Ein Scheißverfahren haben Sie da!

In den Ausschüssen des Studierendenparlaments geht es um Macht, Einfluss, Geld – oder auch nur um die UniCard.

Die Satzung der Studierendenschaft sieht vor, dass auf der konstituierenden Sitzung eines neuen Studierendenparlaments mindestens 7 Ausschüsse gewählt werden1. Sechs dieser 7 Ausschüsse haben 5 Mitglieder, der Haushaltsausschuss hat 7 Mitglieder.

Und dann sagt Absatz 6 in § 12 der Satzung folgendes:

(6) Bei Besetzung der Ausschüsse ist nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren das Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP zugrunde zu legen.

Zur Erinnerung: Ihr habt demletzt folgendes SP gewählt:

Liste Sitze
GHG 12
JUSOS 11
RCDS 11
LHG 4
LUST 3
PIRATEN 2

Nun haben Experten von RCDS und Juso-Hochschulgruppe folgendes festgestellt: Rechnerisch hätten diese beiden Gruppen zusammen eine hauchdünne Mehrheit von 22 Sitzen im SP. Bildet man jedoch nach Satzungsvorschrift einen Fünferausschuss, kommt dabei folgendes heraus:

Liste Sitze
GHG 2
JUSOS 1
RCDS 1
LHG 1

Das bedeutet: Die SP-Mehrheit von Jusos und RCDS hätte in einem Fünferausschuss alleine keine Mehrheit! Dumm, dass fast alle Ausschüsse laut Satzung Fünferausschüsse sind.

Praktischerweise sieht die ganze Sache bei einem Ausschuss mit 7 Mitgliedern bereits anders aus – hier stellt die RCDS-Juso-SP-Mehrheit auch eine Ausschussmehrheit:

Liste Sitze
GHG 2
JUSOS 2
RCDS 2
LHG 1

Zur konstituierenden Sitzung wurde also von Vertretern des RCDS und der Juso-Hochschulgruppe ein Antrag eingebracht, der die in Fünferausschüssen entstehende Situation als verfassungswidrig (!) einstufte und als Abhilfe eine Lösung vorschlug, die ich im Folgenden als Rüngler-Lösung bezeichnen werde, das zugehörige Problem als Rüngler-Problem: Abweichend von der Satzung sollten alle zu wählenden Ausschüsse mit 7 Personen besetzt werden.

Der Rest des Bönn’schen Parlamentarismus war erstaunt, mit welcher Leichtigkeit hier die Satzung ingoriert wurde (und ist es immer noch). Kurzversion: Der Antrag auf “Korrektur” der Ausschussgrößen wurde mit Mehrheit beschlossen, die Ausschüsse wurden mit je 7 Personen besetzt, es wurde protestiert. Die gemeinsame Stellungnahme von GHG, LHG und Piraten-HSG kann man sich wahlweise bei der GHG oder bei der LHG durchlesen. 2 Der Ältestenrat kann sich fürwahr nicht über Arbeitsmangel beklagen.

Kommen wir nur zur Gretchenfrage.

Hülft dat wat?

Ja. Im nach dem Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren mit 7 Mitgliedern besetzten Ausschuss ist eine SP-Mehrheit auch eine Ausschussmehrheit – wenn alle da sind und niemand dazwischenfunkt – dazu später mehr.

Die 7 ist jedoch kein Allheilmittel. Genau genommen gibt es keine Zahl an Ausschussplätzen, für die die Wahlberechtigten sich nicht eine Wahlergebnis basteln können, das zum Rüngler-Problem führt.3 Ach doch: 1 und 43. (Es gibt sogar einen Ausschuss mit 43 Mitgliedern. Den Ferienausschuss. Das ist auch so ein lustiges Gremium.)

Schauen wir uns das mal an einem einfachen Beispiel an: Die Satzung sieht also Ausschüsse mit 5, 7 oder 9 Mitgliedern vor.

Gegeben sei folgendes Wahlergebnis:

Liste Sitze
A 22
B 5
C 5
D 5
E 4
F 2

Im SP hat also Liste A (hier Grün dargestellt) die absolute Mehrheit:

spmodel-43

Wie sehen die nach Sainte-Laguë/Schepers verteilten Ausschüsse aus?

spmodel-5

Fünferausschuss: (A-2,B-1,C-1,D-1) -> Rüngler-Problem!

spmodel-7

Siebenerausschuss: (A-3,B-1,C-1,D-1,E-1) -> Rüngler-Problem!

spmodel-9

Neunerausschuss: (A-5,B-1,C-1,D-1,E-1) -> Okay!

Für diese Konstellation wäre also eine Aufstockung aller Ausschüsse auf 9 Mitglieder eine Lösung des Rüngler-Problems. Mit sieben Mitgliedern klappt es nicht.

-Einschub-
Es gibt bereits einen Ausschuss mit 9 Mitgliedern. Den Wahlausschuss. Raten Sie mal, für welchen Ausschuss sich in den letzten Jahren NIE genug Mitglieder gefunden haben, geschweige denn Stellvertreter?4
-Ende Einschub-

Doch auch die 9 ist kein Allheilmittel. Nimmt man Liste E einen Sitz weg und gibt ihn Liste F, so sieht der Neunerausschuss folgendermaßen aus:

spmodelb-9

Neunerausschuss: (A-4,B-1,C-1,D-1,E-1,F-1) -> Rüngler-Problem!

Hurra.

Wir sehen also: Die Rüngler-Lösung löst das Rüngler-Problem nur im Einzelfall.

Man müsste also für jedes Wahlergebnis prüfen, in welchen Ausschussgrößen man Mehrheiten abseits der SP-Mehrheiten bilden kann, und diese dann auf die entsprechend höhere Zahl aufstocken, bei der das Problem nicht mehr auftritt. Und das ganze sollte dann noch in der Satzung verankert werden.

Der Witz an der ganzen Sache

Also nehmen wir mal an, eine SP-Mehrheit hätte ein gottgegebenes Recht5 auf eine Ausschussmehrheit. Und deshalb implementiert man eine funktionierende Lösung für das Rüngler-Problem.

Dann liest man Paragraph 12 Absatz 7 der Satzung der Studierendenschaft. Und fängt laut an zu lachen.

(7) Außer den nach Maßgabe der Abs. 1 bis 6 bestimmten Mitgliedern gehören jedem SP-Ausschuss zusätzlich ein ordentliches Mitglied und ein entsprechendes stellvertretendes Mitglied an, das nicht von den Fraktionen im SP, sondern von der FK zu benennen und durch das SP zu bestätigen ist. […]

Die Fachschaftenkonferenz kann also in jeden Ausschuss ein stimmberechtigtes Mitglied entsenden.

Aus dem Siebenerausschuss der Rüngler-Lösung wird somit ein Achterausschuss, in dem Abstimmungen theoretisch 4:4 ausgehen können. Und wieder hat eine SP-Mehrheit nicht mehr automatisch eine Ausschussmehrheit.

Ich bin mal gespannt, wie sie das Problem lösen wollen. Ich habe da schon so eine Ahnung. Sofern es denn überhaupt ein Problem ist.

Epilog

Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren hat noch eine weitere nette Eigenschaft: Es kann leicht passieren, dass zwei oder mehr Listen zur selben Zeit den letzten Sitz zugeteilt bekämen. Man würde also entweder zu viele Sitze verteilen oder losen müssen. Ob das Rüngler-Problem in diesem Fall auch auftreten kann, fragen Sie?

Ich bitte Sie.

Sonst wär’s ja langweilig.

Weiterführende Links

Die Wikipedia-Seite zum Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren: klick

Ein Rechner, der das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren beherrscht: klick

Die Wikipedia hat eine Seite zu Sitzzuteilungsverfahren mit noch mehr Theorie: klick

Update: Mehr zum Thema gibt es bei Fabian Rump, der ein bisschen auf die behauptete Verfassungswidrigkeit eingeht.

  1. Die genauen Bezeichnungen entnehmen Sie bitte Ihrer Satzung, Paragraph 12 Absatz 2.
  2. Die Piraten-HSG (!) hat meines Wissens immer noch keine Homepage, auf der man so etwas publizieren könnte. Realsatire pur.
  3. Kecke These, wo ich doch noch kein Gegenbeispiel für 21 und 33 Plätze gefunden habe. Aber ihr macht das schon.
  4. Jaa, wenn man im Wahlausschuss sitzt, darf man nicht mehr kandidieren. Deswegen gibt’s da so wenig Personal. Ich will hier nur ein bisschen trollen, lasst mich doch.
  5. meinetwegen auch ein vom Bundesverfassungsgericht gegebenes Recht

Electoral trolling

Einmal im Jahr sind an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Wahlen. Man wählt die Mitglieder des Studierendenparlaments sowie die studentischen Mitglieder des Senats, der Fakultätsräte, des Vorstands des Bonner Zentrums für Lehrerbildung und des Beirats der Gleichstellungsbeauftragten.

Es folgt eine (mit Sicherheit unvollständige) Auflistung von Dingen, die man tun kann, um den Wahlausschuss bzw. die Wahlleiter zu trollen, und zwar völlig im Rahmen der Wahlordnung. Und weil englische Titel hipper sind, sind die Titel auf Englisch.

Be lengthy!

Wer als Liste antritt, braucht einen hippen Listennamen. Die Klassiker sind “Rot-Gelb-Grüne Liste”, “Hochschulgruppe X”, “Gegen Studiengebühren!!!” oder “Hinz & Kunz”. Aber das ist ja langweilig. Die Wahlordnung kennt schließlich keine obere Schranke für die Länge des Listennamens. Tretet doch mal als

“Wir sind die Liste, die den Wahlausschuss dadurch zu nerven versucht, dass sie den Listennamen soooooo lang macht, dass er kaum mehr auf den Stimmzettel passt und dadurch sehr viel Aufwand beim Layout verursacht – wir finden diese ganze Veranstaltung ansonsten doof und freuen uns über jede Listenstimme, mit der ihr ausdrückt, dass es euch genauso geht wie uns. #YoloSwag!”

an. Irgend ein armer Tropf muss das dann in der Wahlzeitung und auf dem Stimmzettel in geeigneter Weise unterbringen.

Apropos lange Namen: Wenn ihr schon dabei seid, könnt ihr auch gleich beantragen, dass eure Spitznamen auf dem Stimmzettel aufgeführt werden. Wer würde nicht gern sein Kreuz bei Dominik “The Dominator” Müller oder Ursel-Henriette “Die-deren-Name-nicht-genannt-werden-darf” Meier-Huber machen! Mehr als aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt werden kann der Antrag schließlich nicht.

Be many!

Wisst ihr, was genauso nervt wie lange Listennamen? Lange Listen. Ein Beispiel: 2014 trat die Liste “Juso-Hochschulgruppe” mit 48 Kandidierenden an. Achtundvierzig! Dabei gibt es nur 43 Plätze zu besetzen. Und so etwas hat Auswirkungen auf das Layout des Stimmzettels:

Stimmzettel zur SP-Wahl 2014, stilisiert.

Stimmzettel zur SP-Wahl 2014, stilisiert.

Der Stimmzettel ist bereits in DIN A3 im Hochformat und stößt schon an seine physischen Grenzen. Tretet mit 5 Personen mehr auf der Liste an, und der Wahlausschuss darf sich ein neues Layout überlegen. Wie wäre es mal mit einem doppelseitigen Stimmzettel? Oder gleich DIN A2? Vielleicht gar ein Ausdruck auf  8cm-Kassenrollenpapier? Spannend!

Be even more!

Was nervt noch mehr als lange Listen? Viele Listen. Das bietet sich insbesondere bei den Gremienwahlen an, schließlich benötigst du bei der SP-Wahl aktuell 31 Homies, die entweder mit dir zusammen auf deiner Liste stehen oder dir wenigstens ihre Unterstützungsunterschrift geben wollen; für die Gremienwahlen sind es jedoch lediglich vier (plus dich selbst).  Allein aus den Kandidierenden fürs Studierendenparlament (ohne ihre Unterstützungsunterschriften) könnte man also 30 Listen für den Senat basteln. Und dann schauen wir mal, wie sie das auf den Stimmzettel bekommen 🙂

Hat man jedoch beim Studierendenparlament seine 32 Unterstützungsunterschriften zusammen, bekommt man in der Wahlzeitung in der Regel ganze vier DIN-A4-Seiten, auf denen man seine Weltsicht darlegen kann – oder einfach nur nach einer Frau fürs Leben suchen.

Menüvorschlag

Menüvorschlag für einen Wahlzeitungsbeitrag

Alternativ kann man im Listennamen auch sein Fan-sein ausleben. Das klappt allerdings nur bei der Wahl zum Studierendenparlament, wo neue Listennamen alphabetisch sortiert werden. Die Uni lost die Listenreihung stets aus.

Fiktiver Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis der Wahlzeitung

Fiktiver Auszug aus dem Inhaltsverzeichnis der Wahlzeitung

Oder nennt euch doch mal Eyjafjallajökull und lacht euch einen Ast, wenn bei Elefantenrunde und Ergebnisverkündung versucht wird, euren Listennamen auszusprechen.

Die Möglichkeiten sind grenzenlos. Und jede/r sollte mal für ein Studierendenparlament kandidiert haben 😉

Ich freue mich schon auf die Wahlen 2015.

Es ischt soweit

Wenn sich die Tore der altehrwürdigen Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am Montag das nächste Mal öffnen, geht es los: 4 Tage Wahl-Wahnsinn.

Für die Verunsicherten unter euch gibt es hier nochmal die Kurzzusammenfassung eines komplikationsfreien Wahlvorgangs (das in Rot sind die Wahlhelfenderinnen und Wahlhelfer.) Und für alle gilt: “Bitte jeder nur ein Kreuz!” sowie “Vote early, vote often!” 😉

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