delaycommentsz

Der fromme Wunsch

Man besitzt so ein WordPress-Blogdings und will, dass die Besucherinnen und Besucher die Texte erst lesen, bevor sie ihre Meinung in den Kommentaren kundtun.

Die Idee

Das Kommentarfeld bleibt eine gewisse Zeit ausgeblendet und wird erst nach, sagen wir, 2 Minuten sichtbar. Wer ob der frivolen Überschrift erbost ist und seiner Empörung direkt in den Kommentaren Luft machen will, ohne den eigentlichen Text gelesen zu haben, wird dadurch ausgebremst.

So etwas gibt es schon. Ich bin mir sicher, dazu etwas auf heise.de oder so gelesen zu haben. Leider konnte ich das Plugin nicht mehr finden.

Die Umsetzung

Folgender JavaScript-Code wird direkt unter das Kommentarformular gesetzt:

<!-- delaycommentz -->
<script type='text/javascript'>
    //hide comment field
    document.getElementById('respond').style.display='none';

    // wait x milliseconds
    //then show it again
    var delay = 120;
    var refresh_auto = window.setInterval('showComments()', delay*1000);

    function showComments(){
        document.getElementById('respond').style.display='block';
    }
</script>
<!-- /delaycommentz -->

Das Formular, das die ID “respond” besitzt, wird direkt ausgeblendet und erst nach 120 Sekunden wieder eingeblendet.

Praktischerweise kann man das ganze auch sehr einfach als WordPress-Plugin mit dem wohlklingenden Namen “delaycommentsz” umsetzen:

dl

 

Die Installation ist denkbar einfach:

  1. zip-Datei entpacken
  2. Ordner auf den Server nach ‘/wp-content/plugins’ hochladen
  3. Das Plugin ‘delaycommentsz’ im Adminbereich aktivieren

In den Einstellungen kann man die Verzögerung dann sogar noch sekundengenau einstellen.

Einstellungsdialog von delaycommentsz

Einstellungsdialog von delaycommentsz

Mehr Ideen

  • Man könnte die Wartezeit abhängig von der Textlänge machen.
  • Dann könnte man eine Mindest- und eine Höchstwartezeit festlegen.
  • Und die Funktion nur für einzelne Artikel aktivieren.

Alles machbar, je nach Lust und Laune und Bedarf.

Falls jemand das ursprüngliche Plugin kennt und einen Link dazu hat, immer her damit.

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Nehmt euch einen Moment Zeit, das Popcorn rauszuholen.

Bereit? Ok.

Im letzten Semester hatten wir, wie uns noch gut in Erinnerung sein sollte, viel Spaß mit den Studienleistungen in der Informatik.

Ebenfalls noch präsent sollte uns sein, dass für viele Vorlesungen vom Prüfungsausschuss Studienleistungen beschlossen und ausgehangen worden waren, für manche allerdings nicht.

Was mir persönlich bei den letzteren Modulen auffiel, war eine Häufung bei von Mitarbeitern des Instituts für Mathematik gehaltenen Vorlesungen: Für BA-INF 106, 107 und 126 hingen keine Studienleistungen aus. Aus persönlicher Erfahrung und den Berichten weiterer Studierender wusste ich aber, dass in diesen Vorlesungen explizit Bedingungen für die Zulassung zur Klausur verkündet worden waren.1 Wie wir alle wissen (siehe oben) können die Dozentinnen und Dozenten allerdings erzählen was sie wollen – verbindlich und gültig ist allein der Aushang vor dem Prüfungsbüro.

Auf Nachfrage beim Übungsverantwortlichen für BA-INF 106 und 107 erfuhr ich folgendes: (ungekürzt)

Sehr geehrter Herr Zemanek,

die Zulassungskriterien sind schon für alle verbindlich,
und ohne sie zu erfüllen werden Sie von Herrn Prof. (…)
keine Klausurzulassung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

(…)

Nun gut, das mag ja sein. Da der Prüfungsausschuss allerdings keine Zulassungskriterien für die Prüfung beschlossen hat, ist es offensichtlich egal, was der Dozent dazu sagt. Siehe oben.2

Aber ich bin ja nicht so. Vielleicht wissen sie einfach nicht, wie der Hase zu laufen hat. Es soll ja schon öfter vorgekommen sein, dass wichtige Informationen aus der Informatik bei den Mathematikern nicht angekommen sind.

Auch die Fachschaft hat hier ein Problem erkannt, und so wandte ich mich im Auftrag der Fachschaft an den Prüfungsausschuss und bat in dieser Angelegenheit um explizite Klarstellung, dass von Informatikstudierenden in den betreffenden Modulen keine Studienleistungen zu erbringen seien. Gegebenenfalls könne das ja auch noch an die betroffenen Dozentinnen und Dozenten kommuniziert werden, so mein Vorschlag.

Ich hatte zwar damit gerechnet, dass man meinem Anliegen eventuell nicht vollumfänglich entsprechen wollen könnte. Aber was dann kam, war doch Comedy Gold.

Der Prüfungsausschussvorsitzende Andreas Weber höchstpersönlich antwortete, und erklärte, man werde diese Situation wie folgt handhaben:

Also ja, man solle schon zu den Übungen gehen und versuchen, die vom Dozenten kommunizierten Pseudo-Studienleistungen zu erbringen.

Wenn man diese (nicht verbindlichen!) Studienleistungen nicht erbringe, werde man automatisch von der Prüfung abgemeldet (wtf??), weil, und das muss ich jetzt als Zitat bringen:

(da wir davon ausgehen, dass auf eine Teilnahme an der Prüfung wegen mangelnder Vorbereitung verzichtet werden soll)

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Achtung, das Beste kommt noch.

Wer formlos beantragt, die Prüfung doch mitschreiben zu dürfen, darf die Prüfung dann doch mitschreiben.

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste RundeDer Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Alter.

Wenn ich die Prüfung, für die ich mich eigenhändig über BASIS angemeldet habe, nicht mitschreiben will, dann melde ich mich auch eigenhändig über BASIS wieder ab. Ich brauche dafür keinen Prüfungsausschuss, der “davon ausgeht”, dass ich plötzlich nicht mehr teilnehmen will, ohne dass ich das auch nur ansatzweise irgendwie kommuniziert hätte.

Der größte Witz ist ja, dass man sich nur beschweren muss, und schon darf man doch wieder an der Prüfung teilnehmen.

Apropos kommunizieren. Diese Regeln gelten laut Weber eigentlich für den Fall, dass man mal zu einer Prüfung zugelassen wurde, diese nicht bestanden hat und jetzt erneut an dieser Modulprüfung teilnehmen möchte. Wie mein Fachschaftskollege Fabian Rump erfahren hat, gab es da ebenfalls im letzten Semester auch eine juristische Auseinandersetzung formlose Anfrage (siehe Kommentare), und nun gilt das eben für alle: Wer einmal für eine Modulprüfung zugelassen war, bleibt es auch.

Hat diese neue Regelung irgend jemand mal an die Studierenden weiterkommuniziert? Nö. Wozu auch.

Mit der neuen Regelung müssten die Zulassungen aus dem letzten Semester eigentlich auch alle ihre Gültigkeit behalten. Das war damals, als festgestellt wurde, dass alle Studienleistungen nicht rechtmäßig waren, und deshalb einfach alle zugelassen wurden, wir erinnern uns.

Jetzt fragt ihr euch sicherlich, wie man denn verhindern kann, dass man netterweise vom Prüfungsausschuss abgemeldet wird, weil man Pseudo-Studienleistungen nicht erbracht hat. Auch hierfür gibt es natürlich eine Lösung, die meinem Kollegen Fabian dargelegt wurde.

Meldet euch schriftlich beim Prüfungsamt für eure Prüfungen an. Dann geht man davon aus, dass ihr auch wirklich wirklich teilnehmen wollt, und meldet euch nicht wieder ab.

So eine formlose schriftliche Anmeldung kann z.B. so aussehen:

Prüfungsanmeldung

Ein Beispiel für eine formlose schriftliche Anmeldung, in diesem Fall zur Prüfung im Modul “BA-INF 107 Einführung in die diskrete Mathematik” zum 1. Termin.

Diese Art der zusätzlichen Anmeldung wird empohlen für

  • Prüfungen in Modulen, zu denen ihr bereits einmal zugelassen wart, sowie
  • Prüfungen in Modulen, zu denen vom Prüfungsausschuss keine Studienleistungen beschlossen wurden.

Falls ihr euch zu diesen Modulprüfungen nicht schriftlich anmeldet, kann es passieren, dass ihr wieder abgemeldet werdet!

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob es nicht einfacher wäre, wenn man die Leute einfach nicht abmelden würde, und in den Modulen ohne beschlossene Studienleistungen einfach alle zur Prüfung zulassen würde.

Nein. Weil BASIS ja sowieso ein einziger großer Fehler ist und das sicher nicht funktionieren würde. Wie es letztes Semester auch nicht funktioniert hat, wir erinnern uns. Was, das hat funktioniert? Komisch.

Artikelbild: Cain by Henri Vidal, in the Tuileries Gardens, Paris, 1896. Image by Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Die Vorlesung “Einführung in die diskrete Mathematik”, das (unter anderem) die Modulnummer BA-INF 107 trägt, tue ich mir derzeit persönlich an.
  2. Wer eine Prüfungsordnung lesen kann, ist wieder einmal klar im Vorteil.

Wegen des Lichtbildes werden wir niemanden diskriminieren

Wenn man sich für ein Stipendium bewirbt, darf man je nach Institution mal mehr, mal weniger die Hosen runterlassen. So soll man bei der Bewerbung für das Deutschlandstipendium lediglich einen tabellarischen Lebenslauf liefern und ein Motivationsschreiben, in dem man darlegt, weshalb man unbedingt genau dieses Stipendium bekommen will. Die Studienstiftung des deutschen Volkes hingegen will gleich noch die halbe Familiengeschichte durchleuchtet haben.

Was beide gemein haben, ist folgendes: Den Bewerbungsunterlagen soll ein Lichtbild beigefügt werden.

Nun haben wir ja alle in der weiterführenden Schule beim Bewerbungstraining mindestens dreimal gehört, dass Unternehmen heutzutage oft explizit kein Lichtbild anfordern und die Mappen ggf. sogar noch weiter anonymisieren, um die Bewerberinnen und Bewerber in der Vorauswahl wirklich nur nach Leistung zu sortieren.

Da mutet es doch seltsam an, wenn diese einfache Maßnahme von zwei Institutionen nicht angewandt wird, die jungen Menschen abhängig von ihrer Leistung letztlich Geld hinterher werfen wollen.

Ich habe also in einer freien Minute die Studienstiftung des deutschen Volkes in Bonn und die Bonner Universitätsstiftung (bei der man sich für das Deutschlandstipendium bewerben musste) kontaktiert und mal nachgefragt, welche höheren Zwecke sie mit dem Sammeln von Bildern junger Menschen verfolgen:

Subject: Lichtbild Bewerbung [Studienstiftung|Deutschlandstipendium]

Sehr geehrte Damen und Herren,

dem Bewerbungsbogen [für die Aufnahme in die Studienstiftung des deutschen Volkes ist|um das Deutschlandstipendium war] Ihren Angaben nach ein Lichtbild beizufügen.

Gibt es hierfür einen spezifischen Grund und wäre es im Sinne der Gleichbehandlung nicht sinnvoller, auf die Zusendung eines Lichtbilds zu verzichten?

Mit freundlichen Grüßen

Die stv. Geschäftsführerin der Universitätsstiftung erklärte in ihrer Antwort, sie könne nicht ganz nachvollziehen, was das anfordern von Lichtbildern mit der Gleichbehandlung zu tun habe, es gehe jedoch rein um Leistung. Das Foto spiele “eine untergeordnete Rolle” und sei “nicht Bestandteil des Auswahlprozesses”. Vielmehr wolle man einfach die eigenen Akten vervollständigen (???) und die Stipendiaten direkt optisch erkennen können.

Die Antwort der Studienstiftung fiel recht knapp aus, legte aber noch eine Schippe drauf: Man benötige die Bilder zur Identifikation der Teilnehmer auf den Auswahlseminaren. Zitat: “man könnte ansonsten theoretisch auch jemand anderen in seinem Namen zum Seminar schicken”, und die Überprüfung anhand der Personalausweise sei zu aufwändig.

Jetzt mal ernsthaft. Wenn ich meinen Freund Horst zum Seminar schicken kann (Grüße an Horst an dieser Stelle), kann ich auch ein Bild von Horst mitschicken. Wenn der mir auch noch ähnlich sieht, wer soll das schon merken. Und was bitte daran aufwändiger sein soll, 50 Gesichter auswendig zu lernen, als eben beim Check-In 50 Personalausweise zu kontrollieren, weiß ich auch nicht. Mal abgesehen davon, dass ich immer noch selbst entscheiden will, wem ich erzähle, wie ich eigentlich heiße. Ich will nicht von irgendwelchen Stiftungsonkels und -tanten die ich vorher noch nie gesehen habe den Wirtschaftstalentscouts mit Name, Alter und Farbe der Lieblingsunterhose vorgestellt werden.

Was man bei der Studienstiftung als wohl einziges Argument anbringen könnte: Wer vorgeschlagen wird und sich bewerben darf, bekommt bereits sicher einen Platz in einem Auswahlseminar. Auf diesem Seminar sieht man die Bewerber dann sowieso in natura. Das Lichtbild hat also keinen Einfluss auf die Chance, eingeladen zu werden. Das allein bedeutet allerdings noch lange nicht, dass es überhaupt nötig ist, ein Lichtbild zu bekommen, und wenn ich bei der Beratung ständig ein nettes Lächeln vor mir liegen habe, sagt mein Herz dann unabhängig vom Hirn nicht ein bisschen mehr “nimm den!” als zu dem mit dem grimmigen Grinsen, der schon alles Leid der Welt gesehen hat?

Ich überleg mir noch, was ich denen schicke.

Hab da schon einen heißen Kandidaten.

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