Dies ist offensichtlich der Nachfolgeartikel hierzu.
Am vergangenen Mittwoch lag Post vom Studierendenwerk in meinem Briefkasten. Darin wird mein Widerruf gegen die Mieterhöhung bestätigt und darauf hingewiesen, dass das SEPA-Lastschriftmandat wegen der nötigen Vorlaufzeit leider nicht mehr rechtzeitig rückangepasst werden konnte; der zu viel abgebuchte Betrag werde “zeitnah” erstattet.
Außerdem nimmt das Studierendenwerk die Mieterhöhung um 8 % zurück, da sie von Mietern und Vertretern der Studierendenschaft auf Mängel in ihrem Berechnungsweg hingewiesen wurden. Diesen hätten sie nun korrigert.
Unklar bleibt, weshalb das Studierendenwerk die Kostensteigerung von Posten, die 1/3 der Gesamtmiete ausmachen, auf die volle Miete hochskaliert. In seinem Schreiben führt das Studierendenwerk lediglich aus, dass man keine Aufschlüsselung in Kaltmiete und Nebenkosten zu erstellen habe.
Zuletzt wird mir noch Folgendes mitgeteilt:
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die Miete für Ihre Wohneinheit mit Wirkung zum 01.02.2015 neu festsetzen mussten.
Ab 01. Februar 2015 wird ihre Miete deshalb um 4 % erhöht.
Somit beträgt die von Ihnen ab dem 01. Februar 2015 zu entrichtende Pauschalmiete 240,24 EUR.
Als Anlage sind dem Brief noch die aus der Belegeinsicht bekannte Aufschlüsselung der Betriebskosten sowie ein Formular beigefügt, mit dem man einen Widerspruch gegen die Mieterhöhung unkompliziert zurücknehmen kann.
Und nu?
Zunächst einmal finde ich es sehr positiv, dass das Studierendenwerk die Hanebüchizität seines Berechnungswegs anerkannt hat, nachdem es mehrfach darauf hingewiesen wurde. So etwas ist leider nicht selbstverständlich. Die Rücknahme der Mieterhöhung auf jener Grundlage ist die logische Konsequenz davon.
Leider weiß ich immer noch nicht, bei welchem Betrag eine Mieterhöhung tatsächlich gerechtfertigt wäre. Ganz naiv würde ich bei so etwas auflisten, welche Kosten jedes Wohnheim verursacht und welche Kosten zur zentralen Verwaltung anfallen. Letztere würde ich dann nach einem geeigneten Schlüssel auf die einzelnen Wohnheime aufteilen. Und schon hätten wir eine nette Haben/Soll-Aufstellung, die qualitativ erheblich besser wäre, als wenn man die Erhöhung nur anhand der Betriebskosten abschätzt.
Allerdings ist das Studierendenwerk leider2 nicht nur Vermieter, sondern hat noch andere Aufgaben, wie Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge für Studierenden3, Durchführung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG)4 oder eben den Mensabetrieb. Da sich diese Bereiche haushaltstechnisch und personell nicht immer einwandfrei trennen lassen, wird eine Auflistung der reinen “Wohnkosten” schwierig.
Sehr interessant ist, dass das Studierendenwerk seine alte Mieterhöhung um 8 % zurück nimmt, aber gleichzeitig eine neue Mieterhöhung um 4 % zum gleichen Stichtag ankündigt. Der 1. Februar 2015 lag aber bereits fast einen ganzen Monat in der Vergangenheit, als das Studierendenwerk den Brief versandt hat. Ich kann hier eigentlich nur von einem Copy-Paste-Fehler ausgehen und annehmen, dass der 1. April gemeint ist. Andernfalls wäre das ja eine rückwirkende Mieterhöhung (ohne Vorankündigung).
Aus einem anderen Wohnheimen habe ich gehört5, dass die Mieterhöhung nach oben korrigiert wurde und dann auch der 1. April als Stichtag angegeben war. Ein solches zweigleisiges Vorgehen wäre zwar insofern begrüßenswert, als dass niemand rückwirkend von einer Erhöhung der Erhöhung überrascht wird, sondern lediglich von einer Verringerung der Erhöhung. Da das Studierendenwerk seine erste Mietsteigerung um in meinem Fall 8 % aber explizit zurückgenommen hat, hätten wir es mit einer neuen Mieterhöhung zu tun – und die war in ihrer Höhe nicht im Voraus angekündigt.
Alles in allem kann ich die Mieterhöhung immer noch nicht objektiv nachvollziehen, vermute aber, dass die 4 % halbwegs realistisch sind. Deshalb werde ich dem Studierendenwerk voraussichtlich meine Zustimmung zur Mieterhöhung um 4 % ab dem 1. April 2015 und zur Änderung des SEPA-Lastschriftmandats6 zu diesem Termin mitteilen.
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- “leider” im Rahmen dieses Artikels. Allgemein müsste hier natürlich ein “zum Glück” stehen. ↩
- Klappt ja super *hust* PCB *hust* ↩
- Oder das. Da hört man auch NUR Gutes! ↩
- Unbestätigt. Den Brief an sich habe ich noch nicht gesehen. ↩
- Die Bank wird sich freuen. “Sie waren doch letzte Woche schon wegen dem hier! Da können Sie doch gleich Einzelabbuchungen machen!” ↩