Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.
Bislang weiß noch niemand, dass bald eine Wahl stattfinden wird1. Die Wahlausschreibung macht diese Wahl nun bekannt und enthält alle relevaten Daten für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. Dass die Wahlausschreibung nicht einfach “Wahlbekanntmachung” heißt, hat einen Grund: “Wahlbekanntmachung” heißt bereits das Dokument, welches Anfang Januar die zugelassenen Bewerbungen bekannt gibt. Eine kleine Bonner Eigenheit.
Eigentlich könnte man als Wahlausschreibung einfach eine Tabelle aushängen, in der alle Daten enthalten sind. Aus historischen Gründen oder so enthält die Wahlausschreibung jedoch traditionell Fließtext.
Die Daten, die die Wahlausschreibung auf jeden Fall enthalten muss, gliedern sich in drei Kategorien:
Daten, die bereits feststehen
Die Wahltage (Punkt 2.) hat das Studierendenparlament bereits festgelegt, die Bezeichnung des zu wählenden Organs (4.), die Zahl der zu wählenden Mitglieder (5.), das für die Entgegennahme der Wahlvorschläge zuständige Organ (7.), das Wahlsystem (8.), der Hinweis auf die Wahlberechtigung (9.) und die Einspruchsmöglichkeit nach § 16 WOSP (12.) ergeben sich aus der Satzung der Studierendenschaft und der Wahlordnung.
Daten, die der Wahlausschuss relativ frei festlegen kann
Ort (Bonn?) und Zeit der Veröffentlichung (1.) ergeben sich automatisch – es gibt eigentlich™ keinen Grund, die Veröffentlichung herauszuzögern, sobald das Dokument fertig ist.
Für die Frist, innerhalb derer Wahlvorschläge eingereicht werden können (6.), gibt es einen spätesten Termin. Der liegt aber üblicherweise um Weihnachten herum, ist also viel zu spät. Es empfiehlt sich generell, diese Einreichungsfrist möglichst früh zu legen. Je mehr Zeit für die Prüfung und Bekanntmachung der Einreichungen bleibt, desto besser. Speziell vor Weihnachten sollten das Listenzulassungsverfahren abgeschlossen und die Wahlzeitung druckfertig sein, damit man nicht Gefahr läuft, Fristen zu verpassen.
Der früheste sinnvolle Termin für die Einreichungsfrist ist der 40. Tag vor dem ersten Wahltag – der Stichtag für die Wahlberechtigung. Früher können Einreichungen sowieso nicht sinnvoll geprüft werden, und bestimmt fänden findige Juristen i. A. noch weitere Gründe dagegen. Mal abgesehen davon, dass die Listenmenschen zwischen Wahlausschreibung und Einreichungsfrist noch ausreichend Zeit haben sollten, ihre Bewerbungsformulare sorgfältig2 auszufüllen.
Das Wählerinnenverzeichnis wird üblicherweise im Wahlbüro ausgelegt (10.), zu beliebig wählbaren Zeiten. Guckt sowieso niemand rein. Könnte aber! Wählt einfach die Zeiten, zu denen sowieso jemand im Büro ist.
Die Frist für den Eingang von Briefwahlanträgen (11.) liegt bereits laut Wahlordnung auf dem 6. Tag vor dem ersten Wahltag (§ 19 WOSP), wird aber üblicherweise durch eine Uhrzeit ergänzt. Außerdem wird ein offizielles »Ende der Wahl« festgelegt, üblicherweise der Zeitpunkt, zu dem auch die letzte Urne schließt.
Mit den »Erklärungen der Listenbewerbungen über ihr Wahlprogramm« (13.) ist üblicherweise deren Wahlzeitungsbeitrag gemeint. Die Wahlordnung sieht übrigens nicht vor, dass die Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen in Form einer gedruckten Wahlzeitung erfolgt. Dieses Format hat sich lediglich traditionell bewährt.
Protipp: Falls die Lieferung der Wahlzeitung sich verspätet, kann die Bekanntmachung der zugelassenen Wahlbewerbungen ersatzweise auch in einem anderen Format erfolgen, um die Frist zu wahren. Es müssen lediglich alle vorgeschriebenen Inhalte enthalten sein.
Die festzulegenden Vorgaben für diese “Erklärungen” übernimmt man üblicherweise einfach aus dem Vorjahr – Anpassungen sind aber natürlich möglich. Die Vorgaben stellen sicher, dass die Listen druckfertige Dateien abgeben und dann weniger Grund haben sich zu beschweren. Es gibt trotzdem jedes Jahr wieder Deppen, die es für eine gute Idee halten, für den Druck einer Graustufen-Wahlzeitung ein boontes PDF zuzusenden.
Manche reichen aber auch absichtlich fehlerhafte Dateien ein und spekulieren darauf, eine Nachfrist gesetzt zu bekommen, um eine korrigierte Version einreichen zu können. Dies gäbe ihnen mehr Zeit für die Fertigstellung ihres Wahlzeitungsbeitrags – ist ja nicht so, dass der Wahltermin lange im Voraus bekannt gewesen wäre. Wie Weihnachten!
Daten, die mit den Gremienwahlen abgesprochen werden müssen
Es bleibt noch ein Punkt übrig: »Ort und Zeit der Stimmabgabe« (3.). Dies ist lediglich eine fancy Umschreibung für “Urnenplan”. Denn im Urnenplan ist aufgelistet, wo (Ort) und wann (Zeit) die Stimmabgabe möglich ist.
Mit dem Urnenplan ist es so: Üblicherweise wird die Studierendenparlamentswahl gemeinsam mit den Gremienwahlen durchgeführt und man teilt sich Wahllokale und Wahlhelfende. Daraus folgt, dass der Wahlvorstand für die Gremienwahlen und der Wahlausschuss für die Studierendenparlamentswahlen den selben Plan von Wahllokalstandorten und -öffnungszeiten beschließen sollten.
Üblicherweise wird der Plan aus dem letzten Jahr als Grundlage genommen und punktuell angepasst. Hat die Mensa wieder auf? Ist ein Gebäude geschlossen, weil der BLB wieder mal BLB-Dinge getan hat? Fiel irgend jemandem noch ein ganz toller Standort für ein Wahllokal ein, den man einmal ausprobieren möchte? Alles Dinge, die man berücksichtigen kann. Es muss nur früh passieren, damit beide Gremien die Änderungen noch berücksichtigen können.
Ziel bei der Aufstellung des Urnenplans ist es für beide Seiten, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren war es gleichzeitig regelmäßig Wunsch der Universitätsverwaltung, die Kosten für Wahlhelfende3 nicht steigen oder besser noch sinken zu lassen. Die Kosten hängen hier von der Anzahl der Standorte und den Öffnungszeiten ab: Mehr Standorte kosten mehr Geld, längere Öffnungszeiten an einem Standort ebenfalls.
Hat man sich mit den Gremienwahlen auf einen Urnenplan geeinigt und wurden die übrigen Termine und Fristen ausgewürfelt, so ist die Wahlausschreibung fertig für die Bekanntmachung. Dafür wird üblicherweise ein Plakat im Format DIN A2 quer erstellt, links der Fließtext, rechts der Urnenplan. Diese Plakate werden durch den AStA auf den Plakatflächen des AStA verteilt. Die Verteilung wird dabei mit dem AStA-Geschäftszimmer abgesprochen.
Die Plakate hängen dann bald allüberall auf den Tannenspitzen an der Universität und klären Interessierte über alles auf, was es zur Wahlteilnahme zu wissen gibt.
- Abgesehen natürlich davon, dass der Wahltermin bereits auf einer öffentlichen Sitzung des Studierendenparlaments festgelegt wurde, die Einladung zur Wahlausschusssitzung ebenfalls öffentlich bekannt gemacht wurde oder einfach deshalb, weil jedes Jahr im Januar eine Wahl stattfindet. ↩
- *prust* ↩
- die bekommen eine Aufwandsentschädigung ↩