Wählen macht Spaß

Ups

Nicht schlecht staunten Mitglieder der Liste Poppelsdorf, als sie sich am 15. Januar in die Wahlkabine begaben, um sich selbst in den Senat zu wählen. Denn: Auf dem Stimmzettel fehlte ihre Liste einfach.

Wer eine Hochschulwahl organisiert, sei es nun Gremien- oder Studierendenparlamentswahl, muss viel beachten. So eine Wahlordnung enthält nun einmal viele richtige und wichtige Vorschriften. Bei vielen dieser zu beachtenden Dinge ist es unschön, aber nicht allzu schlimm, wenn man sie übersieht, sofern dies rechtzeitig bemerkt und korrigiert wird. Falsches Datum auf der Wahlausschreibung? Wird überklebt. Name in der Wahlzeitung falsch geschrieben? Liest eh niemand. Bei der Auszählung zwei Kreuze bei derselben Liste als ungültig statt als Listenstimme gewertet? Zählste halt nochmal neu aus.

Wird jedoch nach Beginn der Wahl bemerkt, dass auf einem Stimmzettel Kandidierende fehlen, dann lässt sich diese Wahl effektiv nicht mehr retten. Was will man tun? Die Wahl unterbrechen, neue Stimmzettel drucken, und alle, die bereits gewählt haben, aufspüren und noch einmal mit korrektem Stimmzettel abstimmen lassen? Die Wahl bliebe angreifbar, denn es gibt eigentlich immer Personen, die aus organisatorischen Gründen nur am ersten Wahltag zum Wählen kommen, und die deshalb von der Korrektur ausgeschlossen wären.

Eigentlich sollte es allen an der Organisation einer Wahl Beteiligten klar sein, dass Fehler auf dem Stimmzettel deshalb unbedingt vermieden werden müssen. Korrekturlesen und Gegenprüfen mit den eingereichten Kandidaturen durch mehrere Personen sollte somit der Mindeststandard sein. Das war hier offenbar nicht der Fall; anders lässt sich der Fehler kaum erklären.

Folgerichtig hat die Wahlleitung der Gremienwahlen die Senatswahl in der Gruppe der Studierenden abgebrochen und die Studierenden am Nachmittag des dritten von vier Wahltagen (immerhin!) per Rund-E-Mail darüber informiert:

Betreff: Gremienwahlen 2024- Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden

Liebe Studierende,

die Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden.

Bei den noch bis Donnerstag laufenden studentischen Gremienwahlen ist es zu einem Formfehler gekommen, der jedoch ausschließlich die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats betrifft. Schon jetzt steht daher fest, dass diese Wahl wiederholt werden muss. Alle übrigen derzeit laufenden Wahlen sind nicht betroffen.

Alle anderen Gremienwahlen der Studierenden werden weiter fortgesetzt – namentlich die der Fakultätsräte, des Vorstands des BZL, des Wahlgremiums der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen und der Mitglieder der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Auch die Wahl zum 46. Studierendenparlament (SP) ist nicht betroffen. Ferner gehen auch die Gremienwahlen der übrigen Statusgruppen (Professor*innen, wissenschaftliche Beschäftigte und Beschäftigte in Technik und Verwaltung) wie geplant weiter.

Studierende können also noch bis Donnerstag bei den laufenden SP- und Gremienwahlen an den Wahlurnen ihre Stimme abgeben. Es werden jedoch keine Stimmzettel mehr für die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats ausgegeben, da diese unvollständig sind. Die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats wird nach aktuellem Sachstand im April 2024 nachgeholt werden. Einzelheiten werden nach der Entscheidung des Senats am 1. Februar 2024 mitgeteilt.

Die Universitätsverwaltung, die die Wahlen organisiert hat, bedauert sehr, dass es zu dem Formfehler gekommen ist. Es werden Maßnahmen ergriffen, um solche Pannen für künftige Wahlen zu vermeiden.

Unabhängig von diesem bedauerlichen Vorfall ruft die Universitätsleitung gemeinsam mit den Gremien und dem Wahlvorstand dazu auf, möglichst zahlreich von dem demokratischen Recht zum Wählen Gebrauch zu machen. Demokratie lebt vom Mitmachen!

Mit freundlichen Grüßen

Team Gremienwahlen

E-Mail vom Mittwoch, 17. Januar 2024, 16:28 CET

Ganz am Ende der Signatur dieser E-Mail versteckten sich dann noch diese beiden Zeilen:

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
gegründet 1818, Exzellenzuniversität seit 2019

Ja dann 🙂

Update 2024-03-23

Inzwischen ist die Wahlbekanntmachung für die Wiederholungswahl veröffentlicht. Interessanter Nebenaspekt: Da das ursprüngliche Wählendenverzeichnis beibehalten wird, werden wohl auch jene Personen wahlberechtigt sein, die im nächsten Semester (also zum Wahlzeitpunkt) bereits keine Studierenden mehr sind.

Zettelwirtschaft

Die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte kann wenig1, aber was sie gut kann, ist Aufwand machen. Sie allein stellt neun der 20 Stimmzettel für die Gremienwahlen im Januar. Dazu kommt noch ein einziger Stimmzettel für die Wahl zum Studierendenparlament. Macht 21 Stimmzettel in 12 verschiedenen Farben.

Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an den Urnen wird es im Januar sein, jeder wahlbegierigen Person die richtigen Stimmzettel auszuhändigen. Und das ist nicht ganz trivial:

  • Wer die eigene Identität nicht mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis belegen kann, bekommt nichts.
  • Wer keinen Studierendenausweis für das aktuelle Semester präsentieren kann, kriegt gar nichts.
  • Zweithörerinnen und Zweithörer mögen einen “Zweithörer- AUSWEIS” für das aktuelle Semester haben, bekommen aber ebenfalls nichts.
  • Der Stimmzettel für die Wahl zum Wahlgremium der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen wird nur weiblichen Studierenden ausgehändigt. Das erkennt man in der Regel am Aufdruck “Studentinnen- AUSWEIS” auf dem Ausweis.
  • Welche Stimmzettel für die Wahl des Fakultätsrats bzw. des Vorstands des Bonner Zentrums für Lehrerbildung und für die Wahl der Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte ausgehändigt werden, ist abhängig von der aufgedruckten Zahl im Feld “Gremienwahlen” auf der Rückseite des Studierendenausweises.
  • Senats- und Studierendenparlamentsstimmzettel bekommen grundsätzlich erstmal alle.

Nun gibt es aber auch Sonderfälle, die das ein oder andere aus Gründen™ nicht – oder nur unter bestimmten Umständen – wählen dürfen. Wer Briefwahl beantragt hat, darf nicht mehr an der Urne wählen. Weiterbildungsstudierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind, dürfen das Studierendenparlament nicht wählen. Überhaupt haben diese einen “Weiterbildungs- AUSWEIS”, an dem man nicht mehr ablesen kann, ob die Person weiblich ist.2

Alle Sonderfälle, die irgend etwas nicht wählen dürfen, sind in der Negativliste aufgeführt. Die muss man also auch noch beachten.

Das alles ist sehr kompliziert. Wenn man die Stimmzettelausgabe doch nur vorher trainieren könnte!

Das wäre fein. (GitHub)

Die Namen, Adressen und Fächerkombinationen werden selbstverständlich zufällig ausgewürfelt. Eine großartige Hilfe dabei sind die Namens- und Adresslisten von Hölzels Uwe aus Meckenheim. Dank ihnen darf also zum Beispiel entschieden werden, welche Stimmzettel Resilotte Dreßler, Zeiss-Abbe-Straße 34, 53144 Bonn, ausgehändigt werden sollen.

Viel Erfolg.

  1. sagen zumindest ihre Mitglieder
  2. Man ist schließlich Behörde, und der Behörde ist in diesem Punkt zum Glück egal, wie du heißt oder wie du aussiehst.

Kleine Stimmzettelkunde

Der Stimmzettel ist essenzieller Bestandteil einer jeden Wahl. Für mich besonders spannend ist dabei jedes Jahr, ob ich es schaffe, all die Listen und Kandidierenden für die Studierendenparlamentswahl auf einem DIN-A3-Blatt unterzubringen. Ich möchte an dieser Stelle einmal zurückblicken auf die Stimmzettel der Wahlen 2012-2016, und das Augenmerk richten auf die Platzierung der Gestaltungselemente.

Listennamen werden im Folgenden durch rosa Boxen dargestellt, Kandidierendenlisten durch blaue, und die Reihenfolge der Listen zeigt der gelbe Pfeil an.

Wir beginnen 2012. Mit diesem Stimmzettel habe ich persönlich nichts zu tun, außer, dass ich ihn einmal benutzt habe. Es ist der älteste Stimmzettel, den ich in meiner Sammlung habe, und auch der einzige im Querformat. Gestaltet wurde er in MS Excel. Zur Wahl traten 8 Listen an, die zunächst von links nach rechts und dann hinten innerhalb der Spalten von oben nach unten angeordnet wurden. Die allgemeinen Daten inklusive dem Hinweis zur Stimmabgabe befinden sich allesamt oben.

Stimmzettel2012

Zur Wahl 2013 war ich das erste Mal Wahlausschussmitglied, die Gestaltung des Stimmzettels übernahmen damals meine geschätzten Kollegen. Sie führten ein neues Format ein – der Stimmzettel war nun im Hochformat – und nutzten InDesign zur Gestaltung. Auch hier wurden die nun nur noch 6 Listen wieder von links nach rechts und dann in der letzten Spalte von oben nach unten platziert. Die Listen sind zu lang für das vorher genutzte Design im Querformat, durch das Hochformat können die allgemeinen Hinweise weiterhin oben platziert werden.

Stimmzettel2013

2014 meint eine Liste, mit besonders vielen Kandidierenden antreten zu müssen. Der Infotext kann dadurch selbst im Hochformat nicht mehr über den Listen platziert werden, sondern rutscht nach links unten. Die etablierte Links-nach-rechts-dann-nach-unten-Anordnung wird beibehalten, denn die Listengrößen lassen das zu.

Stimmzettel2014

Wir befinden uns im Jahr 2015 und haben 5 Listen fristgerecht eingereicht bekommen. Doch das übliche Links-nach-rechts-dann-nach-unten-Schema will nicht funktionieren, die großen Listen und ein, zwei Kandidierendennamen sind einfach zu lang. Ein neues Schema muss her: Die Listen werden jetzt von oben nach unten angeordnet und nutzen die gesamte Breite des Stimmzettels aus. Dadurch können die Hinweise wieder oben platziert werden, wenn auch nur in einer Schmalspurvariante.

Stimmzettel2015

Ausblick: 2016

In diesem Jahr haben wir nach langer Zeit wieder 8 Listen, und etwa doppelt so viele Kandidaturen wie im letzten Jahr. Da wieder sehr lange Listen dabei sind, und auch die “hinteren” Listen recht lang sind, hat auch in diesem Jahr das Links-nach-rechts-Gedöns-Schema keine Chance. Die Anordnung aus dem letzten jahr wird weiter optimiert, jetzt mit vier statt drei Spalten und noch kompakterem Kopfbereich. Auch die Listennamen müssen Platz abgeben: Konnten sie im letzten Jahr noch über die gesamte Breite gezogen werden, wird der Platz nun dringend für Kandidaturen benötigt. Somit kann im Super-Abstimmungsjahr1 aber gerade noch der Sprung auf DIN-A2 und eine damit verbundene Verdoppelung der Papiermasse (und vermutlich auch -kosten) verhindert werden.

stimmzettel2016

Vielleicht sollten wir aber bald mal beginnen, Lupen in den Wahlkabinen bereitzulegen.

 

  1. Whoop whoop Urabstimmungen!