DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 6: Gedrucktes

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Seit hunderten von Jahren werden Informationen über bedrucktes Papier verbreitet1. Auch im Internetzeitalter bedient der Wahlausschuss sich noch dieser archaischen Technologie. Dafür gibt es zwei Gründe: Man erreicht die Studierenden vor Ort besser als über irgendwelche Kanäle im Internet, und manchmal schreibt die Wahlordnung es auch vor. Was wohl aus dem ersten Grund folgt.

Drucksachen des Wahlausschusses nehmen eine Reihe von Formen an und erfüllen unterschiedlichste Funktionen, auf die die folgenden Absätze näher eingehen.

Plakate

Bei den Plakaten unterscheiden wir wiederum zwei Fälle. Zum einen gibt es die Wahlausschreibung, mit deren Bekanntmachung der Wahlausschuss eine seiner Aufgaben erfüllt. Ihr Inhalt ist relativ fest vorgegeben und kann normalerweise größtenteils aus dem Vorjahr übernommen werden (Jahreszahlen anpassen nicht vergessen). Gestalterisch sind hingegen keine Grenzen gesetzt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Bekanntmachung optisch möglichst barrierefrei ist2.

Der Wahlausschuss kann eine Vielzahl weiterer Plakate erstellen: Zur Bewerbung einer eventuell durchgeführten Diskussionsveranstaltung, als allgemeinen Wahlaufruf, oder einfach mal das Gesicht der Wahlleiterin überall auf dem Campus aufhängen3 – kann man schon machen.

Allen Plakaten dieser Kategorie ist gemein, dass sie durch den AStA auf dessen Aushangflächen verteilt werden. Dafür benötigt der AStA eine bestimmte Anzahl Plakate, die das AStA-Geschäftszimmer mitteilen kann. Mit dem Geschäftszimmer muss auch die Verteilung selbst frühzeitig abgesprochen werden, und die gedruckten Plakate müssen das Geschäftszimmer dann auch rechtzeitig erreichen.

Am komfortabelsten lassen sich diese Plakate über Online-Druckereien bestellen. 100 bunt bedruckte DIN-A3-Plakate kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 30 €.

Sehr simple textlastige Motive lassen sich auch im AStA auf buntem Papier drucken.

Flyer

Zu jedem Plakat können auch Flyer gedruckt und verteilt werden (wobei das für die Wahlausschreibung vermutlich vergebliche Liebesmüh wäre). Aber auch ohne zugehöriges Plakate sind Flyer denkbar. Ansonsten gilt das Gleiche wie für Plakate: Verteilung durch den AStA, mit dem AStA-Geschäftszimmer sind Details wie Verteiltermine und Auflage abzusprechen. An je mehr Tagen verteilt werden soll, desto mehr Flyer sollten auch erstellt werden, da an jedem Tag erwartungsgemäß etwas Schwund stattfindet. Detaillierte Angaben gibt es wie eben erwähnt beim Geschäftszimmer. Für den Druck empfehlen sich wieder Online-Druckereien. 500 DIN-A5-Flyer kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 40 €.

Tipp: Flyer haben eine Vorder- und eine Rückseite. Nur eine der beiden zu bedrucken wäre Platzverschwendung.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitung erfüllt gleichzeitig die Funktionen der Wahl- und Listenbekanntmachung gemäß §§ 13, 16 der Wahlordnung. Sie besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil wird vom Wahlausschuss verantwortet. In ihm befinden sich:

  • Informationen über die Wahl(en) – kann man komplett neu schreiben, kann man aber auch die Texte vom letzten Jahr nehmen und die Jahreszahlen ändern4.
  • Traditionell das amtliche Endergebnis der letzten Wahl – hier kann normalerweise die erste Seite des vorläufigen amtlichen Endergebnisses des Vorjahres hineinkopiert werden. Falls der Wahlprüfungsausschuss bei der Wahlprüfung Fehler korrigiert hat, müssen diese Korrekturen natürlich hier noch eingearbeitet werden. Die Ergebnisse der Wahlprüfung gibt es hoffentlich in den SP-Protokollen der laufenden Sitzungsperiode…
  • [Sonstige Plakate / Information] – die Wahlzeitung muss übrigens am Ende auf eine durch 4 teilbare Seitenzahl kommen.
  • Die Bekanntmachung der Wahlbewerbungen – eine Auflistung aller Listennamen mit den Namen ihrer Kandidierenden samt Listenplatz und Studienfächern, wie sie zugelassen wurden. Hier bieten sich Tabellen an. Die Daten kommen idealerweise direkt aus den bei der Listenprüfung erstellten und durch die Listen abgesegneten Verzeichnissen. Obacht: Die Darstellungen der einzelnen Listen in diesem Segment dürfen sich nicht voneinander unterscheiden! Das heißt zum Beispiel, dass alle Tabellen die selben Spaltenbreiten und Schriftgrößen nutzen sollten. Falls jemand doch einen unverschämt langen Namen haben sollte, hat es sich bewährt, solche Einträge im Notfall zu stauchen.
  • Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Hierfür übernimmt man üblicherweise die aus dem letzten Jahr (also aus der letzten Wahlzeitung), passt alle Daten an und prüft in der Satzung der Studierendenschaft, ob die Angaben zu den Ausschüssen noch stimmen. Beim SP-Präsidium wird gefragt, ob noch weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden sollten. Falls solche speziellen Punkte im Vorjahr auf der Tagesordnung standen, werden sie natürlich entfernt.
  • Das Impressum.
  • Der Urnenplan auf der Rückseite, damit man die Zeitung nicht aufschlagen muss, um in der Wahlwoche auf die relevanteste Information zu verweisen.

Der zweite Teil wird von den kandidierenden Listen verantwortet: Es handelt sich um ihre “Erklärungen über ihr Wahlprogramm”.

Theoretisch kann man einfach die PDF-Dateien in der richtigen Reihenfolge im Dokument platzieren und ist fertig. Praktisch ist immer irgendwas. Mal geht dann der Export des Gesamtdokuments nicht, mal lassen die Dokumente sich erst gar nicht platzieren. Aber immerhin kein inhaltliches, sondern lediglich ein technisches Problem.

Im Gegensatz zu Flyern und Plakaten hat die Wahlzeitung einer erheblich höhere Auflage und ist sehr viel teurer. Insbesondere liegt der Preis über der magischen 1000-Euro-Grenze von § 2 HWVO NRW. Das heißt, dass mindestens drei vergleichbare Druckangebote einzuholen sind. Darum kümmert man sich am besten frühzeitig: Sobald die Seitenzahl der Wahlzeitung abschätzbar ist, bittet man örtliche Druckereien per E-Mail um die Abgabe eines Angebotes zum Druck der Wahlzeitung. Das Anschreiben sollte dabei alle relevanten Daten enthalten:

  • Auflage
  • Format
  • Druckverfahren und Heftung
  • Umschlag: Papierart, Farben
  • Inhalt: Papierart, Farben
  • Seitenzahl: Bitte getrennte Angebote für X, X+4, X+8, X+12, X+16, (ggf. …) Inhaltsseiten
  • Lieferdatum der Druckdaten durch den Wahlausschuss
  • Lieferdatum der Druckerzeugnisse
  • Lieferziel

Auf einer Sitzung des Wahlausschusses werden dann alle eingegangenen Angebote gesichtet und das günstigste5 ausgewählt. Die endgültige Seitenzahl ergibt sich erst nach Zulassung der Listen zur Wahl – zu diesem Zeitpunkt sollte die Wahlzeitung eigentlich sofort in den Druck geschickt werden können. Daher schnappt man sich direkt für alle wahrscheinlichen Fälle Angebote.

Die Verteilung der gedruckten Wahlzeitung erfolgt dann durch den AStA, der für sein Verteilpersonal üblicherweise Sonderschichten einplant. Deshalb ist es hier besonders wichtig, Auflage, Lieferung und Verteilung mit dem AStA-Geschäftszimmer abzustimmen.

Falls die Lieferung der Wahlzeitung sich verzögert und durch die Wahlordnung vorgegebene Veröffentlichungsfristen gefährdet werden, muss man sich eine alternative Form der Veröffentlichung überlegen. Das war bislang zum Glück aber noch nie nötig.

Stimmzettel

Das Kerndokument einer jeden Wahl: Ohne Stimmzettel keine Wahl. Was alles auf den Stimmzettel gehört, schreibt die Wahlordnung vor. Auch hier gilt, dass die Darstellung aller Listen im Rahmen des Möglichen gleich sein sollte. In den vergangenen Jahren war das Papierformat stets DIN A3, aber sehr viel mehr Kandidierende und/oder Listen haben in diesem Format keinen Platz mehr. Ein Formatwechsel mag mit höheren Kosten verbunden sein, ist aber in jedem Fall zumindest in Erwägung zu ziehen.

Eine kleine Übersicht, wie Listen und Kandidierende auf dem Stimmzettel angeordnet werden könnten, bietet der Artikel »Kleine Stimmzettelkunde«.

Eine sehr spezielle Angelegenheit beim Stimmzettel ist die Auflage. Theoretisch muss jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit haben, zu wählen. Bei mehr als 35.000 Studierenden und einer Wahlbeteiligung unter 20 % kann man natürlich 35.000 Stimmzettel produzieren, aber das wäre schon sehr unsinnig. In den letzten Jahren wurden in der Regel 8.000 Stimmzettel gedruckt, mit Nachdruckoption auf exakt das gleiche Papier. Die Nachdruckoption musste bislang nie in Anspruch genommen werden. Als 2016 parallel zwei Urabstimmungen durchgeführt wurden, wurden immerhin direkt 3 x 10.000 Stimmzettel gedruckt, um mit der erwarteten höheren Wahlbeteiligung Schritt zu halten.

Auch für den Druck der Stimmzettel werden von örtlichen Druckereien Angebote eingeholt. Neben Auflage, Papier, Druck (einseitig), Druckfarbe, Papierfarbe (vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen absprechen!) und Format enthält die Aufforderung zur Abgabe von Druckangeboten auch weitere Hinweise. Dazu gehören z.B. die gewünschte Verpackung (in Umschlägen zu je 50 Stück), dass alle Stimmzettel identisch aussehen müssen und dass Fehl- und Testdrucke vollständig vernichtet werden müssen.

Beim Layout der Stimmzettel werden natürlich wieder die von den Listen abgesegneten Daten aus den Verzeichnissen ge-copy-pastet. Dabei ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass die Datei nicht irgendwo durch das Internet wandert. Es könnten ja fiese Hacker gefälschte Stimmzettel in Umlauf bringen wollen…

Die fertige Datei wird dann ebenso aus Sicherheitsgründen persönlich bei der Druckerei vorbeigebracht. Bei dieser Gelegenheit kann auch direkt ein Probedruck erfolgen und ein letzter kontrollierender Blick auf das Druckerzeugnis geworfen werden – vielleicht hat sich ja doch irgendwo noch ein Tippfehler eingeschlichen. Oder der Text ist so klein geworden, dass man ihn nicht mehr lesen kann.

Auch die Lieferung erfolgt direkt an den Wahlausschuss. Die Stimmzettel müssen auf jeden Fall spätestens am Freitag vor dem ersten Wahltag da sein. Notfalls tut es auch eine Teillieferung. Keine Stimmzettel – keine Wahl.

Endergebnis

Nach Auszählung der Wahl wird ein Endergebnis veröffentlicht. Dieses muss die von der Wahlordnung vorgeschriebenen Daten enthalten, ist in der optischen Gestaltung aber ansonsten flexibel. Eine Orientierung am Endergebnis des Vorjahres schadet sicherlich nicht. Die Einzelstimmen extrahiert man am besten aus den Daten, die die Wahlauszählsoftware ausspuckt, für sonstige berechnete Daten herrscht Taschenrechnerpflicht. Die Auflage kann man wieder mit dem AStA-Geschäftszimmer abstimmen. Gedruckt wird üblicherweise wieder bei einer lokalen Druckerei.

Sonstiges

Alle sonstigen Druckwerke werden abhängig von Auflage, Kosten und Dringlichkeit in lokalen Druckereien, in Online-Druckereien, in Copyshops, im AStA oder auf dem Wahlausschuss-eigenen Drucker gedruckt. 30 neue Urnenbücher zum Beispiel druckt man am besten in einer lokalen Druckerei, 1000 Siegeletiketten in einer Online-Druckerei, 2 x 50 Auszählbögen (gelb + rosa) für den Auszählabend im AStA, und für Protokolle oder spontan benötigte Hinweisschilder mit Pfeilen tut’s auch der Wahlausschussdrucker.

Internet

Einige Druckerzeugnisse eignen sich auch gut dazu, ins Internet eingestellt zu werden. Die Wahlzeitung wird üblicherweise als verkleinerte PDF-Datei direkt auf die Wahlen-Webseite gestellt, Flyer und Plakate in angepasster Form in Sozialen Medien verbreitet. Denn das Internet ist die Zukunft. Nur nicht für den Wahlvorgang an sich.

  1. https://xkcd.com/285/
  2. Heißt hier: Gut lesbar und dabei verständlich.
  3. Das fällt dann allerdings vermutlich in die beliebte Kategorie “Verschwendung studentischer Beiträge”
  4. Und vielleicht noch streichen, dass zwei Urabstimmungen stattfinden.
  5. Das günstigste ist nicht unbedingt das billigste Angebot. Oft haben Druckereien Schwierigkeiten, über Weihnachten und Neujahr zu produzieren.
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 5: Wahlhelfende

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine Campusuniversität. Problem: Der Campus heißt Bonn, und die Institute und ihre Studierenden sind über die ganze Stadt verteilt.

Um möglichst vielen Studierenden die einfache Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, gibt es viele Wahllokale, die über die Universitätsstandorte verteilt sind. In jedem dieser Wahllokale müssen zu jeder Zeit mindestens zwei und im Normalfall drei Personen darauf achten, dass alles mit richtigen Dingen zugeht. Eine einfache Rechnung zeigt: Der Wahlausschuss alleine scheitert hier bereits zahlenmäßig an den Grenzen der Physik. Deshalb bedient er sich bei der tatsächlichen Durchführung der Wahl der Hilfe von Wahlhelfenden1.

Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung, die in den vergangenen Jahren konstant bei 8,30 € pro Stunde lag. Das liegt unter dem Mindestlohn, aber erstens ist eine Aufwandsentschädigung kein Lohn, und zweitens ist der Mindestlohn ja Brutto, und drittens ist der durchschnittliche Stundensatz für Wahlausschussmitglieder, wenn man ihn denn ausrechnen mag, üblicherweise noch geringer.

Der Wahlausschuss ist bei der Festlegung des Stundensatzes im Rahmen des haushaltstechnisch möglichen frei. Da die Wahl jedoch üblicherweise gemeinsam mit den Gremienwahlen durchgeführt wird und man sich die Wahlhelfenden teilt, wäre es sehr sinnvoll, sich vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen abzusprechen.

Ein großer Teil der Organisation, der die Wahlhelfenden betrifft, wurde in den vergangenen Jahren von der Wahlleitung der Gremienwahlen übernommen. Das ist sehr nett und auch sinnvoll.

Ausschreibung

Die Studierenden werden informiert, dass Wahlen stattfinden und Wahlhelfende gesucht werden. Üblicherweise verschickt die Wahlleitung der Gremienwahlen eine E-Mail mit dieser Information an alle Studierenden. Als Anhang kommt direkt das Bewerbungsformular mit.

Darüber hinaus kann das Bewerbungsformular durch den Wahlausschuss noch weiter verteilt werden, beispielsweise als Download auf der Wahlausschuss-Webseite, als Flyer in der Mensa, als Teil der AStA-Zeitschrift.

Auf dem Bewerbungsformular sind neben den persönlichen Daten auch die Zeiten währen der Wahlwoche anzugeben, zu denen ein Einsatz möglich ist. Diese Zeitangaben sind für die Einteilung essenziell.

Personen, die im letzten Jahr bereits als Wahlhelfende eingesetzt waren und der Speicherung ihrer Daten zugestimmt haben, erhalten oft direkt per E-Mail ein eigenes Formular. Dahinter steht die Hoffnung, dass seit dem letzten Jahr nicht alles wieder vergessen wurde. Personen, die bereits Erfahrung haben, können anhand des Formulars identifiziert und ggf. bevorzugt eingeteilt werden.

Bewerbung

An üblicherweise zwei Tagen Anfang Dezember müssen die ausgefüllten Bewerbungsformulare dann persönlich im Büro der Gremienwahl-Wahlleitung abgegeben werden. Dabei ist auch ein Wahlausschussmitglied anwesend.

Die persönliche Abgabe erfüllt drei Funktionen. Erstens können die Angaben auf dem Formular mit dem Studierendenausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen werden. Dabei haben sich beim Abgleich des Lichtbilds die hochwertigen Witze »Bitte einmal nicht lachen. *Person lacht* Bitte nicht lachen!« sowie »Bitte einmal den Bart abnehmen.« bewährt.

Zweitens ist es die perfekte Gelegenheit, den Bewerberinnen und -werbern noch mehr Zeitslots aufzuschwatzen, zu denen sie eingesetzt werden könnten. »Diese Lücke hier, hast du da eine Univeranstaltung oder könntest du da auch eingesetzt werden?« und »Das ist aber relativ wenig. Je mehr du ankreuzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass du eingeteilt werden kannst« sind Sätze, die man dabei gut 100 mal am Tag sagt, und oft zeigen sie auch die erwünschte Wirkung.

Auf dem Formular kann auch angegeben werden, ob man gerne an der Auszählung der SP-Wahl oder der Gremienwahlen teilnehmen möchte (XOR). Die Teilnahme an beiden Auszählungen ist nicht möglich, weil nicht sinnvoll: Bis 1 Uhr oder länger auszählen und am nächsten Morgen bereits um 9 Uhr wieder fit und konzentrationsfähig sein ist relativ utopisch. Viele haben entweder keins der Felder ausgefüllt, weil sie es übersehen haben, oder direkt beide Felder angekreuzt. Hier müssen sie sich für maximal eine der beiden Optionen entscheiden.

Drittens möchte man in den Wahllokalen Personen sitzen haben, die vorbeilaufende Menschen aktiv und freudig ermutigen, ihre Stimme abzugeben. Hat man ein gutes Gedächtnis, kann man sich extrovertierte Personen direkt merken, um sie dann ggf. bevorzugt einzuteilen.

Belehrung

Die Wahlleitung der Gremienwahlen pflegt ein *blätter* 18-seitiges Heftchen, in dem alle relevaten Informationen für Wahlhelfende erklärt sind. Das bekommen die Wahlhelfenden in spe zugesendet, nachdem auch der Wahlausschuss noch einmal drübergeschaut und ggf. Inhalte angepasst hat.

An zwei Tagen im Dezember finden zusätzlich Belehrungen statt. An diesen ca. eineinhalbstündigen Terminen werden alle für die Wahlhelfenden relevanten Dinge in Vortragsform erläutert und anschließend Fragen beantwortet. Die Wahlhelfenden in spe müssen an mindestens einem der beiden Termine teilnehmen, um eingesetzt werden zu können. Bei der Belehrung geben sie außerdem noch auf einem Formular ihre Kontodaten an.

Es können nur belehrte Personen eingeteilt werden. Dies ist auch der Grund, weshalb die Belehrung üblicherweise bereits im Dezember stattfindet, und nicht etwa in der Woche vor der Wahl: Das Finden einer guten Einteilung benötigt einige Zeit, und die Wahlhelfenden bekommen so bereits hoffentlich noch im alten Jahr Bescheid, ob und wann sie eingesetzt werden.

Der Vortrag wird üblicherweise größtenteils von einem oder zwei Wahlausschussmitgliedern gehalten. Die Wahlleitung der Gremienwahlen ergänzt dann nur einige Dinge. Das hat historisch den Grund, dass die Vorgaben für die Sicherung der Studierendenparlamentswahl etwas rigoroser sind als für die Gremienwahlen. So wird zum Beispiel für die Studierendenparlamentswahl ein ganzes Urnenbuch geführt, bei den Gremienwahlen lediglich eine Strichliste.

Da ein großer Saal für die Belehrungen gebucht werden muss, gibt es terminlich meist wenig Spielraum.

Eventuell gibt es auch ein Online-Spielchen, mit dem die Ausgabe der Stimmzettel trainiert werden kann.

Auswahl

Die Auswahl und die Einsatzplanung hat in den vergangenen Jahren stets die Wahlleitung der Gremienwahlen übernommen, weshalb ich dazu inhaltlich nichts sagen kann. Aus Erzählungen von früher™ weiß ich aber, dass diese Aufgabe für ungelernte Kräfte mit sehr hohem Aufwand verbunden ist. Die Benachrichtigung der Wahlhelfenden über ihre Einsatzzeiten bzw. die Absage verschickt ebenfalls die Wahlleitung der Gremienwahlen.

Einsatz

An den vier Wahltagen hängt im Wahlbüro je ein riesiger “Stundenplan” mit den Einsatzzeiten der Wahlhelfenden. Diese hat die Wahlleitung der Gremienwahlen erstellt.

Nun geht es darum, diesen Plan einigermaßen einzuhalten oder anzupassen. Fallen Wahlhelfende aus, können sie durch zusätzlich eingeteilte Wahlhelfende ersetzt werden, die sogenannten “Springer”. Die sind für das Wahlbüro eingeteilt und können für Aufgaben im Umfeld des Wahlbüros (Urnentransport, Stimmzettel nachliefern etc.) eingesetzt werden, oder eben ausfallende Wahlhelfende in einem Wahlbüro ersetzen. Man muss Material- und Personalengpässe nur rechtzeitig erkennen und dann in Absprache mit der Wahlleitung der Gremienwahlen entsprechende Anweisungen erteilen. Natürlich freundlich!

Auszählung

Theoretisch könnte der Wahlausschuss die SP-Wahl alleine auszählen, da die Auszählung nicht mehr über die ganze Stadt verteilt stattfindet. Praktisch bedient er sich aber auch hier der Hilfe freiwilliger Minions aus der Studierendenschaft – andernfalls würde die Auszählung mutmaßlich2 viel zu lange dauern.

Es bietet sich an, hier eingeteilte Wahlhelfende heranzuziehen, die auf ihrer Bewerbung angekreuzt haben, dass sie die SP-Wahl auszählen möchten. Der Kreis der in Frage kommenden Personen ist aber nicht auf diese Gruppe beschränkt.

In den vergangenen Jahren haben wir währen der Wahlwoche immer solche Wahlhelfende angesprochen, ob sie bei der Auszählung helfen möchten. Ich vermute aber inzwischen stark, dass die Qualität der Auszählhelfenden nicht unbedingt geringer wäre, wenn die Auswahl als Auszählhilfe parallel zur Einteilung der Wahlhelfenden passieren würde. Die Wahlleitung der Gremienwahlen wählt so seit Jahren ihre Auszählhelfenden aus. Ich würde daher empfehlen, das auch mal so auszuprobieren.

Bei der Auszählung empfiehlt es sich, Auszählteams von ca. 5-7 Personen zu bilden, die den Abend über zusammenarbeiten. Jedes Team hat ein Mitglied als Teamleitung, die besondere Aufgaben im Team übernimmt, beispielsweise die Ergebniserfassung. Die Teamleitungen sollten ebenfalls im Vorhinein ausgewählt werden und im Idealfall

  • kompetent sein
  • führungsstark sein
  • schon einmal eine Wahl ausgezählt haben
  • die Anweisungen des Wahlausschusses umsetzen können

Die Teamleitungen sollten vor der Auszählung gesondert in den Ablauf eingewiesen werden. Zum Ablauf selbst gibt es mehr Informationen im Kapitel “Auszählung”.

Geld

Die Abrechnung für die Wahlwoche übernimmt die Universitätsverwaltung. Die Studierendenschaft erhält am Ende lediglich eine Rechnung über die Hälfte des Gesamtbetrags.

Die Auszählung wird von der Studierendenschaft selbst abgerechnet. Hierzu müssen für jede Person, die an der Auszählung beteiligt ist, die Kontodaten erhoben werden sowie der Zeitraum, in dem sie eingesetzt war. Die Liste mit Namen, Kontodaten, Einsatzzeiten und Überweisungsbeträgen erhält am Ende das Finanzreferat des AStA, welches die Überweisungen tätigen wird, falls alles passt.

  1. I bims, Pleonasmus.
  2. Falls das mal jemand testen möchte: Viel Spaß.
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 4: Der Listenschluss

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Den meisten Stress währen der Wahl hat wohl der Wahlausschuss. Doch es gibt eine Ausnahme: Den Listenschluss. Denn wenn eine antretende Liste bei der Abgabe ihrer Bewerbung beim Wahlausschuss versagt, darf sie den Rest der Wahl nur noch von den Publikumsrängen aus verfolgen. Für die meisten Listenvertreterinnen ist dies (seltsamerweise) kein erstrebenswerter Zustand.

Der Wahlausschuss hat inzwischen ein Wahlbüro organisiert und Anwesenheitszeiten publik gemacht. Üblicherweise ist das Wahlbüro an zwei bis drei Tagen vor der Frist für die Einreichung von Bewerbungen geöffnet, sowie am Tag des Fristablaufs bis zum Fristende. Mehr geht natürlich immer. Außerdem gibt es eine verlässliche Uhr – NTP dürfte es auch tun.

Alle Wahlbewerbungen bei der Wahl zum Studierendenparlament sind übrigens Listenbewerbungen. Dies gilt auch für Kandidaturen von Einzelpersonen! Ausnahmslos alle Bewerbungen benötigen somit ein Deckblatt mit einem Listennamen und den Namen und Kontaktdaten von Vertretungspersonen.

Was passiert nun, wenn jemand eine Listenbewerbung einreichen möchte?

  1. Auf einer vorbereiteten Checkliste wird der Einreichungszeitpunkt notiert.
  2. Es wird geprüft, ob die Listenbewerbung vollständig ist.

Das “vollständig im obigen Satz hat dabei eine spezielle Bedeutung: Eine Listenbewerbung ist laut Wahlordnung nur unvollständig, “wenn das Listendeckblatt oder Angaben darauf fehlen”. Falls die Listenbewerbung keine Kandidaturen oder keine Unterstützungsunterschriften enthält, ist das an dieser Stelle noch egal – die Bewerbung gilt als “vollständig”!

Sinnvollerweise enthält die Checkliste eine Liste der notwendigen Angaben auf dem Listendeckblatt, sodass einfach abgehakt werden kann. Das geht relativ zügig.

Ist die Listenbewerbung vollständig (siehe oben), wird sie vom Wahlausschuss in Verwahrung genommen. Ist sie unvollständig (siehe oben), so ist sie laut Wahlordnung zurückzuweisen. Sie wird dann an die einreichende Person zurückgegeben mit dem Hinweis, dass die Listenbewerbung unvollständig und damit zurückzuweisen ist.

Das geht natürlich nicht, wenn die Listenbewerbung einfach ins Postfach gelegt wurde. Eigentlich sollte man direkt in die Wahlausschreibung schreiben, dass Listenbewerbungen persönlich beim Wahlausschuss abgegeben werden müssen und die Einreichung nicht postalisch erfolgen kann. In den vergangenen Jahren hat man jedoch darauf verzichtet.

Das führt dann zu der grotesken Situation, dass zum Fristende Wahlausschussmitglieder auf das Wahlbüro, das Postfach im AStA und den Briefkasten des AStA vor der Nassemensa verteilt und per Telefon verbunden sind, um von der Wahlleitung sekundengenau mitgeteilt zu bekommen, ab wann keine Einreichungen mehr möglich sind. Im Anschluss werden die beiden Postfächer kontrolliert und festgestellt, dass keine Wahlbewerbungen darin sind (Überraschung!), bevor die Wahlausschussmitglieder den Rückweg ins Wahlbüro antreten.

Ach ja: Verspätet eingegangene Listenbewerbungen bleiben unberücksichtigt – egal, ob eine Sekunde oder ein Tag. Da hilft auch alles Jammern nichts – die Uhr lesen können wir alle hoffentlich seit dem Kindergarten. Die Wahlordnung lässt an dieser Stelle absichtlich keinen Spielraum.

Bei der Einreichung einer Wahlbewerbung wird gerne mal gefragt, wie viele Listen denn bereits etwas eingereicht hätten und ob eine bekannte Liste noch fehlen würde. Auf diese Fragen empfiehlt es sich, erst nach Fristende zu antworten (wenn überhaupt). Dies vermeidet Beschwerden, eine Liste hätte durch diese Information einen wie auch immer gearteten Vorteil gegenüber anderen Listen erhalten. Und es gibt eigentlich keine Fragen an den Wahlausschuss, deren Beantwortung nicht auch einen Tag Zeit hätte. 1

Nach dem Ablauf der Frist beginnt für den Wahlausschuss ein arbeitsreicher Nachmittag.

Zunächst geht es an die Verifizierung der eingereichten Kandidaturen. Hierzu wird für jede Liste ein Verzeichnis2 erstellt, in welche die Daten jeder Kandidatur eingetragen werden: Listenplatz, Matrikelnummer, vollständiger Name, etc. Diese Dateien werden dann an die zuständige Stelle der Universitätsverwaltung gesendet. Hier empfiehlt es sich, telefonisch nachzufragen, ob die E-Mail auch angekommen ist. Einige Minuten später (je nach Uhrzeit kann man hier ein Mittagessen einnehmen) kommt dann als Antwort ein Auszug der Universitätsdatenbank mit den gleichen Daten.

Diese beiden Datenbestände werden nun akribisch verglichen. Am besten erledigt das ein Computerprogramm, da Computer um ein Vielfaches pedantischer sind als Menschen.

Bei diesem Vergleich treten zumeist folgende Probleme zu Tage:

  1. Wahlausschussmitglieder, die sich vertippt haben → korrigieren
  2. Kandidierende, die einen Vornamen unterschlagen haben → ist erlaubt
  3. Kandidierende, die nicht wissen, wie das Studienfach heißt, das sie studieren → Falls die Angabe in der Bewerbung eindeutig einem Studienfach aus der Liste der Univerwaltung zugeordnet werden kann, wird die Angabe im Verzeichnis durch dieses ersetzt (Copy-Paste!)
  4. Kandidierende, die eine sonstige Angabe vergessen haben → Falls die Angabe in der Liste der Univerwaltung vorhanden ist, wird sie ergänzt
  5. Kandidierende, die einen Vornamen angegeben haben, der nicht in der Uniliste steht → Falls auch ein Nachweis für diesen Vornamen beigefügt ist, akzeptieren, andernfalls den unbekannten Namen streichen3
  6. Sonstige Probleme, die nicht durch den Wahlausschuss behoben werden können → Nachfrist für die Behebung setzen

Das Protokoll aus dem Vorjahr gibt einen guten Überblick über sinnvolles Vorgehen.

Neben der Prüfung der einzelnen Kandidaturen werden auch die Listenbewerbungen insgesamt geprüft. Für Unterstützungsunterschriften wird überprüft, ob die unterschreibenden Personen im Wählerinnenverzeichnis enthalten sind.

Wenn

  • die Reihenfolge erkennbar ist (die Kandidaturen müssen nicht explizit von 1-X durchnummeriert sein!),
  • ausreichend Unterstützungsunterschriften vorhanden sind (je volle 1000 Wahlberechtigte 1 Unterstützungsunterschrift oder Kandidatur) und
  • der Wahlzeitungsbeitrag im E-Mail-Postfach vorhanden ist und den Vorgaben der Wahlausschreibung entspricht,

so ist die Listenbewerbung insgesamt zulassungswürdig – andernfalls setzt man üblicherweise eine Nachfrist für die Behebung dieser Mängel.

Besonders der Wahlzeitungsbeitrag kommt gerne mal zu spät. Das läuft dann in etwa so: “Ihr habt eine Nachfrist bis morgen 12:00:00 Uhr zur Einreichung eines Wahlzeitungsbeitrags! Oh, da ist er ja schon.”

Muss man für so etwas eine Nachfrist setzen? Keine Ahnung, fragt einen Juristen. In den letzten Jahren wurde aber immer eine gesetzt. Verlassen sollte man sich als Listenverantwortliche darauf freilich nicht.

Es besteht die Möglichkeit, Ordens-, Künstler- oder Spitznamen sowie akademische Grade aufführen zu lassen. Die Anforderungen sind in § 10 Abs. 5 der Wahlordnung zu finden, der entsprechende Antrag muss ebenfalls vor der Einreichungsfrist für Bewerbungen gestellt werden. Und ja, solche Anträge werden gestellt. Falls hier ein Nachweis fehlt, kann man ebenfalls eine Nachfrist setzen.

Nach Abschluss der ganzen Validierungen werden alle zu setzenden Nachfristen gesammelt und auf der anschließenden Wahlausschusssitzung beschlossen.

Es kann auch bereits eine vorläufige Zuordnung der Listenbewerbungen dieser Wahl zu Listenbewerbungen der letzten Wahl vorgenommen werden. Dies ist für die Reihung auf dem Stimmzettel und in der Wahlzeitung relevant. Die Zuordnung erfolgt nach Listennamen und Verkehrsauffassung, ist also üblicherweise auch dann relativ eindeutig, wenn die Vertrauenspersonen zu doof waren, den Listennamen aus dem letzten Jahr zu copy-pasten.

Es folgt der Teil, der von den meisten Vertrauenspersonen sträflich ignoriert wird: Die durch den Wahlausschuss ggf. modifizierten Daten gehen zurück an die Listen, um von diesen geprüft zu werden.

Die Vertrauenspersonen der Listenbewerbungen bekommen also das Verzeichnis ihrer Liste mit Vor- und Nachnamen, Studiengang Studienfächern und Plätzen in der Listenreihung zugesendet und können bis zu einer gesetzten Frist mit Begründung oder Nachweisen Korrekturen fordern. Außerdem bekommen sie die Liste der nicht durch den Wahlausschuss behebbaren Mängel ihrer Bewerbung mit der Aufforderung, sie zu beheben.

Nach Ablauf aller Fristen sind hoffentlich alle Mängel behoben und die Listen können per Wahlausschussbeschluss zur Wahl zugelassen werden. Die Entscheidung über die Zulassung (oder die Nichtzulassung) wird schließlich beiden Vertrauenspersonen “unter Anwendung des Landeszustellungsgesetzes NRW (LZG NRW) in der jeweils gültigen Fassung zugestellt” (§ 12 Abs. 7 WOSP). Was das genau heißt, könnt ihr die Juristin eures Vertrauens fragen. Es kostet jedenfalls viel Porto.

Am Ende haben wir eigentlich alle Daten, die wir für die Durchführung der Wahl benötigen. Aus diesen Daten müssen in der verbleibenden Zeit bis zur Wahlwoche nur noch alle benötigten Dokumente gebaut werden – allen voran Wahlzeitung und Stimmzettel. Durch fleißiges Copy-Pasten stellen wir dabei sicher, dass sich keine neuen Fehler einschleichen. Hoffentlich. Und den Rest haben die Listen ja am Ende selbst abgesegnet – sie haben also keinen Grund, sich danach über Fehler in den Daten zu beschweren. Fein!

DkW | Kapitel 4: Der Listenschluss

tl;dr

  1. Listenbewerbungen einsammeln
  2. Bei Fristende exakt auf die Uhr gucken
  3. Kandidaturen abschreiben und Verzeichnisse erstellen
  4. Mit Daten der Universitätsverwaltung abgleichen und Verzeichnisse korrigieren
  5. Prüfen ob alles da ist
  6. ggf. Nachfristen setzen
  7. Zuordnung zu Listen des Vorjahres erstellen
  8. Verzeichnisse an Listen senden
  9. Korrekturwünsche bearbeiten
  10. Listen ggf. zur Wahl zulassen
  11. Bescheide basteln und verschicken
  12. Profit!
  1. Die Antwort auf ganz ganz dringende Fragen ergibt sich meistens sowieso aus der Wahlordnung…
  2. i. d. R. eine Tabellenkalkulationsdatei
  3. Der kann  später noch als Korrekturforderung des Verzeichnisses wieder mit entsprechendem Nachweis hinzugefügt werden.