Aufgefallen: Regelmäßig erfolgreich

Die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang B.Sc. Informatik an der Uni Bonn sagt in § 11:

(6) In Lehrveranstaltungen (mit Ausnahme von Vorlesungen), in denen das Qualifikationsziel nicht anders erreicht werden kann, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eines Lehrenden die regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung festlegen. Dabei ist zu definieren, wann eine regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme vorliegt. Die Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 6 bekanntzugeben.

Das funktioniert also folgendermaßen: Die Lehrperson stellt einen Antrag an den Prüfungsausschuss. In diesem Antrag steht, was die Studierenden tun müssen, um zur Klausur zugelassen zu werden. Etwa einen bestimmten Anteil an Übungsaufgaben lösen und vorstellen. Und dann wird das begründet, in der Regel mit “Sonst lernen die Kleinen keine Softskills und würden sich wissenschaftlich fehlverhalten”1.

Manche Informatikmodule werden jedoch von Professoren der diskreten Mathematik2 gehalten. Die Mathematik in Bonn, muss man wissen, ist gar überaus exzellent. Nur merkt man das nicht immer.

Blicken wir noch einmal auf obigen Absatz 6:

[…] Dabei ist zu definieren, wann eine regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme vorliegt. […]

Und nun auf ein Paar Studienleistungen aus dem letzten Wintersemester.

Prof. Dr. Stefan Hougardy
Modul: BA-INF 107 Einführung in die Diskrete Mathematik

Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50 % der Übungspunkte, sowie regelmäßige, aktive Teilnahme an den Übungsgruppen. Die Bearbeitung der Übungsaufgaben kann in Gruppen bis zur Größe 2 erfolgen. Bei Abgaben in Gruppen muss jeder Teilnehmer in der Lage sein, alle abgegebenen Lösungen seiner Gruppe zu erklären.

Die regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme liegt also vor, wenn man regelmäßig, aktiv teilnimmt. Und 50 % der Punkte erreicht. Genial! Und so exzellent definiert.

Was verlangte denn sein Kollege?

Dr. Nicolai Hähnle
Modul: BA-INF 106 Lineare und ganzzahlige Optimierung

Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50 % der Übungspunkte, sowie regelmäßige, aktive Teilnahme an den Übungsgruppen. Die Bearbeitung der Übungsaufgaben kann in Gruppen bis zur Größe 3 erfolgen. Bei Abgaben in Gruppen muss jeder Teilnehmer in der Lage sein, alle abgegebenen Lösungen seiner Gruppe zu erklären.

Huch! Sehen wir hier beim exzellenten Mathematiker etwa eine ungekennzeichnete Textübernahme3? Natürlich nicht. Die maximale Gruppengröße ist schließlich 3, nicht 2. Eine insgesamt ebenbürtige Studienleistung.

Generell hat die Mathematik in Bonn ein laxe Herangehensweise an Studienleistungen. Auf der Webseite der Mathematik steht aktuell zu lesen:

studienleistungen-mathe-2016

Was auch immer “erfolgreich” heißt. Immer noch besser jedenfalls als das, was dort noch im letzten Jahr4 zu lesen war:

studienleistungen-mathe-2015

Jaja, die “erfolgreiche” Teilnahme, bei der man aber nicht sagen will, was “erfolgreich” heißt. Sehr lustig. Wenn wir uns im Kindergarten befinden. Bei einer Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechtes wirkt diese Yolo-Attitüde was Studienleistungen angeht allerdings eher befremdlich.

Das mit der “erfolgreichen Teilnahme” fanden die Mathematikerinnen und Mathematiker so toll, dass sie es sogar in ihre Prüfungsordnung von 2012 geschrieben haben (§ 11):

(6) In Lehrveranstaltungen (mit Ausnahme von Vorlesungen), in denen das Qualifikationsziel nicht anders erreicht werden kann, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eines Lehrenden oder Modulbeauftragten die regelmäßige/ aktive/ erfolgreiche Teilnahme als Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung festlegen. Dabei ist zu definieren, wann eine regelmäßige/ aktive/ erfolgreiche Teilnahme vorliegt. Die Entscheidung ist vom Prüfungsausschuss gemäß § 6 Abs. 9 bekanntzugeben.
Da das Verständnis für mathematische Sachverhalte nur durch gemeinsames Lernen und aktives Lösen von Aufgaben im Austausch mit anderen Studierenden und dem Dozenten optimal erreicht werden kann, wird bei allen Übungen, die zu Vorlesungen gehören, eine erfolgreiche Übungsteilnahme als Zulassungsvoraussetzung für die Klausur oder Mündliche Prüfung verlangt.

(Hervorhebung von mir)

Was unter der “erfolgreichen” Übungsteilnahme zu verstehen ist, steht da aber natürlich nicht.
Die persönliche Anwesenheit der Studierenden kann es schon einmal nicht sein, da das Hochschulgesetz seit 2014 explizit verbietet, so etwas in einer allgemeinen Regel festzulegen5. Ein Teil der Begründung hierfür ist bemerkenswert, wenn man ihn mit dem markierten Teil von § 11 Abs. 6 vergleicht:

Mit der Regelung6 soll zudem die Eigenverantwortlichkeit der Studierenden gestärkt und der Umstand unterstrichen werden, dass hochschulische Lehre in einer Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden stattfindet; Anwesenheitsobliegenheiten sind mit diesem Prinzip der Gemeinschaftlichkeit grundsätzlich nicht verträglich.

Aber was kümmert uns schon, was in irgend einer Gesetzesbegründung steht, gell.

  1. Eigentlich kann man jede Studienleistung mit “Haben wir schon immer so gemacht” oder “Ich will das halt so” begründen. Es gibt seltenst “die” eine Studienleistung, die die beste ist.
  2. oder von ihren Doktoren
  3. Der Volksmund spricht hier lapidar vom “Plagiat”
  4. Ja, der Screenshot zeigt den Stand vom vorletzten Jahr. But trust me!
  5. Siehe HZG NRW mit Begründung, § 64 (2a) / PDF-Seite 261
  6. Die Regelung, auf die sich hier bezogen wird, verbietet Anwesenheitspflichten grundsätzlich. “Grundsätzlich” im juristischen Sinne heißt, dass es sich um den Standardfall handelt, von dem es begründete Ausnahmen gibt.

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Nehmt euch einen Moment Zeit, das Popcorn rauszuholen.

Bereit? Ok.

Im letzten Semester hatten wir, wie uns noch gut in Erinnerung sein sollte, viel Spaß mit den Studienleistungen in der Informatik.

Ebenfalls noch präsent sollte uns sein, dass für viele Vorlesungen vom Prüfungsausschuss Studienleistungen beschlossen und ausgehangen worden waren, für manche allerdings nicht.

Was mir persönlich bei den letzteren Modulen auffiel, war eine Häufung bei von Mitarbeitern des Instituts für Mathematik gehaltenen Vorlesungen: Für BA-INF 106, 107 und 126 hingen keine Studienleistungen aus. Aus persönlicher Erfahrung und den Berichten weiterer Studierender wusste ich aber, dass in diesen Vorlesungen explizit Bedingungen für die Zulassung zur Klausur verkündet worden waren.1 Wie wir alle wissen (siehe oben) können die Dozentinnen und Dozenten allerdings erzählen was sie wollen – verbindlich und gültig ist allein der Aushang vor dem Prüfungsbüro.

Auf Nachfrage beim Übungsverantwortlichen für BA-INF 106 und 107 erfuhr ich folgendes: (ungekürzt)

Sehr geehrter Herr Zemanek,

die Zulassungskriterien sind schon für alle verbindlich,
und ohne sie zu erfüllen werden Sie von Herrn Prof. (…)
keine Klausurzulassung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

(…)

Nun gut, das mag ja sein. Da der Prüfungsausschuss allerdings keine Zulassungskriterien für die Prüfung beschlossen hat, ist es offensichtlich egal, was der Dozent dazu sagt. Siehe oben.2

Aber ich bin ja nicht so. Vielleicht wissen sie einfach nicht, wie der Hase zu laufen hat. Es soll ja schon öfter vorgekommen sein, dass wichtige Informationen aus der Informatik bei den Mathematikern nicht angekommen sind.

Auch die Fachschaft hat hier ein Problem erkannt, und so wandte ich mich im Auftrag der Fachschaft an den Prüfungsausschuss und bat in dieser Angelegenheit um explizite Klarstellung, dass von Informatikstudierenden in den betreffenden Modulen keine Studienleistungen zu erbringen seien. Gegebenenfalls könne das ja auch noch an die betroffenen Dozentinnen und Dozenten kommuniziert werden, so mein Vorschlag.

Ich hatte zwar damit gerechnet, dass man meinem Anliegen eventuell nicht vollumfänglich entsprechen wollen könnte. Aber was dann kam, war doch Comedy Gold.

Der Prüfungsausschussvorsitzende Andreas Weber höchstpersönlich antwortete, und erklärte, man werde diese Situation wie folgt handhaben:

Also ja, man solle schon zu den Übungen gehen und versuchen, die vom Dozenten kommunizierten Pseudo-Studienleistungen zu erbringen.

Wenn man diese (nicht verbindlichen!) Studienleistungen nicht erbringe, werde man automatisch von der Prüfung abgemeldet (wtf??), weil, und das muss ich jetzt als Zitat bringen:

(da wir davon ausgehen, dass auf eine Teilnahme an der Prüfung wegen mangelnder Vorbereitung verzichtet werden soll)

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Achtung, das Beste kommt noch.

Wer formlos beantragt, die Prüfung doch mitschreiben zu dürfen, darf die Prüfung dann doch mitschreiben.

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste RundeDer Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Alter.

Wenn ich die Prüfung, für die ich mich eigenhändig über BASIS angemeldet habe, nicht mitschreiben will, dann melde ich mich auch eigenhändig über BASIS wieder ab. Ich brauche dafür keinen Prüfungsausschuss, der “davon ausgeht”, dass ich plötzlich nicht mehr teilnehmen will, ohne dass ich das auch nur ansatzweise irgendwie kommuniziert hätte.

Der größte Witz ist ja, dass man sich nur beschweren muss, und schon darf man doch wieder an der Prüfung teilnehmen.

Apropos kommunizieren. Diese Regeln gelten laut Weber eigentlich für den Fall, dass man mal zu einer Prüfung zugelassen wurde, diese nicht bestanden hat und jetzt erneut an dieser Modulprüfung teilnehmen möchte. Wie mein Fachschaftskollege Fabian Rump erfahren hat, gab es da ebenfalls im letzten Semester auch eine juristische Auseinandersetzung formlose Anfrage (siehe Kommentare), und nun gilt das eben für alle: Wer einmal für eine Modulprüfung zugelassen war, bleibt es auch.

Hat diese neue Regelung irgend jemand mal an die Studierenden weiterkommuniziert? Nö. Wozu auch.

Mit der neuen Regelung müssten die Zulassungen aus dem letzten Semester eigentlich auch alle ihre Gültigkeit behalten. Das war damals, als festgestellt wurde, dass alle Studienleistungen nicht rechtmäßig waren, und deshalb einfach alle zugelassen wurden, wir erinnern uns.

Jetzt fragt ihr euch sicherlich, wie man denn verhindern kann, dass man netterweise vom Prüfungsausschuss abgemeldet wird, weil man Pseudo-Studienleistungen nicht erbracht hat. Auch hierfür gibt es natürlich eine Lösung, die meinem Kollegen Fabian dargelegt wurde.

Meldet euch schriftlich beim Prüfungsamt für eure Prüfungen an. Dann geht man davon aus, dass ihr auch wirklich wirklich teilnehmen wollt, und meldet euch nicht wieder ab.

So eine formlose schriftliche Anmeldung kann z.B. so aussehen:

Prüfungsanmeldung

Ein Beispiel für eine formlose schriftliche Anmeldung, in diesem Fall zur Prüfung im Modul “BA-INF 107 Einführung in die diskrete Mathematik” zum 1. Termin.

Diese Art der zusätzlichen Anmeldung wird empohlen für

  • Prüfungen in Modulen, zu denen ihr bereits einmal zugelassen wart, sowie
  • Prüfungen in Modulen, zu denen vom Prüfungsausschuss keine Studienleistungen beschlossen wurden.

Falls ihr euch zu diesen Modulprüfungen nicht schriftlich anmeldet, kann es passieren, dass ihr wieder abgemeldet werdet!

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob es nicht einfacher wäre, wenn man die Leute einfach nicht abmelden würde, und in den Modulen ohne beschlossene Studienleistungen einfach alle zur Prüfung zulassen würde.

Nein. Weil BASIS ja sowieso ein einziger großer Fehler ist und das sicher nicht funktionieren würde. Wie es letztes Semester auch nicht funktioniert hat, wir erinnern uns. Was, das hat funktioniert? Komisch.

Artikelbild: Cain by Henri Vidal, in the Tuileries Gardens, Paris, 1896. Image by Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Die Vorlesung “Einführung in die diskrete Mathematik”, das (unter anderem) die Modulnummer BA-INF 107 trägt, tue ich mir derzeit persönlich an.
  2. Wer eine Prüfungsordnung lesen kann, ist wieder einmal klar im Vorteil.

Studienleistungen Master Computer Science WS1314

Der Prüfungsausschuss hat am 30. September für die Klausurzulassung notwendige Studienleistungen beschlossen. Diese hängen vor dem Prüfungsbüro im 4. Stock des AVZ III aus.

Wir1 dokumentieren hier schriftlich die am 29. Oktober aushängenden Studienleistungen für Computer-Science-Mastermodule. Auf eine Kommentierung verzichten wir. Ein jeder möge sich seinen Teil denken.

Das neue Verfahren wurde eingeführt, nachdem der Prüfungsausschuss letztes Semester ordentlich auf die Mütze bekommen hat.

Hinweise/Ergänzungen gern in den Kommentaren.

HINWEIS: Für die Klausurzulassung bindend sind allein die Studienleistungen, die vom Prüfungsausschuss beschlossen und vor dem Semester per Aushang bekannt gemacht wurden. Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.

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