Multitasking und Multithreading

Heute möchte ich euch Multitasking und Multithreading erklären. Und zwar ist das eine ganz feine Sache.

So ein Computer kann mehrere Dinge gleichzeitig machen. E-Mails abrufen und Musik abspielen zum Beispiel. Das geht, weil der Computer “Multitasking” kann. Das “Gehirn” eines Computers ist der Prozessor, und ein “Task” ist eine Handlung. Ein Prozessor kann heutzutage mehrere Handlungen gleichzeitig ausführen. Parallel. Das heißt “Multitasking”. Multi, weil viele, und tasking, weil, nun ja, die Handlungen im Englischen “Tasks” heißen.

Parallel funktioniert das Ganze, weil der Prozessor mal das eine und mal das andere macht, und so schnell zwischen den Handlungen hin- und herschaltet, dass es so aussieht, als würde beides gleichzeitig passieren. Das funktioniert natürlich auch mit mehr als nur zwei Dingen. Manche Computer haben auch mehrere Prozessoren. Die können dann alle Multitasking machen und noch viel mehr Handlungen parallel ausführen.

Multithreading

Handlungen können natürlich auch aus mehreren Teilhandlungen bestehen, die wieder parallel ausgeführt werden müssen. Den Teig umrühren und weiter Mehl dazugeben zum Beispiel. Da muss man den Teig umrühren und Mehl dazugeben. Und beides gleichzeitig machen.

Auch das können Computer heutzutage. Wenn innerhalb einer Handlung (eines “Tasks”) mehrere Dinge gleichzeitig passieren, dann nennt man das “Multithreading”. “Multi” kennen wir schon vom Multitasking, und “threading” heißt das, weil die Handlungsstränge im Englischen “Threads” heißen. Der Prozessor schaltet auch hier wieder ganz schnell zwischen den beiden Handlungssträngen hin und her, damit es so aussieht, als würden sie gleichzeitig ausgeführt. Viele heutige Prozessoren sind übrigens so gebaut, dass sie mehrere Handlungsstränge auch echt parallel ausführen können.

So. Jetzt wisst ihr Bescheid.

Und wenn ihr euch das nächste Mal beschweren wollt, dass es doch nun wirklich “wichtigere Probleme” gebe als zum Beispiel Netzpolitik, Gleichstellung oder die Umbenennung des Studierendenwerks, oder dass man doch die Ursachen von Flüchtlingsströmen bekämpfen sollte anstatt Flüchtlinge aufzunehmen, dann denkt an Multitasking und Multithreading. Und erinnert euch daran: Die eine Sache tun bedeutet nicht, dass man nichts anderes gleichzeitig tun kann.

Lustige Ideen

In letzter Zeit hatten viele Menschen viele lustige Ideen. Ein paar davon möchte ich hier niederschreiben.

Wohnen

Seit Juli hat das Studierendenwerk Bonn einen neuen Geschäftsführer. Herr Huber heißt Jürgen mit Vornamen und stellte sich relativ bald auch im Studierendenparlament vor. Vorab gab es die Möglichkeit, detailliertere Fragen zwecks Vorabübermittlung an das SP-Präsidium zu senden. Das hat mittelmäßig gut geklappt, mein Fragenblock zur Umbenennung des Stw und den dadurch entstehenden Kosten ist dabei irgendwie unter die Räder gekommen.

Viel interessanter jedoch war Hubers Aussage in Bezug auf das Wohnheim Pariser Straße, das ja mit polychlorierten Biphenylen (PCB) belastet ist und ursprünglich mal zum 31. März 2015 entmietet sein sollte. Der aktuelle Aushang spricht von einer Entmietung bis 31. März 2016, aber wer die Historie kennt, kann vermuten, dass es dabei nicht bleiben wird.

So auch die Antwort der Geschäftsführung auf meine Fragen: Ziel sei es, das Wohnheim Pariser Straße noch länger in Betrieb zu halten, sofern eine Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner aus gesundheitlicher Sicht ausgeschlossen werden könne. Eine Verlängerung (vorerst bis September 2016) hängt jetzt also augenscheinlich von der Zustimmung der Doktoren Ewers und Zwiener (siehe) ab. Doch was soll sich an der Einschätzung ändern, wenn keine neuen Messungen mehr durchgeführt werden, weil der Erkenntnisgewinn angeblich minimal wäre? Fragt man sich und wettet darauf, wann die Bewohnerinnen und Bewohner über neue Entwicklungen informiert werden.
Ich setze da ja auf Anfang Februar 2016.

Studieren

Bei der Ausarbeitung des Hochschulzukunftsgesetzes NRW (HZG) wurde ein Geburtsfehler eingebaut, der einigen Senatsmitgliedern aktuell sehr auf den Magen schlägt.

Eine sogenannte gruppenparitätische Besetzung des Senats wäre erreicht, wenn die Gruppen der  Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie der Studierenden jeweils gleich viele Mitglieder in den Senat wählen dürfte.
Grundsätzlich fand man das wohl auch im Ministerium gut, allerdings überlegte man sich dann auch, dass in bestimmten Fällen die  Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine Stimmmehrheit haben sollten. Und dann kam folgender großer Quark raus:

  1. Die Grundordnung der Universität kann vorsehen, dass die vier Gruppen gleich viele Stimmen im Senat besitzen
  2. Falls das so ist, haben die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aber in bestimmten Fällen trotzdem eine Stimmmehrheit

Gekrönt wird das nur noch von der Erläuterung:

Das in Satz 1 geforderte Ziel wäre beispielsweise dann erreicht, wenn
der Grundordnungsgeber eine in der Stimmgewichtung halbparitätisch
aus Lehrenden und Lernenden besetzte Studienkommission errichtet,
deren Aufgabe es ist, den Senat in Angelegenheiten der Lehre und des
Studiums zu beraten, insbesondere in Angelegenheiten der Studienre-
form und der Evaluation von Studium und Lehre. Damit würde dem
Leitgedanken der stärkeren Partizipation der Studierenden hinreichend
Rechnung getragen.

Das Hochschulzukunftsgesetz sagt also: Ihr sollt den Senat paritätisch besetzen, außer ihr wollt das nicht. Wobei “ihr” in diesem Fall ein Senat ist, in dem 12 von 23 Mitgliedern der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer angehören. Und die finden, was in der Diskussion auf der betreffenden Senatssitzung deutlich wurde, die aktuelle Situation ganz prächtig und sehen keinen Grund, etwas an der Zusammensetzung des Senats zu ändern.

Den Entwurf für die nach Inkrafttreten des HZG benötigte neue Grundordnung hatte eine Senatskommission erarbeitet. In diesem Kommissionsentwurf war eine Verteilung der Mitglieder auf die Statusgruppen von 12:4:4:4 vorgesehen, das heißt personell hätten die Hochschullehrerinnen und -lehrer die Hälfte der Sitze besetzt. Die Senatsmitglieder der übrigen Statusgruppen hätten bis auf die im Gesetz vorgesehenenen Ausnahmefälle jedoch jeweils 3 Stimmen bekommen, so dass wenigstens eine Stimmpariät erreicht worden wäre.

Mit dieser Lösung waren dann aber irgendwie alle unzufrieden, und es gab gleich drei Änderungsanträge. Einer änderte nur etwas an der Stimmgewichtung, den lasse ich hier mal außen vor.

Der studentische Änderungsvorschlag: Jede Gruppe wählt 7 Senatsmitglieder, und über die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle entscheidet eine einzurichtende Senatskommission, in der die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer die Mehrheit haben müssen. Das Problem hierbei: Diese Senatskommission würde zu einem “Parallel-Senat”, in dem ordentliche Mitglieder aus den restlichen drei Statusgruppen ihres Stimmrechts beraubt würden. Außerdem können diese Kompetenzen wohl nicht dauerhaft an eine Kommission übertragen werden.

Der professorale Änderungsvorschlag: Der Senat bleibt so wie er ist. Senatskommissionen müssen dafür paritätisch besetzt werden.

Und das ist, mit Verlaub, grober Unfug. Was bringt es, wenn eine paritätische Kommission Vorschläge nur an einen Senat richten kann, in dem die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer wieder die Stimmmehrheit haben? In wirklich kritischen Punkten (wie zum Beispiel diesem Punkt der Grundordnungsänderung) wohl nichts. Dass die Professorinnen und Professoren im Senat das nicht einsehen wollten, ist aber verständlich: Aus ihrer Sicht ist ja alles prima.

Die Grundordnung wurde nun vom Senat sehr knapp inklusive der professoralen Änderung beschlossen. Jetzt darf das Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung sich überlegen, ob es die Grundordnung so gut findet.

Weiterführende Links:
Zur Grundordnungsänderung der Uni (Alois Saß, stud. Senator, Juso-HSG)
Uni-Senat lehnt Viertelparität ab (AStA-Pressemitteilung)

Pronomen im #NetzFragtMerkel-Interview

Was sagt Angela Merkel, wenn man sie auf ihr Verhältnis zu Horst Seehofer anspricht? Nichts über ihr Verhältnis zu Horst Seehofer. Aber recht geschickt. Johnny Haeusler hat auf wired.de bereits festgestellt, dass Angela Merkel mit “wir” und “ich” oft nicht sich selbst, sondern als Pars pro toto die Bundesregierung als Institution meint.

Schauen wir uns einen Ausschnitt aus dem Video an, den ich recht bemerkenswert fand: Angela Merkel wird bei 17:44 gefragt, ob manche Treffen einfacher seien als andere.

Ihre Antwort:

merkelseehofer

Das erste Pronomen das wir sehen ist das erste orange markierte “wir”. Im Satz zuvor sprach Merkel von Treffen mit Horst Seehofer. Wir nehmen also an, dass das “wir” sich auf Angela Merkel und Horst Seehofer bezieht.
Doch nein, nach dem Komma stellt sie klar, dass “wir” nicht etwa Personen, sondern “Parteien sind”, die, und hier kommen wir zum zweiten “wir”, auch mal Differenzen haben. Die Parteien, nicht die Personen.

Danach kommt ein “ich”, das mit “jemandem” von einer anderen Partei einen Kompromiss finden muss. Aber diese “ich” und “jemand” stehen auch hier nicht für Personen, sondern für Repräsentanten ihrer jeweiligen Parteien.

Das “man” im nächsten Satz hat nun gar keinen klaren Bezug mehr: Verstehen sich die Parteien “menschlich” gut? Oder die Representanten der Parteien? Oder doch Angela Merkel und Horst Seehofer, worum es in der Frage eigentlich ging?

Im letzten Satz ändert sich dann alles: Plötzlich benutzt Angela Merkel “man” an Stellen, an denen normalerweise ein “ich” stehen würde, und distanziert sich selbst damit auch wieder von der Unterstellung, dass sie von Gefühlen wie “Freude”beeinflusst würde. Das “ich” am Ende bezieht sich dann zum ersten Mal auf Angela Merkel als Person und nicht als Representantin der Bundesregierung oder CDU. Wenngleich mit der Einschränkung, dass es dort nur als formelhaftes “glaub ich” steht.

Fazit: Es ist nicht ganz einfach, zu erkennen, von wem die Bundeskanzlerin gerade spricht.

Hinweis: Das mit den farbig markierten Wörtern habe ich mir von maha abgeschaut (siehe z.B. hier).