DkW | Kapitel 6: Gedrucktes

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Seit hunderten von Jahren werden Informationen über bedrucktes Papier verbreitet1. Auch im Internetzeitalter bedient der Wahlausschuss sich noch dieser archaischen Technologie. Dafür gibt es zwei Gründe: Man erreicht die Studierenden vor Ort besser als über irgendwelche Kanäle im Internet, und manchmal schreibt die Wahlordnung es auch vor. Was wohl aus dem ersten Grund folgt.

Drucksachen des Wahlausschusses nehmen eine Reihe von Formen an und erfüllen unterschiedlichste Funktionen, auf die die folgenden Absätze näher eingehen.

Plakate

Bei den Plakaten unterscheiden wir wiederum zwei Fälle. Zum einen gibt es die Wahlausschreibung, mit deren Bekanntmachung der Wahlausschuss eine seiner Aufgaben erfüllt. Ihr Inhalt ist relativ fest vorgegeben und kann normalerweise größtenteils aus dem Vorjahr übernommen werden (Jahreszahlen anpassen nicht vergessen). Gestalterisch sind hingegen keine Grenzen gesetzt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Bekanntmachung optisch möglichst barrierefrei ist2.

Der Wahlausschuss kann eine Vielzahl weiterer Plakate erstellen: Zur Bewerbung einer eventuell durchgeführten Diskussionsveranstaltung, als allgemeinen Wahlaufruf, oder einfach mal das Gesicht der Wahlleiterin überall auf dem Campus aufhängen3 – kann man schon machen.

Allen Plakaten dieser Kategorie ist gemein, dass sie durch den AStA auf dessen Aushangflächen verteilt werden. Dafür benötigt der AStA eine bestimmte Anzahl Plakate, die das AStA-Geschäftszimmer mitteilen kann. Mit dem Geschäftszimmer muss auch die Verteilung selbst frühzeitig abgesprochen werden, und die gedruckten Plakate müssen das Geschäftszimmer dann auch rechtzeitig erreichen.

Am komfortabelsten lassen sich diese Plakate über Online-Druckereien bestellen. 100 bunt bedruckte DIN-A3-Plakate kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 30 €.

Sehr simple textlastige Motive lassen sich auch im AStA auf buntem Papier drucken.

Flyer

Zu jedem Plakat können auch Flyer gedruckt und verteilt werden (wobei das für die Wahlausschreibung vermutlich vergebliche Liebesmüh wäre). Aber auch ohne zugehöriges Plakate sind Flyer denkbar. Ansonsten gilt das Gleiche wie für Plakate: Verteilung durch den AStA, mit dem AStA-Geschäftszimmer sind Details wie Verteiltermine und Auflage abzusprechen. An je mehr Tagen verteilt werden soll, desto mehr Flyer sollten auch erstellt werden, da an jedem Tag erwartungsgemäß etwas Schwund stattfindet. Detaillierte Angaben gibt es wie eben erwähnt beim Geschäftszimmer. Für den Druck empfehlen sich wieder Online-Druckereien. 500 DIN-A5-Flyer kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 40 €.

Tipp: Flyer haben eine Vorder- und eine Rückseite. Nur eine der beiden zu bedrucken wäre Platzverschwendung.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitung erfüllt gleichzeitig die Funktionen der Wahl- und Listenbekanntmachung gemäß §§ 13, 16 der Wahlordnung. Sie besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil wird vom Wahlausschuss verantwortet. In ihm befinden sich:

  • Informationen über die Wahl(en) – kann man komplett neu schreiben, kann man aber auch die Texte vom letzten Jahr nehmen und die Jahreszahlen ändern4.
  • Traditionell das amtliche Endergebnis der letzten Wahl – hier kann normalerweise die erste Seite des vorläufigen amtlichen Endergebnisses des Vorjahres hineinkopiert werden. Falls der Wahlprüfungsausschuss bei der Wahlprüfung Fehler korrigiert hat, müssen diese Korrekturen natürlich hier noch eingearbeitet werden. Die Ergebnisse der Wahlprüfung gibt es hoffentlich in den SP-Protokollen der laufenden Sitzungsperiode…
  • [Sonstige Plakate / Information] – die Wahlzeitung muss übrigens am Ende auf eine durch 4 teilbare Seitenzahl kommen.
  • Die Bekanntmachung der Wahlbewerbungen – eine Auflistung aller Listennamen mit den Namen ihrer Kandidierenden samt Listenplatz und Studienfächern, wie sie zugelassen wurden. Hier bieten sich Tabellen an. Die Daten kommen idealerweise direkt aus den bei der Listenprüfung erstellten und durch die Listen abgesegneten Verzeichnissen. Obacht: Die Darstellungen der einzelnen Listen in diesem Segment dürfen sich nicht voneinander unterscheiden! Das heißt zum Beispiel, dass alle Tabellen die selben Spaltenbreiten und Schriftgrößen nutzen sollten. Falls jemand doch einen unverschämt langen Namen haben sollte, hat es sich bewährt, solche Einträge im Notfall zu stauchen.
  • Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Hierfür übernimmt man üblicherweise die aus dem letzten Jahr (also aus der letzten Wahlzeitung), passt alle Daten an und prüft in der Satzung der Studierendenschaft, ob die Angaben zu den Ausschüssen noch stimmen. Beim SP-Präsidium wird gefragt, ob noch weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden sollten. Falls solche speziellen Punkte im Vorjahr auf der Tagesordnung standen, werden sie natürlich entfernt.
  • Das Impressum.
  • Der Urnenplan auf der Rückseite, damit man die Zeitung nicht aufschlagen muss, um in der Wahlwoche auf die relevanteste Information zu verweisen.

Der zweite Teil wird von den kandidierenden Listen verantwortet: Es handelt sich um ihre “Erklärungen über ihr Wahlprogramm”.

Theoretisch kann man einfach die PDF-Dateien in der richtigen Reihenfolge im Dokument platzieren und ist fertig. Praktisch ist immer irgendwas. Mal geht dann der Export des Gesamtdokuments nicht, mal lassen die Dokumente sich erst gar nicht platzieren. Aber immerhin kein inhaltliches, sondern lediglich ein technisches Problem.

Im Gegensatz zu Flyern und Plakaten hat die Wahlzeitung einer erheblich höhere Auflage und ist sehr viel teurer. Insbesondere liegt der Preis über der magischen 1000-Euro-Grenze von § 2 HWVO NRW. Das heißt, dass mindestens drei vergleichbare Druckangebote einzuholen sind. Darum kümmert man sich am besten frühzeitig: Sobald die Seitenzahl der Wahlzeitung abschätzbar ist, bittet man örtliche Druckereien per E-Mail um die Abgabe eines Angebotes zum Druck der Wahlzeitung. Das Anschreiben sollte dabei alle relevanten Daten enthalten:

  • Auflage
  • Format
  • Druckverfahren und Heftung
  • Umschlag: Papierart, Farben
  • Inhalt: Papierart, Farben
  • Seitenzahl: Bitte getrennte Angebote für X, X+4, X+8, X+12, X+16, (ggf. …) Inhaltsseiten
  • Lieferdatum der Druckdaten durch den Wahlausschuss
  • Lieferdatum der Druckerzeugnisse
  • Lieferziel

Auf einer Sitzung des Wahlausschusses werden dann alle eingegangenen Angebote gesichtet und das günstigste5 ausgewählt. Die endgültige Seitenzahl ergibt sich erst nach Zulassung der Listen zur Wahl – zu diesem Zeitpunkt sollte die Wahlzeitung eigentlich sofort in den Druck geschickt werden können. Daher schnappt man sich direkt für alle wahrscheinlichen Fälle Angebote.

Die Verteilung der gedruckten Wahlzeitung erfolgt dann durch den AStA, der für sein Verteilpersonal üblicherweise Sonderschichten einplant. Deshalb ist es hier besonders wichtig, Auflage, Lieferung und Verteilung mit dem AStA-Geschäftszimmer abzustimmen.

Falls die Lieferung der Wahlzeitung sich verzögert und durch die Wahlordnung vorgegebene Veröffentlichungsfristen gefährdet werden, muss man sich eine alternative Form der Veröffentlichung überlegen. Das war bislang zum Glück aber noch nie nötig.

Stimmzettel

Das Kerndokument einer jeden Wahl: Ohne Stimmzettel keine Wahl. Was alles auf den Stimmzettel gehört, schreibt die Wahlordnung vor. Auch hier gilt, dass die Darstellung aller Listen im Rahmen des Möglichen gleich sein sollte. In den vergangenen Jahren war das Papierformat stets DIN A3, aber sehr viel mehr Kandidierende und/oder Listen haben in diesem Format keinen Platz mehr. Ein Formatwechsel mag mit höheren Kosten verbunden sein, ist aber in jedem Fall zumindest in Erwägung zu ziehen.

Eine kleine Übersicht, wie Listen und Kandidierende auf dem Stimmzettel angeordnet werden könnten, bietet der Artikel »Kleine Stimmzettelkunde«.

Eine sehr spezielle Angelegenheit beim Stimmzettel ist die Auflage. Theoretisch muss jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit haben, zu wählen. Bei mehr als 35.000 Studierenden und einer Wahlbeteiligung unter 20 % kann man natürlich 35.000 Stimmzettel produzieren, aber das wäre schon sehr unsinnig. In den letzten Jahren wurden in der Regel 8.000 Stimmzettel gedruckt, mit Nachdruckoption auf exakt das gleiche Papier. Die Nachdruckoption musste bislang nie in Anspruch genommen werden. Als 2016 parallel zwei Urabstimmungen durchgeführt wurden, wurden immerhin direkt 3 x 10.000 Stimmzettel gedruckt, um mit der erwarteten höheren Wahlbeteiligung Schritt zu halten.

Auch für den Druck der Stimmzettel werden von örtlichen Druckereien Angebote eingeholt. Neben Auflage, Papier, Druck (einseitig), Druckfarbe, Papierfarbe (vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen absprechen!) und Format enthält die Aufforderung zur Abgabe von Druckangeboten auch weitere Hinweise. Dazu gehören z.B. die gewünschte Verpackung (in Umschlägen zu je 50 Stück), dass alle Stimmzettel identisch aussehen müssen und dass Fehl- und Testdrucke vollständig vernichtet werden müssen.

Beim Layout der Stimmzettel werden natürlich wieder die von den Listen abgesegneten Daten aus den Verzeichnissen ge-copy-pastet. Dabei ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass die Datei nicht irgendwo durch das Internet wandert. Es könnten ja fiese Hacker gefälschte Stimmzettel in Umlauf bringen wollen…

Die fertige Datei wird dann ebenso aus Sicherheitsgründen persönlich bei der Druckerei vorbeigebracht. Bei dieser Gelegenheit kann auch direkt ein Probedruck erfolgen und ein letzter kontrollierender Blick auf das Druckerzeugnis geworfen werden – vielleicht hat sich ja doch irgendwo noch ein Tippfehler eingeschlichen. Oder der Text ist so klein geworden, dass man ihn nicht mehr lesen kann.

Auch die Lieferung erfolgt direkt an den Wahlausschuss. Die Stimmzettel müssen auf jeden Fall spätestens am Freitag vor dem ersten Wahltag da sein. Notfalls tut es auch eine Teillieferung. Keine Stimmzettel – keine Wahl.

Endergebnis

Nach Auszählung der Wahl wird ein Endergebnis veröffentlicht. Dieses muss die von der Wahlordnung vorgeschriebenen Daten enthalten, ist in der optischen Gestaltung aber ansonsten flexibel. Eine Orientierung am Endergebnis des Vorjahres schadet sicherlich nicht. Die Einzelstimmen extrahiert man am besten aus den Daten, die die Wahlauszählsoftware ausspuckt, für sonstige berechnete Daten herrscht Taschenrechnerpflicht. Die Auflage kann man wieder mit dem AStA-Geschäftszimmer abstimmen. Gedruckt wird üblicherweise wieder bei einer lokalen Druckerei.

Sonstiges

Alle sonstigen Druckwerke werden abhängig von Auflage, Kosten und Dringlichkeit in lokalen Druckereien, in Online-Druckereien, in Copyshops, im AStA oder auf dem Wahlausschuss-eigenen Drucker gedruckt. 30 neue Urnenbücher zum Beispiel druckt man am besten in einer lokalen Druckerei, 1000 Siegeletiketten in einer Online-Druckerei, 2 x 50 Auszählbögen (gelb + rosa) für den Auszählabend im AStA, und für Protokolle oder spontan benötigte Hinweisschilder mit Pfeilen tut’s auch der Wahlausschussdrucker.

Internet

Einige Druckerzeugnisse eignen sich auch gut dazu, ins Internet eingestellt zu werden. Die Wahlzeitung wird üblicherweise als verkleinerte PDF-Datei direkt auf die Wahlen-Webseite gestellt, Flyer und Plakate in angepasster Form in Sozialen Medien verbreitet. Denn das Internet ist die Zukunft. Nur nicht für den Wahlvorgang an sich.

  1. https://xkcd.com/285/
  2. Heißt hier: Gut lesbar und dabei verständlich.
  3. Das fällt dann allerdings vermutlich in die beliebte Kategorie “Verschwendung studentischer Beiträge”
  4. Und vielleicht noch streichen, dass zwei Urabstimmungen stattfinden.
  5. Das günstigste ist nicht unbedingt das billigste Angebot. Oft haben Druckereien Schwierigkeiten, über Weihnachten und Neujahr zu produzieren.

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