Wie der Wahlausschuss einmal vor Gericht gegen die Uni verlor

Es ist ein Running Gag in Studierendenkreisen, dass man gegen die Universität Bonn vor Gericht eigentlich nur gewinnen kann.

Umso spannender ist es, wenn einmal das Gegenteil eintritt.

Wir befinden uns im Januar 2016. Das Studierendenparlament hatte die Durchführung einer “Urabstimmung über die Einführung und Teilfinanzierung der Einführung einer UniCard” beschlossen, außerdem war ein erfolgreiches Verlangen nach einer “Urabstimmung über die Mitgliedschaft im Dachverband »freier zusammenschluss von studentInnenschaften«” eingereicht worden. Da die Urabstimmungen gemeinsam mit der Wahl zum Studierendenparlament durchgeführt werden, übernimmt der Wahlausschuss die Aufgaben des Urabstimmungsausschusses (UA).

Zur Durchführung einer jeden Urabstimmung gehört nach § 15 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft auch eine Urabstimmungsbenachrichtigung:

(4) Der UA ist für die Durchführung der Urabstimmung bei ordnungsgemäßem Verlangen oder bei entsprechendem SP-Beschluss zuständig. Er veranlasst, dass alle Studierenden eine Urabstimmungsbenachrichtigung erhalten, die den Termin der Urabstimmung und den Wortlaut des abzustimmenden Antrags enthält.

Es musste also eine Urabstimmungsbenachrichtigung versendet werden. Früher™ hätte man für so etwas viel Geld an die Deutsche Post bezahlt, damit sie kleine Briefchen an die Studierenden austrägt. Heutzutage bietet es sich allerdings an, über das HRZ eine E-Mail an alle Studierenden zu versenden. Die Möglichkeit, Brief oder Rundmail zu versenden, hat hier aber ausschließlich die Universität, weil sie die notwendigen Daten dazu besitzt. Das wird gleich nochmal wichtig.

Im Januar, also reichlich spät1, wurde daher im Rektorat nach der Genehmigung einer Rund-E-Mail an alle Studierenden gefragt. Die E-Mail sollte den üblichen “Es sind Wahlen und ihr dürft abstimmen”-Text enthalten, und außerdem die Benachrichtigung für die beiden Urabstimmungen inklusive die beiden Texte, über die es abzustimmen galt.

An letzterem störten sich allerdings das Rektorat und sein Justitiariat: Die Abstimmungstexte dürften nicht in der E-Mail enthalten sein; als Hauptgrund wurde angeführt, dass dies die Neutralität der Universität bezüglich der Angelegenheiten der Studierendenschaft gefährden würde.2

Nach zäher Verhandlung war das Rektorat bereit, eine E-Mail zuzulassen, die neben dem allgemeinen Wahlaufruf lediglich auf die Urabstimmungen hinwies und einen Link auf die Abstimmungstexte enthielt. Das würde der Satzungsbestimmung genüge tun.

Blicken wir nochmal auf den relevanten Teil von § 15 Abs. 4 SdS:

die den Termin der Urabstimmung und den Wortlaut des abzustimmenden Antrags enthält.

Dass der Vorschlag von Rektorat/Justitiariat ausreichend für die Erfüllung der Satzungsbestimmung sein soll, nun ja. Wie drückt man das jetzt aus? Es erschließt sich nicht unmittelbar. Wir gehen daher im folgenden davon aus, dass der Urabstimmungsantragstext Buchstabe für Buchstabe enthalten sein muss.

Da sitzt man dann also als Wahl-/Urabstimmungsausschuss. Man muss eine Benachrichtigung an alle Studierenden schicken, die die Wortlaute der Urabstimmungen enthält. Falls man das nicht tut, läuft man Gefahr, dass man die gesamte Abstimmung hinterher wegen dieses Formfehlers von einem Verwaltungsgericht um die Ohren gehauen bekommt.

Die einzige, die diese Benachrichtigung versenden lassen kann, ist die Universität3. Die will aber nicht.

Dazu kommt: Die Universität muss diese E-Mail auch erst einmal nicht zulassen. Die Wahlordnung gilt nur für die Studierendenschaft, in diesem Fall für den Wahlausschuss. Dass der ohne ihre Hilfe seine Aufgabe nicht erfüllen kann, ist erstmal nicht ihr Problem.

Das führt aber zu interessanten Überlegungen: Wenn der Wahlausschuss seine Aufgabe nicht erfüllt, könnte man sich bei dessen Rechtsaufsicht beschweren. Das ist die Universität. Man würde sich also bei der Universität beschweren, dass der Wahlausschuss gegen die Satzung verstößt, weil die Universität ihn nicht lässt. Spaßig!

Jede Wahlordnung wird vor Inkrafttreten vom Rektorat geprüft und genehmigt. Irgendwann™ wurde also auch einmal diese Wortlaut-Regel geprüft und genehmigt. Da sollte das Rektorat doch jetzt nicht plötzlich “machen wir nicht” sagen können?

Und schließlich ist der Wahlausschuss auch noch eine Behörde. Da schreit dieser Fall geradezu nach Amtshilfe.

Die Abstimmung rückte immer näher, und die Benachrichtigung konnte nicht in der vorgeschriebenen Form versendet werden. Was tat unser reichlich mit Juristen in Ausbildung ausgestatteter Wahlausschuss angesichts der drohenden Ungültigkeit der Urabstimmungen? Das Zauberwort heißt “einstweiliger Rechtsschutz”4. Der Wahlausschuss ließ (fertig ausgebildete) Rechtsanwältinnen und -anwälte zum Verwaltungsgericht Köln laufen und beantragen, der Universität zügigst aufzutragen, die E-Mail in der vom Wahlausschuss für notwendig erachteten Form versenden zu lassen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diesen Antrag mit Beschluss vom 15. Januar 2016 abgelehnt (Beschluss im Volltext).

Geradezu amüsant ist folgende Passage aus dem Beschlusstext:

beschluss_vgkoeln_rundmail_auszug

Da staunt der Laie, und die Fachfrau fazialpalmiert.

Die Rundmail wurde daraufhin ohne den Wortlaut der Urabstimmungsanträge, sondern lediglich mit einem Link auf sie versendet.

Auch für den Wahlausschuss hatte dieser Beschluss etwas Gutes: Zwar ist die Argumentation, weshalb der Wortlaut nicht enthalten sein muss, immer noch hanebüchen. Bei einer Anfechtung der Urabstimmung könnte der Ausschuss aber guten Gewissens auf den Gerichtsbeschluss verweisen und “uns trifft keinerlei Schuld” singen.

Man hätte diese Angelegenheit nach der Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes übrigens immer noch in einem ordentlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht klären lassen können. Dazu hatte dann im Studierendenparlament aber irgendwie niemand mehr Lust.

  1. die Wahlen/Urabstimmungen fanden in der zweiten Januarhälfte statt
  2. Das halte ich persönlich für Humbug, da die Universität lediglich dem Wahlausschuss für die Erfüllung einer sich aus der Satzung der Studierendenschaft ergebenden Aufgabe ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen, und nicht z. B. selbst als Verfasserin der E-Mail auftreten würde. Aber ich habe ja auch keine Ahnung, gell.
  3. Genau genommen sagt das Rektorat (Uni) dem HRZ (Uni), dass es eine ganz bestimmte E-Mail des Wahlausschusses (nicht Uni) an alle Studierenden versenden soll.
  4. Ja, das sind zwei Wörter. Gut gezählt!

Aufgefallen: Regelmäßig erfolgreich

Die Bachelorprüfungsordnung für den Studiengang B.Sc. Informatik an der Uni Bonn sagt in § 11:

(6) In Lehrveranstaltungen (mit Ausnahme von Vorlesungen), in denen das Qualifikationsziel nicht anders erreicht werden kann, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eines Lehrenden die regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung festlegen. Dabei ist zu definieren, wann eine regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme vorliegt. Die Entscheidung ist gemäß § 6 Abs. 6 bekanntzugeben.

Das funktioniert also folgendermaßen: Die Lehrperson stellt einen Antrag an den Prüfungsausschuss. In diesem Antrag steht, was die Studierenden tun müssen, um zur Klausur zugelassen zu werden. Etwa einen bestimmten Anteil an Übungsaufgaben lösen und vorstellen. Und dann wird das begründet, in der Regel mit “Sonst lernen die Kleinen keine Softskills und würden sich wissenschaftlich fehlverhalten”1.

Manche Informatikmodule werden jedoch von Professoren der diskreten Mathematik2 gehalten. Die Mathematik in Bonn, muss man wissen, ist gar überaus exzellent. Nur merkt man das nicht immer.

Blicken wir noch einmal auf obigen Absatz 6:

[…] Dabei ist zu definieren, wann eine regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme vorliegt. […]

Und nun auf ein Paar Studienleistungen aus dem letzten Wintersemester.

Prof. Dr. Stefan Hougardy
Modul: BA-INF 107 Einführung in die Diskrete Mathematik

Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50 % der Übungspunkte, sowie regelmäßige, aktive Teilnahme an den Übungsgruppen. Die Bearbeitung der Übungsaufgaben kann in Gruppen bis zur Größe 2 erfolgen. Bei Abgaben in Gruppen muss jeder Teilnehmer in der Lage sein, alle abgegebenen Lösungen seiner Gruppe zu erklären.

Die regelmäßige/erfolgreiche/aktive Teilnahme liegt also vor, wenn man regelmäßig, aktiv teilnimmt. Und 50 % der Punkte erreicht. Genial! Und so exzellent definiert.

Was verlangte denn sein Kollege?

Dr. Nicolai Hähnle
Modul: BA-INF 106 Lineare und ganzzahlige Optimierung

Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50 % der Übungspunkte, sowie regelmäßige, aktive Teilnahme an den Übungsgruppen. Die Bearbeitung der Übungsaufgaben kann in Gruppen bis zur Größe 3 erfolgen. Bei Abgaben in Gruppen muss jeder Teilnehmer in der Lage sein, alle abgegebenen Lösungen seiner Gruppe zu erklären.

Huch! Sehen wir hier beim exzellenten Mathematiker etwa eine ungekennzeichnete Textübernahme3? Natürlich nicht. Die maximale Gruppengröße ist schließlich 3, nicht 2. Eine insgesamt ebenbürtige Studienleistung.

Generell hat die Mathematik in Bonn ein laxe Herangehensweise an Studienleistungen. Auf der Webseite der Mathematik steht aktuell zu lesen:

studienleistungen-mathe-2016

Was auch immer “erfolgreich” heißt. Immer noch besser jedenfalls als das, was dort noch im letzten Jahr4 zu lesen war:

studienleistungen-mathe-2015

Jaja, die “erfolgreiche” Teilnahme, bei der man aber nicht sagen will, was “erfolgreich” heißt. Sehr lustig. Wenn wir uns im Kindergarten befinden. Bei einer Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechtes wirkt diese Yolo-Attitüde was Studienleistungen angeht allerdings eher befremdlich.

Das mit der “erfolgreichen Teilnahme” fanden die Mathematikerinnen und Mathematiker so toll, dass sie es sogar in ihre Prüfungsordnung von 2012 geschrieben haben (§ 11):

(6) In Lehrveranstaltungen (mit Ausnahme von Vorlesungen), in denen das Qualifikationsziel nicht anders erreicht werden kann, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag eines Lehrenden oder Modulbeauftragten die regelmäßige/ aktive/ erfolgreiche Teilnahme als Voraussetzung für die Teilnahme an der Modulprüfung festlegen. Dabei ist zu definieren, wann eine regelmäßige/ aktive/ erfolgreiche Teilnahme vorliegt. Die Entscheidung ist vom Prüfungsausschuss gemäß § 6 Abs. 9 bekanntzugeben.
Da das Verständnis für mathematische Sachverhalte nur durch gemeinsames Lernen und aktives Lösen von Aufgaben im Austausch mit anderen Studierenden und dem Dozenten optimal erreicht werden kann, wird bei allen Übungen, die zu Vorlesungen gehören, eine erfolgreiche Übungsteilnahme als Zulassungsvoraussetzung für die Klausur oder Mündliche Prüfung verlangt.

(Hervorhebung von mir)

Was unter der “erfolgreichen” Übungsteilnahme zu verstehen ist, steht da aber natürlich nicht.
Die persönliche Anwesenheit der Studierenden kann es schon einmal nicht sein, da das Hochschulgesetz seit 2014 explizit verbietet, so etwas in einer allgemeinen Regel festzulegen5. Ein Teil der Begründung hierfür ist bemerkenswert, wenn man ihn mit dem markierten Teil von § 11 Abs. 6 vergleicht:

Mit der Regelung6 soll zudem die Eigenverantwortlichkeit der Studierenden gestärkt und der Umstand unterstrichen werden, dass hochschulische Lehre in einer Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden stattfindet; Anwesenheitsobliegenheiten sind mit diesem Prinzip der Gemeinschaftlichkeit grundsätzlich nicht verträglich.

Aber was kümmert uns schon, was in irgend einer Gesetzesbegründung steht, gell.

  1. Eigentlich kann man jede Studienleistung mit “Haben wir schon immer so gemacht” oder “Ich will das halt so” begründen. Es gibt seltenst “die” eine Studienleistung, die die beste ist.
  2. oder von ihren Doktoren
  3. Der Volksmund spricht hier lapidar vom “Plagiat”
  4. Ja, der Screenshot zeigt den Stand vom vorletzten Jahr. But trust me!
  5. Siehe HZG NRW mit Begründung, § 64 (2a) / PDF-Seite 261
  6. Die Regelung, auf die sich hier bezogen wird, verbietet Anwesenheitspflichten grundsätzlich. “Grundsätzlich” im juristischen Sinne heißt, dass es sich um den Standardfall handelt, von dem es begründete Ausnahmen gibt.

“Der Dozent besitzt viel Potential für die Lehre”

Die Ergebnisse der Vorlesungsumfrage für das Wintersemester 2015/16 sind da, und erneut wollen wir Freitextkommentare hämisch angemessen kommentieren.

Da die Fachschaft1 gefailt hat, gibt es in diesem Semester etwas weniger Auswertungen.

Bachleorvorlesungen

Sehr guter Einstieg in die echte Mathematik

Logik und diskrete Strukturen

Ach, es gibt auch eine falsche Mathematik? Gut zu wissen.

Niveau zu hoch aber wenn nacharbeiten würde könnte man das modul auch gut verfolgen

Logik und diskrete Strukturen

Merkste selbst, ne? 😀

Das ich mich mit der Unendlichkeit beschäftigt habe!

Logik und diskrete Strukturen

Die Vorlesung ersetzt ein halbes Philosophiestudium.

Häufig hat Prof. Röglin die Vorlesung ca. 5 min vor dem offiziellen Ende beendet. Bei allem Respekt – das geht gar nicht, auch wenn ein großer Teil der Studierenden den Eindruck macht abhauen zu wollen.
Es gibt tatsächlich noch Studierende, die bis zur letzten Minute etwas lernen wollen.

Logik und diskrete Strukturen

Unverschämtheit! Ich will mein Geld zurück!!!
Oh wait.

Der Dozent besitzt viel Potential für die Lehre

Informationssysteme

Ich bin mir nicht sicher, ob das jetzt positiv oder negativ gemeint ist.

Get a fuckin’ mic, mate!

Algorithmen und Berechnungskomplexität I

Language!

Mehr Snacks in der Übung

Algorithmen und Berechnungskomplexität I

Mir war nicht klar, dass es in der Übung neuerdings Snacks gibt. Werden die auch aus Qualitätsverbesserungsmitteln bezahlt?

Es wäre gut, wenn man keine Übungsaufgaben machen müsste. (Zumindest für diejenigen, die Mathematik im Hauptfach studieren.)

Algorithmen und Berechnungskomplexität I

Mimimimimi. Für einen exzellenten Mathematiker wie dich sollten die Übungsaufgaben doch ein Klacks sein.

Bitte nächsten Fragebogen rot auf grün drucken. Ich habe eine Schwarz-weiß-Schwäche.

Algorithmen und Berechnungskomplexität I

“Wir prüfen das.”

Eine Übung in Poppelsdorf für die Mathematiker wäre gut gewesen. (Oder – noch besser – keine Übung)

Algorithmen und Berechnungskomplexität I

Du schon wieder. Jetzt sei bitte nicht so weinerlich. Nimm halt ein anderes Nebenfach. Ach halt – dafür muss man ja auch immer woanders hin fahren. Is halt keine Campus-Uni hier.

Prof. Dr. Matthew Smith <3
-> Die Dozenten sind super

Systemnahe Programmierung

Ja, der ist voll super.
Nein, das schreibe ich nicht nur, weil er ab Mai möglicherweise mein Chef ist.

– ich hätte gerne mal Prof. Dr. Matthew Smith kennengelernt

Systemnahe Programmierung

Es ist schade, dass Prof. Smith bei keiner Vorlesung selbst anwesend war.

Systemnahe Programmierung

Dr. Smith war nie da, wie soll er bewertet werden ???

Systemnahe Programmierung

Ach, das war ironisch gemeint oben. Gefährlich, sowas.

Der Arbeitsaufwand für die Übungsaufgaben ist sehr hoch. Es sollte eher 9 LP für das Modul geben.

Systemnahe Programmierung

Das les ich irgendwie auch jedes Jahr bei diesem Modul.

Anspruchsvoller, Arbeitsaufwendiger als manche 9LP Module

Kommunikation in verteilten Systemen

Das ist die gleiche Arbeitsgruppe wie oben. Vielleicht ein systemisches Problem?

Guter Fragebogen, da konkret auf die VL bezogen =)

Kommunikation in verteilten Systemen

“Wow, schau mal, die haben sogar den Namen der Vorlesung und die der Dozenten draufgedruckt.”
So kann man auch mit kleinen Dingen Freude bringen.

– eCampus benutzen

IT-Sicherheit

Gegenfrage: Wieso?

Master Lectures

Ja/Nein Fragen in fünf Abstufungen?? (f.e. 3.1.2)

Advanced Algorithms

Lustig, da gerade 3.1.2 anzuführen. Die lautet “3.1.2 In relation to the number of credit points awarded, is the amount of work to be done justified?” und hat die Antwortmöglichkeiten “Too high – Too low”. Da ist also durchaus eine Fünf-Punkte-Abstufung drin.

I liked the topics

Foundations of Graphics

Well, usually you select lectures about the topics you like, so it is not really a surprise that you “liked the topics”.

we learned a lot of new things

Computer Vision

I think that is the point in visiting a lecture 🙂

// This is a comment

Computer Vision

This is a comment on a comment that pretends to be a comment.

finally a course with real world applications. nice!

Image Aquisition and Analysis in Neuroscience

Frankly, I find it rather difficult to find a course without real world applications in our computer science programme.

Exercises should be made mandatory. Perhaps graded?

Privacy in Ubiquitous Computing

Erm… No? If you want to have the stuff graded that you do during the semester, take a lab course.

better acoustic in next lecture hall…
the chairs are not that good.

Privacy in Ubiquitous Computing

You know you did everything right in your lecture when people start complaining about the lecture hall itself.

This subject is interesing because of the teacher. But out teacher is going to poppelsdorf so I can’t recommend it to my best friend 🙁

Intelligent Information Systems

We are all going to Poppelsdorf this summer/autumn. Probably. So they say.

It would be great if it was not graded just on the basis of exercises alone!

Learning form Non-Standard Data

You mean on the basis of the exam alone, right? Otherwise, something would be, well, fishy.

  1. Wir verschweigen an dieser Stelle generös, dass ich Fachschaftsratsvorsitzender bin.