Studienleistungen Master Computer Science WS1314

Der Prüfungsausschuss hat am 30. September für die Klausurzulassung notwendige Studienleistungen beschlossen. Diese hängen vor dem Prüfungsbüro im 4. Stock des AVZ III aus.

Wir1 dokumentieren hier schriftlich die am 29. Oktober aushängenden Studienleistungen für Computer-Science-Mastermodule. Auf eine Kommentierung verzichten wir. Ein jeder möge sich seinen Teil denken.

Das neue Verfahren wurde eingeführt, nachdem der Prüfungsausschuss letztes Semester ordentlich auf die Mütze bekommen hat.

Hinweise/Ergänzungen gern in den Kommentaren.

HINWEIS: Für die Klausurzulassung bindend sind allein die Studienleistungen, die vom Prüfungsausschuss beschlossen und vor dem Semester per Aushang bekannt gemacht wurden. Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.

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  1. Ein kleiner Pluralis Majestatis geht doch immer.

Studienleistungen Bachelor Informatik WS1314

Der Prüfungsausschuss hat am 30. September für die Klausurzulassung notwendige Studienleistungen beschlossen. Diese hängen vor dem Prüfungsbüro im 4. Stock des AVZ III aus.

Wir1 dokumentieren hier schriftlich die am 14. Oktober (1. Tag der Vorlesungszeit) aushängenden Studienleistungen für Informatik-Bachelormodule. Auf eine Kommentierung verzichten wir. Ein jeder möge sich seinen Teil denken.

Das neue Verfahren wurde eingeführt, nachdem der Prüfungsausschuss letztes Semester ordentlich auf die Mütze bekommen hat.

Hinweise/Ergänzungen gern in den Kommentaren.

HINWEIS: Für die Klausurzulassung bindend sind allein die Studienleistungen, die vom Prüfungsausschuss beschlossen und vor dem Semester per Aushang bekannt gemacht wurden. Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.

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  1. Ein kleiner Pluralis Majestatis geht doch immer.

Der kleine Unterschied

Die nächste Woche wird spannend in der Bonner Hochschulpolitik. Vergangenen Dienstag hat das Rektorat der RFWU Bonn (hoffentlich) die neue Satzung der Studierendenschaft genehmigt. Und je nachdem, wann diese jetzt veröffentlicht wird, ändert sich die Zusammensetzung des am kommenden Mittwoch zu wählenden Wahlausschusses.

Zum Hintergrund: Ausschüsse des SP werden so besetzt, dass die Mehrheitsverhältnisse im SP sich in ihnen widerspiegeln sollen. Jede Fraktion darf deshalb eine gewisse Zahl an Bewerbern vorschlagen, abhängig von der Sitzzahl die sie innehat: Je mehr Sitze, desto mehr Vorschläge.

In der neuen Satzung wird nun gleichzeitig mit dem Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung das Verfahren zur Berechnung der Ausschussbesetzung geändert: Statt d’Hondt wird Sainte-Laguë/Schepers angewendet. Der Wahlausschuss hat 9+11 Mitglieder, im SP sind 6 Hochschulgruppen vertreten2.

Vorschläge mit d’Hondt:

  • GHG: 4
  • RCDS: 3
  • Jusos: 2
  • LUST: 0
  • LHG: 0
  • Piraten: 0

Vorschläge mit Sainte-Laguë/Schepers:

  • GHG: 3 (-1)
  • RCDS: 2 (-1)
  • Jusos: 2
  • LUST: 1 (+1)
  • LHG: 1 (+1)
  • Piraten: 0

LUST und LHG sollten sich also gegebenenfalls überlegen, wen sie am Mittwoch für den Wahlausschuss vorschlagen wollen. Falls die neue Satzung vor der Wahl des Wahlausschusses veröffentlicht wird, dürften sie Kandidatinnen oder Kandidaten benennen.

Berechnungshintergrund

Sowohl das d’Hondt-Verfahren als auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers können als Divisor- oder als Höchstzahlverfahren implementiert werden. Als Divisorverfahren kann man das beispielsweise hier und hier ausprobieren, als Höchstzahlverfahren werden wir es jetzt hier tun.

Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Vorschläge für jede Liste ist § 12 (6) der Satzung der Studierendenschaft. Aktuell lautet er wie folgt:

(6) Bei Besetzung der Ausschüsse ist nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt das Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP zugrunde zu legen.

In der Neufassung ist lediglich das “Höchstzahlverfahren d’Hondt” durch das “Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren” ersetzt. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren besteht nun darin, wie gerundet wird (Divisorverfahren) bzw. durch welche Zahlen geteilt wird (d’Hondt).

Bei d’Hondt werden die Sitzzahlen der Listen jeweils durch 1,2,3,… geteilt und dann die 9 größten Zahlen daraus ermittelt. Jede Liste darf dann so viele Personen vorschlagen, wie sie Zahlen unter den Top 9 hat.

Nach d'Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen.

Nach d’Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ändert sich ein winziges Detail: Es wird nicht mehr durch 1-2-3-…, sondern durch 0,5-1,5-2,5-… geteilt – die Teiler sind also immer um 0,5 kleiner. Welchen Effekt das hat, sehen wir hier:

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben.

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Die “kleinen” Listen bekommen einen Bonus und dürfen plötzlich mehr mitreden.

Mal sehen, was draus wird.

  1. die Fachschaftenkonferenz darf auch noch einen Vorschlag machen
  2. Eigentlich haben die “Fraktionen” Vorschlagsrecht, die Piraten-HSG ist jedoch fraktionslos. Unterschied macht das aber im Ergebnis keinen, wie wir sehen werden.