DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 7: Wahlwerbung

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Es gibt zwei Arten von Wahlwerbung: Neutrale Werbung für die Wahl durch den Wahlausschuss, und nicht neutrale Werbung der Listen für sich selbst.

Die Notwendigkeit für neutrale “Wahl”-Werbung ergibt sich aus § 16 Abs. 4 der Wahlordnung:

(4) Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen.

Eine Voraussetzung für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung ist offensichtlich, dass die Wahlberechtigten von der Wahl erfahren. Natürlich gehören dazu noch mehr Dinge, beispielsweise eine gute Verteilung der Wahllokale über die Universitätsstandorte

Die Formulierung “in geeigneter Form” lässt dem Wahlausschuss sehr großen Spielraum, von einer E-Mail mit dem Inhalt »Von dann und dann bis dann und dann  findet die nächste Wahl statt, wählen könnt ihr hier und da, kthxbye« bis hin zu Plakaten, auf denen »Geht wählen weil das ist voll sexy« steht.

Die Universitätsverwaltung erlaubt üblicherweise den Versand einer Rund-E-Mail an alle Studierenden, um auf die bevorstehende Wahl hinzuweisen. Dafür benötigt man lediglich ein “Ja” vom Rektor, welches er üblicherweise gern ausspricht. Die E-Mail dürfte den Bewerbungsaspekt von § 16 WOSP hinreichend erfüllen – alles darüber hinaus ist Kür.

Listenwerbung

Mit der Wahlwerbung durch die Listen hat der Wahlausschuss erst einmal nichts zu tun.

Eine “Elefantenrunde” oder sonstige Späße, bei denen die Kandidierenden und Listen sich den Wahlberechtigten präsentieren können, sind in der Wahlordnung nicht vorgesehen. Der Wahlausschuss kann derartige Veranstaltungen organisieren oder Werbeflächen zur Verfügung stellen, solange die eigene Neutralität gewahrt bleibt. Er muss dies aber auf keinen Fall tun. Die echten Aufgaben dürfen darunter auch nicht leiden.

Ärger

Gelegentlich gibt es Beschwerden über die Wahlwerbung einer Liste.

Eine Liste könnte sich beispielsweise beschweren, dass eine andere Liste unwahre Dinge in ihrer Wahlwerbung behauptet. Für derartiges ist der Wahlausschuss aber sowas von nicht zuständig. Ihre Differenzen dürfen die Listen gern unter sich austragen, ob in Facebook-Kommentaren, beim Flunkyball auf der Hofgartenwiese oder vor Gericht sei ihnen dabei selbst überlassen.

Öfter kommt es vor, dass die Universitätsverwaltung oder die Stadt sich beim Wahlausschuss über die Platzierung von Werbematerialien beschweren, ggf. weil die Adresse des Wahlausschusses die einzige ist, die sie gerade finden können. Derartige Anfragen kann man gern an die Vertrauenspersonen der entsprechenden Liste weiterleiten und den Bittstellern mitteilen, dass man genau dies getan hat. Als Wahlausschuss auf eigene Faust losziehen und Listenplakate entfernen ist hingegen keine gute Idee.

Eine Ausnahme bilden ggf. vom Wahlausschuss zur Verfügung gestellte Werbeflächen: Hier sollte direkt bei der Vergabe festgehalten werden, bis zu welchem Zeitpunkt die angebrachten Werbematerialien wieder entfernt werden müssen und dass nach diesem Zeitpunkt noch vorhandenes Material vom Wahlausschuss ohne Wiederkehr entsorgt wird.

DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 6: Gedrucktes

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Seit hunderten von Jahren werden Informationen über bedrucktes Papier verbreitet1. Auch im Internetzeitalter bedient der Wahlausschuss sich noch dieser archaischen Technologie. Dafür gibt es zwei Gründe: Man erreicht die Studierenden vor Ort besser als über irgendwelche Kanäle im Internet, und manchmal schreibt die Wahlordnung es auch vor. Was wohl aus dem ersten Grund folgt.

Drucksachen des Wahlausschusses nehmen eine Reihe von Formen an und erfüllen unterschiedlichste Funktionen, auf die die folgenden Absätze näher eingehen.

Plakate

Bei den Plakaten unterscheiden wir wiederum zwei Fälle. Zum einen gibt es die Wahlausschreibung, mit deren Bekanntmachung der Wahlausschuss eine seiner Aufgaben erfüllt. Ihr Inhalt ist relativ fest vorgegeben und kann normalerweise größtenteils aus dem Vorjahr übernommen werden (Jahreszahlen anpassen nicht vergessen). Gestalterisch sind hingegen keine Grenzen gesetzt. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Bekanntmachung optisch möglichst barrierefrei ist2.

Der Wahlausschuss kann eine Vielzahl weiterer Plakate erstellen: Zur Bewerbung einer eventuell durchgeführten Diskussionsveranstaltung, als allgemeinen Wahlaufruf, oder einfach mal das Gesicht der Wahlleiterin überall auf dem Campus aufhängen3 – kann man schon machen.

Allen Plakaten dieser Kategorie ist gemein, dass sie durch den AStA auf dessen Aushangflächen verteilt werden. Dafür benötigt der AStA eine bestimmte Anzahl Plakate, die das AStA-Geschäftszimmer mitteilen kann. Mit dem Geschäftszimmer muss auch die Verteilung selbst frühzeitig abgesprochen werden, und die gedruckten Plakate müssen das Geschäftszimmer dann auch rechtzeitig erreichen.

Am komfortabelsten lassen sich diese Plakate über Online-Druckereien bestellen. 100 bunt bedruckte DIN-A3-Plakate kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 30 €.

Sehr simple textlastige Motive lassen sich auch im AStA auf buntem Papier drucken.

Flyer

Zu jedem Plakat können auch Flyer gedruckt und verteilt werden (wobei das für die Wahlausschreibung vermutlich vergebliche Liebesmüh wäre). Aber auch ohne zugehöriges Plakate sind Flyer denkbar. Ansonsten gilt das Gleiche wie für Plakate: Verteilung durch den AStA, mit dem AStA-Geschäftszimmer sind Details wie Verteiltermine und Auflage abzusprechen. An je mehr Tagen verteilt werden soll, desto mehr Flyer sollten auch erstellt werden, da an jedem Tag erwartungsgemäß etwas Schwund stattfindet. Detaillierte Angaben gibt es wie eben erwähnt beim Geschäftszimmer. Für den Druck empfehlen sich wieder Online-Druckereien. 500 DIN-A5-Flyer kosten aktuell (Stand: Dezember 2017) mit Expressversand ca. 40 €.

Tipp: Flyer haben eine Vorder- und eine Rückseite. Nur eine der beiden zu bedrucken wäre Platzverschwendung.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitung erfüllt gleichzeitig die Funktionen der Wahl- und Listenbekanntmachung gemäß §§ 13, 16 der Wahlordnung. Sie besteht aus zwei Teilen.

Der erste Teil wird vom Wahlausschuss verantwortet. In ihm befinden sich:

  • Informationen über die Wahl(en) – kann man komplett neu schreiben, kann man aber auch die Texte vom letzten Jahr nehmen und die Jahreszahlen ändern4.
  • Traditionell das amtliche Endergebnis der letzten Wahl – hier kann normalerweise die erste Seite des vorläufigen amtlichen Endergebnisses des Vorjahres hineinkopiert werden. Falls der Wahlprüfungsausschuss bei der Wahlprüfung Fehler korrigiert hat, müssen diese Korrekturen natürlich hier noch eingearbeitet werden. Die Ergebnisse der Wahlprüfung gibt es hoffentlich in den SP-Protokollen der laufenden Sitzungsperiode…
  • [Sonstige Plakate / Information] – die Wahlzeitung muss übrigens am Ende auf eine durch 4 teilbare Seitenzahl kommen.
  • Die Bekanntmachung der Wahlbewerbungen – eine Auflistung aller Listennamen mit den Namen ihrer Kandidierenden samt Listenplatz und Studienfächern, wie sie zugelassen wurden. Hier bieten sich Tabellen an. Die Daten kommen idealerweise direkt aus den bei der Listenprüfung erstellten und durch die Listen abgesegneten Verzeichnissen. Obacht: Die Darstellungen der einzelnen Listen in diesem Segment dürfen sich nicht voneinander unterscheiden! Das heißt zum Beispiel, dass alle Tabellen die selben Spaltenbreiten und Schriftgrößen nutzen sollten. Falls jemand doch einen unverschämt langen Namen haben sollte, hat es sich bewährt, solche Einträge im Notfall zu stauchen.
  • Die Einladung zur konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Hierfür übernimmt man üblicherweise die aus dem letzten Jahr (also aus der letzten Wahlzeitung), passt alle Daten an und prüft in der Satzung der Studierendenschaft, ob die Angaben zu den Ausschüssen noch stimmen. Beim SP-Präsidium wird gefragt, ob noch weitere Tagesordnungspunkte aufgenommen werden sollten. Falls solche speziellen Punkte im Vorjahr auf der Tagesordnung standen, werden sie natürlich entfernt.
  • Das Impressum.
  • Der Urnenplan auf der Rückseite, damit man die Zeitung nicht aufschlagen muss, um in der Wahlwoche auf die relevanteste Information zu verweisen.

Der zweite Teil wird von den kandidierenden Listen verantwortet: Es handelt sich um ihre “Erklärungen über ihr Wahlprogramm”.

Theoretisch kann man einfach die PDF-Dateien in der richtigen Reihenfolge im Dokument platzieren und ist fertig. Praktisch ist immer irgendwas. Mal geht dann der Export des Gesamtdokuments nicht, mal lassen die Dokumente sich erst gar nicht platzieren. Aber immerhin kein inhaltliches, sondern lediglich ein technisches Problem.

Im Gegensatz zu Flyern und Plakaten hat die Wahlzeitung einer erheblich höhere Auflage und ist sehr viel teurer. Insbesondere liegt der Preis über der magischen 1000-Euro-Grenze von § 2 HWVO NRW. Das heißt, dass mindestens drei vergleichbare Druckangebote einzuholen sind. Darum kümmert man sich am besten frühzeitig: Sobald die Seitenzahl der Wahlzeitung abschätzbar ist, bittet man örtliche Druckereien per E-Mail um die Abgabe eines Angebotes zum Druck der Wahlzeitung. Das Anschreiben sollte dabei alle relevanten Daten enthalten:

  • Auflage
  • Format
  • Druckverfahren und Heftung
  • Umschlag: Papierart, Farben
  • Inhalt: Papierart, Farben
  • Seitenzahl: Bitte getrennte Angebote für X, X+4, X+8, X+12, X+16, (ggf. …) Inhaltsseiten
  • Lieferdatum der Druckdaten durch den Wahlausschuss
  • Lieferdatum der Druckerzeugnisse
  • Lieferziel

Auf einer Sitzung des Wahlausschusses werden dann alle eingegangenen Angebote gesichtet und das günstigste5 ausgewählt. Die endgültige Seitenzahl ergibt sich erst nach Zulassung der Listen zur Wahl – zu diesem Zeitpunkt sollte die Wahlzeitung eigentlich sofort in den Druck geschickt werden können. Daher schnappt man sich direkt für alle wahrscheinlichen Fälle Angebote.

Die Verteilung der gedruckten Wahlzeitung erfolgt dann durch den AStA, der für sein Verteilpersonal üblicherweise Sonderschichten einplant. Deshalb ist es hier besonders wichtig, Auflage, Lieferung und Verteilung mit dem AStA-Geschäftszimmer abzustimmen.

Falls die Lieferung der Wahlzeitung sich verzögert und durch die Wahlordnung vorgegebene Veröffentlichungsfristen gefährdet werden, muss man sich eine alternative Form der Veröffentlichung überlegen. Das war bislang zum Glück aber noch nie nötig.

Stimmzettel

Das Kerndokument einer jeden Wahl: Ohne Stimmzettel keine Wahl. Was alles auf den Stimmzettel gehört, schreibt die Wahlordnung vor. Auch hier gilt, dass die Darstellung aller Listen im Rahmen des Möglichen gleich sein sollte. In den vergangenen Jahren war das Papierformat stets DIN A3, aber sehr viel mehr Kandidierende und/oder Listen haben in diesem Format keinen Platz mehr. Ein Formatwechsel mag mit höheren Kosten verbunden sein, ist aber in jedem Fall zumindest in Erwägung zu ziehen.

Eine kleine Übersicht, wie Listen und Kandidierende auf dem Stimmzettel angeordnet werden könnten, bietet der Artikel »Kleine Stimmzettelkunde«.

Eine sehr spezielle Angelegenheit beim Stimmzettel ist die Auflage. Theoretisch muss jede wahlberechtigte Person die Möglichkeit haben, zu wählen. Bei mehr als 35.000 Studierenden und einer Wahlbeteiligung unter 20 % kann man natürlich 35.000 Stimmzettel produzieren, aber das wäre schon sehr unsinnig. In den letzten Jahren wurden in der Regel 8.000 Stimmzettel gedruckt, mit Nachdruckoption auf exakt das gleiche Papier. Die Nachdruckoption musste bislang nie in Anspruch genommen werden. Als 2016 parallel zwei Urabstimmungen durchgeführt wurden, wurden immerhin direkt 3 x 10.000 Stimmzettel gedruckt, um mit der erwarteten höheren Wahlbeteiligung Schritt zu halten.

Auch für den Druck der Stimmzettel werden von örtlichen Druckereien Angebote eingeholt. Neben Auflage, Papier, Druck (einseitig), Druckfarbe, Papierfarbe (vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen absprechen!) und Format enthält die Aufforderung zur Abgabe von Druckangeboten auch weitere Hinweise. Dazu gehören z.B. die gewünschte Verpackung (in Umschlägen zu je 50 Stück), dass alle Stimmzettel identisch aussehen müssen und dass Fehl- und Testdrucke vollständig vernichtet werden müssen.

Beim Layout der Stimmzettel werden natürlich wieder die von den Listen abgesegneten Daten aus den Verzeichnissen ge-copy-pastet. Dabei ist aus Sicherheitsgründen darauf zu achten, dass die Datei nicht irgendwo durch das Internet wandert. Es könnten ja fiese Hacker gefälschte Stimmzettel in Umlauf bringen wollen…

Die fertige Datei wird dann ebenso aus Sicherheitsgründen persönlich bei der Druckerei vorbeigebracht. Bei dieser Gelegenheit kann auch direkt ein Probedruck erfolgen und ein letzter kontrollierender Blick auf das Druckerzeugnis geworfen werden – vielleicht hat sich ja doch irgendwo noch ein Tippfehler eingeschlichen. Oder der Text ist so klein geworden, dass man ihn nicht mehr lesen kann.

Auch die Lieferung erfolgt direkt an den Wahlausschuss. Die Stimmzettel müssen auf jeden Fall spätestens am Freitag vor dem ersten Wahltag da sein. Notfalls tut es auch eine Teillieferung. Keine Stimmzettel – keine Wahl.

Endergebnis

Nach Auszählung der Wahl wird ein Endergebnis veröffentlicht. Dieses muss die von der Wahlordnung vorgeschriebenen Daten enthalten, ist in der optischen Gestaltung aber ansonsten flexibel. Eine Orientierung am Endergebnis des Vorjahres schadet sicherlich nicht. Die Einzelstimmen extrahiert man am besten aus den Daten, die die Wahlauszählsoftware ausspuckt, für sonstige berechnete Daten herrscht Taschenrechnerpflicht. Die Auflage kann man wieder mit dem AStA-Geschäftszimmer abstimmen. Gedruckt wird üblicherweise wieder bei einer lokalen Druckerei.

Sonstiges

Alle sonstigen Druckwerke werden abhängig von Auflage, Kosten und Dringlichkeit in lokalen Druckereien, in Online-Druckereien, in Copyshops, im AStA oder auf dem Wahlausschuss-eigenen Drucker gedruckt. 30 neue Urnenbücher zum Beispiel druckt man am besten in einer lokalen Druckerei, 1000 Siegeletiketten in einer Online-Druckerei, 2 x 50 Auszählbögen (gelb + rosa) für den Auszählabend im AStA, und für Protokolle oder spontan benötigte Hinweisschilder mit Pfeilen tut’s auch der Wahlausschussdrucker.

Internet

Einige Druckerzeugnisse eignen sich auch gut dazu, ins Internet eingestellt zu werden. Die Wahlzeitung wird üblicherweise als verkleinerte PDF-Datei direkt auf die Wahlen-Webseite gestellt, Flyer und Plakate in angepasster Form in Sozialen Medien verbreitet. Denn das Internet ist die Zukunft. Nur nicht für den Wahlvorgang an sich.

  1. https://xkcd.com/285/
  2. Heißt hier: Gut lesbar und dabei verständlich.
  3. Das fällt dann allerdings vermutlich in die beliebte Kategorie “Verschwendung studentischer Beiträge”
  4. Und vielleicht noch streichen, dass zwei Urabstimmungen stattfinden.
  5. Das günstigste ist nicht unbedingt das billigste Angebot. Oft haben Druckereien Schwierigkeiten, über Weihnachten und Neujahr zu produzieren.
DkW | Kapitel 1: Kräfte sammeln

DkW | Kapitel 5: Wahlhelfende

Sven Zemanek hat an der Uni Bonn fünf Jahre lang Wahlen zum Studierendenparlament organisiert. Damit nachfolgende Generationen von dieser Erfahrung profitieren können, entsteht die Artikelserie “Die kleine Wahlleiter”.

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ist eine Campusuniversität. Problem: Der Campus heißt Bonn, und die Institute und ihre Studierenden sind über die ganze Stadt verteilt.

Um möglichst vielen Studierenden die einfache Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, gibt es viele Wahllokale, die über die Universitätsstandorte verteilt sind. In jedem dieser Wahllokale müssen zu jeder Zeit mindestens zwei und im Normalfall drei Personen darauf achten, dass alles mit richtigen Dingen zugeht. Eine einfache Rechnung zeigt: Der Wahlausschuss alleine scheitert hier bereits zahlenmäßig an den Grenzen der Physik. Deshalb bedient er sich bei der tatsächlichen Durchführung der Wahl der Hilfe von Wahlhelfenden1.

Für ihre Tätigkeit erhalten Wahlhelfende eine Aufwandsentschädigung, die in den vergangenen Jahren konstant bei 8,30 € pro Stunde lag. Das liegt unter dem Mindestlohn, aber erstens ist eine Aufwandsentschädigung kein Lohn, und zweitens ist der Mindestlohn ja Brutto, und drittens ist der durchschnittliche Stundensatz für Wahlausschussmitglieder, wenn man ihn denn ausrechnen mag, üblicherweise noch geringer.

Der Wahlausschuss ist bei der Festlegung des Stundensatzes im Rahmen des haushaltstechnisch möglichen frei. Da die Wahl jedoch üblicherweise gemeinsam mit den Gremienwahlen durchgeführt wird und man sich die Wahlhelfenden teilt, wäre es sehr sinnvoll, sich vorher mit der Wahlleitung der Gremienwahlen abzusprechen.

Ein großer Teil der Organisation, der die Wahlhelfenden betrifft, wurde in den vergangenen Jahren von der Wahlleitung der Gremienwahlen übernommen. Das ist sehr nett und auch sinnvoll.

Ausschreibung

Die Studierenden werden informiert, dass Wahlen stattfinden und Wahlhelfende gesucht werden. Üblicherweise verschickt die Wahlleitung der Gremienwahlen eine E-Mail mit dieser Information an alle Studierenden. Als Anhang kommt direkt das Bewerbungsformular mit.

Darüber hinaus kann das Bewerbungsformular durch den Wahlausschuss noch weiter verteilt werden, beispielsweise als Download auf der Wahlausschuss-Webseite, als Flyer in der Mensa, als Teil der AStA-Zeitschrift.

Auf dem Bewerbungsformular sind neben den persönlichen Daten auch die Zeiten währen der Wahlwoche anzugeben, zu denen ein Einsatz möglich ist. Diese Zeitangaben sind für die Einteilung essenziell.

Personen, die im letzten Jahr bereits als Wahlhelfende eingesetzt waren und der Speicherung ihrer Daten zugestimmt haben, erhalten oft direkt per E-Mail ein eigenes Formular. Dahinter steht die Hoffnung, dass seit dem letzten Jahr nicht alles wieder vergessen wurde. Personen, die bereits Erfahrung haben, können anhand des Formulars identifiziert und ggf. bevorzugt eingeteilt werden.

Bewerbung

An üblicherweise zwei Tagen Anfang Dezember müssen die ausgefüllten Bewerbungsformulare dann persönlich im Büro der Gremienwahl-Wahlleitung abgegeben werden. Dabei ist auch ein Wahlausschussmitglied anwesend.

Die persönliche Abgabe erfüllt drei Funktionen. Erstens können die Angaben auf dem Formular mit dem Studierendenausweis und einem amtlichen Lichtbildausweis abgeglichen werden. Dabei haben sich beim Abgleich des Lichtbilds die hochwertigen Witze »Bitte einmal nicht lachen. *Person lacht* Bitte nicht lachen!« sowie »Bitte einmal den Bart abnehmen.« bewährt.

Zweitens ist es die perfekte Gelegenheit, den Bewerberinnen und -werbern noch mehr Zeitslots aufzuschwatzen, zu denen sie eingesetzt werden könnten. »Diese Lücke hier, hast du da eine Univeranstaltung oder könntest du da auch eingesetzt werden?« und »Das ist aber relativ wenig. Je mehr du ankreuzt, desto wahrscheinlicher ist es, dass du eingeteilt werden kannst« sind Sätze, die man dabei gut 100 mal am Tag sagt, und oft zeigen sie auch die erwünschte Wirkung.

Auf dem Formular kann auch angegeben werden, ob man gerne an der Auszählung der SP-Wahl oder der Gremienwahlen teilnehmen möchte (XOR). Die Teilnahme an beiden Auszählungen ist nicht möglich, weil nicht sinnvoll: Bis 1 Uhr oder länger auszählen und am nächsten Morgen bereits um 9 Uhr wieder fit und konzentrationsfähig sein ist relativ utopisch. Viele haben entweder keins der Felder ausgefüllt, weil sie es übersehen haben, oder direkt beide Felder angekreuzt. Hier müssen sie sich für maximal eine der beiden Optionen entscheiden.

Drittens möchte man in den Wahllokalen Personen sitzen haben, die vorbeilaufende Menschen aktiv und freudig ermutigen, ihre Stimme abzugeben. Hat man ein gutes Gedächtnis, kann man sich extrovertierte Personen direkt merken, um sie dann ggf. bevorzugt einzuteilen.

Belehrung

Die Wahlleitung der Gremienwahlen pflegt ein *blätter* 18-seitiges Heftchen, in dem alle relevaten Informationen für Wahlhelfende erklärt sind. Das bekommen die Wahlhelfenden in spe zugesendet, nachdem auch der Wahlausschuss noch einmal drübergeschaut und ggf. Inhalte angepasst hat.

An zwei Tagen im Dezember finden zusätzlich Belehrungen statt. An diesen ca. eineinhalbstündigen Terminen werden alle für die Wahlhelfenden relevanten Dinge in Vortragsform erläutert und anschließend Fragen beantwortet. Die Wahlhelfenden in spe müssen an mindestens einem der beiden Termine teilnehmen, um eingesetzt werden zu können. Bei der Belehrung geben sie außerdem noch auf einem Formular ihre Kontodaten an.

Es können nur belehrte Personen eingeteilt werden. Dies ist auch der Grund, weshalb die Belehrung üblicherweise bereits im Dezember stattfindet, und nicht etwa in der Woche vor der Wahl: Das Finden einer guten Einteilung benötigt einige Zeit, und die Wahlhelfenden bekommen so bereits hoffentlich noch im alten Jahr Bescheid, ob und wann sie eingesetzt werden.

Der Vortrag wird üblicherweise größtenteils von einem oder zwei Wahlausschussmitgliedern gehalten. Die Wahlleitung der Gremienwahlen ergänzt dann nur einige Dinge. Das hat historisch den Grund, dass die Vorgaben für die Sicherung der Studierendenparlamentswahl etwas rigoroser sind als für die Gremienwahlen. So wird zum Beispiel für die Studierendenparlamentswahl ein ganzes Urnenbuch geführt, bei den Gremienwahlen lediglich eine Strichliste.

Da ein großer Saal für die Belehrungen gebucht werden muss, gibt es terminlich meist wenig Spielraum.

Eventuell gibt es auch ein Online-Spielchen, mit dem die Ausgabe der Stimmzettel trainiert werden kann.

Auswahl

Die Auswahl und die Einsatzplanung hat in den vergangenen Jahren stets die Wahlleitung der Gremienwahlen übernommen, weshalb ich dazu inhaltlich nichts sagen kann. Aus Erzählungen von früher™ weiß ich aber, dass diese Aufgabe für ungelernte Kräfte mit sehr hohem Aufwand verbunden ist. Die Benachrichtigung der Wahlhelfenden über ihre Einsatzzeiten bzw. die Absage verschickt ebenfalls die Wahlleitung der Gremienwahlen.

Einsatz

An den vier Wahltagen hängt im Wahlbüro je ein riesiger “Stundenplan” mit den Einsatzzeiten der Wahlhelfenden. Diese hat die Wahlleitung der Gremienwahlen erstellt.

Nun geht es darum, diesen Plan einigermaßen einzuhalten oder anzupassen. Fallen Wahlhelfende aus, können sie durch zusätzlich eingeteilte Wahlhelfende ersetzt werden, die sogenannten “Springer”. Die sind für das Wahlbüro eingeteilt und können für Aufgaben im Umfeld des Wahlbüros (Urnentransport, Stimmzettel nachliefern etc.) eingesetzt werden, oder eben ausfallende Wahlhelfende in einem Wahlbüro ersetzen. Man muss Material- und Personalengpässe nur rechtzeitig erkennen und dann in Absprache mit der Wahlleitung der Gremienwahlen entsprechende Anweisungen erteilen. Natürlich freundlich!

Auszählung

Theoretisch könnte der Wahlausschuss die SP-Wahl alleine auszählen, da die Auszählung nicht mehr über die ganze Stadt verteilt stattfindet. Praktisch bedient er sich aber auch hier der Hilfe freiwilliger Minions aus der Studierendenschaft – andernfalls würde die Auszählung mutmaßlich2 viel zu lange dauern.

Es bietet sich an, hier eingeteilte Wahlhelfende heranzuziehen, die auf ihrer Bewerbung angekreuzt haben, dass sie die SP-Wahl auszählen möchten. Der Kreis der in Frage kommenden Personen ist aber nicht auf diese Gruppe beschränkt.

In den vergangenen Jahren haben wir währen der Wahlwoche immer solche Wahlhelfende angesprochen, ob sie bei der Auszählung helfen möchten. Ich vermute aber inzwischen stark, dass die Qualität der Auszählhelfenden nicht unbedingt geringer wäre, wenn die Auswahl als Auszählhilfe parallel zur Einteilung der Wahlhelfenden passieren würde. Die Wahlleitung der Gremienwahlen wählt so seit Jahren ihre Auszählhelfenden aus. Ich würde daher empfehlen, das auch mal so auszuprobieren.

Bei der Auszählung empfiehlt es sich, Auszählteams von ca. 5-7 Personen zu bilden, die den Abend über zusammenarbeiten. Jedes Team hat ein Mitglied als Teamleitung, die besondere Aufgaben im Team übernimmt, beispielsweise die Ergebniserfassung. Die Teamleitungen sollten ebenfalls im Vorhinein ausgewählt werden und im Idealfall

  • kompetent sein
  • führungsstark sein
  • schon einmal eine Wahl ausgezählt haben
  • die Anweisungen des Wahlausschusses umsetzen können

Die Teamleitungen sollten vor der Auszählung gesondert in den Ablauf eingewiesen werden. Zum Ablauf selbst gibt es mehr Informationen im Kapitel “Auszählung”.

Geld

Die Abrechnung für die Wahlwoche übernimmt die Universitätsverwaltung. Die Studierendenschaft erhält am Ende lediglich eine Rechnung über die Hälfte des Gesamtbetrags.

Die Auszählung wird von der Studierendenschaft selbst abgerechnet. Hierzu müssen für jede Person, die an der Auszählung beteiligt ist, die Kontodaten erhoben werden sowie der Zeitraum, in dem sie eingesetzt war. Die Liste mit Namen, Kontodaten, Einsatzzeiten und Überweisungsbeträgen erhält am Ende das Finanzreferat des AStA, welches die Überweisungen tätigen wird, falls alles passt.

  1. I bims, Pleonasmus.
  2. Falls das mal jemand testen möchte: Viel Spaß.