DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 3: Die Wahlausschreibung

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Bislang weiß noch niemand, dass bald eine Wahl stattfinden wird1. Die Wahlausschreibung macht diese Wahl nun bekannt und enthält alle relevaten Daten für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Dass die Wahlausschreibung nicht einfach “Wahlbekanntmachung” heißt, hat einen Grund: “Wahlbekanntmachung” heißt bereits das Dokument, welches Anfang Januar die zugelassenen Bewerbungen bekannt gibt. Eine kleine Bonner Eigenheit.

Eigentlich könnte man als Wahlausschreibung einfach eine Tabelle aushängen, in der alle Daten enthalten sind. Aus historischen Gründen oder so enthält die Wahlausschreibung jedoch traditionell Fließtext.

Die Daten, die die Wahlausschreibung auf jeden Fall enthalten muss, gliedern sich in drei Kategorien:

Daten, die bereits feststehen

Die Wahltage (Punkt 2.) hat das Studierendenparlament bereits festgelegt, die Bezeichnung des zu wählenden Organs (4.), die Zahl der zu wählenden Mitglieder (5.), das für die Entgegennahme der Wahlvorschläge zuständige Organ (7.), das Wahlsystem (8.), der Hinweis auf die Wahlberechtigung (9.) und die Einspruchsmöglichkeit nach § 16 WOSP (12.) ergeben sich aus der Satzung der Studierendenschaft und der Wahlordnung.

Daten, die der Wahlausschuss relativ frei festlegen kann

Ort (Bonn?) und Zeit der Veröffentlichung (1.) ergeben sich automatisch – es gibt eigentlich™ keinen Grund, die Veröffentlichung herauszuzögern, sobald das Dokument fertig ist.

Für die Frist, innerhalb derer Wahlvorschläge eingereicht werden können (6.), gibt es einen spätesten Termin. Der liegt aber üblicherweise um Weihnachten herum, ist also viel zu spät. Es empfiehlt sich generell, diese Einreichungsfrist möglichst früh zu legen. Je mehr Zeit für die Prüfung und Bekanntmachung der Einreichungen bleibt, desto besser. Speziell vor Weihnachten sollten das Listenzulassungsverfahren abgeschlossen und die Wahlzeitung druckfertig sein, damit man nicht Gefahr läuft, Fristen zu verpassen.

Der früheste sinnvolle Termin für die Einreichungsfrist ist der 40. Tag vor dem ersten Wahltag – der Stichtag für die Wahlberechtigung. Früher können Einreichungen sowieso nicht sinnvoll geprüft werden, und bestimmt fänden findige Juristen i. A. noch weitere Gründe dagegen. Mal abgesehen davon, dass die Listenmenschen zwischen Wahlausschreibung und Einreichungsfrist noch ausreichend Zeit haben sollten, ihre Bewerbungsformulare sorgfältig2 auszufüllen.

Das Wählerinnenverzeichnis wird üblicherweise im Wahlbüro ausgelegt (10.), zu beliebig wählbaren Zeiten. Guckt sowieso niemand rein. Könnte aber! Wählt einfach die Zeiten, zu denen sowieso jemand im Büro ist.

Die Frist für den Eingang von Briefwahlanträgen (11.) liegt bereits laut Wahlordnung auf dem 6. Tag vor dem ersten Wahltag (§ 19 WOSP), wird aber üblicherweise durch eine Uhrzeit ergänzt. Außerdem wird ein offizielles »Ende der Wahl« festgelegt, üblicherweise der Zeitpunkt, zu dem auch die letzte Urne schließt.

Mit den »Erklärungen der Listenbewerbungen über ihr Wahlprogramm« (13.) ist üblicherweise deren Wahlzeitungsbeitrag gemeint. Die Wahlordnung sieht übrigens nicht vor, dass die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen in Form einer gedruckten Wahlzeitung erfolgt. Dieses Format hat sich lediglich traditionell bewährt.

Protipp: Falls die Lieferung der Wahlzeitung sich verspätet, kann die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlbewerbungen ersatzweise auch in einem anderen Format erfolgen, um die Frist zu wahren. Es müssen lediglich alle vorgeschriebenen Inhalte enthalten sein.

Die festzulegenden Vorgaben für diese “Erklärungen” übernimmt man üblicherweise einfach aus dem Vorjahr – Anpassungen sind aber natürlich möglich. Die Vorgaben stellen sicher, dass die Listen druckfertige Dateien abgeben und dann weniger Grund haben sich zu beschweren. Es gibt trotzdem jedes Jahr wieder Deppen, die es für eine gute Idee halten, für den Druck einer Graustufen-Wahlzeitung ein boontes PDF zuzusenden.

Manche reichen aber auch absichtlich fehlerhafte Dateien ein und spekulieren darauf, eine Nachfrist gesetzt zu bekommen, um eine korrigierte Version einreichen zu können. Dies gäbe ihnen mehr Zeit für die Fertigstellung ihres Wahlzeitungsbeitrags – ist ja nicht so, dass der Wahltermin lange im Voraus bekannt gewesen wäre. Wie Weihnachten!

Daten, die mit den Gremienwahlen abgesprochen werden müssen

Es bleibt noch ein Punkt übrig: »Ort und Zeit der Stimmabgabe« (3.). Dies ist lediglich eine fancy Umschreibung für “Urnenplan”. Denn im Urnenplan ist aufgelistet, wo (Ort) und wann (Zeit) die Stimmabgabe möglich ist.

Mit dem Urnenplan ist es so: Üblicherweise wird die Studierendenparlamentswahl gemeinsam mit den Gremienwahlen durchgeführt und man teilt sich Wahllokale und Wahlhelfende. Daraus folgt, dass der Wahlvorstand für die Gremienwahlen und der Wahlausschuss für die Studierendenparlamentswahlen den selben Plan von Wahllokalstandorten und -öffnungszeiten beschließen sollten.

Üblicherweise wird der Plan aus dem letzten Jahr als Grundlage genommen und punktuell angepasst. Hat die Mensa wieder auf? Ist ein Gebäude geschlossen, weil der BLB wieder mal BLB-Dinge getan hat? Fiel irgend jemandem noch ein ganz toller Standort für ein Wahllokal ein, den man einmal ausprobieren möchte? Alles Dinge, die man berücksichtigen kann. Es muss nur früh passieren, damit beide Gremien die Änderungen noch berücksichtigen können.

Ziel bei der Aufstellung des Urnenplans ist es für beide Seiten, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren war es gleichzeitig regelmäßig Wunsch der Universitätsverwaltung, die Kosten für Wahlhelfende3 nicht steigen oder besser noch sinken zu lassen. Die Kosten hängen hier von der Anzahl der Standorte und den Öffnungszeiten ab: Mehr Standorte kosten mehr Geld, längere Öffnungszeiten an einem Standort ebenfalls.

Hat man sich mit den Gremienwahlen auf einen Urnenplan geeinigt und wurden die übrigen Termine und Fristen ausgewürfelt, so ist die Wahlausschreibung fertig für die Bekanntmachung. Dafür wird üblicherweise ein Plakat im Format DIN A2 quer erstellt, links der Fließtext, rechts der Urnenplan. Diese Plakate werden durch den AStA auf den Plakatflächen des AStA verteilt. Die Verteilung wird dabei mit dem AStA-Geschäftszimmer abgesprochen.

Die Plakate hängen dann bald allüberall auf den Tannenspitzen an der Universität und klären Interessierte über alles auf, was es zur Wahlteilnahme zu wissen gibt.

  1. Abgesehen natürlich davon, dass der Wahltermin bereits auf einer öffentlichen Sitzung des Studierendenparlaments festgelegt wurde, die Einladung zur Wahlausschusssitzung ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wurde oder einfach deshalb, weil jedes Jahr im Januar eine Wahl stattfindet.
  2. *prust*
  3. die bekommen eine Aufwandsentschädigung
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 2: Die Wahlausschusssitzung

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Eine Studierendenparlamentswahl besteht aus zwei Verfahren: Einem organisatorischen und einem formalen. Im Idealfall gehen diese beiden Verfahren Hand in Hand: Organisatorische Entscheidungen sind durch formale Beschlüsse des Wahlausschusses legitimiert; Beschlüsse wiederum führen zu organisatorischen Maßnahmen. Kommt es zu Abweichungen (Beschlüsse werden nicht ausgeführt, Geld wird ohne Beschluss ausgegeben, …), so liegt häufig eine problematische Situation vor.

Der formale Teil der Wahl wird überwiegend auf Sitzungen des Wahlausschusses vorangetrieben. Auf ihnen werden Entscheidungen getroffen und durch Beschlüsse festgehalten. Essenziell für die Dokumentation der Entscheidungen ist das Sitzungsprotokoll: Ohne Protokoll kann man sich die Sitzung eigentlich direkt sparen.

Natürlich dienen Sitzungen nicht nur dazu, Beschlüsse zu fassen. Da idealerweise alle Wahlausschussmitglieder anwesend sind, sind sie die perfekte Gelegenheit, den Fortschritt zu erledigender Aufgaben und sonstige Dinge zu besprechen. So wird auf Sitzungen in der Regel nichts tatsächlich erledigt, aber sie fördern dennoch die Erledigung von Aufgaben. Auch schön!

Terminierung

Beschlüsse fasst der Wahlausschuss laut Wahlordnung mit der Mehrheit seiner gewählten Mitglieder. Allein wegen der Beschlussfähigkeit sollten Sitzungen daher so gelegt werden, dass möglichst alle Ausschussmitglieder teilnehmen können. Zur Terminfindung bieten sich Doodle-Umfragen an, sofern die Wahlausschussmitglieder mental fit genug sind, an ihnen teilzunehmen. Ein regelmäßiger Termin, zu dem alle können, ist natürlich der Gold-Standard, aber relativ unwahrscheinlich.

Vor Fristen sollte genügend Abstand gehalten werden, damit im Notfall noch eine Sitzung dazwischen geschoben werden kann – die sehr kurze Ladungsfrist von 24 Stunden macht es möglich.

Einladung

Die wirklich sehr kurze Ladungsfrist von 24 Stunden bedeutet aber nicht, dass die Einladung erst kurz vor Ende dieser Frist verschickt werden sollte. Steht der Termin fest, sollte die Einladung zügig versendet werden, damit alle Interessensvertreterinnen und -treter Gelegenheit zur Teilnahme haben – die Sitzungen sind schließlich öffentlich, und die Listenverantwortlichen sind schon weinerlich genug.

Die Einladung wird in der Regel durch die Wahlleitung per E-Mail verschickt und ist neben den Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern1 an die üblichen Verdächtigen (AStA-Vorsitz, SP-Präsidium, Ältestenrat, IT-Referat)2 zu senden. Nach dem Bewerbungsschluss sollten Einladungen zusätzlich an die Listenverantwortlichen gesendet werden – man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die sich die Sitzungstermine selbst von der Webseite klauben. Hier bitte BCC verwenden! Die ggf. privaten Adressen der Listenmenschen gehen sonst niemanden etwas an.

Die Einladung selbst enthält die relevanten Daten – Was, Wo, Wann – sowie eine vorläufige Tagesordnung.

Sitzungsort

Der Wahlausschuss bezieht üblicherweise irgendwann im Dezember ein Wahlbüro in der Nassestraße 15, das sich auch als Sitzungsort eignet. Bis dahin ist das Verfügungszimmer im AStA eine gute Adresse, es lässt sich über das AStA-Geschäftszimmer reservieren. Dort erhält man im Zweifelsfall auch gute Vorschläge für Alternativen.

Top-Tipp: Der Sitzungsort sollte für die Öffentlichkeit zugänglich sein, sonst wäre es ja keine öffentliche Sitzung.

Tagesordnung

Die Tagesordnung gibt der Sitzung Struktur. Es bietet sich an, wiederkehrende Tagesordnungspunkte für organisatorische Angelegenheiten und Fortschrittsberichte zu haben. Ein Vorschlag:

1. Eröffnung und Begrüßung

Die Wahlleiterin sagt “Hallo!” Ein guter Zeitpunkt, die aktuelle Uhrzeit im Protokoll zu notieren. Es geht los!

2. Protokollführung

Wer schreibt das Protokoll? Eine ehrenvolle und wichtige Aufgabe. Wird auch “bezahlt”.

3. Genehmigung von Protokollen

Hoffentlich liegt das Protokoll der letzten Sitzung schon vor. Dann können hier noch Mäkel angemerkt und verbessert werden, bevor das Protokoll genehmigt wird. Bei allzu groben Mängeln kann die Genehmigung auch vertagt werden.

Nach der Genehmigung wird das Protokoll so bald wie möglich auf der Webseite des Wahlausschusses veröffentlicht, wo es aus dem Uninetz allen Interessierten zum Nachlesen zur Verfügung steht.

Außerdem wird das genehmigte Protokoll mehrfach ausgedruckt, von Wahlleiterin, Protokollantin und einem weiteren Wahlausschussmitglied unterschrieben und dann dem Ältestenrat, dem SP-Präsidium und dem AStA-Vorsitz ins Postfach gestopft. Eigentlich würde da auch eine digitale Kopie genügen. Naja.

4. Festlegung der Tagesordnung

Die mit der Einladung verschickte Tagesordnung ist lediglich ein Vorschlag. Hier kann sie noch umsortiert oder modifiziert werden.

5. Controlling

Welche zu erledigenden Dinge wurden erledigt? Welche zu erledigenden Dinge sind noch zu erledigen? Das kann hier besprochen werden.

6. Berichte

Ausführlichere Berichte über vorgefallene Dinge. Kann Überschneidungen mit “Controlling” aufweisen.

8. Finanzen

Wenn Geld ausgegeben werden soll, werden diese Ausgaben in der Regel hier besprochen und beschlossen.

X.-Y. Spezielle Tagesordnungspunkte

Alles was ausführlicher als in Controlling/Berichte/Finanzen behandelt werden sollte, bekommt einen eigenen Tagesordnungspunkt. Sollte dort eine Diskussion ausarten, kann sie auch in einen eigenen Tagesordnungspunkt ausgelagert werden. Hierzu muss lediglich in Tagesordnungspunkt “4. Festlegung der Tagesordnung” zurückgesprungen und dort die Tagesordnung entsprechend angepasst werden. Easy!

9. Anträge an den Wahlausschuss

Falls Anträge vorliegen, werden sie hier behandelt.

10. Terminplanung

Anstehende Termine werden nochmal allen ins Gedächtnis gerufen. Auch wichtig: Der Termin der nächsten Sitzung.

11. Verschiedenes

Verschiedenes, was in keinem der vorherigen Tagesordnungspunkte Platz hatte. Üblicherweise wird hier nichts mehr beschlossen. Am Ende ist ein guter Zeitpunkt, die Uhrzeit niederzuschreiben.

Protokoll

Das Protokoll dokumentiert die Ergebnisse der Sitzung und ist immens wichtig. Es sollte enthalten:

  • Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
  • Wer hat was gemacht
  • Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
  • Wer wird was tun
  • Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
  • Zusammenfassung von Berichten
  • Anträge und Beschlüsse im Wortlaut
  • Wichtige Dokumente als Anlage
  1. stellvertretende Mitglieder gibt es erfahrungsgemäß sowieso nie
  2. Hier gibt es einen praktischen E-Mail-Verteiler! Nur eine Adresse statt vier!
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Jedes Jahr das Gleiche: Es ist Oktober und die Gruppen im Studierendenparlament sollen Mitglieder für den Wahlausschuss vorschlagen. Natürlich hat sich maximal die Hälfte der Gruppen Gedanken dazu gemacht. Warum auch, damit konnte ja niemand rechnen. Ihr startet also mit einem halb besetzten Wahlausschuss in die Wahlvorbereitung.

Hier gibt es schon die erste gute Nachricht: Je weniger Mitglieder der Wahlausschuss hat, desto mehr springt am Ende in finanzieller Hinsicht, rein statistisch, für jedes einzelne Mitglied heraus. Denn die Wahlordnung sieht pauschal 5000 € für den gesamten Wahlausschuss vor. Ein schwacher Trost, ich weiß.

Apropos Wahlordnung: Sie ist das zweite, was ihr nach eurer Wahl in den Wahlausschuss lesen solltet. In ihr stehen die Dinge, auf die ich hier nicht eingehen werde, weil sie bereits in der Wahlordnung stehen. Zum Beispiel, wer alles nicht Wahlausschussmitglied werden kann. Oder dass für Mitglieder des Wahlausschusses Stellvertreterinnen gewählt werden müssen. Ok, schlechtes Beispiel. Das passiert nämlich nie.

Was ist das erste, was ihr lesen solltet? Hoffentlich hat eure Vorgängerin euch einen kleinen Brief mit hilfreichen Infos hinterlassen. Den lest ihr als erstes.

Ansonsten geht es direkt nach der Wahl in den Wahlausschuss zunächst einmal darum, sich zu sammeln und die Voraussetzungen für die folgende Arbeit zu schaffen. Im Zeitraum bis zur konstituierenden Sitzung heißt das für die Wahlleitung, dass sinnvollerweise die folgenden Dinge (in beliebiger Reihenfolge) erledigt werden.

Zugang verschaffen (offline)

Viele wichtige und nützliche Utensilien lagern im Wahlschrank. Eigentlich sind es zwei Schränke, aber die stehen direkt nebeneinander. Sie stehen im AStA. Der AStA hat eine Tür, die manchmal geschlossen ist. Das sollte aber für die Wahlleitung kein Hindernis darstellen. Die AStA-Tür wiederum befindet sich hinter dem Seiteneingang der Nassestraße 11, der ebenfalls manchmal geschlossen ist.

Als Wahlbüro wird üblicherweise durch das Studierendenwerk das Fritz-Tillmann-Zimmer in der Nassestraße 15 bereitgestellt. Dessen Tür ist ebenfalls üblicherweise geschlossen.

Für Layouttätigkeiten können die Grafikrechner des AStA in Zimmer 6 genutzt werden – auch diese Tür ist manchmal geschlossen.

All diese Probleme lassen sich lösen. Schlüssel für Wahlschränke, Zimmer 6 und Etagentüre des AStA erhaltet ihr im AStA-Geschäftszimmer. Im AStA-Geschäftszimmer sitzen sehr nette Menschen, auf deren Hilfe ihr des Öfteren angewiesen sein werdet.

Für den Zugang zum Wahlbüro und zur AStA-Etagentüre benötigt ihr zwei Transponder (einen pro Wahlleitungsmitglied). Zuständig für die Ausgabe dieser ist das Studierendenwerk, da es sich um Türen des Studierendenwerks handelt. Wenn sich alle geschickt anstellen, funktionieren die Transponder sogar an allen gewünschten Türen.

Zugang verschaffen (online)

Langsam aber sicher setzt sich auch in der öffentlichen Verwaltung die Nutzung der neuen Medien durch. Das heißt: Der Wahlausschuss hat auch eine E-Mail-Adresse! Hurra!

Aber im Ernst: Über das Internet findet für den Wahlausschuss hauptsächlich Kommunikation statt. Sei es als one-to-one-Kommunikation (E-Mails), als one-to-many-Kommunikation (Sitzungseinladung per E-Mail) oder als Broadcasts (Facebook, Twitter, Webseite). Die Wahl an sich findet noch vollständig offline statt, und wenn man Leute fragt, die sich damit auskennen, dann ist das auch sehr gut so.

In dem Schreiben der Amtsvorgängerinnen (siehe oben) befinden sich daher hoffentlich auch Zugangsdaten zu all diesen schönen Diensten. Die Passwörter sollten zu Beginn geändert werden – wer weiß, wer andernfalls noch alles Mitteilungen im Namen des Wahlausschusses veröffentlichen könnte.

Möglicherweise gibt es noch weitere Onlinedienste, für die der Wahlausschuss Konten besitzt, etwa bei Onlinedruckereien. Hier gilt für die Passwörter das gleiche.

Bei dieser Gelegenheit kann man auch direkt prüfen, ob die Namen und Kontaktdaten noch aktuell sind, und sie gegebenenfalls aktualisieren. Üblicherweise verträgt vor allem die E-Mail-Signatur ein Update.

Informationsquellen sichten

Neben Zugangsdaten hinterlassen Amtsvorgängerinnen gerne mal einen regelrechten Haufen alter Dokumente, aus denen nach Herzenslust plagiiert werden darf und auch sollte. Es lohnt sich, bereits frühzeitig einen Überblick zu haben, was dort alles vorhanden ist. Manchmal reicht es aus, einfach die Jahreszahlen im Dokument um eins hochzuzählen, manchmal ist es aber auch sinnvoll, direkt ein völlig neues Dokument zu erstellen. Hierzu aber in späteren Kapiteln mehr.

Wertvoll sind auch die Sitzungsprotokolle der vergangenen Wahlausschüsse. In ihnen steht idealerweise, was in der Vergangenheit wann und wie gemacht wurde. Natürlich nur, wenn die Protokolle ordentlich geschrieben wurden.

Protipp: Ihr wollt nicht, dass euch die Wahl vor Gericht um die Ohren fliegt, weil im Protokoll etwas fehlt? Dann investiert fünf Minuten mehr in die Erstellung und Korrektur der Sitzungsprotokolle.

Einen Zeitplan erstellen

Aus der Wahlordnung und ihren Fristen ergibt sich ein grober Ablaufplan für die Wahl. Der läuft in etwa sieben Stufen ab:

  • Zunächst die Erstellung und Veröffentlichung der Wahlausschreibung (1),
  • auf deren Basis bis zum Fristende Listen eingereicht werden (2). Dieser “Listenschluss” liegt üblicherweise ein, zwei Wochen vor den Weihnachtsferien.
  • Nach dem Listenschluss werden die eingereichten Bewerbungen geprüft, ggf. Fehler korrigiert und Listen zur Wahl zugelassen (3).
  • Die Veröffentlichung der Wahlzeitung direkt nach den Weihnachtsferien (4) ist gleichzeitig die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlbewerbungen.
  • Es verbleiben die Wahlwoche (5), in der gewählt wird,
  • die Auszählung, Feststellung und Veröffentlichung des Endergebnisses (6) und schließlich
  • die Einladung zur und Durchführung der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Studierendenparlaments (7).

Parallel dazu läuft gemeinsam mit der Wahlleitung der Gremienwahlen die Ausschreibung, Bewerbung, Belehrung und Einteilung von Wahlhelfenden. Dazu in einem späteren Kapitel mehr.

Steht der Plan, kann man aus ihm Aufgaben ableiten und sie nach Dringlichkeit priorisieren.

Den Wahlausschuss konstituieren

“Spätestens 10 Tage nach der Wahl der Wahlleitung”, so will es die Wahlordnung, findet die erste Sitzung des Wahlausschusses statt. Die Wahlleiterin lädt hierzu ein. Die Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail und geht mindestens an die Ausschussmitglieder, das SP-Präsidium, den AStA-Vorsitz, den Ältestenrat und das IT-Referat, welches den Termin auf der SP-Webseite kundtut. Die E-Mail-Adressen der Ausschussmitglieder solltet ihr daher rechtzeitig besorgt haben. Vielleicht habt ihr sie auch schon auf die Wahlausschuss-Mailingliste gesetzt.

Einladungen zu Wahlausschusssitzungen werden üblicherweise auch auf der Webseite des Wahlausschusses selbst veröffentlicht, da das IT-Referat mit der Ladungsfrist von 24 Stunden für Wahlausschusssitzungen gerne einmal überfordert ist. Da die Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit auch von ihnen erfährt. Ist irgendwie logisch.

Die konstituierende Sitzung dient zunächst dazu, sich kennen zu lernen. Das heißt: Vorstellungsrunde! “Ich bin Sven, u30 Jahre alt, studierte Computer Science und meine Lieblingsfarbe ist rot, wobei das kein politisches Statement ist.” Sie kennen das.

Im folgenden können die Aufgabengebiete vorgestellt und schon einmal grob Aufgaben verteilt werden. Diese Verteilung kann sich natürlich später noch ändern. Aufgabengebiete sind (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Layout und Gestaltung
  • Technik
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Wahlhelfende
  • Finanzen
  • Koordination Auszählabend
  • Protokollführung1

Der Zeitplan für die Wahl sollte ebenfalls besprochen werden.

Es lohnt sich auch, bereits über den Urnenplan zu sprechen. Dieser sollte relativ zügig mit den Gremienwahlen abgestimmt werden, da er sowohl vom Wahlausschuss als auch vom Wahlvorstand für die Gremienwahlen beschlossen werden muss. Änderungswünsche sollten relativ früh angemeldet werden.

Nächstes Kapitel: “Die Wahlausschreibung” oder “Sitzungen”, weiß ich noch nicht so genau.

  1. Es zahlt sich aus, wenn eine Person konsistent die Protokolle erstellt. Diese Tätigkeit ist laut Wahlordnung auch Geld wert, die bloße Teilnahme an Sitzungen hingegen nicht.