Wo man sich für die Wahl der „Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“ bewirbt

(Ein Update zu Wie man sich für die Wahl der „Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte“ bewirbt)

Auf der gestrigen Berichtssitzung des Studierendenparlaments hat sich das Präsidium des Studierendenparlaments folgende Lösung für die Abgabe der Wahlvorschläge für die Wahl zur Besetzung der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte überlegt1:

Die Vorschläge können auf der Sitzung des Studierendenparlaments am 9. Dezember eingereicht werden2. Wer einen Wahlvorschlag abgeben will, aber dies nicht auf der Sitzung tun kann, möge sich per E-Mail an das Präsidium wenden, um einen früheren Übergabetermin auszumachen. Da die Abgabefrist für das Präsidium gemäß Wahlbekanntmachung ebenfalls der 10. Dezember, 15:00 Uhr ist3 ist, ist ein späterer Übergabetermin logischerweise nicht zweckmäßig.

Das SP-Präsidium erreicht man übrigens so.

Viel Spaß bei der Bewerbung.]

[Update: Huch!]

  1. Ein laaaaanger Satz. Erstmal durchschnaufen.
  2. Ort und Zeit stehen noch nicht fest. Wahrscheinlich Nassemensa, Essen II, 20 Uhr, oder so.
  3. Diese Angaben sind wie immer ohne Gewähr. Verbindlich ist allein die Wahlbekanntmachung.

Wie man sich für die Wahl der “Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte” bewirbt

Es gibt ab April 2016 ein neues Gremium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Ihre Mitglieder werden im kommenden Januar gemeinsam mit den Mitgliedern der restlichen Gremien wie Senat, Fakultätsräten etc. gewählt. Daher taucht die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte, die ich ab sofort mit SfdVdBsH abkürzen werde, auch in der kürzlich bekannt gemachten Wahlbekanntmachung für die Gremienwahlen (45. Jahrgang – Nr. 51) auf.

Während Kandidierende für Fakultätsräte, Senat usw. ihre Bewerbungsunterlagen ganz normal bei der Wahlleitung einreichen können, ist das bei der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte etwas komplizierter.

Wer wird eigentlich wie gewählt?

Die Grundordnung der Universität (45. Jahrgang – Nr. 39) legt fest, dass die SfdVdBsH acht Mitglieder hat, die allesamt Studierende und als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte an der Universität Bonn beschäftigt sein müssen. Die zugehörige Wahlordnung (45. Jahrgang – Nr. 49) präzisiert dies in § 6 weiter:

Die Stelle wird mit acht Mitgliedern besetzt. In der Stelle müssen alle Fakultäten und das BZL durch Mitglieder repräsentiert werden. Pro Fakultät sowie am BZL wird je ein Mitglied gewählt.

Wenn wir kurz nachrechnen, geht das sogar auf. Schön!

Ein Novum hierbei ist, dass jede Fakultät und das BZL einen eigenen Wahlkreis bilden. Das heißt, dass die Studierenden der philosophischen Fakultät das eine Mitglied der philosophischen Fakultät wählen, die der katholisch-theologischen Fakultät das Mitglied der katholisch-theologischen Fakultät, und so weiter. Ein solches Verfahren gab es bislang nur bei den professoralen Mitgliedern von Gremien.

Was haben Sie sich denn dabei gedacht?

Wie funktioniert nun die Bewerbung? Die Wahlbekanntmachung sagt hierzu:

3.  Wahlvorschläge
(1) Die Wahlvorschläge werden vom Präsidium des Studierendenparlaments getrennt nach Wahlkreisen eingereicht. Ein Wahlvorschlag kann dabei mehrere einzelne Kandidaturen umfassen.

Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Warum soll denn das Präsidium des Studierendenparlaments die Wahlvorschläge einreichen? Die Kandidierenden sind doch alle selbst alt genug?

Um diese Frage zu beantworten, blicken wir, wie so oft, ins Hochschulgesetz.

§ 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

(1) Die Studierenden bestimmen durch Wahl auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle, die nach Maßgabe des Absatzes 2 als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46 wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.

Da kann man sich jetzt wundern, doch das Hochschulgesetz bekommen wir so schnell nicht mehr geändert. Wer ist nun diese ominöse “Studierendenschaft”, die diesen Vorschlag einreicht? Zunächst einmal sind das alle nach der Einschreibungsordnung eingeschriebenen Studierenden der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das wäre aber höchst unpraktisch, wenn wir alle gemeinsam diesen Vorschlag einreichen müssten.

Üblicherweise wird die Studierendenschaft durch die AStA-Vorsitzende vertreten (§ 16 SdS). Daher stand im ursprünglichen Entwurf für die Wahlordnung für die SfdVdBsH, dass der AStA-Vorsitz die Wahlvorschläge bei der Wahlleitung einreichen sollte. Nachdem im Senat grundsätzliche Bedenken an der Neutralität zukünftiger AStA-Vorsitzender geäußert wurden, änderte man die Formulierung dahingehend, dass nun das SP-Präsidium für die Einreichung verantwortlich ist. Ob das zwangsläufig neutraler als der AStA-Vorsitz agiert, mag ich nicht beurteilen.

Einen Nachteil hat diese Änderung bereits: Während der AStA-Vorsitz üblicherweise regelmäßige Sprechzeiten anbietet, zu denen die Wahlvorschläge bei ihm abgegeben werden könnten, tut das SP-Präsidium das nicht.

Die Situation stellt sich also aktuell wie folgt dar1:

Hilfskraftbewerbung

 

Das SP-Präsidium sollte sich also dringend überlegen, wie es die Einreichung der Wahlvorschläge organisieren will. Und das über geeignete Kanäle kommunizieren. Viel Zeit ist nicht mehr, denn die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ist bereits Donnerstag, 10. Dezember 2015, 15:00 Uhr.

  1. Erneut eine Gelegenheit, meine sagenhaften Illustrationskünste unter Beweis zu stellen!

Farbenspiele

Schon wieder ein Wahlen-Thema, Sven? Wird das nicht irgendwann langweilig?1

Vielen ist sicher nicht bewusst, dass bei den Gremien- und SP-Wahlen im Januar die Stimmzettel für jedes Gremium eine andere Farbe haben. Das hat zwei praktische Gründe: Zum einen hilft es den Wahlhelfenden im Wahlbüro, Einwürfe in die falsche Urne zu verhindern. So ist die Zahl der blauen Gremienstimmzettel in der SP-Urne regelmäßig signifikant höher als die der restlichen.2 Zum anderen ist es bei der Auszählung der Wahl eine große Erleichterung, wenn man nach Farbe sortieren kann, und nicht jeden Zettel anhand des Aufdrucks einem Stapel zuordnen muss.

Für das Studierendenparlament, sieben Fakultätsräte, den BZL-Vorstand, den Senat sowie den Beirat der Gleichstellungsbeauftragten benötigt man also idealerweise elf unterschiedliche Farbtöne – die noch dazu recht hell sein sollten, damit der schwarze Aufdruck sich noch lesen lässt. Das hat in den vergangenen Jahren so halbwegs gut geklappt.

In diesem Jahr (bzw. nächsten Januar) wird das nun sehr, sehr lustig. Das Studierendenparlament hat die Durchführung einer Urabstimmung beschlossen, und ein weiteres Urabstimmungsverlangen wurde eingereicht und wird derzeit geprüft – was die Gesamtzahl der Zettel auf bis zu dreizehn erhöht.

Jetzt ist da allerdings noch dieses andere Gremium. Dieses neue. Das den wohlklingenden Namen “Vertretung der Belange von studentischen Hilfskräften” trägt.

Das funktioniert folgendermaßen: In jeder Fakultät und im BZL wird jeweils getrennt eine Person für dieses Gremium gewählt. Das bedeutet: 8 weitere Stimmzettel. Was die Zahl auf einundzwanzig (21) erhöht.

Das werden also lustige Anrufe in nächster Zeit:

Grüß Gott, wir hätten gern einundzwanzig farbige Papiere. Hell, wir wollen da schließlich was draufdrucken. Oh, und gut unterscheidbar sollen sie natürlich sein. Danke!

Na, so schlimm wird es vermutlich nicht. Ein kluger Mensch3 kam auf die Idee, die Unterscheidung nicht nur anhand der Farbe vorzunehmen, sondern auch durch das Papierformat. Angesichts der Bewerbungszahlen in den letzten Jahren spricht bei den Fakultäts-Gremienstimmzetteln nicht wirklich etwas gegen Stimmzettel im DIN-A5-Format. Dasselbe gilt für die Urabstimmungszettel.

Bei letzteren hat das Format ja auch Tradition.

Aus dem AStA-Archiv: Stimmzettel zur Urabstimmung über die Einführung des Studitickets aus dem Jahr 1993.

Rarität aus dem AStA-Archiv: Stimmzettel zur Urabstimmung über die Einführung des Studitickets aus dem Jahr 1993. Damals noch um 90 Mark. Das sind immerhin 45 €!

  1. Nö.
  2. Die SP-Stimmzettel sind üblicherweise ebenfalls blau. ZUFALL?!??
  3. Disclaimer: Nicht ich.