Zur Zukunft des Wohnheims Pariser Straße

Vor einem Jahr schrieb ich mal, dass das Wohnheim Pariser Straße bis zum 31. März 2015 entmietet und dann schadstoffsaniert werden sollte.

Den Countdown gibt es immer noch, und er ist mittlerweile ziemlich nahe an der 0 angekommen. Und ich? Ich sitz hier immer noch.

Kürzlich hat das Studierendenwerk per (deutschsprachigem) Aushang bekannt gegeben, dass es sich die Sanierung aktuell nicht leisten kann:

Darüber hinaus sprechen folgende Gründe für eine Verlängerung:
–    Eine Schadstoffsanierung ist sehr teuer. Das Wirtschaftsjahr 2015 steht für das Studentenwerk im Zeichen dreier großer Bauprojekte: Beginn der Komplettsanierung der Mensa Poppelsdorf, Neubau Studentenwohnheim Tannenbusch und Neubau Studentenwohnheim Drususstraße. Zusätzliche finanzielle Belastungen sollten, wenn verantwortbar und rechtlich möglich, verschoben werden.
–    Die Studentenwohnanlage Pariser Straße verfügt über 316 Appartements: dringend benötigter Wohnraum für Studierende. Die Neubauten stehen erst im Laufe des Jahres 2016 zum Einzug bereit.

Das ist aber nicht schlimm, denn:

„Im Hinblick darauf, dass die Aufnahme von PCB mit der Nahrung in den vergangenen Jahren sehr stark zurückgegangen ist, und dass die inhalative Aufnahme von PCB bei den in Räumen der SWA Pariser Straße vorhandenen Raumluftkonzentrationen nur geringfügig zur intrakorporalen PCB-Belastung der Bewohner beiträgt, bestehen gegen eine Verschiebung der Entmietung der Räume und der Sanierungsmaßnahmen auf das Jahr 2016 aus umweltmedizinisch-toxikologischer Sicht keine Bedenken.“
(Quelle: Sanierung der Studentenwohnanlage Pariser Straße in Bonn. Gutachterliche Stellungnahme zur Verschiebung der geplanten Sanierung. Professor Dr. Ulrich Ewers, Sachverständiger für Toxikologie und Umwelthygiene, Essen, 28.01.2015)

Ein neuer Entmietungstermin steht auch schon:

Das Wohnheim Pariser Straße 54 wird spätestens zum 31.03.2016 entmietet und voraussichtlich im Laufe des Jahres 2016 schadstoffsaniert.

Das allerdings glaube ich erst, wenn ich es sehe.

Von all dem wissen die verantwortlichen Personen im Studierendenwerk natürlich schon länger. Aber den Bewohnerinnen und Bewohnern hat man es erst jetzt mitgeteilt.

Ich kann von mir nicht behaupten, dass mich das irgendwie wundert.

Das Schreiben ist aktuell auch auf der Webseite des Studierendenwerks zu finden.

Wie das Studierendenwerk noch einmal versuchte, die Mieten zu erhöhen

Dies ist offensichtlich der Nachfolgeartikel hierzu.

Am vergangenen Mittwoch lag Post vom Studierendenwerk in meinem Briefkasten. Darin wird mein Widerruf gegen die Mieterhöhung bestätigt und darauf hingewiesen, dass das SEPA-Lastschriftmandat wegen der nötigen Vorlaufzeit leider nicht mehr rechtzeitig rückangepasst werden konnte; der zu viel abgebuchte Betrag werde “zeitnah” erstattet.

Außerdem nimmt das Studierendenwerk die Mieterhöhung um 8 % zurück, da sie von Mietern und Vertretern der Studierendenschaft auf Mängel in ihrem Berechnungsweg hingewiesen wurden. Diesen hätten sie nun korrigert.

Unklar bleibt, weshalb das Studierendenwerk die Kostensteigerung von Posten, die 1/3 der Gesamtmiete ausmachen, auf die volle Miete hochskaliert. In seinem Schreiben führt das Studierendenwerk lediglich aus, dass man keine Aufschlüsselung in Kaltmiete und Nebenkosten zu erstellen habe.

Zuletzt wird mir noch Folgendes mitgeteilt:

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die Miete für Ihre Wohneinheit mit Wirkung zum 01.02.2015 neu festsetzen mussten.

Ab 01. Februar 2015 wird ihre Miete deshalb um 4 % erhöht.

Somit beträgt die von Ihnen ab dem 01. Februar 2015 zu entrichtende Pauschalmiete 240,24 EUR.

Als Anlage sind dem Brief noch die aus der Belegeinsicht bekannte Aufschlüsselung der Betriebskosten sowie ein Formular beigefügt, mit dem man einen Widerspruch gegen die Mieterhöhung unkompliziert zurücknehmen kann.

vollständiger Brief1

Und nu?

Zunächst einmal finde ich es sehr positiv, dass das Studierendenwerk die Hanebüchizität seines Berechnungswegs anerkannt hat, nachdem es mehrfach darauf hingewiesen wurde. So etwas ist leider nicht selbstverständlich. Die Rücknahme der Mieterhöhung auf jener Grundlage ist die logische Konsequenz davon.

Leider weiß ich immer noch nicht, bei welchem Betrag eine Mieterhöhung tatsächlich gerechtfertigt wäre. Ganz naiv würde ich bei so etwas auflisten, welche Kosten jedes Wohnheim verursacht und welche Kosten zur zentralen Verwaltung anfallen. Letztere würde ich dann nach einem geeigneten Schlüssel auf die einzelnen Wohnheime aufteilen. Und schon hätten wir eine nette Haben/Soll-Aufstellung, die qualitativ erheblich besser wäre, als wenn man die Erhöhung nur anhand der Betriebskosten abschätzt.

Allerdings ist das Studierendenwerk leider2 nicht nur Vermieter, sondern hat noch andere Aufgaben, wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für Studierenden3, Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)4 oder eben den Mensabetrieb. Da sich diese Bereiche haushaltstechnisch und personell nicht immer einwandfrei trennen lassen, wird eine Auflistung der reinen “Wohnkosten” schwierig.

Sehr interessant ist, dass das Studierendenwerk seine alte Mieterhöhung um 8 % zurück nimmt, aber gleichzeitig eine neue Mieterhöhung um 4 % zum gleichen Stichtag ankündigt. Der 1. Februar 2015 lag aber bereits fast einen ganzen Monat in der Vergangenheit, als das Studierendenwerk den Brief versandt hat. Ich kann hier eigentlich nur von einem Copy-Paste-Fehler ausgehen und annehmen, dass der 1. April gemeint ist. Andernfalls wäre das ja eine rückwirkende Mieterhöhung (ohne Vorankündigung).

Aus einem anderen Wohnheimen habe ich gehört5, dass die Mieterhöhung nach oben korrigiert wurde und dann auch der 1. April als Stichtag angegeben war. Ein solches zweigleisiges Vorgehen wäre zwar insofern begrüßenswert, als dass niemand rückwirkend von einer Erhöhung der Erhöhung überrascht wird, sondern lediglich von einer Verringerung der Erhöhung. Da das Studierendenwerk seine erste Mietsteigerung um in meinem Fall 8 % aber explizit zurückgenommen hat, hätten wir es mit einer neuen Mieterhöhung zu tun – und die war in ihrer Höhe nicht im Voraus angekündigt.

Alles in allem kann ich die Mieterhöhung immer noch nicht objektiv nachvollziehen, vermute aber, dass die 4 % halbwegs realistisch sind. Deshalb werde ich dem Studierendenwerk voraussichtlich meine Zustimmung zur Mieterhöhung um 4 % ab dem 1. April 2015 und zur Änderung des SEPA-Lastschriftmandats6 zu diesem Termin mitteilen.

  1. Dieses Dokument ist nicht unter der Creative Commons Namensnennung – Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported Lizenz (CC-BY-SA) veröffentlicht
  2. “leider” im Rahmen dieses Artikels. Allgemein müsste hier natürlich ein “zum Glück” stehen.
  3. Klappt ja super *hust* PCB *hust*
  4. Oder das. Da hört man auch NUR Gutes!
  5. Unbestätigt. Den Brief an sich habe ich noch nicht gesehen.
  6. Die Bank wird sich freuen. “Sie waren doch letzte Woche schon wegen dem hier! Da können Sie doch gleich Einzelabbuchungen machen!”

Majordomo: Update list config using Thunderbird

(german version)

I administer multiple mailing lists that are being run by the University Computer Center (HRZ). The HRZ uses Majordomo as their mailing list manager. That is a rather old piece of software. It can be managed solely via email, which is quite convenient as one does not need to remember a login but just a list password.

When getting a new list, the first thing we usually do is to fit the config file to our needs. In order to do this, we have it sent to us by sending an email to the majordomo address with the following content: (see also)

config listname password
end

The response is an email containing the current config.

We can now copy that config to a new email draft and modify it there. This is being wrapped into the newconfig command with the end markers at the end and being sent back to the majordomo address:

newconfig listname password
.
.
[This is where the config goes]
.
.
EOF
end

Unfortunately this does not always work out smoothly: The standard text width of non formatted text is 72 characters in Thunderbird.

The Majordomo config lines contain more than that, 79 characters at most. When we copy that to the “Write:” window, Thunderbird introduces line breaks in every line that is wider than 72 characters. And there is an awful lot of those. If we send this back as an updated config file, Majordomo will refuse it – obviously “used.” or “/open;closed” are not valid configuration parameters.

This is how the config arrives...

This is how the config arrives…

...and this is the mess after copying it to the

…and this is the mess after copying it to the “Write:” window.

There are 3 ways to treat this problem:

  1. The “soft” line breaks are turned into “hard” line breaks by hitting the enter key and the new lines are commented out manually by prepending the # character at every line → much work.
  2. Majordomo ignores line breaks that are preceded by a backslash (\), so we can put a backslash in front of every newly introduced line break, at the end of the previous line → much work.
  3. We change Thunderbird’s line width to 80 characters.

Having had fun with options 1 and 2 multiple times, those were not an acceptable option for me any more. I searched for a way to change the line width and found a way. It is not very obvious:

  1. Open the Config Editor in the general settings under Advanced → General,
  2. search for mailnews.wraplength,
  3. double click to modify the value, set it to 80 and close the windows again.

We can now copy, modify and send the config without any disturbing additional line breaks.