Leih der Uni dein Gesicht

Wie die Uni Bonn Bilder für ihre Öffentlichkeitsarbeit bekommt

Manchen mag es schon aufgefallen sein: Ich suche in letzter Zeit ab und zu den Header der Uniwebseite heim.

hauptseite

Etwa alle drei Jahre sucht die Uni Bonn studentische Fotomodelle für Bilder, die sie für ihre Öffentlichkeitsarbeit herstellen lässt. 2008 und 2011 fand so eine Aktion statt, und auch 2015 sollten turnusmäßig wieder neue Modelle gefunden und neue Bilder gemacht werden.

Da mir Charlotte bereits des Öfteren von ihrer Mitwirkung an diesem Projekt 2011 vorgeschwärmt hatte, war für mich natürlich klar, dass ich mich bei dieser Gelegenheit mit einem aussagekräftigen Foto bewerben würde, auf dem ich mein bezauberndstes Grinsen präsentiere.

Ich wurde dann auch eingeladen, was aber vermutlich weniger an meinem bezaubernden Grinsen lag, sondern eher daran, dass man an einem ausgeglichenen Geschlechterverhältnis interessiert war.

Zur Auswahl standen drei Termine, in die wir uns per Doodle-Umfrage selbst einteilten. Pro Tag waren 15 Plätze vorgesehen. Zunächst durften wir einen Termin wählen, und nach ein paar Tagen noch die frei gebliebenen Plätze auffüllen.

Die beiden Termine zu denen ich ging liefen recht gleich ab. Ich vermute stark, dass es am dritten Termin nicht anders war. Die studentischen Models trafen sich frühmorgens um 8 mit den Fotografinnen und Fotografen und den Verantwortlichen des Dezernats für Hochschulkommunikation im Gebäude des Studentensekretariats. Dort wurde erklärt, wofür die ganze Aktion gut war (Fotos bekommen), weshalb sie regelmäßig durchgeführt wird (die alten Gesichter sind irgendwann “verbraucht”), und worauf bei den Bildern zu achten war, erklärte noch eine Mitarbeiterin der Gleichstellungsbeauftragten: Die Bilder sollten in Komposition und Postur keine klischeehaften Rollenbilder transportieren und das Geschlechterverhältnis sollte auf den Bildern nach Möglichkeit auch ausgeglichen sein. Die Fotografin und der Fotograf mit denen ich an den beiden Tagen unterwegs war waren vom letzten Punkt offensichtlich nicht ganz überzeugt, versuchten aber, ihn umzusetzen.
Jeweils 5 Modells wurden einer Kamera und -Begleitperson zugeteilt. Dann bewegten sich die Gruppen zu ihren Fotolocations. Bis etwa 12 Uhr wurden Bilder geschossen, und das war’s dann für den Tag.

Mein erster Termin war ein Freitag, es sollte sehr heiß werden, ich hatte eine lange Hose angezogen und war mit dem Fahrrad gekommen. Trotzdem bin ich bis zum Ende um 12 Uhr nicht eingegangen. Meine Gruppe, bestehend vor allem aus internationalen Studierenden, lief nach der Einführung vom Studentensekretariat zum Uni-Hauptgebäude und schoss dort einige Motive. Hierhin stellen/setzen/legen, dorthin laufen, bitte nochmal rauf, bitte nochmal runter, bitte noch eine Runde, klick klick klick. Und natürlich durften wir stets angeregte Gespräche simulieren. Nach vier Stunden sagen wir auch einfach nur noch “Talk talk talk, talk talk talk!” – sieht auf den Bildern ja hoffentlich niemand.

Mein zweiter Termin war in der Woche darauf am Freitag, und für einige studentische Models war das ebenfalls der zweite Termin, so dass einige schon recht gut Bescheid wussten, was von ihnen verlangt wurde. Mit einem anderen Fotografen ging es für meine Gruppe wieder Richtung Hauptgebäude, allerdings von dort direkt weiter zum akademischen Kunstmuseum und dann noch zur Mensa Nassestraße. Klick klick, joa passt, weiter geht’s.

Was hab ich jetzt davon?

An beiden Tagen gab es auf Kosten der Universität einen Snack und ein Getränk aus dem cafe unique bzw. dem cafeleven als Verpflegung. Die waren sehr fein. Außerdem zahlte die Uni uns 10 € pro Stunde. (Das ist mehr, als eine SHK an der Uni Bonn bekommt.) Und vor allem wird in den nächsten 3 Jahren höchstwahrscheinlich mein Gesicht hier und da auf Uni-Materialien auftauchen. Und wenn man die Leute kennt, die da drauf sind, dann ist das meist sehr lustig.

Oh, und ich darf die Bilder, auf denen ich drauf bin, auch privat verwenden. Das hier zum Beispiel, das es offenbar mit sehr tollen Gesichtsausdrücken in die Endauswahl geschafft hat.

A 201503Juli_Uni Gesicht Boeschemeyer (69)

Foto: Meike Böschemeyer/Uni Bonn

Lustige Ideen

In letzter Zeit hatten viele Menschen viele lustige Ideen. Ein paar davon möchte ich hier niederschreiben.

Wohnen

Seit Juli hat das Studierendenwerk Bonn einen neuen Geschäftsführer. Herr Huber heißt Jürgen mit Vornamen und stellte sich relativ bald auch im Studierendenparlament vor. Vorab gab es die Möglichkeit, detailliertere Fragen zwecks Vorabübermittlung an das SP-Präsidium zu senden. Das hat mittelmäßig gut geklappt, mein Fragenblock zur Umbenennung des Stw und den dadurch entstehenden Kosten ist dabei irgendwie unter die Räder gekommen.

Viel interessanter jedoch war Hubers Aussage in Bezug auf das Wohnheim Pariser Straße, das ja mit polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet ist und ursprünglich mal zum 31. März 2015 entmietet sein sollte. Der aktuelle Aushang spricht von einer Entmietung bis 31. März 2016, aber wer die Historie kennt, kann vermuten, dass es dabei nicht bleiben wird.

So auch die Antwort der Geschäftsführung auf meine Fragen: Ziel sei es, das Wohnheim Pariser Straße noch länger in Betrieb zu halten, sofern eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner aus gesundheitlicher Sicht ausgeschlossen werden könne. Eine Verlängerung (vorerst bis September 2016) hängt jetzt also augenscheinlich von der Zustimmung der Doktoren Ewers und Zwiener (siehe) ab. Doch was soll sich an der Einschätzung ändern, wenn keine neuen Messungen mehr durchgeführt werden, weil der Erkenntnisgewinn angeblich minimal wäre? Fragt man sich und wettet darauf, wann die Bewohnerinnen und Bewohner über neue Entwicklungen informiert werden.
Ich setze da ja auf Anfang Februar 2016.

Studieren

Bei der Ausarbeitung des Hochschulzukunftsgesetzes NRW (HZG) wurde ein Geburtsfehler eingebaut, der einigen Senatsmitgliedern aktuell sehr auf den Magen schlägt.

Eine sogenannte gruppenparitätische Besetzung des Senats wäre erreicht, wenn die Gruppen der  Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden jeweils gleich viele Mitglieder in den Senat wählen dürfte.
Grundsätzlich fand man das wohl auch im Ministerium gut, allerdings überlegte man sich dann auch, dass in bestimmten Fällen die  Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine Stimmmehrheit haben sollten. Und dann kam folgender großer Quark raus:

  1. Die Grundordnung der Universität kann vorsehen, dass die vier Gruppen gleich viele Stimmen im Senat besitzen
  2. Falls das so ist, haben die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aber in bestimmten Fällen trotzdem eine Stimmmehrheit

Gekrönt wird das nur noch von der Erläuterung:

Das in Satz 1 geforderte Ziel wäre beispielsweise dann erreicht, wenn
der Grundordnungsgeber eine in der Stimmgewichtung halbparitätisch
aus Lehrenden und Lernenden besetzte Studienkommission errichtet,
deren Aufgabe es ist, den Senat in Angelegenheiten der Lehre und des
Studiums zu beraten, insbesondere in Angelegenheiten der Studienre-
form und der Evaluation von Studium und Lehre. Damit würde dem
Leitgedanken der stärkeren Partizipation der Studierenden hinreichend
Rechnung getragen.

Das Hochschulzukunftsgesetz sagt also: Ihr sollt den Senat paritätisch besetzen, außer ihr wollt das nicht. Wobei “ihr” in diesem Fall ein Senat ist, in dem 12 von 23 Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören. Und die finden, was in der Diskussion auf der betreffenden Senatssitzung deutlich wurde, die aktuelle Situation ganz prächtig und sehen keinen Grund, etwas an der Zusammensetzung des Senats zu ändern.

Den Entwurf für die nach Inkrafttreten des HZG benötigte neue Grundordnung hatte eine Senatskommission erarbeitet. In diesem Kommissionsentwurf war eine Verteilung der Mitglieder auf die Statusgruppen von 12:4:4:4 vorgesehen, das heißt personell hätten die Hochschullehrerinnen und -lehrer die Hälfte der Sitze besetzt. Die Senatsmitglieder der übrigen Statusgruppen hätten bis auf die im Gesetz vorgesehenenen Ausnahmefälle jedoch jeweils 3 Stimmen bekommen, so dass wenigstens eine Stimmpariät erreicht worden wäre.

Mit dieser Lösung waren dann aber irgendwie alle unzufrieden, und es gab gleich drei Änderungsanträge. Einer änderte nur etwas an der Stimmgewichtung, den lasse ich hier mal außen vor.

Der studentische Änderungsvorschlag: Jede Gruppe wählt 7 Senatsmitglieder, und über die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle entscheidet eine einzurichtende Senatskommission, in der die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Mehrheit haben müssen. Das Problem hierbei: Diese Senatskommission würde zu einem “Parallel-Senat”, in dem ordentliche Mitglieder aus den restlichen drei Statusgruppen ihres Stimmrechts beraubt würden. Außerdem können diese Kompetenzen wohl nicht dauerhaft an eine Kommission übertragen werden.

Der professorale Änderungsvorschlag: Der Senat bleibt so wie er ist. Senatskommissionen müssen dafür paritätisch besetzt werden.

Und das ist, mit Verlaub, grober Unfug. Was bringt es, wenn eine paritätische Kommission Vorschläge nur an einen Senat richten kann, in dem die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wieder die Stimmmehrheit haben? In wirklich kritischen Punkten (wie zum Beispiel diesem Punkt der Grundordnungsänderung) wohl nichts. Dass die Professorinnen und Professoren im Senat das nicht einsehen wollten, ist aber verständlich: Aus ihrer Sicht ist ja alles prima.

Die Grundordnung wurde nun vom Senat sehr knapp inklusive der professoralen Änderung beschlossen. Jetzt darf das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sich überlegen, ob es die Grundordnung so gut findet.

Weiterführende Links:
Zur Grundordnungsänderung der Uni (Alois Saß, stud. Senator, Juso-HSG)
Uni-Senat lehnt Viertelparität ab (AStA-Pressemitteilung)

Zählen wie die Profis

Zum heutigen Ostersonntag habe ich mich auf eine Eiersuche der besonderen Art begeben. Dazu bin ich an diesem sonnigen Tag in die düsteren Archive der Uni Bonn hinabgestiegen – nun gut, nicht direkt, sondern lediglich in den digitalisierten Teil.

Wenn das Studierendenparlament die Satzung der Studierendenschaft ändert, dann verabschiedet es zu diesem Zweck eine Änderungssatzung. Sozusagen eine Satzungsänderungssatzung (das heißt wirklich so).

Die aktuell gültige Fassung unserer Satzung ist durch ein Dokument mit dem wohlklingenden Namen “Dritte Änderungssatzung und zugleich Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn” entstanden. Da unser Studierendenparlament kürzlich 50-jähriges Jubiläum feierte, kann man sich natürlich fragen, ob diese Zahl (drei) da nicht ein bisschen gering erscheint. Eine Recherche in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn bringt die Dokumente der folgenden Tabelle hervor und, soviel sei vorab schon einmal verraten, es sind mehr als drei. Unter der Tabelle geht es mit ein paar Beobachtungen weiter.

Datum Titel Zahl Kommentar URL
07.01.1974 Änderung der Satzung der Bonner Studentenschaft Mehrteilige AB http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/57364
27.05.1987 Satzung der Studentenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/127917
19.12.1994 Satzung zur Änderung der Satzung der Studentenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 19. Dezember 1994 – 1. Satzungsänderungssatzung 1  FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/125608
14.01.1998 Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Student/inn/enschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 2 Gendering+ http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/65583
02.07.1998 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 3  FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/24212
11.11.1999 Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Satzung’78+1+2+3 http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/24162
09.11.2001 4. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 4 FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/24017
18.04.2002 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 5 Dienstsiegel http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23600
12.02.2003 6. Satzung zur Änderung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 6 Nachrücken + Stellvertretung http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23502
21.02.2003 Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Neufassung’99 + 4+5+6 http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23505
06.04.2004 Satzung zur Änderung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn FS-Liste + AKUT http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23444
18.12.2006 Zweite Satzung zur Änderung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhems-Universität Bonn 2 FS-Liste http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/23025
16.10.2013 Dritte Änderungssatzung und zugleich Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn 3 Letzte gültige Fassung http://epflicht.ulb.uni-bonn.de/periodical/titleinfo/119590

Diese Tabelle erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zumal vor 1987 offensichtlich etwas fehlt. Gehen wir mal davon aus, dass die Satzung vom 27.05.1987 die “Urmutter” unserer heutigen Satzung der Studierendenschaft ist, und ich alle Änderungen und Neufassungen seitdem gefunden habe.

Offenbar wurden im Abstand von jeweils 3 Änderungssatzungen immer eine Neufassung veröffentlicht, also eine Gesamtfassung des Textes, in der alle Änderungen eingepflegt wurden. Das erleichtert die Lesbarkeit der Satzung enorm, da man dann nicht immer einen Haufen Änderungssatzungen neben den Satzungstext legen muss.

Nach 1987 haben wir drei Änderungssatzungen – eine 1994 und zwei 1998. Im Jahr darauf erscheint eine Neufassung, die diese drei Änderungen beinhaltet.

2001, 2002 und 2003 wird die Satzung wieder geändert, und auch diese Änderungen werden in einer Neufassung von 2003 zusammengefasst. Bis hierhin ist die Zählung sehr konsistent: 1. Änderung, 2. Änderung, 3. Änderung, Neufassung, 4. Änderung, 5. Änderung, 6. Änderung, Neufassung.

Im Jahr 2004 wird eine weitere Satzungsänderungssatzung beschlossen. Diese ändert aber scheinbar nicht mehr die Satzung, sondern die Neufassung der Satzung. Auf eine Nummerierung wird verzichtet, implizit ist es also wohl die erste Änderung der Neufassung.

Dass 2006 auf die implizit erste die explizit zweite Änderungssatzung der Neufassung folgt, ist relativ logisch. “Relativ”.

2013 dann, die Studierenden die die Änderungen 2004 und 2006 verbrochen haben sind schon lange weg1, folgt der bisherige Höhepunkt der Nummerierungsposse: Die “dritte” Änderungssatzung, die aber nicht mehr die Neufassung der Satzung ändert, sondern die Satzung selbst (die ja schon die 6. Änderungsordnung hinter sich hat, wir erinnern uns), und gleichzeitig selbst eine Neufassung ist. Verrückte Welt.

— Exkurs —

In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf einen Punkt eingehen, den diese letzte Neufassung umgesetzt hat (es war nicht alles schlecht!). In der Kommentarspalte habe ich grob notiert, welchen Inhalt die jeweiligen Dokumente haben. Fünf der neun Satzungsänderungen beinhalten eine Änderung der Fachschaftenliste, also der Tabelle, die bestimmt, welche Fächer zu welcher Fachschaft zugeordnet sind. Wenn nun ein neues Studienfach auftaucht, dessen Studierende einer Fachschaft zugeordnet werden müssen, dann kann dieser Prozess gut und gerne mal ein Jahr dauern: Zunächst muss die Satzungsänderung geschrieben werden, dann muss das Studierendenparlament sie auf zwei Sitzungen lesen und beschließen, und zuletzt wird sie noch vom Rektorat geprüft und dann veröffentlicht. Und das dauert regelmäßig länger, als man als vernünftig denkender Mensch annehmen würde, wie ein Blick ans Ende der Satzungsänderung von 1994 zeigt:

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Einzige Änderung dieser Änderungssatzung: Eine neue Fachschaftenliste. Siebeneinhalb Monate Prüfzeit dafür sind einfach lächerlich.

Die Satzungsänderung von 2013 hat unter anderem diese Fachschaftenliste in die Geschäftsordnung der Fachschaftenkonferenz ausgelagert. Damit ist eine Änderung der Fachschaftenliste keine Änderung der Satzung mehr, das Rektorat bleibt außen vor und die Änderungen gehen seither um einiges zügiger über die Bühne. Yay!

— Ende Exkurs —

Ausnahmsweise machte ich diese Satzungsrecherche heute aber nicht zu Spaß, sondern mit einem halbernsten Hintergrund: Die nächste Satzungsänderung steht an. Der Satzungs- und Geschäftsordnungsausschuss des Studierendenparlaments hat sie dem Studierendenparlament bereits empfohlen. Und da stellt sich die Frage: Die wievielte Satzungsänderung ist das denn nun? Die Daten habe ich geliefert, jetzt dürfen sich die Studierenden der Rechtswissenschaft darüber streiten, wenn sei mögen.

  1. Wobei man sich da nicht so ganz sicher sein kann…