Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie „Die kleine Wahlleiter“.
Als sei dieser ganze Wahlen-Kram nicht schon aufwändig genug, gibt es da auch noch Urabstimmungen. Einen großen Vorteil haben Urabstimmungen gegenüber der Studierendenparlamentswahl: Es gibt keine Kandidierenden, die dumme Dinge tun können.
Bei einer Urabstimmung wird allen abstimmungsberechtigten Studierenden eine Ja/Nein-Frage vorgelegt, die sie mit “Ja”, “Nein” oder “Enthaltung” beantworten dürfen. Stimmen mindestens 20 % aller abstimmungsberechtigten Studierenden mit “Ja”, ist das Ergebnis bindend für die Organe der Studierendenschaft. Andernfalls1 hat man lediglich eine teure Umfrage durchgeführt. Wobei “teuer” relativ ist: Bei der gemeinsamen Durchführung der Urabstimmung mit einer Studierendenparlamentswahl entstehen geschätzte Mehrkosten von 2000 €2.
Urabstimmungsverlangen oder SP-Beschluss?
Wer die Durchführung einer Urabstimmung erzwingen möchte, muss dafür die Namen, Matrikelnummern und Unterschriften von fünf Prozent der Mitglieder der Studierendenschaft sammeln und dem Studierendenparlament einreichen. Das setzt dann einen Urabstimmungsausschuss ein, der diese Unterschriften prüft. Im Idealfall existiert bereits ein Wahlausschuss, der laut Satzung der Studierendenschaft die Aufgaben des Urabstimmungsausschusses übernimmt. Nur diesen Fall betrachten wir hier, eine von der SP-Wahl getrennte Urabstimmung will eigentlich niemand und wäre auch für alle von uns Neuland.
Zur Prüfung besorgt der Urabstimmungsausschuss sich ein Verzeichnis aller aktuellen Mitglieder der Studierendenschaft3 und sucht darin alle Personen auf den Unterschriftenlisten. Hierbei empfiehlt es sich, zunächst ein digitales Abbild jeder Unterschriftenliste zu erstellen und am Ende noch die Duplikate zu filtern. Zahlreiche Personen werden nicht (mehr) auffindbar sein, diese wurden als ungültig gewertet. Viele Personen werden auf der Unterschriftenliste auch nur so ähnlich zu finden sein wie im Datenbestand der Universität, da sind dann Einzelfallentscheidungen des Urabstimmungsausschusses gefragt. Dieser Artikel enthält noch ein paar Details zur Unterschriftenprüfung 2016.
Im Idealfall haben die Einreichenden die Schwelle von fünf Prozent deutlich übertroffen, der Ausschuss erteilt ihnen hierüber einen Bescheid und beginnt mit den weiteren Vorbereitungen. Falls die Schwelle nicht erreicht wurde, regelt die Satzung der Studierendenschaft (§ 15), dass auch hierüber ein Bescheid erteilt und eine Nachbesserungsfrist “von bis zu vier Wochen ab Zugang des Bescheides” gesetzt wird. Das wird höchstwahrscheinlich Terminprobleme mit sich bringen. Niemand will das, weswegen wir an dieser Stelle auch diskret den Mantel des Schweigens über dieses Szenario ausbreiten wollen.
Die Alternative zum Sammeln von Unterschriften erscheint sehr viel einfacher: Man lässt das Studierendenparlament mit Zweidrittelmehrheit die Durchführung einer Urabstimmung beschließen. Fertig! Keine Unterschriften prüfen, keine Nachfristen, einfach nur das Patschehändchen heben.
Wahlausschreibung
Obwohl es nicht explizit gefordert ist, empfiehlt es sich, in die Wahlausschreibung direkt den Hinweis aufzunehmen, dass gemeinsam mit der Studierendenparlamentswahl eine Urabstimmung durchgeführt wird. Damit alle Bescheid wissen. Alle lesen schließlich die Wahlausschreibung, gell?
Urabstimmungsbenachrichtigung
Überhaupt regelt die Satzung der Studierendenschaft relativ wenig in Bezug auf die Durchführung der Urabstimmung explizit. Was sie aber regelt, ist der Versand der Urabstimmungsbenachrichtigung.
[Der Urabstimmungsausschuss] veranlasst, dass alle Studierenden eine Urabstimmungsbenachrichtigung erhalten, die den Termin der Urabstimmung und den Wortlaut des abzustimmenden Antrags enthält.
Man kann natürlich die Universität bitten, allen Studierenden einen Brief nach Hause zu senden. Der Versand einer E-Mail an alle Studierenden erscheint jedoch sehr viel kostengünstiger und ist daher zu bevorzugen.
Den Versand dieser E-Mail kann nur die Universitätsverwaltung ermöglichen. Doch Vorsicht! In der Vergangenheit gab es um den Versand dieser E-Mail großen Knatsch. Daher ist frühe Kontaktaufnahme mit der Universitätsverwaltung bezüglich dieses Themas dringend empfohlen.
Stimmzettel
Zum Stimmzettel für eine Urabstimmung kennt die Satzung der Studierendenschaft in § 15 sogar zwei Vorschriften:
(7) Abgestimmt wird mit Ja, Nein und Enthaltung.
(8) Der Antrag wird auf dem Abstimmungszettel abgedruckt. Bei längeren Anträgen genügt es, wenn der Antrag an der Abstimmungskabine zur Einsicht ausliegt und die Fragestellung auf dem Abstimmungszettel eindeutig ist.
Der Antragstext lässt sich praktischerweise 1:1 aus dem Urabstimmungsverlangen bzw. dem Beschluss des Studierendenparlaments kopieren. Er darf vom Wahlausschuss offensichtlich nicht im geringsten modifiziert werden – alle Tipp- und Grammatikfehler wandern direkt mit auf den Stimmzettel. Die dummen Sprüche deswegen müsst ihr euch dann aber trotzdem anhören, da führt kein Weg dran vorbei.
Vom Papierformat her dürfte DIN-A5 ausreichend sein. Kleineres Papier wird schnell unhandlich.
Der Urabstimmungsstimmzettel sollte natürlich nicht die gleiche Farbe haben wie ein Gremienstimmzettel. Und im Idealfall hat er auch eine andere Farbe als die Studierendenparlamentsstimmzettel. Da beide Stimmzettel in die gleichen Urnen geworfen werden, erleichtert das hinterher das sortieren. Vermutlich läuft es dann darauf hinaus, dass der Urabstimmungsstimmzettel auf weißes Papier gedruckt wird. Hat ja auch mal was.
Belehrung + Urnenbuch
Die Wahlhelfenden müssen bei ihrer Belehrung auch aufgeklärt werden, dass es dieses Jahr einen Stimmzettel mehr gibt und dass dieser immer zusammen mit dem Studierendenparlamentsstimmzettel ausgegeben und eingeworfen werden muss. Außerdem enthält das Urnenbuch zusätzlich je Stimmzettel eine Spalte, in die ein Kreuzchen gemacht wird, wenn die wählende Person den Stimmzettel erhalten hat – manche wollen ja keinen oder ausschließlich den Urabstimmungszettel haben. Gelocht wird der Studierendenausweis so oder so, und wer einmal für das Studierendenparlament und/oder die Urabstimmung abgestimmt hat, darf in diesem Jahr auch nicht noch einmal.
Ob die Umschläge mit den Urabstimmungszetteln auch unbedingt bei jedem Öffnen und schließen gezählt werden müssen… Ich persönlich meine: Nein. Mein Wahlausschuss sah das 2016 anders. Macht das, wie ihr meint. Aber macht es einheitlich.
Wahlbeteiligungszwischenstandsbekanntgabe
Was für ein Wort. Die Wahlordnung sieht in § 24 Abs. 4 vor, dass die Wahlleiterin nach jedem Wahltag die aktuelle Wahlbeteiligungsschätzung bekannt gibt. Wenn parallel eine Urabstimmung durchgeführt wird, darf das jedoch nur am ersten und zweiten Wahltag passieren! Ein Kompromiss, um die Beteiligung und somit das Erreichen des Quorums nicht zu verfälschen, falls etwa das Quorum vor dem letzten Wahltag demotivierend weit weg liegen sollte oder ggf. doch noch jede Stimme zählt, um das Quorum noch zu erreichen.
Auszählung
Die Wahl ist durchgeführt, fleißige Wahlberechtigte haben gewählt und die vollen Urnen möchten ausgezählt werden. Hier gibt es großes Potenzial, Fehler zu machen. Macht nicht die selben Fehler wie wir 2016. Daher folgende Empfehlungen:
- Abhängig von der Abstimmungsfrage kann es sein, dass die Wahlbeteiligung sprunghaft ansteigt. Plant mehr Auszählhilfen ein! (Wenn der Platz dafür überhaupt reicht.)
- Trennt bei Öffnung jeder Urne die Urabstimmungszettel von den Studierendenparlamentszetteln, verpackt sie handlich und legt sie unsortiert beiseite4. Im Wahlschrank gab es mal nummerierte Baumwolltaschen, die würden sich hierfür perfekt eignen.
- Falls nach Auszählung der Studierendenparlamentsstimmzettel noch Zeit und Motivation da ist, lasst die Urabstimmungszettel sortieren und zählen. Das sollte aber keinesfalls die Auszählung der Studierendenparlamentswahl beeinträchtigen.
- Legt bereits vorab einen Ersatztermin für die Fortsetzung der Auszählung fest, falls es nach ein Uhr wird und ihr die Auszählung unterbrechen wollt.
Ergebnis
Für die Bekanntgabe des Urabstimmungsergebnisses kennt die Satzung der Studierendenschaft keine explizite Vorschrift. Wir haben 2016 einfach alle Zahlen die wir hatten in ein Dokument gegossen, das so ähnlich aussah wie das Wahlergebnis, und das veröffentlicht.
Toi, toi, toi!
- das heißt, im Normalfall ↩
- Folgende Überschlagsrechnung: 1000 € zusätzlich für den Wahlausschuss, ein paar hundert Euro für den Druck der Urabstimmungsstimmzettel und ein paar Wahlzeitungsseiten mehr, ein paar hundert Euro mehr für Auszählhilfen ↩
- Bei der Urabstimmung 2016 wurde als Stichtag der Einreichungstag genommen, aber das ist nirgendwo explizit festgelegt. ↩
- Natürlich nicht unbeaufsichtigt lassen, gell. ↩