DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 10: Die Wahlwoche

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Es ist soweit. Die Wahlwoche startet.

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Im Folgenden wird der Standardablauf beschrieben, Abweichungen vom Standard sind in den Flight Rules am Ende beschrieben.

Die Wahltage

Die ersten dreieinhalb der vier Wahltage laufen stets nach dem selben Muster ab.

Morgen (7-10 Uhr)

Die Wahlleitungen von SP- und Gremienwahlen sowie weitere Wahlausschussmitglieder sind als erste im Wahlbüro, wo sich alle Urnenpaare samt Materialboxen befinden. Am ersten Tag ist es nicht schlecht, bereits um 7 Uhr da zu sein, an den restlichen Tagen dürfte auch 7:45 Uhr reichen.

Wahlhelfende treffen ein, werden in der großen Tabelle die an der Wand hängt abgehakt und erhalten ihren Stundenzettel falls sie ihren ersten Einsatz haben. Dann werden sie zu den Urnen1 geschickt und aufgefordert, anhand einer Checkliste zu kontrollieren, dass alles was sie benötigen vorhanden ist. Hier gilt das Vieraugenprinzip, das heißt mindestens zwei der drei Wahlhelfenden müssen die Vollständigkeit kontrolliert haben. Fehlen Dinge, so kümmert sich der Wahlausschuss darum, das zu beheben.

Sobald alle drei Wahlhelfenden bei ihren Urnen stehen und das Material vollständig ist, werden ihnen die Urnen offiziell übergeben. Dies geschieht durch einen Eintrag im Urnenbuch, den das übergebende Wahlausschussmitglied sowie die anwesenden Wahlhelfenden (mindestens zwei) unterschreiben. Dann können die Wahlhelfenden mit ihren Urnen und dem Material auf den Weg zu ihrem Wahllokal geschickt werden. Hier werden zwei Fälle unterschieden:

  • Zu fußläufig erreichbaren Wahllokalen begeben sich die Wahlhelfenden mit Urnen und Material zu Fuß. Bei Bedarf kann ein Springer2 mit dem Transport helfen.
  • Zu den übrigen Wahllokalen werden die Wahlhelfenden mit ihren Urnen gefahren. Dies übernehmen üblicherweise zwei Personen des Universitätsfahrdienstes und zwei oder mehr vom Wahlausschuss eingestellte Personen mit vom Wahlausschuss angemieteten Kleintransportern (Studibus oder Neunsitzer). Die Planung der Fahrten und die Aufteilung auf das Fahrpersonal sollte vor der Wahlwoche bereits stehen, muss aber bei akuten Problemen ggf. angepasst werden. Auch hier können Springer beim beladen der Autos helfen.

Es gibt auch eine Mischform: Die verzögerte Übergabe. Dabei werden die Urnen kontrolliert, aber noch nicht durch Eintrag im Urnenbuch übergeben. Die Urnen und ihr Material werden stattdessen in einen Transporter geladen. Ein Wahlausschussmitglied fährt im Transporter mit, die Wahlhelfenden begeben sich zu Fuß oder mit dem ÖPNV zu ihrem Wahllokal. Dort schließlich wird die formale Übergabe durch den Eintrag im Urnenbuch mit dem Wahlausschussmitglied vollzogen. Das Wahlausschussmitglied kehrt dann mit dem Transporter zum Wahlbüro zurück.

Der Vorteil dieses Verfahrens: Die Kapazität eines Transporters mit lediglich 3 Sitzen kann gut ausgenutzt werden.

Mittag (10-14 Uhr)

Zwei, drei Urnen müssen noch in Mensen ausgefahren werden, aber ansonsten ist es relativ ruhig. Außerdem kommen Wahlhelfende an, deren Schicht später beginnt. Sie erhalten falls nötig ihre Stundenzettel, werden in der großen Tabelle abgehakt und zu ihrem Wahllokal geschickt.

Wahrscheinlich treffen nun auch erste Studierende mit Elektionsstörungen ein. Wie mit ihnen zu verfahren ist, steht in den Flight Rules. Wichtig: Die Urne im Wahlbüro ist auch die Briefwahlurne. Wer im Wahlbüro wählt, muss die Stimmzettel entsprechend den Vorgaben für die Briefwahl einkuvertieren, damit die Briefwahlstimmzettel nicht von den anderen Stimmzetteln unterscheidbar sind.

Apropos Mensen: Mittagessen nicht vergessen!

Nachmittag und früher Abend (14-19 Uhr)

Weitere Wahlhelfende die zu ihrem Wahllokal wollen, weitere Elektionsstörungen.

Inzwischen schließen die ersten Urnen wieder, werden von den Transportern eingesammelt und zurückgebracht. Tipp: Die Transporter rechtzeitig losschicken, sonst rufen die Wahlhelfenden an und beschweren sich.

Ankommende Urnen werden jeweils von einem Wahlausschussmitglied in Empfang genommen und kontrolliert:

  • Kontrolle der Siegel
  • Kontrolle der Eintragungen im Urnenbuch
  • Frage nach besonderen Vorkommnissen und Hinweisen, die für den nächsten Tag wichtig sind

Nach Abschluss der Kontrolle wird die Urne durch einen Eintrag im Urnenbuch wieder durch ein Wahlausschussmitglied von den Wahlhelfenden übernommen, es unterschreiben das Wahlausschussmitglied sowie die anwesenden Wahlhelfenden (mindestens 2). Die Wahlhelfenden erhalten auf ihrem Stundenzettel die Endzeit eingetragen und können nach Hause gehen3.

Die “vorläufige Übergabe” funktioniert umgekehrt übrigens auch bei der Abholung als “vorläufige Übernahme”. Hier werden die Urnen in den Transporter geladen und von einem Wahlausschussmitglied durch Eintrag im Urnenbuch übernommen. Die eigentliche Kontrolle des Urnenbuchs erfolgt jedoch erst gemeinsam im Wahlbüro, wenn alle zurückgekehrt sind.

Bei Gelegenheit wird das Material wieder aufgefüllt. Jetzt hat man dafür Zeit, am nächsten Morgen hingegen eher nicht. Es empfiehlt sich, zentral zu notieren, welche Urnen bereits aufgefüllt welche Urnen ihr Material bereits wieder aufgefüllt bekommen haben.

Abend (19-21 Uhr)

Zwischen 18 und 20 Uhr ist normalerweise eine große Lücke, in der keine Urnen schließen. Wenn alle 18-Uhr-Urnen abgefertigt sind, passiert daher üblicherweise für eine Weile sehr wenig. Die perfekte Gelegenheit, Urnenmaterial aufzufüllen oder eine kurze Wahlausschussitzung einzuschieben. Natürlich kann man die Wahlausschusssitzung auch früher abhalten, zum Beispiel Mittags. Eine Sitzung pro Tag hat sich jedoch als nicht verkehrt herausgestellt.

Die Zahl der ausgegebenen Stimmzettel sollte aus den Urnenbüchern abgelesen und zentral gesammelt werden. Sie werden für die Mitteilungen über die Wahlbeteiligung nach § 24 Abs. 4 WOSP benötigt. Außerdem müssen Stimmzettel nachbestellt werden, falls absehbar ist, dass die vorhandene Menge nicht ausreichend ist4.

Nach 20 Uhr werden die letzten Urnen im Empfang genommen, kontrolliert und ihr Material wieder aufgefüllt. Zum Abschluss des Tages wird verifiziert, dass alle Urnen ihr Material wieder aufgefüllt bekommen haben und alles für den nächsten Morgen bereit steht.

Zuletzt wird noch die Mitteilung über die Wahlbeteiligung veröffentlicht, und dann ab ins Bett.

Der vierte Wahltag

Auf den vierten Wahltag folgt der Auszählabend. Daher gibt es an diesem Tag zwei fundamentale Unterschiede.

Alle Urnen schließen spätestens um 18 Uhr5. Es gibt also ca. 4 Urnen mehr, die um 18 Uhr abgeholt werden müssen. Das sollte man eingeplant haben, damit die Wahlhelfenden nicht zu lange auf ihren Transporter warten müssen.

Zurückkehrende Urnen werden wie sonst auch kontrolliert. Nach Abschluss der Kontrolle werden die Urnenpärchen getrennt: Die Gremienurnen werden an einen sicheren Ort™ verbracht und bleiben dort bis zur Auszählung der Gremienwahlen am nächsten Tag. Die SP-Urnen werden an einem zentralen gesicherten Ort gesammelt und warten dort auf die Auszählung, die Urnenbücher werden auf der zugehörigen Urne platziert. Die verbleibenden Stimmzettelpakete aus den Urnenboxen werden mit der Nummer der Urne beschriftet und zentral gesammelt (falls mal jemand was nachzählen möchte oder so).

Und dann wird auch schon ausgezählt!

Flight Rules

Flight was?

Flight Rules are the hard-earned body of knowledge recorded in manuals that list, step-by-step, what to do if X occurs, and why. Essentially, they are extremely detailed, scenario-specific standard operating procedures.

Chris Hadfield, An Astronaut’s Guide to Life.

Alle Handlungen sind in Absprache mit der Wahlleitung der Gremienwahlen vorzunehmen!6

Eine Wahlhelferin teilt mit, dass sie sich verspätet

Grundsätzlich muss das Wahllokal mit drei Personen besetzt sein, damit es beim Ausfall einer Person (Klopause) geöffnet bleiben kann.

Falls die Verspätung zu groß ist, wird die Wahlhelferin durch einen Springer ersetzt bis sie eintrifft. Falls die Verspätung geringfügig ist, wird die Urne mit lediglich zwei Wahlhelfenden zum Wahlbüro gesendet, die verspätete Person wird nach ihrem Eintreffen im Wahlbüro nachgeschickt.

Eine Wahlhelferin teilt mit, dass sie nicht kommen kann

Grundsätzlich muss das Wahllokal mit drei Personen besetzt sein, damit es beim Ausfall einer Person (Klopause) geöffnet bleiben kann.

Die Wahlhelferin wird durch einen Springer ersetzt.

Eine Wahlhelferin taucht nicht rechtzeitig zu ihrer Schicht auf

Grundsätzlich muss das Wahllokal mit drei Personen besetzt sein, damit es beim Ausfall einer Person (Klopause) geöffnet bleiben kann.

Die Wahlhelferin wird telefonisch kontaktiert.

Falls sie erreicht wird und sich nur geringfügig verspätet, wird die Urne mit lediglich zwei Wahlhelfenden zum Wahlbüro gesendet, die verspätete Person wird nach ihrem Eintreffen im Wahlbüro nachgeschickt.

Falls sie erreicht wird und angibt, dass sie nicht kommen kann, wird die Wahlhelferin durch einen Springer ersetzt.

Falls sie nicht erreicht wird, wird die Wahlhelferin durch einen Springer ersetzt.

Eine Person ist in der Negativliste mit “Zweitschrift” (, “Drittschrift”, …) vermerkt, auf ihrem Studierendenausweis ist jedoch nicht der Vermerk “Zweitschrift” (, “Drittschrift”, …)

Die Vermerke zur Mehrfachausfertigung von Studierendenausweisen in der Negativliste sollen verhindern, dass eine Person die mehrere Ausweise besitzt ihre Stimme damit mehrfach abgeben kann. Oft passieren hier jedoch Verwaltungsfehler, beispielsweise dass ein Ausweis im System als Zweitschrift vermerkt ist, jedoch den Aufdruck “Zweitschrift” nicht trägt.

Die Person kann nicht im Wahllokal wählen. Sie wird an das Wahlbüro verwiesen. Dort kann sie mit ihrem nicht passenden Ausweis ihre Stimme abgeben, falls dem sonst nichts entgegensteht.

Vor Aushändigung der Stimmzettel muss sie schriftlich versichern, noch nicht an einer anderen Urne gewählt zu haben und auch an keiner anderen Urne mehr wählen zu gehen.

Alle Personen, die im Wahlbüro gewählt haben, werden für die folgenden Tage der Negativliste hinzugefügt und dürfen nicht mehr wählen.

Eine Person hat ihren Studierendenausweis eingeschweißt

Die Integrität eines Studierendenausweises kann nicht geprüft werden, wenn er eingeschweißt ist. Mit eingeschweißtem Ausweis kann daher nicht gewählt werden. Die Person wird aufgefordert, einen uneingeschweißten Ausweis vorzulegen. Sie kann außerdem darauf hingewiesen werden, dass sie im Studentensekretariat einen neuen Ausweis erhalten kann.

Hinweis: Ein neuer Ausweis wird voraussichtlich einen von der Negativliste abweichenden Zweitschriftvermerk erhalten, sodass damit nur noch im Wahlbüro gewählt werden kann.

Eine Person hat ihren Studierendenausweis auseinandergeschnitten

Es kann nicht verifiziert werden, dass Vorder- und Rückseite zum selben Ausweis gehören. Daher kann nicht sichergestellt werden, dass mit diesem Ausweis noch nicht gewählt wurde, da die Rückseite auch von älteren Ausweisen oder von Zweitschriften stammen könnte. Mit auseinandergeschnittenem Ausweis kann daher nicht gewählt werden. Die Person wird aufgefordert, einen intakten Ausweis vorzulegen. Sie kann außerdem darauf hingewiesen werden, dass sie im Studentensekretariat einen neuen Ausweis erhalten kann.

Hinweis: Ein neuer Ausweis wird voraussichtlich einen von der Negativliste abweichenden Zweitschriftvermerk erhalten, sodass damit nur noch im Wahlbüro gewählt werden kann.

Eine Person beschwert sich im Wahllokal

Die Person ist an das Wahlbüro bzw. telefonisch an die Wahlleitung zu verweisen.

Eine Person beschwert sich im Wahlbüro

Abhängig von der Art der Beschwerde kann der Person sofort geholfen werden, oder die Wahlleitung ist zu informieren.

Eine Person kann nicht anhand ihrer Ausweisdokumente identifiziert werden

Wer nicht identifiziert werden kann darf nicht wählen. Die Person ist an das Wahlbüro zu verweisen.

Das Siegel einer Urne wird beim Transport beschädigt

Ein Wahlausschussmitglied verifiziert anhand der intakten Siegel dass die Urne lückenlos geschlossen war, ersetzt/überklebt die beschädigten Siegel und vermerkt die Nachsiegelung im Urnenbuch.

Ein Wahllokal benötigt neue Stimmzettel

Wahllokale melden sich per Handy bei der Wahlleitung, sobald absehbar ist, dass die vorhandenen Stimmzettel bis zur Schließung des Wahllokals nicht reichen werden.

Je nach Entfernung vom Wahlbüro wird ein Springer oder ein Transporter mit einer Nachlieferung losgeschickt. Die Transporter des Wahlausschusses haben stets eine gewisse Menge Stimmzettel in einer Kiste dabei, sodass ein Transporter der unterwegs ist ggf. auch ad hoc umgeleitet werden kann.

Eine Person beschwert sich, dass sie von den Wahlhelfenden beim Vorbeilaufen ständig gefragt werde, ob sie schon gewählt habe

Die Person wird gefragt, ob sie schon gewählt habe.

Die laufende Nummerierung der Wählenden im Urnenbuch ist fehlerhaft

Die Nummerierung wird auf nachvollziehbare Weise korrigiert, der Korrekturvorgang wird als neuer Eintrag im Urnenbuch dokumentiert, den alle beteiligten Wahlhelfenden/Wahlausschussmitglieder unterschreiben.

Ein Transporter bleibt auf dem Venusberg im Morast stecken und kann nicht weiterfahren

Die Urnen im stecken gebliebenen Transporter sind zu sichern.

Die übrigen Transporter versuchen, den Ausfall zu kompensieren. Mit Verzögerungen beim Transport von Wahlhelfenden ist zu rechnen.

Telefonische Anfragen von wartenden Wahlhelfenden sind entsprechend zu beantworten.

Es bestehen Differenzen zwischen Wahlhelfenden und weiteren Personen über die wahlwerbefreie Bannmeile von 5m um die Wahllokale

Ernsthaft, Leute?

Wahlausschussmitglieder messen vor Ort aus, welcher Bereich von der 5m-Bannmeile umfasst wird.

Auf dem Stimmzettel ist ein Tippfehler

Personen, die auf diesen Fehler aufmerksam machen, werden auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 28 WOSP hingewiesen.

Auf dem Stimmzettel fehlt eine Kandidatur

R.I.P. Die nächste Wahl findet dann wohl im Sommer statt.

Personen die auf diesen Fehler aufmerksam machen werden auf die Möglichkeit der Wahlanfechtung nach § 28 WOSP hingewiesen.

 

  1. Zu den physischen Urnen im Raum, nicht ins Wahllokal!
  2. Springer sind Wahlhelfende, die nicht direkt für ein Wahllokal eingeteilt sind. Sie sind stattdessen im Wahlbüro und springen kurzfristig bei Ausfällen oder Verspätungen anderer Wahlhelfender ein (daher auch „Springer“). Solange sie nicht in einem Wahllokal eingesetzt sind, helfen sie beim Urnentransport oder bei sonstigen anfallenden Tätigkeiten.
  3. Falls sie anschließend noch als Springer eingeteilt sind, werden sie natürlich noch nicht ausgetragen.
  4. Kam bislang aber nie vor.
  5. War zumindest bislang immer so.
  6. Diese Absprache kann auch allgemeiner Natur sein, vor allem wenn es um die Nachlieferung von Stimmzetteln geht, aber man sollte schon einmal darüber gesprochen haben.