Wie man zur Wahl zugelassen wird

Hallo Kids! Heute stelle ich euch zwei Varianten vor, wie ihr zur Studierendenparlamentswahl zugelassen werdet.

Variante A

Bewerbt euch korrekt.

Fertig! Das war’s. Ist aber zugegebenermaßen sehr langweilig. Variante B verheißt da etwas mehr Aufregung, und bietet euch am Schluss noch einen großen Bonus.

Variante B

(Disclaimer: Macht das nicht.)

Schritt 0: Wählt ausschließlich unerfahrene Mitglieder in den Wahlausschuss. Mit Profis mach alles nur halb so viel Spaß!

Schritt 1: Scheitert an irgend einem unwichtigen1 Aspekt eurer Bewerbung, bei dem sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nichts geändert hat. So werdet ihr von den Wahlberechtigten als innovativ wahrgenommen, da ihr offensichtlich willens seid, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen.

Nun habt ihr einen Grund, um eure Zulassung zu bangen. Somit seid ihr motiviert, die Wahlausschussmitglieder zu überzeugen, bei der Zulassung in eurem Sinne zu entscheiden. Dritte mögen euch dafür zwar “offensichtlich dumm wie Brot” o. Ä. nennen, aber ihr wisst, dass das nicht stimmt. Ihr habt euch ja aktiv für Variante B entschieden – for fun and profit.

Schritt 2: Ruft Wahlausschussmitglieder an und teilt ihnen mit, dass sie verklagt würden, sollte eure Liste nicht zugelassen werden. Tut dies am besten spät abends, damit die angerufenen Wahlausschussmitglieder schlecht schlafen. Denn unausgeschlafene Wahlausschussmitglieder entscheiden tendenziell eher in eurem Sinne als ausgeschlafene!

Schritt 3: Besorgt euch von der Hochschulverwaltung deren Korrespondenz mit dem Wahlausschuss.

Schritt 4: Lasst auf einer Wahlausschusssitzung die Öffentlichkeit ausschließen. Darum könnt ihr den Wahlausschuss einfach bitten, zum Beispiel unter Verweis auf “neue Erkenntnisse” die sich ergeben hätten oder irgend einen anderen Unsinn. Wahrscheinlich wird der Wahlausschuss euch den Gefallen tun. Durch dem Ausschluss der Öffentlichkeit ergeben sich für euch zwei Vorteile:

  1. Weniger Zeuginnen und Zeugen
  2. Die Anwesenden müssen über die Beratungen Stillschweigen bewahren

Bonuspunkte bekommt ihr, wenn auch keine Person mehr im Raum ist, die nicht an Regelungen irgendwelcher Ordnungen der Studierendenschaft gebunden ist.

Schritt 5: Fragt, ob Personen mit juristischen Kenntnissen anwesend sind. Die würden den Schwall an juristischen Behauptungen, den ihr im nächsten Schritt von euch geben werdet, womöglich noch mit Fachwissen abwürgen. Bonuspunkte gibt es hier, wenn kein Ältestenratsmitglied im Raum ist, das Rechtswissenschaft studiert und bereits Wahlausschussmitglied war.

Schritt 6: Erklärt dem Wahlausschuss wortreich, dass nicht ihr es seid, die ein Problem haben, sondern der Wahlausschuss, wenn er euch nicht zulässt. Euer Dachverband hat euch bereits erlaubt, zu klagen, und bei einer Klage würdet ihr in jedem Fall gewinnen. Das würde dann sehr teuer für die Wahlausschussmitglieder. Besteht darauf, dass allein Meinungen relevant sind, die für die Zulassung sprechen, und alle anderen ignoriert werden müssen.

Schritt 7: Macht Nebenkriegsschauplätze auf. Werft zum Beispiel der Wahlleitung vor, dem Wahlausschuss Informationen vorenthalten zu haben. Besteht darauf, dass die erste Einschätzung der Hochschulleitung zu euren Gunsten maßgeblich sei, auch wenn die längst relativiert wurde. Auf den Wahrheitsgehalt kommt es dabei nicht unbedingt an, wichtig ist eine aggressive Grundhaltung.

Schritt 8: Verhindert, dass die Wahlausschussmitglieder erfahren, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ihnen aus eurer Nichtzulassung persönliche Nachteile entstehen (ToDo).

Schritt 9: Lasst den Wahlausschuss über eure Angelegenheit abstimmen.

Wider Erwarten findet sich keine Mehrheit für euer Anliegen! Dabei habt ihr doch alles getan. Wer konnte ahnen, dass unfreundlich behandelte Wahlausschussmitglieder tendenziell keine Lust haben, nett zu euch zu sein, wenn sie sich auch dagegen entscheiden können?

Schritt 10: Macht ein paar Social-Media-Posts, in denen ihr euch beschwert, dass alle gemein zu euch sind. Auf Kritik antwortet ihr mit Derailing. Beispiel:

Vorwurf: “Lol, ihr seid zu dumm euch richtig zu bewerben!”
Antwort: “Nicht wahr! Wir haben unsere Unterlagen vor Fristende eingereicht!!!”

Schritt 11: Die AStA-Vorsitzende beanstandet netterweise die Entscheidung des Wahlausschusses als mutmaßlich rechtswidrig, der Ältestenrat gibt ihr auch noch Recht und die Hochschulleitung als Rechtsaufsicht spricht ausnahmsweise ein Machtwort.

Glück gehabt! Ihr habt alles war ihr wolltet (Zulassung etc.) und könnt in den Wahlkampf starten, in dem ihr alle außer euch selbst als unfähig darstellt. Zuletzt kommt ihr in den Genuss eines Riesenvorteils, den euch Variante B gegenüber Variante A bietet:

Schlechtes Wahlergebnis? Schuld daran seid nicht ihr oder euer missglückter Wahlkampf, sondern dass alle anderen euch sabotiert haben!

Wie man zur Wahl zugelassen wird

By Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Unwichtig im Sinne von: Durch die Wahlordnung vorgeschrieben, aber offensichtlich™ nicht allzu wichtig.

Wo man sich für die Wahl der „Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“ bewirbt

(Ein Update zu Wie man sich für die Wahl der „Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“ bewirbt)

Auf der gestrigen Berichtssitzung des Studierendenparlaments hat sich das Präsidium des Studierendenparlaments folgende Lösung für die Abgabe der Wahlvorschläge für die Wahl zur Besetzung der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte überlegt1:

Die Vorschläge können auf der Sitzung des Studierendenparlaments am 9. Dezember eingereicht werden2. Wer einen Wahlvorschlag abgeben will, aber dies nicht auf der Sitzung tun kann, möge sich per E-Mail an das Präsidium wenden, um einen früheren Übergabetermin auszumachen. Da die Abgabefrist für das Präsidium gemäß Wahlbekanntmachung ebenfalls der 10. Dezember, 15:00 Uhr ist3 ist, ist ein späterer Übergabetermin logischerweise nicht zweckmäßig.

Das SP-Präsidium erreicht man übrigens so.

Viel Spaß bei der Bewerbung.]

[Update: Huch!]

  1. Ein laaaaanger Satz. Erstmal durchschnaufen.
  2. Ort und Zeit stehen noch nicht fest. Wahrscheinlich Nassemensa, Essen II, 20 Uhr, oder so.
  3. Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr. Verbindlich ist allein die Wahlbekanntmachung.

Wie man sich für die Wahl der “Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte” bewirbt

Es gibt ab April 2016 ein neues Gremium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Ihre Mitglieder werden im kommenden Januar gemeinsam mit den Mitgliedern der restlichen Gremien wie Senat, Fakultätsräten etc. gewählt. Daher taucht die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte, die ich ab sofort mit SfdVdBsH abkürzen werde, auch in der kürzlich bekannt gemachten Wahlbekanntmachung für die Gremienwahlen (45. Jahrgang – Nr. 51) auf.

Während Kandidierende für Fakultätsräte, Senat usw. ihre Bewerbungsunterlagen ganz normal bei der Wahlleitung einreichen können, ist das bei der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte etwas komplizierter.

Wer wird eigentlich wie gewählt?

Die Grundordnung der Universität (45. Jahrgang – Nr. 39) legt fest, dass die SfdVdBsH acht Mitglieder hat, die allesamt Studierende und als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte an der Universität Bonn beschäftigt sein müssen. Die zugehörige Wahlordnung (45. Jahrgang – Nr. 49) präzisiert dies in § 6 weiter:

Die Stelle wird mit acht Mitgliedern besetzt. In der Stelle müssen alle Fakultäten und das BZL durch Mitglieder repräsentiert werden. Pro Fakultät sowie am BZL wird je ein Mitglied gewählt.

Wenn wir kurz nachrechnen, geht das sogar auf. Schön!

Ein Novum hierbei ist, dass jede Fakultät und das BZL einen eigenen Wahlkreis bilden. Das heißt, dass die Studierenden der philosophischen Fakultät das eine Mitglied der philosophischen Fakultät wählen, die der katholisch-theologischen Fakultät das Mitglied der katholisch-theologischen Fakultät, und so weiter. Ein solches Verfahren gab es bislang nur bei den professoralen Mitgliedern von Gremien.

Was haben Sie sich denn dabei gedacht?

Wie funktioniert nun die Bewerbung? Die Wahlbekanntmachung sagt hierzu:

3.  Wahlvorschläge
(1) Die Wahlvorschläge werden vom Präsidium des Studierendenparlaments getrennt nach Wahlkreisen eingereicht. Ein Wahlvorschlag kann dabei mehrere einzelne Kandidaturen umfassen.

Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Warum soll denn das Präsidium des Studierendenparlaments die Wahlvorschläge einreichen? Die Kandidierenden sind doch alle selbst alt genug?

Um diese Frage zu beantworten, blicken wir, wie so oft, ins Hochschulgesetz.

§ 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

(1) Die Studierenden bestimmen durch Wahl auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle, die nach Maßgabe des Absatzes 2 als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46 wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.

Da kann man sich jetzt wundern, doch das Hochschulgesetz bekommen wir so schnell nicht mehr geändert. Wer ist nun diese ominöse “Studierendenschaft”, die diesen Vorschlag einreicht? Zunächst einmal sind das alle nach der Einschreibungsordnung eingeschriebenen Studierenden der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das wäre aber höchst unpraktisch, wenn wir alle gemeinsam diesen Vorschlag einreichen müssten.

Üblicherweise wird die Studierendenschaft durch die AStA-Vorsitzende vertreten (§ 16 SdS). Daher stand im ursprünglichen Entwurf für die Wahlordnung für die SfdVdBsH, dass der AStA-Vorsitz die Wahlvorschläge bei der Wahlleitung einreichen sollte. Nachdem im Senat grundsätzliche Bedenken an der Neutralität zukünftiger AStA-Vorsitzender geäußert wurden, änderte man die Formulierung dahingehend, dass nun das SP-Präsidium für die Einreichung verantwortlich ist. Ob das zwangsläufig neutraler als der AStA-Vorsitz agiert, mag ich nicht beurteilen.

Einen Nachteil hat diese Änderung bereits: Während der AStA-Vorsitz üblicherweise regelmäßige Sprechzeiten anbietet, zu denen die Wahlvorschläge bei ihm abgegeben werden könnten, tut das SP-Präsidium das nicht.

Die Situation stellt sich also aktuell wie folgt dar1:

Hilfskraftbewerbung

 

Das SP-Präsidium sollte sich also dringend überlegen, wie es die Einreichung der Wahlvorschläge organisieren will. Und das über geeignete Kanäle kommunizieren. Viel Zeit ist nicht mehr, denn die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ist bereits Donnerstag, 10. Dezember 2015, 15:00 Uhr.

  1. Erneut eine Gelegenheit, meine sagenhaften Illustrationskünste unter Beweis zu stellen!