DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 7: Wahlwerbung

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Es gibt zwei Arten von Wahlwerbung: Neutrale Werbung für die Wahl durch den Wahlausschuss, und nicht neutrale Werbung der Listen für sich selbst.

Die Notwendigkeit für neutrale “Wahl”-Werbung ergibt sich aus § 16 Abs. 4 der Wahlordnung:

(4) Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen.

Eine Voraussetzung für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist offensichtlich, dass die Wahlberechtigten von der Wahl erfahren. Natürlich gehören dazu noch mehr Dinge, beispielsweise eine gute Verteilung der Wahllokale über die Universitätsstandorte

Die Formulierung “in geeigneter Form” lässt dem Wahlausschuss sehr großen Spielraum, von einer E-Mail mit dem Inhalt »Von dann und dann bis dann und dann  findet die nächste Wahl statt, wählen könnt ihr hier und da, kthxbye« bis hin zu Plakaten, auf denen »Geht wählen weil das ist voll sexy« steht.

Die Universitätsverwaltung erlaubt üblicherweise den Versand einer Rund-E-Mail an alle Studierenden, um auf die bevorstehende Wahl hinzuweisen. Dafür benötigt man lediglich ein “Ja” vom Rektor, welches er üblicherweise gern ausspricht. Die E-Mail dürfte den Bewerbungsaspekt von § 16 WOSP hinreichend erfüllen – alles darüber hinaus ist Kür.

Listenwerbung

Mit der Wahlwerbung durch die Listen hat der Wahlausschuss erst einmal nichts zu tun.

Eine “Elefantenrunde” oder sonstige Späße, bei denen die Kandidierenden und Listen sich den Wahlberechtigten präsentieren können, sind in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Der Wahlausschuss kann derartige Veranstaltungen organisieren oder Werbeflächen zur Verfügung stellen, solange die eigene Neutralität gewahrt bleibt. Er muss dies aber auf keinen Fall tun. Die echten Aufgaben dürfen darunter auch nicht leiden.

Ärger

Gelegentlich gibt es Beschwerden über die Wahlwerbung einer Liste.

Eine Liste könnte sich beispielsweise beschweren, dass eine andere Liste unwahre Dinge in ihrer Wahlwerbung behauptet. Für derartiges ist der Wahlausschuss aber sowas von nicht zuständig. Ihre Differenzen dürfen die Listen gern unter sich austragen, ob in Facebook-Kommentaren, beim Flunkyball auf der Hofgartenwiese oder vor Gericht sei ihnen dabei selbst überlassen.

Öfter kommt es vor, dass die Universitätsverwaltung oder die Stadt sich beim Wahlausschuss über die Platzierung von Werbematerialien beschweren, ggf. weil die Adresse des Wahlausschusses die einzige ist, die sie gerade finden können. Derartige Anfragen kann man gern an die Vertrauenspersonen der entsprechenden Liste weiterleiten und den Bittstellern mitteilen, dass man genau dies getan hat. Als Wahlausschuss auf eigene Faust losziehen und Listenplakate entfernen ist hingegen keine gute Idee.

Eine Ausnahme bilden ggf. vom Wahlausschuss zur Verfügung gestellte Werbeflächen: Hier sollte direkt bei der Vergabe festgehalten werden, bis zu welchem Zeitpunkt die angebrachten Werbematerialien wieder entfernt werden müssen und dass nach diesem Zeitpunkt noch vorhandenes Material vom Wahlausschuss ohne Wiederkehr entsorgt wird.

Die anderen Wahlen

Über Wahlen kann man in diesem Blog wahrlich viel lesen. Doch bislang ging es dabei immer um die Wahlen zum Studierendenparlament und den universitären Gremien oder die Bundestagswahl.

Die andere Art von Wahlen, die jährlich in großer Zahl an unserer schönen Universität durchgeführt werden, habe ich fast gar nicht thematisiert: Die Fachschaftswahlen.

Das ändert sich mit diesem Beitrag1.

Ja, auch Fachschaften führen Wahlen durch. Jede Fachschaft ihre eigene. Jedes Jahr eine. Dabei wird die Fachschaftsvertretung gewählt, deren Hauptaufgabe es dann ist, einen Fachschaftsrat zu wählen. Oft entsendet die Fachschaftsvertretung ebenfalls studentische Mitglieder in Institutsgremien.

Wenn eine Fachschaft winzig klein ist, kann sie auch den Fachschaftsrat direkt wählen.

Fachschaftswahlen unterscheiden sich sehr grundlegend von SP-Wahlen: Der Kreis der Wahlberechtigten ist sehr viel kleiner und nicht so weit über die Stadt verteilt, weshalb es normalerweise nur eine oder manchmal auch zwei Urnen gibt, die ggf. zwischen mehreren Standorten hin und her wechseln.  Es bewirbt sich oft auch nur eine einzige Liste, die dann “Fachschaftsaktive” oder so heißt, und dann kommt eine Sonderregel der Fachschaftswahlordnung zum tragen: Die Listenwahl wird durch eine Personenwahl ersetzt und es ist erlaubt, die Stimme für Wahlberechtigte abzugeben, die sich nicht einmal beworben haben müssen2. So habe ich es übrigens auch in den letzten Jahren in die Fachschaftsvertretung geschafft, obwohl ich als Wahlausschussmitglied nicht aktiv antreten durfte.

Fachschaftsarbeit ist auch mehr ergebnisorientiert denn politisch motiviert, und daher ist es meist drittrangig, wer denn nun aus dem Kreis “Fachschaftsaktiver” im Ergebnis die Plätze in Fachschaftsvertretung und Fachschaftsrat besetzt – wer etwas tun will, kann sich einfach einbringen, ob nun gewählt oder nicht. Das heißt nicht, dass das im AStA oder im Studierendenparlament sehr viel anders wäre, auch dort können “einfache” Studierende einfach mitmachen bzw. haben Antragsrecht. Die Themen, um die es in der Fachschaftsarbeit geht, sind aber oft einfach näher am eigenen Studium3.

In den letzten beiden Jahren habe ich an Fachschaftswahlen wie bereits erwähnt als Mitglied des Wahlausschusses teilgenommen. Nun darf man als Mitglied des Fachschaftsrats oder der Fachschaftsvertretung nicht gleichzeitig in den Wahlausschuss gewählt werden, weil die Fachschaftswahlordnung das (noch4)  verbietet. Also bin ich jeweils kurz vorher zurückgetreten, um dann in den Wahlausschuss gewählt werden zu können.

In diesem Jahr allerdings bin ich auf dem Posten des Fachschaftsratsvorsitzenden gelandet, und wenn der zurücktritt, muss man einen neuen wählen. Das wäre so kurz vor der Wahl total nervig gewesen. Außerdem haben wir auch ohne mich einen kompetenten5 Wahlausschuss zusammenbekommen.

Das heißt also: In diesem Jahr spricht für mich nichts dagegen, für die Wahl zu kandidieren. Meine erste Wahl als Kandidat! Wie aufregend! Sonst kenn ich ja immer nur die andere Seite.

(Kurzer Einschub: Wie viele Informatiker braucht man, um eine Wahlbewerbung einzureichen? Antwort: n+1)

Natürlich lasse ich es mir da nicht nehmen, eine ausgewachsene Social-Media-Kampagne inklusive Top-Slogan zu fahren.

(Also Avatar und Header-Bild zu ändern.)

Nur noch kurze Zeit!!!

Nur noch kurze Zeit!!!

Gewählt wird die neue Fachschaftsvertretung der Fachschaft Informatik von morgen (Montag) bis überübermorgen (Mittwoch) an den folgenden Wahllokalen:

Tag Zeit Ort
Mo., 22.06.2015 9:30 – 12:30 Uhr EG AVZ III Römerstraße 164, 53117 Bonn
Di., 23.06.2015 9:30 – 12:30 Uhr EG AVZ III Römerstraße 164, 53117 Bonn
Di., 23.06.2015 14:00 – 16:30 Uhr EG LBH Friedrich-Ebert-Allee 144, 53113 Bonn
Mi., 24.06.2015 9:30 – 12:30 Uhr EG AVZ III Römerstraße 164, 53117 Bonn
Mi., 24.06.2015 14:00 – 16:00 Uhr EG B-IT Dahlmannstraße 2, 53113 Bonn

Das Wahllokal in der Dahlmannstraße 2 ist dieses Jahr übrigens neu. Aber warum es das jetzt gibt, das ist eine ganz andere Geschichte.

Zum Schluss noch der obligatorische Aufruf:

Geht wählen! Am besten mich!
😉

Wahlflyer mit weiteren Infos: de en

  1. Ach!
  2. Ja, man kann das auch anders machen, liebe FS Physik, aber das ist dann halt doof. UPDATE: Stellt sich raus: kann man nicht.
  3. Ach!
  4. Es gibt Pläne, dieses Verbot aus praktischen Erwägungen abzuschaffen.
  5. zumindest bis er das Gegenteil beweist 😉