werden. Dafür ist das Porto für die einzelnen Rückbriefe etwas geringer als für den gemeinsamen (2x 80ct vs. 1x 95ct).

Großer Vorteil jedoch: Die Rückumschläge der beiden Wahlen können bei Ankunft sortiert und unabhängig voneinander verarbeitet werden. Was der Hauptgrund ist, weshalb wir uns schließlich für dieses Modell entschieden haben.

Getrennte Hin- und Rückbriefe

Keine Möglichkeit, durch Synergieeffekte Kosten zu sparen. Konnte zum Glück vermieden werden.

Getrennte Hinbriefe, gemeinsamer Rückbrief

Völliger Schwachsinn. Steht hier nur der Vollständigkeit halber.

Ein dickes Päckchen

Für eine Präsenzwahl des Studierendenparlaments benötigt man vor allem ein Druckerzeugnis: Den Stimmzettel.

Für eine Briefwahl sind es plötzlich vier: Der Stimmzettel, ein Anschreiben/Wahlschein, ein Rückumschlag und ein Stimmzettelumschlag.

Bei den Gremienwahlen sieht es ähnlich aus: Zu den bis zu vier Stimmzetteln, die Wahlberechtigte bekommen (Senat, Fakultätsrat/BZL-Vorstand, SHK-Stelle, Wahlgremium4), kommen ebenfalls ein Anschreiben/Wahlschein, ein Rückumschlag und ein Stimmzettelumschlag.

Schlimmstenfalls erhält eine Wahlberechtigte also einen Brief mit 11 Inhaltsstücken! Leider packt das die Kuvertiermaschine der Unidruckerei nicht. Nun könnte man das per Hand packen, aber das ist bei über 20 verschiedenen Konfigurationen einerseits sehr fehleranfällig, und andererseits fällt diese Arbeit genau in die Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr, wo man räumlich und personell sehr eingeschränkt ist. Außerdem wäre das eine Situation mehr, bei der man aus Präventionssicht glücklich ist, wenn man sie komplett vermeiden kann.

Die Universitätsverwaltung hat daher die gesamte Dienstleistung ausgeschrieben – Druck, Verpackung, Versand – und glücklicherweise am Ende ein Angebot ausgewählt, mit dem das gut funktioniert hat. Da bin ich ganz froh, dass dieser Teil von einem Verwaltungsapparat erledigt wurde der das beruflich macht, und wir nicht selbst die Ausschreibung dieser teuren Dienstleistung durchführen mussten.

Ist das überhaupt legal?

Nein. Sowohl die Wahlordnung für die Wahl zum Studierendenparlament als auch die Wahlordnungen zu den Gremien der Universität sahen nicht die Möglichkeit einer reinen Briefwahl vor. Also mussten sie geändert werden. Was für das Studierendenparlament (ein Gremium, eine Wahlordnung) etwas einfacher ist als für die Gremien der Universität (neun Gremien, elf Wahlordnungen). Aber es hat geklappt!

Man muss nur früh genug damit anfangen: Der erste Antrag zur Wahlordnungsänderung lag Anfang September 2020 im Studierendenparlament vor, die Wahl war für Januar 2021 geplant. Dass die Wahl tatsächlich als reine Briefwahl durchgeführt werden soll, hat der Wahlausschuss schließlich am 27. November 2020 auf Grundlage der geänderten Wahlordnung beschlossen – im Grunde genommen war zu diesem Zeitpunkt die gesamte Planung der Briefwahl mit dem externen Dienstleister schon abgeschlossen, der Beschluss nur noch reine Formsache.

Adressspaß

Der Druckdienstleister benötigt natürlich die Adressen, an die er die Unterlagen senden soll. Problem: Viele Studierende sind wegen der Pandemie im Januar nicht unbedingt an dem Ort, den sie als Korrespondenzadresse in BASIS angegeben haben. Daher wurden die Studierenden per E-Mail darauf hingewiesen, dass im Januar Briefwahlen stattfinden, und aufgefordert, bis zu einem Stichtag in BASIS die Adresse zu hinterlegen, an der sie im Januar Post erhalten können. Nach dem Stichtag wurden die Adressen dann von der Universitätsverwaltung exportiert, nach Konfigurationen sortiert und dem Druckdienstleister zur Verfügung gestellt.

Drucken und schicken

Nachdem die Wahl ausgeschrieben war, die Listen ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht hatten und zur Wahl zugelassen worden waren, konnten wir unsere Stimmzetteldruckvorlage an den Druckdienstleister senden und die Probedrucke absegnen.

Danach gab es für uns praktisch nichts mehr zu tun: Die Unterlagen wurden ohne unser Zutun gedruckt, verpackt und verschickt – zum Großteil sogar noch vor Neujahr.

Eine Wahlzeitung gab es dieses Jahr zwar auch, aber ausschließlich digital. Das spart die Druckkosten, und da während der Pandemie sowieso niemand in der Uni herumlaufen sollte, lohnt es sich sowieso nicht, groß Geld in physische Wahlwerbemittel zu stecken.

Sammeln und zählen

Die Poststelle der Universität hat die eintreffenden Rückumschläge gesammelt, bis wir sie etwa alle zwei Tage gemeinsam mit den Gremienwahlen abgeholt, nach Studierendenparlament / Gremien sortiert und in Zwischenlagerurnen gesteckt haben. Die Anzahl der eingetroffenen Rückumschläge für das Studierendenparlament haben wir dabei grob gezählt und öffentlich dokumentiert.

Bei der Briefwahl muss man vor der Auszählung ein paar Schritte mehr tun als bei der gewöhnlichen Urnenwahl. Zunächst muss der Rückumschlag geöffnet werden. Darin müssen sich ein unterschriebener Wahlschein und ein verschlossener Stimmzettelumschlag befinden. Wenn die Person, der der Wahlschein gehört, tatsächlich wahlberechtigt ist und nicht bereits abgestimmt hat, wird der Wahlschein abgeheftet und der immer noch verschlossene Stimmzettelumschlag in eine Urne geworfen.

Bei der Auszählung selbst werden dann diese Urnen, die ausschließlich verschlossene Stimmzettelumschläge von wahlberechtigten Personen enthalten, geöffnet und ausgezählt.

Die beschriebene Rückumschlagsprüfung haben wir in der “Wahlwoche”, also den vier Tagen vor dem offiziellen Ende der Wahl, durchgeführt. Dazu hatten wir in zahlreichen Schichten je fünf Teams à zwei Wahlhelfenden, die die Umschläge geöffnet und geprüft haben. Um den Vorgang erheblich zu beschleunigen, hatten wir vom Druckdienstleister auf die Wahlscheine für das Studierendenparlament neben der Adresse jeweils noch die Matrikelnummer als Barcode drucken lassen. So konnten die Wahlhelfenden mit einem Barcodescanner in einem zentralen Programm die Person, deren Wahlschein sie gerade vor sich hatten, nachschlagen und als “hat gewählt” markieren. Oder halt Rückumschläge mit Problemen aussortieren. Damit kamen wir insgesamt ungefähr auf eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 Umschlägen pro Stunde pro Team. Die Höchstgeschwindigkeit waren etwa 100 Umschläge pro Team in einer Stunde.

DkW | Anhang 2: Die reine Briefwahl
Rückseite eines Wahlscheins mit Anschrift und Barcode (Muster)

Die eigentlich Auszählung am Donnerstagabend lief dann (bis auf die Infektionsschutzmaßnahmen) ganz normal, bis auf den Punkt, dass die Stimmzettel nach dem Öffnen der Urne zunächst aus den Stimmzettelumschlägen geholt werden mussten.

Was kostet die Welt Briefwahl

Wegen der doch erheblichen Verschiebung der Kosten bei der Durchführung einer reinen Briefwahl musste das Studierendenparlament einen Nachtragshaushaltsplan verabschieden. Zum Glück war der Überschuss aus dem vorherigen Haushaltsjahr etwas größer als geplant, sodass hier etwa 20.000 € relativ problemlos in den Haushaltstitel für die Wahlen gepumpt werden konnten. Die folgenden Kosten sind gaaaanz grob geschätzt.

Kosten, die sonst anfallen, bei der reinen Briefwahl aber nicht:

  • Druck der Wahlzeitung (~ 2.000 €)
  • Wahlhelfende in den Wahllokalen (~ 11.000 €)
  • Miete für Transporter zum Urnentransport (~ 1000 €)

Kosten, die bei der reinen Briefwahl anfallen, sonst aber nicht:

  • Porto Hinversand (38.000 x Großbrief à 1,55 € = 58.900 €. Geteilt mit der Uni im Verhältnis 4:75 und mit einem kräftigen Mengenrabatt von ca. 25ct pro Sendung läuft das auf ~16.500 € für die Studierendenschaft hinaus)
  • Porto Rückversand (6.558 x Standardbrief à 80ct = 5.346,40 € – abhängig von der Wahlbeteiligung, weiß man immer erst hinterher)

Kosten, die erheblich höher sind als bei einer Urnenwahl:

  • Kosten für Material, Druck und Kuvertierung (~15.000 € für die Studierendenschaft bei einer Aufteilung von 4:7 der Gesamtkosten; normalerweise kosten die 8.000 Stimmzettel so um die 500 €)

Fazit

Diese Wahl war sehr anders als alle anderen Wahlen bisher. Sie war mit großen Unsicherheiten behaftet, wobei es die auch sonst gerne mal gibt, wenn man nicht weiß, ob eine Liste sich wieder ungerecht behandelt fühlt und zum Verwaltungsgericht Köln geht, um zu dem ihr schweres Leid zu klagen.

Abgesehen davon war diese Wahl aber recht gemütlich. Vor allem, da der Stress in der Wahlwoche weggefallen ist. Kein Wahlhelfende durch die Gegend karren, kein “Wir haben hier auf dem Venusberg noch zwei Stimmzettel für zwanzig Wahlwillige und brauchen JETZT DRINGEND Nachschub”, kein morgens um 6 aufstehen, Abends um 12 ins Bett.

Das alles hat freilich seinen Preis: Ein paar zehntausend Euro Mehrkosten. Das auch ohne Pandemie zu machen, ließe sich vielleicht rechtfertigen, wenn es zu einer signifikant höheren Wahlbeteiligung geführt hätte, aber die 17,3 % dieses Jahr liegen sogar noch leicht unter den 17,6 %, die es 2016 mit zwei Urabstimmungen gab.

Von daher: Muss man von mir aus nicht wiederholen. Mal sehen, wie die Pandemie sich entwickelt. Spart lieber schonmal für die nächste Briefwahl.

Auf der Wahlen-Webseite gibt es übrigens neuerdings Stimmzettel und Briefwahlumschläge vergangener Wahlen zum Download. Ich sag nicht, dass die perfekt sind (zum Beispiel sehen die Rückseiten von Stimmzettelumschlag und Rückumschlag offenbar so ähnlich aus, dass Wahlhelfende bei der Rückumschlagsprüfung manchmal gedankenverloren einen auf dem Tisch liegenden Stimmzettelumschlag aufschlitzen), aber es ist gewiss etwas, womit man arbeiten kann.

  1. Online-“Wahlen” sind keine Vorgänge, die den Grundsätzen demokratischer Wahlen genügen.
  2. mit kleinen Einschränkungen, siehe später
  3. Was effektiv ebenfalls heißt, dass die Wahlberechtigten es zahlen, aber hey.
  4. Wahlgremium zur Wahl der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen
  5. Weil die Uni bis zu sieben Druckwerke verschickt und die Studierendenschaft vier – sehr fair!
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Anhang 1: Die Urabstimmung

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.

Als sei dieser ganze Wahlen-Kram nicht schon aufwändig genug, gibt es da auch noch Urabstimmungen. Einen großen Vorteil haben Urabstimmungen gegenüber der Studierendenparlamentswahl: Es gibt keine Kandidierenden, die dumme Dinge tun können.

Bei einer Urabstimmung wird allen abstimmungsberechtigten Studierenden eine Ja/Nein-Frage vorgelegt, die sie mit “Ja”, “Nein” oder “Enthaltung” beantworten dürfen. Stimmen mindestens 20 % aller abstimmungsberechtigten Studierenden mit “Ja”, ist das Ergebnis bindend für die Organe der Studierendenschaft. Andernfalls1 hat man lediglich eine teure Umfrage durchgeführt. Wobei “teuer” relativ ist: Bei der gemeinsamen Durchführung der Urabstimmung mit einer Studierendenparlamentswahl entstehen geschätzte Mehrkosten von 2000 €2.

Urabstimmungsverlangen oder SP-Beschluss?

Wer die Durchführung einer Urabstimmung erzwingen möchte, muss dafür die Namen, Matrikelnummern und Unterschriften von fünf Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft sammeln und dem Studierendenparlament einreichen. Das setzt dann einen Urabstimmungsausschuss ein, der diese Unterschriften prüft. Im Idealfall existiert bereits ein Wahlausschuss, der laut Satzung der Studierendenschaft die Aufgaben des Urabstimmungsausschusses übernimmt. Nur diesen Fall betrachten wir hier, eine von der SP-Wahl getrennte Urabstimmung will eigentlich niemand und wäre auch für alle von uns Neuland.

Zur Prüfung besorgt der Urabstimmungsausschuss sich ein Verzeichnis aller aktuellen Mitglieder der Studierendenschaft3 und sucht darin alle Personen auf den Unterschriftenlisten. Hierbei empfiehlt es sich, zunächst ein digitales Abbild jeder Unterschriftenliste zu erstellen und am Ende noch die Duplikate zu filtern. Zahlreiche Personen werden nicht (mehr) auffindbar sein, diese wurden als ungültig gewertet. Viele Personen werden auf der Unterschriftenliste auch nur so ähnlich zu finden sein wie im Datenbestand der Universität, da sind dann Einzelfallentscheidungen des Urabstimmungsausschusses gefragt. Dieser Artikel enthält noch ein paar Details zur Unterschriftenprüfung 2016.

Im Idealfall haben die Einreichenden die Schwelle von fünf Prozent deutlich übertroffen, der Ausschuss erteilt ihnen hierüber einen Bescheid und beginnt mit den weiteren Vorbereitungen. Falls die Schwelle nicht erreicht wurde, regelt die Satzung der Studierendenschaft (§ 15), dass auch hierüber ein Bescheid erteilt und eine Nachbesserungsfrist “von bis zu vier Wochen ab Zugang des Bescheides” gesetzt wird. Das wird höchstwahrscheinlich Terminprobleme mit sich bringen. Niemand will das, weswegen wir an dieser Stelle auch diskret den Mantel des Schweigens über dieses Szenario ausbreiten wollen.

Die Alternative zum Sammeln von Unterschriften erscheint sehr viel einfacher: Man lässt das Studierendenparlament mit Zweidrittelmehrheit die Durchführung einer Urabstimmung beschließen. Fertig! Keine Unterschriften prüfen, keine Nachfristen, einfach nur das Patschehändchen heben.

Wahlausschreibung

Obwohl es nicht explizit gefordert ist, empfiehlt es sich, in die Wahlausschreibung direkt den Hinweis aufzunehmen, dass gemeinsam mit der Studierendenparlamentswahl eine Urabstimmung durchgeführt wird. Damit alle Bescheid wissen. Alle lesen schließlich die Wahlausschreibung, gell?

Urabstimmungsbenachrichtigung

Überhaupt regelt die Satzung der Studierendenschaft relativ wenig in Bezug auf die Durchführung der Urabstimmung explizit. Was sie aber regelt, ist der Versand der Urabstimmungsbenachrichtigung.

[Der Urabstimmungsausschuss] veranlasst, dass alle Studierenden eine Urabstimmungsbenachrichtigung erhalten, die den Termin der Urabstimmung und den Wortlaut des abzustimmenden Antrags enthält.

Man kann natürlich die Universität bitten, allen Studierenden einen Brief nach Hause zu senden. Der Versand einer E-Mail an alle Studierenden erscheint jedoch sehr viel kostengünstiger und ist daher zu bevorzugen.

Den Versand dieser E-Mail kann nur die Universitätsverwaltung ermöglichen. Doch Vorsicht! In der Vergangenheit gab es um den Versand dieser E-Mail großen Knatsch. Daher ist frühe Kontaktaufnahme mit der Universitätsverwaltung bezüglich dieses Themas dringend empfohlen.

Stimmzettel

Zum Stimmzettel für eine Urabstimmung kennt die Satzung der Studierendenschaft in § 15 sogar zwei Vorschriften:

(7) Abgestimmt wird mit Ja, Nein und Enthaltung.

(8) Der Antrag wird auf dem Abstimmungszettel abgedruckt. Bei längeren Anträgen genügt es, wenn der Antrag an der Abstimmungskabine zur Einsicht ausliegt und die Fragestellung auf dem Abstimmungszettel eindeutig ist.

Der Antragstext lässt sich praktischerweise 1:1 aus dem Urabstimmungsverlangen bzw. dem Beschluss des Studierendenparlaments kopieren. Er darf vom Wahlausschuss offensichtlich nicht im geringsten modifiziert werden – alle Tipp- und Grammatikfehler wandern direkt mit auf den Stimmzettel. Die dummen Sprüche deswegen müsst ihr euch dann aber trotzdem anhören, da führt kein Weg dran vorbei.

DkW | Anhang 1: Die Urabstimmung

Der Stimmzettel zum fzs-Austritt 2016. Bei Beschwerden zur tendenziösen Fragestellung hieß es: Lächeln und winken.

Vom Papierformat her dürfte DIN-A5 ausreichend sein. Kleineres Papier wird schnell unhandlich.

Der Urabstimmungsstimmzettel sollte natürlich nicht die gleiche Farbe haben wie ein Gremienstimmzettel. Und im Idealfall hat er auch eine andere Farbe als die Studierendenparlamentsstimmzettel. Da beide Stimmzettel in die gleichen Urnen geworfen werden, erleichtert das hinterher das sortieren. Vermutlich läuft es dann darauf hinaus, dass der Urabstimmungsstimmzettel auf weißes Papier gedruckt wird. Hat ja auch mal was.

Belehrung + Urnenbuch

Die Wahlhelfenden müssen bei ihrer Belehrung auch aufgeklärt werden, dass es dieses Jahr einen Stimmzettel mehr gibt und dass dieser immer zusammen mit dem Studierendenparlamentsstimmzettel ausgegeben und eingeworfen werden muss. Außerdem enthält das Urnenbuch zusätzlich je Stimmzettel eine Spalte, in die ein Kreuzchen gemacht wird, wenn die wählende Person den Stimmzettel erhalten hat – manche wollen ja keinen oder ausschließlich den Urabstimmungszettel haben. Gelocht wird der Studierendenausweis so oder so, und wer einmal für das Studierendenparlament und/oder die Urabstimmung abgestimmt hat, darf in diesem Jahr auch nicht noch einmal.

Ob die Umschläge mit den Urabstimmungszetteln auch unbedingt bei jedem Öffnen und schließen gezählt werden müssen… Ich persönlich meine: Nein. Mein Wahlausschuss sah das 2016 anders. Macht das, wie ihr meint. Aber macht es einheitlich.

Wahlbeteiligungszwischenstandsbekanntgabe

Was für ein Wort. Die Wahlordnung sieht in § 24 Abs. 4 vor, dass die Wahlleiterin nach jedem Wahltag die aktuelle Wahlbeteiligungsschätzung bekannt gibt. Wenn parallel eine Urabstimmung durchgeführt wird, darf das jedoch nur am ersten und zweiten Wahltag passieren! Ein Kompromiss, um die Beteiligung und somit das Erreichen des Quorums nicht zu verfälschen, falls etwa das Quorum vor dem letzten Wahltag demotivierend weit weg liegen sollte oder ggf. doch noch jede Stimme zählt, um das Quorum noch zu erreichen.

Auszählung

Die Wahl ist durchgeführt, fleißige Wahlberechtigte haben gewählt und die vollen Urnen möchten ausgezählt werden. Hier gibt es großes Potenzial, Fehler zu machen. Macht nicht die selben Fehler wie wir 2016. Daher folgende Empfehlungen:

  • Abhängig von der Abstimmungsfrage kann es sein, dass die Wahlbeteiligung sprunghaft ansteigt. Plant mehr Auszählhilfen ein! (Wenn der Platz dafür überhaupt reicht.)
  • Trennt bei Öffnung jeder Urne die Urabstimmungszettel von den Studierendenparlamentszetteln, verpackt sie handlich und legt sie unsortiert beiseite4. Im Wahlschrank gab es mal nummerierte Baumwolltaschen, die würden sich hierfür perfekt eignen.
  • Falls nach Auszählung der Studierendenparlamentsstimmzettel noch Zeit und Motivation da ist, lasst die Urabstimmungszettel sortieren und zählen. Das sollte aber keinesfalls die Auszählung der Studierendenparlamentswahl beeinträchtigen.
  • Legt bereits vorab einen Ersatztermin für die Fortsetzung der Auszählung fest, falls es nach ein Uhr wird und ihr die Auszählung unterbrechen wollt.

Ergebnis

Für die Bekanntgabe des Urabstimmungsergebnisses kennt die Satzung der Studierendenschaft keine explizite Vorschrift. Wir haben 2016 einfach alle Zahlen die wir hatten in ein Dokument gegossen, das so ähnlich aussah wie das Wahlergebnis, und das veröffentlicht.

Toi, toi, toi!

  1. das heißt, im Normalfall
  2. Folgende Überschlagsrechnung: 1000 € zusätzlich für den Wahlausschuss, ein paar hundert Euro für den Druck der Urabstimmungsstimmzettel und ein paar Wahlzeitungsseiten mehr, ein paar hundert Euro mehr für Auszählhilfen
  3. Bei der Urabstimmung 2016 wurde als Stichtag der Einreichungstag genommen, aber das ist nirgendwo explizit festgelegt.
  4. Natürlich nicht unbeaufsichtigt lassen, gell.
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 12: Der Abschluss

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Die Auszählung ist abgeschlossen und man fällt nachts um halb vier erschöpft ins Bett. Am nächsten Tag ist allerdings noch ein bisschen was zu tun: Das Ergebnis der Auszählung will in ein vorläufiges amtliches Endergebnis umgewandelt und vom Wahlausschuss per Beschluss festgestellt werden.

Dabei steht man ein klein wenig unter Zeitdruck:

(4) Spätestens eine Woche nach Wahl der SP-Mitglieder tritt das neue SP zusammen.
§ 6 SdS

Und:

(1) Das neu gewählte Studierendenparlament (SP) wird zu seiner ersten Sitzung von der Wahlleiterin einberufen. Die Einberufung erfolgt an dem Tag, an dem die Stimmauszählung beendet wird. Abweichend von § 10 Abs. 1 beträgt die Ladungsfrist 5 Kalendertage, wenn der Termin zuvor in der Bekanntmachung der Wahlbewerbungen gemäß § 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament angekündigt wurde.
§ 1 GOSP

Hat man also (wie üblich) den Mittwoch nach der Wahlwoche als Termin für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Studierendenparlaments angekündigt, so muss die Einladung bereits am Tag nach der Auszählung (Freitag) raus1. Eine etwas unglückliche Regelung: Was ist, wenn die Auszählung mal ein paar Tage länger dauert? Den Termin einfach eine Woche nach hinten verschieben geht laut Satzung offenbar nicht. Da die Einladung an die gewählten SP-Mitglieder gesendet wird, benötigt man auch bereits am Freitag ein vom Wahlausschuss festgestelltes vorläufiges amtliches Endergebnis, in dem steht, wer eigentlich gewählt ist. Also hopp hopp, es gilt, keine Zeit zu verlieren!

Einschub: Sicherlich kann man sich über diverse Formulierungen in Satzung und Geschäftsordnung sowie über die generelle Gültigkeit der Geschäftsordnung für das neue SP streiten. Welchen Zeitpunkt beispielsweise bezeichnet die “Wahl der SP-Mitglieder” – sind sie gewählt, wenn das letzte Wahllokal geschlossen hat, oder erst wenn ein Endergebnis feststeht? Sofern alle notwendigen Schritte am Freitag vollzogen werden, muss man sich darüber jedoch keine Gedanken machen.

Wo waren wir? Ach ja: Eile. Als Ergebnis der Auszählung haben wir einen Haufen Zahlen. Zunächst wird geprüft, ob ein Sitz zwischen zwei Listen gelost werden muss. Falls dies der Fall ist, wird das auf der Wahlausschusssitzung vor Feststellung des Endergebnisses erledigt. Die Ergebnisse möchten außerdem in ein ansprechendes Layout verpackt werden. Wie so oft bietet es sich an, das vorläufige amtliche Endergebnis des Vorjahres anzupassen. Obacht: Die Vorjahresergebnisse müssen gegebenenfalls noch mit Änderungen aus dem Wahlprüfungsverfahren des Vorjahres aktualisiert werden. Ob das der Fall ist, erfährt man aus den Protokollen der Studierendenparlamentssitzungen.

Ist das Dokument fertig, kann es auf einer Wahlausschusssitzung beschlossen werden2. Drei Exemplare werden von den Wahlausschussmitgliedern unterschrieben und dem AStA-Vorsitz, dem Ältestenrat und dem neuen Präsidium des Studierendenparlaments zugeleitet (§ 24 Abs. 2 WOSP). Das Ergebnis wird außerdem auf der Wahlen-Webseite als PDF-Dokument veröffentlicht und in einer Auflage von ca. 1000 Stück gedruckt und durch den AStA verteilt.

Aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis erfahren die gewählten neuen SP-Mitglieder möglicherweise auch erstmals, dass sie gewählt sind. Wenn sie schnell sind. Denn direkt im Anschluss an die Sitzung sollte die Wahlleitung die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments verschicken. Die Tagesordnung war üblicherweise bereits Teil der Wahlzeitung und kann 1:1 wiederverwendet werden.

Neben den üblichen Verdächtigen (AStA-Vorsitz, IT-Referat, Ältestenrat) wird die Einladung natürlich auch an die frisch gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder versendet. Die E-Mail-Adressen dieser Menschen entnimmt der Wahlausschuss den Kandidaturen3. Beim Versand der E-Mail ist darauf zu achten, die E-Mail-Adressen der Mitglieder und stv. Mitglieder im BCC zu halten, sonst könnt ihr euch direkt auf Beschwerden gefasst machen.

Beim Versand wird sich der E-Mail-Server der Universität ggf. über nicht existente E-Mail-Konten beschweren. Hier handelt es sich meist um Tippfehler oder sonstige Übertragungsfehler4. Falls der Fehler sich nicht beheben lässt, nimmt man telefonisch Kontakt auf. Falls auch per Telefon niemand erreichbar ist, kann man immer noch davon ausgehen, dass der Termin aus der Wahlzeitung bekannt ist, und die fehlerhaften E-Mail-Adressen herausnehmen. Gleiches gilt für die unvermeidbaren Bounce-Nachrichten anderer Mailserver nach dem Versand: Fehlersuche, Telefonistinnendasein und Nachversand sind angesagt.

Die konstituierende Sitzung

Für Durchführung einer SP-Sitzung wird Tontechnik benötigt. Diese funktioniert “noch gerade so” und lagert im Referat für Hochschulpolitik des AStA. Das Geschäftszimmer hilft wie immer gerne weiter. Mit dem Aufbau der Technik sollte etwa eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn begonnen werden.

Bis zur Wahl einer 1. Sprecherin leitet die Wahlleiterin die Sitzung. Da man als Präsidium aber üblicherweise zu dritt ist5, empfiehlt es sich, zwei weitere Wahlausschussmitglieder daneben zu setzen, die die beispielsweise die Redeliste führen bis die 2. Sprecherin gewählt ist und Protokoll schreiben bis eine Protokollantin gewählt wurde. Es gibt übrigens das hartnäckige Gerücht, dass das Protokoll andernfalls vom ältesten SP-Mitglied geführt werden müsste, aber hierfür gibt es keinen textuellen Beleg in den einschlägigen Rechtsvorschriften. Mit der Übernahme der Protokollierung ist euch der ewige Dank des neu gewählten Studierendenparlamentes sicher.

Die Sitzung wird von der Wahlleiterin eröffnet (“Hi.”). Dann wird durch Aufruf der gewählten Personen die Anwesenheit festgestellt und abgeprüft, wer das Mandat annimmt. Das Mandat kann nur persönlich6 abgelehnt werden, Zwischenrufe à la “Der tritt zurück!” zählen nicht. Verzichtet jemand auf das Mandat, rückt direkt die nächste Person nach.

Sind hinreichend gewählte Mitglieder anwesend, ist die Sitzung beschlussfähig, und es geht weiter in der Tagesordnung.

Die konstituierende Sitzung ist auch die perfekte Gelegenheit, den Bericht über die Wahl gemäß § 20 WOSP vorzustellen. Der sollte also bis dahin fertig sein. Inhaltlich kann man sich dabei am Bericht des Vorjahres orientieren. (Warum dieses Protokoll verlangt wird? Keine Ahnung.)

Ist das neue Präsidium gewählt, so ist die Wahl erst einmal abgeschlossen. Fertig! Also fast.

Geld

Das Finanzreferat des AStA erhält für den Auszählabend die Liste der Auszählhilfen, Ältestenrats- und Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten und Überweisungsbeträgen. Enthält diese Liste auch noch die Uhrzeit, bis zu der jede Person eingesetzt war, freut sich das Finanzreferat ganz besonders, da der Überweisungsbetrag dadurch nachvollziehbar wird.

Die Wahlhelfenden werden übrigens durch die Universität bezahlt, welche dem AStA über den halben Betrag eine Rechnung stellt. Diese Rechnung wird üblicherweise auch durch die Wahlleitung geprüft und gegengezeichnet.

Das führt oft dazu, dass zwei Überweisungen auf dem Konto landen: Eine von der Uni für den Einsatz als Wahlhilfe, und eine vom AStA für den Einsatz als Auszählhilfe.

Sind sonst noch offene Rechnungen ausstehend? Dann sollten die zuerst abgearbeitet werden.

Schließlich wird dem Finanzreferat eine Liste der Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten, Überweisungsbeträgen und übernommenen Aufgaben7 übergeben. Und wenn man Glück hat, landet bald Geld auf dem Konto.

Schlüssel & Co.

All das Zubehör, das den Wahlausschuss arbeitsfähig gemacht hat, wird wieder an seine Ursprungsorte zurückgebracht. Meist ist dies der AStA, aber auch das Studierendenwerk möchte vermutlich seine Transponder wiederhaben. Für viele Schlüssel gibt es auch eine Kaution zurück, das Ganze lohnt sich also auch finanziell.

Am wichtigsten ist jedoch, dass man auch menschlich wächst.

Gut, oft entwickelt man in den ca. drei Monaten Wahlausschuss lediglich negative Gefühle gegenüber Akteurinnen und Akteuren der Hochschulpolitik.

Die kann man bestimmt auch mal gut gebrauchen.

#ISurvivedWahlausschuss20xx

  1. Die Auszählung startet ja am Donnerstagabend. Wer geschickt ist, zögert das Ende der Auszählung also bis nach 0:00 Uhr raus, um mehr Zeit zu haben. Nicht, dass das jemals ein Problem gewesen wäre…
  2. Wird auf der Sitzung noch ein Sitz ausgelost, empfiehlt es sich, zwei Versionen des Dokuments vorzubereiten…
  3. Die sind hoffentlich noch irgendwo digital auffindbar? Ansonsten happy typing.
  4. Die Kandidierenden schreiben so unleserlich!
  5. Eigentlich ist man ja zu viert, aber hahahahaha!
  6. Per E-Mail wird üblicherweise auch akzeptiert. Die sollte aber von der in der Kandidatur angegebenen E-Mail-Adresse kommen, sonst könnte ja jeder…
  7. Falls der Wahlausschuss beschlossen hat, die Aufwandsentschädigung nach Arbeitszeit aufzuteilen, tun es hier auch Kopien der Stundenzettel.