DkW | Kapitel 12: Der Abschluss

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Die Auszählung ist abgeschlossen und man fällt nachts um halb vier erschöpft ins Bett. Am nächsten Tag ist allerdings noch ein bisschen was zu tun: Das Ergebnis der Auszählung will in ein vorläufiges amtliches Endergebnis umgewandelt und vom Wahlausschuss per Beschluss festgestellt werden.

Dabei steht man ein klein wenig unter Zeitdruck:

(4) Spätestens eine Woche nach Wahl der SP-Mitglieder tritt das neue SP zusammen.
§ 6 SdS

Und:

(1) Das neu gewählte Studierendenparlament (SP) wird zu seiner ersten Sitzung von der Wahlleiterin einberufen. Die Einberufung erfolgt an dem Tag, an dem die Stimmauszählung beendet wird. Abweichend von § 10 Abs. 1 beträgt die Ladungsfrist 5 Kalendertage, wenn der Termin zuvor in der Bekanntmachung der Wahlbewerbungen gemäß § 12 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament angekündigt wurde.
§ 1 GOSP

Hat man also (wie üblich) den Mittwoch nach der Wahlwoche als Termin für die konstituierende Sitzung des neu gewählten Studierendenparlaments angekündigt, so muss die Einladung bereits am Tag nach der Auszählung (Freitag) raus1. Eine etwas unglückliche Regelung: Was ist, wenn die Auszählung mal ein paar Tage länger dauert? Den Termin einfach eine Woche nach hinten verschieben geht laut Satzung offenbar nicht. Da die Einladung an die gewählten SP-Mitglieder gesendet wird, benötigt man auch bereits am Freitag ein vom Wahlausschuss festgestelltes vorläufiges amtliches Endergebnis, in dem steht, wer eigentlich gewählt ist. Also hopp hopp, es gilt, keine Zeit zu verlieren!

Einschub: Sicherlich kann man sich über diverse Formulierungen in Satzung und Geschäftsordnung sowie über die generelle Gültigkeit der Geschäftsordnung für das neue SP streiten. Welchen Zeitpunkt beispielsweise bezeichnet die “Wahl der SP-Mitglieder” – sind sie gewählt, wenn das letzte Wahllokal geschlossen hat, oder erst wenn ein Endergebnis feststeht? Sofern alle notwendigen Schritte am Freitag vollzogen werden, muss man sich darüber jedoch keine Gedanken machen.

Wo waren wir? Ach ja: Eile. Als Ergebnis der Auszählung haben wir einen Haufen Zahlen. Zunächst wird geprüft, ob ein Sitz zwischen zwei Listen gelost werden muss. Falls dies der Fall ist, wird das auf der Wahlausschusssitzung vor Feststellung des Endergebnisses erledigt. Die Ergebnisse möchten außerdem in ein ansprechendes Layout verpackt werden. Wie so oft bietet es sich an, das vorläufige amtliche Endergebnis des Vorjahres anzupassen. Obacht: Die Vorjahresergebnisse müssen gegebenenfalls noch mit Änderungen aus dem Wahlprüfungsverfahren des Vorjahres aktualisiert werden. Ob das der Fall ist, erfährt man aus den Protokollen der Studierendenparlamentssitzungen.

Ist das Dokument fertig, kann es auf einer Wahlausschusssitzung beschlossen werden2. Drei Exemplare werden von den Wahlausschussmitgliedern unterschrieben und dem AStA-Vorsitz, dem Ältestenrat und dem neuen Präsidium des Studierendenparlaments zugeleitet (§ 24 Abs. 2 WOSP). Das Ergebnis wird außerdem auf der Wahlen-Webseite als PDF-Dokument veröffentlicht und in einer Auflage von ca. 1000 Stück gedruckt und durch den AStA verteilt.

Aus dem vorläufigen amtlichen Endergebnis erfahren die gewählten neuen SP-Mitglieder möglicherweise auch erstmals, dass sie gewählt sind. Wenn sie schnell sind. Denn direkt im Anschluss an die Sitzung sollte die Wahlleitung die Einladung zur konstituierenden Sitzung des Studierendenparlaments verschicken. Die Tagesordnung war üblicherweise bereits Teil der Wahlzeitung und kann 1:1 wiederverwendet werden.

Neben den üblichen Verdächtigen (AStA-Vorsitz, IT-Referat, Ältestenrat) wird die Einladung natürlich auch an die frisch gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder versendet. Die E-Mail-Adressen dieser Menschen entnimmt der Wahlausschuss den Kandidaturen3. Beim Versand der E-Mail ist darauf zu achten, die E-Mail-Adressen der Mitglieder und stv. Mitglieder im BCC zu halten, sonst könnt ihr euch direkt auf Beschwerden gefasst machen.

Beim Versand wird sich der E-Mail-Server der Universität ggf. über nicht existente E-Mail-Konten beschweren. Hier handelt es sich meist um Tippfehler oder sonstige Übertragungsfehler4. Falls der Fehler sich nicht beheben lässt, nimmt man telefonisch Kontakt auf. Falls auch per Telefon niemand erreichbar ist, kann man immer noch davon ausgehen, dass der Termin aus der Wahlzeitung bekannt ist, und die fehlerhaften E-Mail-Adressen herausnehmen. Gleiches gilt für die unvermeidbaren Bounce-Nachrichten anderer Mailserver nach dem Versand: Fehlersuche, Telefonistinnendasein und Nachversand sind angesagt.

Die konstituierende Sitzung

Für Durchführung einer SP-Sitzung wird Tontechnik benötigt. Diese funktioniert “noch gerade so” und lagert im Referat für Hochschulpolitik des AStA. Das Geschäftszimmer hilft wie immer gerne weiter. Mit dem Aufbau der Technik sollte etwa eine halbe Stunde vor Sitzungsbeginn begonnen werden.

Bis zur Wahl einer 1. Sprecherin leitet die Wahlleiterin die Sitzung. Da man als Präsidium aber üblicherweise zu dritt ist5, empfiehlt es sich, zwei weitere Wahlausschussmitglieder daneben zu setzen, die die beispielsweise die Redeliste führen bis die 2. Sprecherin gewählt ist und Protokoll schreiben bis eine Protokollantin gewählt wurde. Es gibt übrigens das hartnäckige Gerücht, dass das Protokoll andernfalls vom ältesten SP-Mitglied geführt werden müsste, aber hierfür gibt es keinen textuellen Beleg in den einschlägigen Rechtsvorschriften. Mit der Übernahme der Protokollierung ist euch der ewige Dank des neu gewählten Studierendenparlamentes sicher.

Die Sitzung wird von der Wahlleiterin eröffnet (“Hi.”). Dann wird durch Aufruf der gewählten Personen die Anwesenheit festgestellt und abgeprüft, wer das Mandat annimmt. Das Mandat kann nur persönlich6 abgelehnt werden, Zwischenrufe à la “Der tritt zurück!” zählen nicht. Verzichtet jemand auf das Mandat, rückt direkt die nächste Person nach.

Sind hinreichend gewählte Mitglieder anwesend, ist die Sitzung beschlussfähig, und es geht weiter in der Tagesordnung.

Die konstituierende Sitzung ist auch die perfekte Gelegenheit, den Bericht über die Wahl gemäß § 20 WOSP vorzustellen. Der sollte also bis dahin fertig sein. Inhaltlich kann man sich dabei am Bericht des Vorjahres orientieren. (Warum dieses Protokoll verlangt wird? Keine Ahnung.)

Ist das neue Präsidium gewählt, so ist die Wahl erst einmal abgeschlossen. Fertig! Also fast.

Geld

Das Finanzreferat des AStA erhält für den Auszählabend die Liste der Auszählhilfen, Ältestenrats- und Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten und Überweisungsbeträgen. Enthält diese Liste auch noch die Uhrzeit, bis zu der jede Person eingesetzt war, freut sich das Finanzreferat ganz besonders, da der Überweisungsbetrag dadurch nachvollziehbar wird.

Die Wahlhelfenden werden übrigens durch die Universität bezahlt, welche dem AStA über den halben Betrag eine Rechnung stellt. Diese Rechnung wird üblicherweise auch durch die Wahlleitung geprüft und gegengezeichnet.

Das führt oft dazu, dass zwei Überweisungen auf dem Konto landen: Eine von der Uni für den Einsatz als Wahlhilfe, und eine vom AStA für den Einsatz als Auszählhilfe.

Sind sonst noch offene Rechnungen ausstehend? Dann sollten die zuerst abgearbeitet werden.

Schließlich wird dem Finanzreferat eine Liste der Wahlausschussmitglieder mit Namen, Kontodaten, Überweisungsbeträgen und übernommenen Aufgaben7 übergeben. Und wenn man Glück hat, landet bald Geld auf dem Konto.

Schlüssel & Co.

All das Zubehör, das den Wahlausschuss arbeitsfähig gemacht hat, wird wieder an seine Ursprungsorte zurückgebracht. Meist ist dies der AStA, aber auch das Studierendenwerk möchte vermutlich seine Transponder wiederhaben. Für viele Schlüssel gibt es auch eine Kaution zurück, das Ganze lohnt sich also auch finanziell.

Am wichtigsten ist jedoch, dass man auch menschlich wächst.

Gut, oft entwickelt man in den ca. drei Monaten Wahlausschuss lediglich negative Gefühle gegenüber Akteurinnen und Akteuren der Hochschulpolitik.

Die kann man bestimmt auch mal gut gebrauchen.

#ISurvivedWahlausschuss20xx

  1. Die Auszählung startet ja am Donnerstagabend. Wer geschickt ist, zögert das Ende der Auszählung also bis nach 0:00 Uhr raus, um mehr Zeit zu haben. Nicht, dass das jemals ein Problem gewesen wäre…
  2. Wird auf der Sitzung noch ein Sitz ausgelost, empfiehlt es sich, zwei Versionen des Dokuments vorzubereiten…
  3. Die sind hoffentlich noch irgendwo digital auffindbar? Ansonsten happy typing.
  4. Die Kandidierenden schreiben so unleserlich!
  5. Eigentlich ist man ja zu viert, aber hahahahaha!
  6. Per E-Mail wird üblicherweise auch akzeptiert. Die sollte aber von der in der Kandidatur angegebenen E-Mail-Adresse kommen, sonst könnte ja jeder…
  7. Falls der Wahlausschuss beschlossen hat, die Aufwandsentschädigung nach Arbeitszeit aufzuteilen, tun es hier auch Kopien der Stundenzettel.

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