Wählen macht Spaß

Ups

Nicht schlecht staunten Mitglieder der Liste Poppelsdorf, als sie sich am 15. Januar in die Wahlkabine begaben, um sich selbst in den Senat zu wählen. Denn: Auf dem Stimmzettel fehlte ihre Liste einfach.

Wer eine Hochschulwahl organisiert, sei es nun Gremien- oder Studierendenparlamentswahl, muss viel beachten. So eine Wahlordnung enthält nun einmal viele richtige und wichtige Vorschriften. Bei vielen dieser zu beachtenden Dinge ist es unschön, aber nicht allzu schlimm, wenn man sie übersieht, sofern dies rechtzeitig bemerkt und korrigiert wird. Falsches Datum auf der Wahlausschreibung? Wird überklebt. Name in der Wahlzeitung falsch geschrieben? Liest eh niemand. Bei der Auszählung zwei Kreuze bei derselben Liste als ungültig statt als Listenstimme gewertet? Zählste halt nochmal neu aus.

Wird jedoch nach Beginn der Wahl bemerkt, dass auf einem Stimmzettel Kandidierende fehlen, dann lässt sich diese Wahl effektiv nicht mehr retten. Was will man tun? Die Wahl unterbrechen, neue Stimmzettel drucken, und alle, die bereits gewählt haben, aufspüren und noch einmal mit korrektem Stimmzettel abstimmen lassen? Die Wahl bliebe angreifbar, denn es gibt eigentlich immer Personen, die aus organisatorischen Gründen nur am ersten Wahltag zum Wählen kommen, und die deshalb von der Korrektur ausgeschlossen wären.

Eigentlich sollte es allen an der Organisation einer Wahl Beteiligten klar sein, dass Fehler auf dem Stimmzettel deshalb unbedingt vermieden werden müssen. Korrekturlesen und Gegenprüfen mit den eingereichten Kandidaturen durch mehrere Personen sollte somit der Mindeststandard sein. Das war hier offenbar nicht der Fall; anders lässt sich der Fehler kaum erklären.

Folgerichtig hat die Wahlleitung der Gremienwahlen die Senatswahl in der Gruppe der Studierenden abgebrochen und die Studierenden am Nachmittag des dritten von vier Wahltagen (immerhin!) per Rund-E-Mail darüber informiert:

Betreff: Gremienwahlen 2024- Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden

Liebe Studierende,

die Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden.

Bei den noch bis Donnerstag laufenden studentischen Gremienwahlen ist es zu einem Formfehler gekommen, der jedoch ausschließlich die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats betrifft. Schon jetzt steht daher fest, dass diese Wahl wiederholt werden muss. Alle übrigen derzeit laufenden Wahlen sind nicht betroffen.

Alle anderen Gremienwahlen der Studierenden werden weiter fortgesetzt – namentlich die der Fakultätsräte, des Vorstands des BZL, des Wahlgremiums der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen und der Mitglieder der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Auch die Wahl zum 46. Studierendenparlament (SP) ist nicht betroffen. Ferner gehen auch die Gremienwahlen der übrigen Statusgruppen (Professor*innen, wissenschaftliche Beschäftigte und Beschäftigte in Technik und Verwaltung) wie geplant weiter.

Studierende können also noch bis Donnerstag bei den laufenden SP- und Gremienwahlen an den Wahlurnen ihre Stimme abgeben. Es werden jedoch keine Stimmzettel mehr für die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats ausgegeben, da diese unvollständig sind. Die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats wird nach aktuellem Sachstand im April 2024 nachgeholt werden. Einzelheiten werden nach der Entscheidung des Senats am 1. Februar 2024 mitgeteilt.

Die Universitätsverwaltung, die die Wahlen organisiert hat, bedauert sehr, dass es zu dem Formfehler gekommen ist. Es werden Maßnahmen ergriffen, um solche Pannen für künftige Wahlen zu vermeiden.

Unabhängig von diesem bedauerlichen Vorfall ruft die Universitätsleitung gemeinsam mit den Gremien und dem Wahlvorstand dazu auf, möglichst zahlreich von dem demokratischen Recht zum Wählen Gebrauch zu machen. Demokratie lebt vom Mitmachen!

Mit freundlichen Grüßen

Team Gremienwahlen

E-Mail vom Mittwoch, 17. Januar 2024, 16:28 CET

Ganz am Ende der Signatur dieser E-Mail versteckten sich dann noch diese beiden Zeilen:

Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
gegründet 1818, Exzellenzuniversität seit 2019

Ja dann 🙂

Update 2024-03-23

Inzwischen ist die Wahlbekanntmachung für die Wiederholungswahl veröffentlicht. Interessanter Nebenaspekt: Da das ursprüngliche Wählendenverzeichnis beibehalten wird, werden wohl auch jene Personen wahlberechtigt sein, die im nächsten Semester (also zum Wahlzeitpunkt) bereits keine Studierenden mehr sind.

PCB-Alarm im Bonner Uni-Neubau

Für das Hörsaalzentrum besteht “umgehend Handlungsbedarf” – In den übrigen Räumen reicht Lüften und häufiges Reinigen.

Von Lisa Ausbeten, 01.04.2018

PCB-Alarm im Bonner Uni-Neubau

Das Hörsaalzentrum, das am stärksten belastete Gebäude, hier 2014.

Boon. Giftalarm in der Uni Bonn: Bei Untersuchungen in den Räumen der Ersatzneubauten am Campus Poppelsdorf – 1. Bauabschnitt – sind erhöhte PCB-Werte gemessen worden. Die Uni-Pressestelle teilte am Dienstag mit, alle PCB-Werte liegen zwar unter dem so genannten Vorsorgewert von 3 000 Nanogramm Kubikmeter Raumluft, aber oberhalb des Grenzwertes von 300 Nanogramm.

Einzige Ausnahme: Im Hörsaalzentrum liegt der PCB-Wert bei 3 025 Nanogramm. Dort werde umgehend mit der Sanierung begonnen. In den übrigen Räumen könne die PCB-Konzentration laut TÜV durch regelmäßiges Lüften und häufigeres Reinigen deutlich gesenkt werden.

“Wir nehmen die Schadstoffbelastung sehr ernst”, sagt Vize-Unikanzlerin Kristina Pliske. Sämtliche Mitarbeiter in dem Gebäude seien am Dienstag über die Messergebnisse und Sofortmaßnahmen informiert worden. Mit Erleichterung habe die Universitätsleitung zur Kenntnis genommen, dass bei Untersuchungen von 72 weiteren Gebäuden der Uni aus dem Zeitraum keine PCB gefunden wurden.

Die Uni Bonn mietet seit 2001 alle Gebäude, die ihr nicht gehören, vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB), so auch den 2017 fertiggestellten Gebäudekomplex.

Die Episode erinnert an 2004, als in Bonner Schulen und den allgemeinen Vergnügungszentrum (AVZ) der Uni Bonn erhöhte PCB-Werte festgestellt wurden (der GA berichtete)

DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Jedes Jahr das Gleiche: Es ist Oktober und die Gruppen im Studierendenparlament sollen Mitglieder für den Wahlausschuss vorschlagen. Natürlich hat sich maximal die Hälfte der Gruppen Gedanken dazu gemacht. Warum auch, damit konnte ja niemand rechnen. Ihr startet also mit einem halb besetzten Wahlausschuss in die Wahlvorbereitung.

Hier gibt es schon die erste gute Nachricht: Je weniger Mitglieder der Wahlausschuss hat, desto mehr springt am Ende in finanzieller Hinsicht, rein statistisch, für jedes einzelne Mitglied heraus. Denn die Wahlordnung sieht pauschal 5000 € für den gesamten Wahlausschuss vor. Ein schwacher Trost, ich weiß.

Apropos Wahlordnung: Sie ist das zweite, was ihr nach eurer Wahl in den Wahlausschuss lesen solltet. In ihr stehen die Dinge, auf die ich hier nicht eingehen werde, weil sie bereits in der Wahlordnung stehen. Zum Beispiel, wer alles nicht Wahlausschussmitglied werden kann. Oder dass für Mitglieder des Wahlausschusses Stellvertreterinnen gewählt werden müssen. Ok, schlechtes Beispiel. Das passiert nämlich nie.

Was ist das erste, was ihr lesen solltet? Hoffentlich hat eure Vorgängerin euch einen kleinen Brief mit hilfreichen Infos hinterlassen. Den lest ihr als erstes.

Ansonsten geht es direkt nach der Wahl in den Wahlausschuss zunächst einmal darum, sich zu sammeln und die Voraussetzungen für die folgende Arbeit zu schaffen. Im Zeitraum bis zur konstituierenden Sitzung heißt das für die Wahlleitung, dass sinnvollerweise die folgenden Dinge (in beliebiger Reihenfolge) erledigt werden.

Zugang verschaffen (offline)

Viele wichtige und nützliche Utensilien lagern im Wahlschrank. Eigentlich sind es zwei Schränke, aber die stehen direkt nebeneinander. Sie stehen im AStA. Der AStA hat eine Tür, die manchmal geschlossen ist. Das sollte aber für die Wahlleitung kein Hindernis darstellen. Die AStA-Tür wiederum befindet sich hinter dem Seiteneingang der Nassestraße 11, der ebenfalls manchmal geschlossen ist.

Als Wahlbüro wird üblicherweise durch das Studierendenwerk das Fritz-Tillmann-Zimmer in der Nassestraße 15 bereitgestellt. Dessen Tür ist ebenfalls üblicherweise geschlossen.

Für Layouttätigkeiten können die Grafikrechner des AStA in Zimmer 6 genutzt werden – auch diese Tür ist manchmal geschlossen.

All diese Probleme lassen sich lösen. Schlüssel für Wahlschränke, Zimmer 6 und Etagentüre des AStA erhaltet ihr im AStA-Geschäftszimmer. Im AStA-Geschäftszimmer sitzen sehr nette Menschen, auf deren Hilfe ihr des Öfteren angewiesen sein werdet.

Für den Zugang zum Wahlbüro und zur AStA-Etagentüre benötigt ihr zwei Transponder (einen pro Wahlleitungsmitglied). Zuständig für die Ausgabe dieser ist das Studierendenwerk, da es sich um Türen des Studierendenwerks handelt. Wenn sich alle geschickt anstellen, funktionieren die Transponder sogar an allen gewünschten Türen.

Zugang verschaffen (online)

Langsam aber sicher setzt sich auch in der öffentlichen Verwaltung die Nutzung der neuen Medien durch. Das heißt: Der Wahlausschuss hat auch eine E-Mail-Adresse! Hurra!

Aber im Ernst: Über das Internet findet für den Wahlausschuss hauptsächlich Kommunikation statt. Sei es als one-to-one-Kommunikation (E-Mails), als one-to-many-Kommunikation (Sitzungseinladung per E-Mail) oder als Broadcasts (Facebook, Twitter, Webseite). Die Wahl an sich findet noch vollständig offline statt, und wenn man Leute fragt, die sich damit auskennen, dann ist das auch sehr gut so.

In dem Schreiben der Amtsvorgängerinnen (siehe oben) befinden sich daher hoffentlich auch Zugangsdaten zu all diesen schönen Diensten. Die Passwörter sollten zu Beginn geändert werden – wer weiß, wer andernfalls noch alles Mitteilungen im Namen des Wahlausschusses veröffentlichen könnte.

Möglicherweise gibt es noch weitere Onlinedienste, für die der Wahlausschuss Konten besitzt, etwa bei Onlinedruckereien. Hier gilt für die Passwörter das gleiche.

Bei dieser Gelegenheit kann man auch direkt prüfen, ob die Namen und Kontaktdaten noch aktuell sind, und sie gegebenenfalls aktualisieren. Üblicherweise verträgt vor allem die E-Mail-Signatur ein Update.

Informationsquellen sichten

Neben Zugangsdaten hinterlassen Amtsvorgängerinnen gerne mal einen regelrechten Haufen alter Dokumente, aus denen nach Herzenslust plagiiert werden darf und auch sollte. Es lohnt sich, bereits frühzeitig einen Überblick zu haben, was dort alles vorhanden ist. Manchmal reicht es aus, einfach die Jahreszahlen im Dokument um eins hochzuzählen, manchmal ist es aber auch sinnvoll, direkt ein völlig neues Dokument zu erstellen. Hierzu aber in späteren Kapiteln mehr.

Wertvoll sind auch die Sitzungsprotokolle der vergangenen Wahlausschüsse. In ihnen steht idealerweise, was in der Vergangenheit wann und wie gemacht wurde. Natürlich nur, wenn die Protokolle ordentlich geschrieben wurden.

Protipp: Ihr wollt nicht, dass euch die Wahl vor Gericht um die Ohren fliegt, weil im Protokoll etwas fehlt? Dann investiert fünf Minuten mehr in die Erstellung und Korrektur der Sitzungsprotokolle.

Einen Zeitplan erstellen

Aus der Wahlordnung und ihren Fristen ergibt sich ein grober Ablaufplan für die Wahl. Der läuft in etwa sieben Stufen ab:

  • Zunächst die Erstellung und Veröffentlichung der Wahlausschreibung (1),
  • auf deren Basis bis zum Fristende Listen eingereicht werden (2). Dieser “Listenschluss” liegt üblicherweise ein, zwei Wochen vor den Weihnachtsferien.
  • Nach dem Listenschluss werden die eingereichten Bewerbungen geprüft, ggf. Fehler korrigiert und Listen zur Wahl zugelassen (3).
  • Die Veröffentlichung der Wahlzeitung direkt nach den Weihnachtsferien (4) ist gleichzeitig die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlbewerbungen.
  • Es verbleiben die Wahlwoche (5), in der gewählt wird,
  • die Auszählung, Feststellung und Veröffentlichung des Endergebnisses (6) und schließlich
  • die Einladung zur und Durchführung der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Studierendenparlaments (7).

Parallel dazu läuft gemeinsam mit der Wahlleitung der Gremienwahlen die Ausschreibung, Bewerbung, Belehrung und Einteilung von Wahlhelfenden. Dazu in einem späteren Kapitel mehr.

Steht der Plan, kann man aus ihm Aufgaben ableiten und sie nach Dringlichkeit priorisieren.

Den Wahlausschuss konstituieren

“Spätestens 10 Tage nach der Wahl der Wahlleitung”, so will es die Wahlordnung, findet die erste Sitzung des Wahlausschusses statt. Die Wahlleiterin lädt hierzu ein. Die Einladung erfolgt in der Regel per E-Mail und geht mindestens an die Ausschussmitglieder, das SP-Präsidium, den AStA-Vorsitz, den Ältestenrat und das IT-Referat, welches den Termin auf der SP-Webseite kundtut. Die E-Mail-Adressen der Ausschussmitglieder solltet ihr daher rechtzeitig besorgt haben. Vielleicht habt ihr sie auch schon auf die Wahlausschuss-Mailingliste gesetzt.

Einladungen zu Wahlausschusssitzungen werden üblicherweise auch auf der Webseite des Wahlausschusses selbst veröffentlicht, da das IT-Referat mit der Ladungsfrist von 24 Stunden für Wahlausschusssitzungen gerne einmal überfordert ist. Da die Sitzungen grundsätzlich öffentlich sind, ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit auch von ihnen erfährt. Ist irgendwie logisch.

Die konstituierende Sitzung dient zunächst dazu, sich kennen zu lernen. Das heißt: Vorstellungsrunde! “Ich bin Sven, u30 Jahre alt, studierte Computer Science und meine Lieblingsfarbe ist rot, wobei das kein politisches Statement ist.” Sie kennen das.

Im folgenden können die Aufgabengebiete vorgestellt und schon einmal grob Aufgaben verteilt werden. Diese Verteilung kann sich natürlich später noch ändern. Aufgabengebiete sind (kein Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Layout und Gestaltung
  • Technik
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Wahlhelfende
  • Finanzen
  • Koordination Auszählabend
  • Protokollführung1

Der Zeitplan für die Wahl sollte ebenfalls besprochen werden.

Es lohnt sich auch, bereits über den Urnenplan zu sprechen. Dieser sollte relativ zügig mit den Gremienwahlen abgestimmt werden, da er sowohl vom Wahlausschuss als auch vom Wahlvorstand für die Gremienwahlen beschlossen werden muss. Änderungswünsche sollten relativ früh angemeldet werden.

Nächstes Kapitel: “Die Wahlausschreibung” oder “Sitzungen”, weiß ich noch nicht so genau.

  1. Es zahlt sich aus, wenn eine Person konsistent die Protokolle erstellt. Diese Tätigkeit ist laut Wahlordnung auch Geld wert, die bloße Teilnahme an Sitzungen hingegen nicht.