PANIK!! Auf meinem Studiausweis ist keine Zahl im Feld “Gremienwahlen”!!!

Nur die Ruhe. Alles wird gut. Du darfst trotzdem wählen gehen.
Aber beginnen wir von Anfang an.

Wie allgemein bekannt ist, bin ich in diesem Winter Mitglied im Wahlausschuss des Studierendenparlaments und außerdem Mitglied im Wahlvorstand für die Gremienwahlen.

Nun ergab es sich, dass wir im Wahlausschuss einem Erstsemestrigen den Wahlvorgang erklären wollten. Kollege Rump zückte seinen Studiausweis mit den Worten “und hier auf der Rückseite hast du eine Zahl stehen, die… oh.”

Ein Fehler in der Verwaltung

Wenn die Studierenden unter euch mal ihren Studiausweis der Uni Bonn herausholen und umdrehen, dann sehen sie dort 5 Dinge:

  • Eine Liste ihrer Studiengänge samt Fachsemesterzahl,
  • hinter einem dieser Studiengänge ein Sternchen (*); das ist das Fach, in dem sie für die Fachschaftswahlen wahlberechtigt sind,
  • einen Strichcode ihrer Matrikelnummer und ebendiese darunter,
  • ein leeres Feld für die SP-/Fachschaftswahl und
  • ein Feld für die Gremienwahlen, in dem eine Zahl zwischen 0 und 9 steht1.

So sieht das aus, wenn alles in Ordnung ist:

Mein Studentenausweis aus dem 4. Semester, vor der großen Lochung

Mein Studentenausweis aus dem 4. Semester, vor der großen Lochung

Kollege Rump bemerkte nun, dass auf seinem Ausweis keine Zahl im Gremienwahlfeld stand. Und auf meinem Ausweis steht die auch nicht. Und auf Kollege Ostmeyers auch nicht. Der Rest der Anwesenden hingegen hatte seine Zahl dort wo sie sein sollte. Es gab also schonmal solche und solche.

Mein Studentenausweis aus dem 5 Semester. Leicht lädiert, noch ungelocht, aber zu wenig Zahlen.

Mein Studentenausweis aus dem 5 Semester. Leicht lädiert, noch ungelocht, aber da fehlt eine Zahl.

Eine weitergehende Recherche bestärkte meine Vermutung, dass vermutlich die gesamte Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät keine Zahl im Gremienfeld hatte, wenn man mal den Informatik-Diplomstudiengang außen vor lässt. Doch dann tauchten auch noch aus der Rechtswissenschaft und der Philosophischen Fakultät Ausweise auf, deren Gremienwahlfelder ebenso leer waren wie meins. Nun war klar: Niemand war mehr sicher.

Der Wahlvorstand für die Gremienwahlen forschte bei der Univerwaltung nach, und es bestätigte sich: Eine Eingrenzung des Fehlers ist nicht möglich, jeder Ausweis kann betroffen sein. Woran es lag, dass so viele Ausweise keine Zahl aufgedruckt bekamen, ist wohl noch unklar.

Wofür brauch ich die Zahl überhaupt?

Im Januar sind wieder einmal Wahlen, genauer gesagt vom 20. bis zum 23. Januar. (Das steht hier nebenbei bemerkt momentan auch ganz fett im Header.) Wenn ihr wählen wollt, geht ihr in eins der Wahllokale und bekommt dann bis zu 4 Stimmzettel:

Zum einen wird ein neues Studierendenparlament (SP) gewählt. Diese Wahl organisiert der Wahlausschuss des SP. Wenn ihr euren SP-Stimmzettel in die SP-Urne geworfen habt, bekommt ihr ein hübsches Loch ins Feld “SP-/Fachschaftswahl” in euren Studiausweis gestanzt.

Zum anderen werden auch die Mitglieder in diversen Gremien der Uni neu gewählt. Diese Wahlen leitet der Wahlvorstand für die Gremienwahlen. Ihr bekommt einen Stimmzettel für den Senat, einen für den Beirat der Gleichstellungsbeauftragten, falls ihr ein Weibchen seid2,  sowie einen Stimmzettel für euren Fakultätsrat oder den Vorstand des Bonner Zentrums für Lehrerbildung. Und da liegt der Hund begraben.

Wenn nun in dem Feld auf dem Ausweis keine Zahl steht, wissen die Wahlhelfer an der Urne nicht, welchen Fakultätsratsstimmzettel sie euch geben dürfen. Und das ist generell ungünstig.

Partnersuche

Die Lösung wird relativ pragmatisch und simpel sein: Man geht nach dem Fach mit dem Sternchen.

Die Wahlhelfer an der Urne bekommen eine Liste, auf der jedem Studiengang eine Fakultätskennziffer zugeordnet ist. Wenn zum Beispiel ich dann an die Urne trete und für den Fakultätsrat wählen will, suchen die Wahlhelfer das Fach auf meinem Ausweis, hinter dem ein Sternchen steht (Informatik). Dann suchen sie in ihrer Liste diesen Studiengang und erfahren, dass auf meinem Ausweis eigentlich eine 6 stehen müsste. Und dann geben sie mir den Stimmzettel für den Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Ich mach meine Kreuzchen, werf die Stimmzettel in die Urne für die Gremienwahlen und bekomme auch ins Feld “Gremienwahlen” ein dekoratives Loch gestanzt.

Grenzfälle

Einige werden jetzt aufschreien, denn da wäre noch ein Haken: Es gibt Personen, die haben ihr Sternchen hinter einem Fach, das aber gar nicht zu der Fakultät gehört, in der sie wahlberechtigt sind. Diese ausgefuchsten Spezialisten bekommen einen Eintrag in der Negativliste3 und dürfen dann auch für genau die Fakultät wählen, für die sie eigentlich wahlberechtigt sind.

Die Wahlhelfer haben dieses Mal also etwas mehr Aufwand als sonst, aber dank der Fächerlisten sollten die fehlenden Zahlen sonst keine größeren Probleme verursachen.

Warum hat das vorher niemand bemerkt?!

Tja. ‘S isch halt so. Ich kenne mich ja aus und habe auch erst vor kurzem gemerkt, dass die Zahl fehlt. Passiert. Nach so etwas guckt aber auch wirklich niemand.

Was für Wahlen sind das?

Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Gremien der Universität

20. – 23. Januar 2014

falls ich es noch nicht erwähnt haben sollte 😉

  1. Die Zahl bezeichnet dabei die Fakultät (oder Pseudofakultät), für die die Wahlberechtigung zum Fakultätsrat besteht:
    0 = keine Wahlberechtigung für Fakultätsräte;
    1 = Katholisch-Theologische Fakultät;
    2 = Evangelisch-Theologische Fakultät;
    3 = Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Wahlkreis Rechtswissenschaften;
    4 = Medizinische Fakultät,
    5 = Philosophische Fakultät,
    6 = Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät;
    7 = Landwirtschaftliche Fakultät;
    8 = Bonner Zentrum für Lehrerbildung (hat keinen Fakultätsrat, aber einen Vorstand);
    9 = Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Wahlkreis Wirtschaftswissenschaften
  2. heißt, falls ihr keinen Studentenausweis, sondern einen Studentinnenausweis besitzt
  3. In der Negativliste stehen alle, bei denen Besonderheiten zu beachten sind: Zweit-, oder Drittschrift als Ausweis, keine Wahlberechtigung für Senat, …

Neue Satzung der Studierendenschaft veröffentlicht!

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat heute die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veröffentlicht. Jetzt wird alles besser, schöner und toller, vor allem aber ganz anders.

Was genau das heißt, werde ich beizeiten noch in einem Artikel für die akut verwursten. Bis dahin solltet ihr das gute Stück natürlich alle mal gelesen haben.1

Deshalb: hier klicken und rechts unten mit der Nummer 63 die neue Satzung finden.

  1. ein Scherz. Ein Scherz! Außer ihr sitzt im Studierendenparlament. Dann war das ernst gemeint. Und auch sonst dürft ihr natürlich sehr gern.

Der kleine Unterschied

Die nächste Woche wird spannend in der Bonner Hochschulpolitik. Vergangenen Dienstag hat das Rektorat der RFWU Bonn (hoffentlich) die neue Satzung der Studierendenschaft genehmigt. Und je nachdem, wann diese jetzt veröffentlicht wird, ändert sich die Zusammensetzung des am kommenden Mittwoch zu wählenden Wahlausschusses.

Zum Hintergrund: Ausschüsse des SP werden so besetzt, dass die Mehrheitsverhältnisse im SP sich in ihnen widerspiegeln sollen. Jede Fraktion darf deshalb eine gewisse Zahl an Bewerbern vorschlagen, abhängig von der Sitzzahl die sie innehat: Je mehr Sitze, desto mehr Vorschläge.

In der neuen Satzung wird nun gleichzeitig mit dem Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung das Verfahren zur Berechnung der Ausschussbesetzung geändert: Statt d’Hondt wird Sainte-Laguë/Schepers angewendet. Der Wahlausschuss hat 9+11 Mitglieder, im SP sind 6 Hochschulgruppen vertreten2.

Vorschläge mit d’Hondt:

  • GHG: 4
  • RCDS: 3
  • Jusos: 2
  • LUST: 0
  • LHG: 0
  • Piraten: 0

Vorschläge mit Sainte-Laguë/Schepers:

  • GHG: 3 (-1)
  • RCDS: 2 (-1)
  • Jusos: 2
  • LUST: 1 (+1)
  • LHG: 1 (+1)
  • Piraten: 0

LUST und LHG sollten sich also gegebenenfalls überlegen, wen sie am Mittwoch für den Wahlausschuss vorschlagen wollen. Falls die neue Satzung vor der Wahl des Wahlausschusses veröffentlicht wird, dürften sie Kandidatinnen oder Kandidaten benennen.

Berechnungshintergrund

Sowohl das d’Hondt-Verfahren als auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers können als Divisor- oder als Höchstzahlverfahren implementiert werden. Als Divisorverfahren kann man das beispielsweise hier und hier ausprobieren, als Höchstzahlverfahren werden wir es jetzt hier tun.

Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Vorschläge für jede Liste ist § 12 (6) der Satzung der Studierendenschaft. Aktuell lautet er wie folgt:

(6) Bei Besetzung der Ausschüsse ist nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt das Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP zugrunde zu legen.

In der Neufassung ist lediglich das “Höchstzahlverfahren d’Hondt” durch das “Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren” ersetzt. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren besteht nun darin, wie gerundet wird (Divisorverfahren) bzw. durch welche Zahlen geteilt wird (d’Hondt).

Bei d’Hondt werden die Sitzzahlen der Listen jeweils durch 1,2,3,… geteilt und dann die 9 größten Zahlen daraus ermittelt. Jede Liste darf dann so viele Personen vorschlagen, wie sie Zahlen unter den Top 9 hat.

Nach d'Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen.

Nach d’Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ändert sich ein winziges Detail: Es wird nicht mehr durch 1-2-3-…, sondern durch 0,5-1,5-2,5-… geteilt – die Teiler sind also immer um 0,5 kleiner. Welchen Effekt das hat, sehen wir hier:

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben.

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Die “kleinen” Listen bekommen einen Bonus und dürfen plötzlich mehr mitreden.

Mal sehen, was draus wird.

  1. die Fachschaftenkonferenz darf auch noch einen Vorschlag machen
  2. Eigentlich haben die “Fraktionen” Vorschlagsrecht, die Piraten-HSG ist jedoch fraktionslos. Unterschied macht das aber im Ergebnis keinen, wie wir sehen werden.