Who’s your daddy II – Wahlrecht

Im Artikel PANIK!! Auf meinem Studiausweis ist keine Zahl im Feld “Gremienwahlen”!!! ging es um die Wahlberechtigung bei den Gremien- und Fachschaftswahlen. Im Artikel Who’s your Daddy? Fachschaftsbasteln. haben wir uns damit beschäftigt, Studiengänge zu Fachschaften zuzuordnen.

Heute nun werden wir diese Themen vermengen und möglicherweise feststellen, dass wir bislang alles falsch gemacht haben.

Worum geht es?

Lehramtsstudierende haben auf der Rückseite ihres Ausweises drei Fächer stehen: Ihre beiden Fächer, die sie später mal unterrichten wollen, und “Bildungswissenschaften”. Dieses Fach “Bildungswissenschaften” taucht in der Personen-Tabelle der Studierendenstatistik der Uni Bonn nicht als Fach auf, und außerdem war immer wieder zu hören, dass das Sternchen auf dem Ausweis nicht hinter “Bildungswissenschaften” gesetzt werden könne. Dem ging ich letzten Donnerstag auf den Grund, und zwar an der Stelle, an der die Ausweismagie passiert: Im Studentensekretariat.

Ich wollte wissen:

  • Was ist “Bildungswissenschaften” eigentlich?
  • Was ist eigentlich ein “(Lehramts-)Studiengang”?
  • Hinter was wird das Sternchen für die Wahlberechtigung gesetzt?
  • Und: Kann das Sternchen hinter “Bildungswissenschaften” gesetzt werden?

Antworten auf diese Fragen habe ich erhalten und muss das neu erlangte Wissen jetzt erst einmal verarbeiten.

Grundlagen

Grundsätzlich müssen wir zunächst einmal die Begriffe “Studiengang”, “Abschluss” und “Studienfach” betrachten. Wir wollen dies anhand eines einfachen Realweltbeispiels tun, welches wir auf der Rückseite eines “zufällig” ausgewählten Studierendenausweises finden.

Rückseite eines handelsüblichen Studierendenausweises der Uni Bonn (Muster)

Rückseite eines handelsüblichen Studierendenausweises der Uni Bonn (Muster)

Ein Studiengang besteht immer aus einem oder mehreren Studienfächern und einem Abschluss. Der Name des Studiengangs wird dann einfach aus dem Abschluss und den Studienfächern gebildet.

Auf diesem Ausweis sehen wir also 2 Studiengänge.

Der erste Studiengang besteht aus dem Studienfach Informatik und dem Abschluss Bachelor of Science.

Der zweite Studiengang besteht aus den Studienfächern Mathematik, Informatik und Bildungswissenschaften und dem Abschluss LA BA Gym Ge1.

Die Wahlberechtigung

Auf dem Ausweis findet sich der Hinweis “* bzw. FS und FB kennzeichnen das für die Wahlberechtigung maßgebliche Fach.”

Studiert man mehrere Fächer, kann man die Markierung im Studentensekretariat an der Poppelsdorfer Allee auf ein anderes Fach setzen lassen. Der hierfür zuständige Teil des entsprechenden Formulars sieht wie folgt aus:

Formular zur Festlegung der für die Wahlberechtigung relevanten Fächer

Formularausschnitt zur Festlegung der für die Wahlberechtigung relevanten Fächer (Muster)

Bei der Nummerierung wird einfach von oben nach unten durchgezählt.

Die Markierung befindet sich auf dem Ausweis also stets hinter einem zu einem Studiengang gehörigen Studienfach und nicht hinter einem konkreten Studiengang.

Ein kurzer Test im Studentensekretariat ergab: Auch hinter “Bildungswissenschaften” kann das Sternchen gesetzt werden. In diesem Punkt gibt es also keine technische Beschränkung ⧹o⧸

 Wo ist das wichtig?

In der verfassten Studierendenschaft gibt es zwei Stellen, an denen es durch die Unterscheidung von Studiengang und Studienfach delikat wird: Fachschaften und die Wahl zum Studierendenparlament (SP).

SP-Wahl

Traditionell steht auf dem Stimmzettel hinter den Namen der Kandidierenden einer ihrer Studiengänge. Das heißt, in der Wahlordnung steht eigentlich “Fachrichtung”, ein sehr schwammiger Begriff, der in der Vergangenheit als “Studiengang” ausgelegt wurde. Aufgeführt wurde jedoch lediglich ein Studienfach, der Abschluss wurde unterschlagen. Für Lehramtsstudiengänge wurde immerhin entschieden, dass alle drei Fächer zum Studiengang gehörten und demzufolge auch alle drei Fächer aufzuführen seien.

Nun steht eine Neufassung der SP-Wahlordnung an und im Entwurf steht derzeit, dass bei der Bewerbung “1 Studiengang” anzugeben sei, der dann auf dem Stimmzettel landen würde. Das hieße also, dass in jedem Fall der angestrebte Abschluss auch auf dem Stimmzettel stehen müsste, und bei den 2-Fach-Bachelorstudiengängen der philosophischen Fakultät auch beide Studienfächer angegeben werden müssten.

Mehrere Alternativen wären denkbar:

  1. Man behält die Formulierung “1 Studiengang” bei und führt den angestrebten Abschluss mit auf.
    Aus der Liste, die der Wahlausschuss von der Universitätsverwaltung zur Verifikation der Bewerbungen erhält, lässt sich allerdings nur entnehmen, welche Fächer mit welchem Abschluss in welchem Fachsemester studiert werden, aber nicht, welche Fächer zu einem Studiengang gehören. Hier müssten die von der Universität bereitgestellten Informationen präzisiert werden.
  2. Es wird verlangt, bei der Bewerbung “die Studienfächer eines Studiengangs” anzugeben. Hierdurch würde die Angabe des Abschlusses entfallen. Gleiches Problem wie bei 1.
  3. Man verlangt die Angabe von “1 Studienfach”. Lehramtsstudierende und 2-Fach-Bachelors könnten dann allerdings nicht ihr gesamtes Arsenal an fachlicher Qualifikation aufbieten. Dann doch eher…
  4. … verlangen, “mindestens ein Studienfach” anzugeben? Dies wäre am einfachsten zu überprüfen und umzusetzen. Lehramtsstudierende können dann jedoch lediglich eins ihrer Hauptfächer angeben und ihr Studienziel unterschlagen. Will man dies vermeiden, sollte man dann doch die Angabe eines Studiengangs oder aller seiner Fächer verlangen.

Dem Studierendenparlament werde ich rechtzeitig zur 2. Lesung der Wahlordnung diese Alternativvorschläge zukommen lassen und bin gespannt, wofür sie sich entscheiden.

Fachschaftenliste

Da hat man in mühevoller Kleinarbeit ein Kunstwerk erschaffen, und dann stellt man fest, dass es eigentlich falsch aufgebaut ist.

Was sagt § 22 (1) der Satzung der Studierendenschaft?

Die Studierendenschaft gliedert sich in Fachschaften gemäß der Anlage „Fachschaftenliste“ zur FKGO, denen Fächer mit ihren Studiengängen zugeordnet sind. […] Die Fachschaft besteht unter Berücksichtigung des Abs. 3 aus den Studierenden eines oder mehrerer Studiengänge.

Und Absatz (3) sagt:

Die Zuordnung eines Studierenden zu einer Fachschaft erfolgt aufgrund des Faches, für das sie eingeschrieben ist. Ist ein Studierender mit mehreren Fächern oder für mehrere Studiengänge eingeschrieben, so erfolgt die Zuordnung aufgrund des ersten auf dem Studierendenausweis angegebenen Faches, sofern sie bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung gegenüber der Universität nicht erklärt, aufgrund welches Faches sie einer Fachschaft angehören möchte.

Zunächst stellen wir fest, dass es sich hier um großen Murks handelt. So etwas wie “Fächer mit ihren Studiengängen” gibt es nicht. Im Beispiel oben sehen wir, dass das Fach “Informatik” bereits zu zwei Studiengängen gehört: “Bachelor of Science Informatik” und “LA BA Gym Ge Mathematik/Informatik/Bildungswissenschaften”. Zu letzterem gehören allerdings auch noch die Fächer “Mathematik”, seinerseits wieder Teil von “Bachelor of Science Mathematik”, und “Bildungswissenschaften”, das ja gerade Teil aller Lehramtsstudiengänge ist.
So eine n:m-Beziehung lässt sich nun einmal nicht als 1:n-Beziehung darstellen. Man müsste für jeden Studiengang ein “Schlüsselfach” festlegen, das die Zuordnung zur Fachschaft bestimmt.

Das macht aber gar nichts, denn: In der nun gültigen Fachschaftenliste wurden mangels besseren Wissens nicht “Studiengänge” oder “Fächer” den Fachschaften zugeordnet, sondern  Fach-Abschluss-Kombinationen wie zum Beispiel “Informatik (LA BA Gym Ge)”.

Dies scheint grundsätzlich auch die beste Idee zu sein: Auf dem Umschreibeformular (siehe oben) wird für die Bestimmung der Wahlberechtigung zunächst ein Studiengang mit zugehörigem Abschluss ausgewählt, und dann das zu diesem Studiengang gehörige Studienfach: Eine Fach-Abschluss-Kombination, unabhängig vom konkreten Studiengang.

Zur Korrektur dieses Missgeschicks gibt es nun folgende Optionen:

  • Ignorieren (sehr beliebt!)
  • Die Fachschaftenliste so umschreiben, dass den Fachschaften Studienfächer statt Fach-Abschluss-Kombinationen zugeordnet werden. Dann würden vermutlich zahlreiche Lehramtsstudierende ihr Wahlrecht für die Fachschaft Lehramt verlieren, da derzeit vermutlich kaum eine/r das Sternchen bei “Bildungswissenschaften” hat und die diversen Fächer sicherlich den Fachschaften zugeschlagen würden, die diese Fächer schon seit Jahrmillionen vertreten.
  • Die Satzung so anpassen, dass nicht Studiengänge oder Fächer, sondern “Kombinationen von Studienfach und angestrebtem Abschluss” den Fachschaften zugeordnet werden (mein Favorit).

Wir werden das Thema sicherlich auf der nächsten Fachschaftenkonferenz am Montag erörtern.

Fazit

Argh! Aber wenigstens herrscht nun Klarheit. Oder?

  1. Was soviel heißt wie Bachelor Lehramt für Gymnasium und Gesamtschule

1 thoughts on “Who’s your daddy II – Wahlrecht

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert