Es ischt soweit

Wenn sich die Tore der altehrwürdigen Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am Montag das nächste Mal öffnen, geht es los: 4 Tage Wahl-Wahnsinn.

Für die Verunsicherten unter euch gibt es hier nochmal die Kurzzusammenfassung eines komplikationsfreien Wahlvorgangs (das in Rot sind die Wahlhelfenderinnen und Wahlhelfer.) Und für alle gilt: “Bitte jeder nur ein Kreuz!” sowie “Vote early, vote often!” 😉

howtovote

PANIK!! Auf meinem Studiausweis ist keine Zahl im Feld “Gremienwahlen”!!!

Nur die Ruhe. Alles wird gut. Du darfst trotzdem wählen gehen.
Aber beginnen wir von Anfang an.

Wie allgemein bekannt ist, bin ich in diesem Winter Mitglied im Wahlausschuss des Studierendenparlaments und außerdem Mitglied im Wahlvorstand für die Gremienwahlen.

Nun ergab es sich, dass wir im Wahlausschuss einem Erstsemestrigen den Wahlvorgang erklären wollten. Kollege Rump zückte seinen Studiausweis mit den Worten “und hier auf der Rückseite hast du eine Zahl stehen, die… oh.”

Ein Fehler in der Verwaltung

Wenn die Studierenden unter euch mal ihren Studiausweis der Uni Bonn herausholen und umdrehen, dann sehen sie dort 5 Dinge:

  • Eine Liste ihrer Studiengänge samt Fachsemesterzahl,
  • hinter einem dieser Studiengänge ein Sternchen (*); das ist das Fach, in dem sie für die Fachschaftswahlen wahlberechtigt sind,
  • einen Strichcode ihrer Matrikelnummer und ebendiese darunter,
  • ein leeres Feld für die SP-/Fachschaftswahl und
  • ein Feld für die Gremienwahlen, in dem eine Zahl zwischen 0 und 9 steht1.

So sieht das aus, wenn alles in Ordnung ist:

Mein Studentenausweis aus dem 4. Semester, vor der großen Lochung

Mein Studentenausweis aus dem 4. Semester, vor der großen Lochung

Kollege Rump bemerkte nun, dass auf seinem Ausweis keine Zahl im Gremienwahlfeld stand. Und auf meinem Ausweis steht die auch nicht. Und auf Kollege Ostmeyers auch nicht. Der Rest der Anwesenden hingegen hatte seine Zahl dort wo sie sein sollte. Es gab also schonmal solche und solche.

Mein Studentenausweis aus dem 5 Semester. Leicht lädiert, noch ungelocht, aber zu wenig Zahlen.

Mein Studentenausweis aus dem 5 Semester. Leicht lädiert, noch ungelocht, aber da fehlt eine Zahl.

Eine weitergehende Recherche bestärkte meine Vermutung, dass vermutlich die gesamte Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät keine Zahl im Gremienfeld hatte, wenn man mal den Informatik-Diplomstudiengang außen vor lässt. Doch dann tauchten auch noch aus der Rechtswissenschaft und der Philosophischen Fakultät Ausweise auf, deren Gremienwahlfelder ebenso leer waren wie meins. Nun war klar: Niemand war mehr sicher.

Der Wahlvorstand für die Gremienwahlen forschte bei der Univerwaltung nach, und es bestätigte sich: Eine Eingrenzung des Fehlers ist nicht möglich, jeder Ausweis kann betroffen sein. Woran es lag, dass so viele Ausweise keine Zahl aufgedruckt bekamen, ist wohl noch unklar.

Wofür brauch ich die Zahl überhaupt?

Im Januar sind wieder einmal Wahlen, genauer gesagt vom 20. bis zum 23. Januar. (Das steht hier nebenbei bemerkt momentan auch ganz fett im Header.) Wenn ihr wählen wollt, geht ihr in eins der Wahllokale und bekommt dann bis zu 4 Stimmzettel:

Zum einen wird ein neues Studierendenparlament (SP) gewählt. Diese Wahl organisiert der Wahlausschuss des SP. Wenn ihr euren SP-Stimmzettel in die SP-Urne geworfen habt, bekommt ihr ein hübsches Loch ins Feld “SP-/Fachschaftswahl” in euren Studiausweis gestanzt.

Zum anderen werden auch die Mitglieder in diversen Gremien der Uni neu gewählt. Diese Wahlen leitet der Wahlvorstand für die Gremienwahlen. Ihr bekommt einen Stimmzettel für den Senat, einen für den Beirat der Gleichstellungsbeauftragten, falls ihr ein Weibchen seid2,  sowie einen Stimmzettel für euren Fakultätsrat oder den Vorstand des Bonner Zentrums für Lehrerbildung. Und da liegt der Hund begraben.

Wenn nun in dem Feld auf dem Ausweis keine Zahl steht, wissen die Wahlhelfer an der Urne nicht, welchen Fakultätsratsstimmzettel sie euch geben dürfen. Und das ist generell ungünstig.

Partnersuche

Die Lösung wird relativ pragmatisch und simpel sein: Man geht nach dem Fach mit dem Sternchen.

Die Wahlhelfer an der Urne bekommen eine Liste, auf der jedem Studiengang eine Fakultätskennziffer zugeordnet ist. Wenn zum Beispiel ich dann an die Urne trete und für den Fakultätsrat wählen will, suchen die Wahlhelfer das Fach auf meinem Ausweis, hinter dem ein Sternchen steht (Informatik). Dann suchen sie in ihrer Liste diesen Studiengang und erfahren, dass auf meinem Ausweis eigentlich eine 6 stehen müsste. Und dann geben sie mir den Stimmzettel für den Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät. Ich mach meine Kreuzchen, werf die Stimmzettel in die Urne für die Gremienwahlen und bekomme auch ins Feld “Gremienwahlen” ein dekoratives Loch gestanzt.

Grenzfälle

Einige werden jetzt aufschreien, denn da wäre noch ein Haken: Es gibt Personen, die haben ihr Sternchen hinter einem Fach, das aber gar nicht zu der Fakultät gehört, in der sie wahlberechtigt sind. Diese ausgefuchsten Spezialisten bekommen einen Eintrag in der Negativliste3 und dürfen dann auch für genau die Fakultät wählen, für die sie eigentlich wahlberechtigt sind.

Die Wahlhelfer haben dieses Mal also etwas mehr Aufwand als sonst, aber dank der Fächerlisten sollten die fehlenden Zahlen sonst keine größeren Probleme verursachen.

Warum hat das vorher niemand bemerkt?!

Tja. ‘S isch halt so. Ich kenne mich ja aus und habe auch erst vor kurzem gemerkt, dass die Zahl fehlt. Passiert. Nach so etwas guckt aber auch wirklich niemand.

Was für Wahlen sind das?

Wahlen zum Studierendenparlament und zu den Gremien der Universität

20. – 23. Januar 2014

falls ich es noch nicht erwähnt haben sollte 😉

  1. Die Zahl bezeichnet dabei die Fakultät (oder Pseudofakultät), für die die Wahlberechtigung zum Fakultätsrat besteht:
    0 = keine Wahlberechtigung für Fakultätsräte;
    1 = Katholisch-Theologische Fakultät;
    2 = Evangelisch-Theologische Fakultät;
    3 = Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Wahlkreis Rechtswissenschaften;
    4 = Medizinische Fakultät,
    5 = Philosophische Fakultät,
    6 = Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät;
    7 = Landwirtschaftliche Fakultät;
    8 = Bonner Zentrum für Lehrerbildung (hat keinen Fakultätsrat, aber einen Vorstand);
    9 = Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät, Wahlkreis Wirtschaftswissenschaften
  2. heißt, falls ihr keinen Studentenausweis, sondern einen Studentinnenausweis besitzt
  3. In der Negativliste stehen alle, bei denen Besonderheiten zu beachten sind: Zweit-, oder Drittschrift als Ausweis, keine Wahlberechtigung für Senat, …

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Nehmt euch einen Moment Zeit, das Popcorn rauszuholen.

Bereit? Ok.

Im letzten Semester hatten wir, wie uns noch gut in Erinnerung sein sollte, viel Spaß mit den Studienleistungen in der Informatik.

Ebenfalls noch präsent sollte uns sein, dass für viele Vorlesungen vom Prüfungsausschuss Studienleistungen beschlossen und ausgehangen worden waren, für manche allerdings nicht.

Was mir persönlich bei den letzteren Modulen auffiel, war eine Häufung bei von Mitarbeitern des Instituts für Mathematik gehaltenen Vorlesungen: Für BA-INF 106, 107 und 126 hingen keine Studienleistungen aus. Aus persönlicher Erfahrung und den Berichten weiterer Studierender wusste ich aber, dass in diesen Vorlesungen explizit Bedingungen für die Zulassung zur Klausur verkündet worden waren.1 Wie wir alle wissen (siehe oben) können die Dozentinnen und Dozenten allerdings erzählen was sie wollen – verbindlich und gültig ist allein der Aushang vor dem Prüfungsbüro.

Auf Nachfrage beim Übungsverantwortlichen für BA-INF 106 und 107 erfuhr ich folgendes: (ungekürzt)

Sehr geehrter Herr Zemanek,

die Zulassungskriterien sind schon für alle verbindlich,
und ohne sie zu erfüllen werden Sie von Herrn Prof. (…)
keine Klausurzulassung erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

(…)

Nun gut, das mag ja sein. Da der Prüfungsausschuss allerdings keine Zulassungskriterien für die Prüfung beschlossen hat, ist es offensichtlich egal, was der Dozent dazu sagt. Siehe oben.2

Aber ich bin ja nicht so. Vielleicht wissen sie einfach nicht, wie der Hase zu laufen hat. Es soll ja schon öfter vorgekommen sein, dass wichtige Informationen aus der Informatik bei den Mathematikern nicht angekommen sind.

Auch die Fachschaft hat hier ein Problem erkannt, und so wandte ich mich im Auftrag der Fachschaft an den Prüfungsausschuss und bat in dieser Angelegenheit um explizite Klarstellung, dass von Informatikstudierenden in den betreffenden Modulen keine Studienleistungen zu erbringen seien. Gegebenenfalls könne das ja auch noch an die betroffenen Dozentinnen und Dozenten kommuniziert werden, so mein Vorschlag.

Ich hatte zwar damit gerechnet, dass man meinem Anliegen eventuell nicht vollumfänglich entsprechen wollen könnte. Aber was dann kam, war doch Comedy Gold.

Der Prüfungsausschussvorsitzende Andreas Weber höchstpersönlich antwortete, und erklärte, man werde diese Situation wie folgt handhaben:

Also ja, man solle schon zu den Übungen gehen und versuchen, die vom Dozenten kommunizierten Pseudo-Studienleistungen zu erbringen.

Wenn man diese (nicht verbindlichen!) Studienleistungen nicht erbringe, werde man automatisch von der Prüfung abgemeldet (wtf??), weil, und das muss ich jetzt als Zitat bringen:

(da wir davon ausgehen, dass auf eine Teilnahme an der Prüfung wegen mangelnder Vorbereitung verzichtet werden soll)

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Achtung, das Beste kommt noch.

Wer formlos beantragt, die Prüfung doch mitschreiben zu dürfen, darf die Prüfung dann doch mitschreiben.

Der Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste RundeDer Spaß mit den Studienleistungen geht in die nächste Runde

Alter.

Wenn ich die Prüfung, für die ich mich eigenhändig über BASIS angemeldet habe, nicht mitschreiben will, dann melde ich mich auch eigenhändig über BASIS wieder ab. Ich brauche dafür keinen Prüfungsausschuss, der “davon ausgeht”, dass ich plötzlich nicht mehr teilnehmen will, ohne dass ich das auch nur ansatzweise irgendwie kommuniziert hätte.

Der größte Witz ist ja, dass man sich nur beschweren muss, und schon darf man doch wieder an der Prüfung teilnehmen.

Apropos kommunizieren. Diese Regeln gelten laut Weber eigentlich für den Fall, dass man mal zu einer Prüfung zugelassen wurde, diese nicht bestanden hat und jetzt erneut an dieser Modulprüfung teilnehmen möchte. Wie mein Fachschaftskollege Fabian Rump erfahren hat, gab es da ebenfalls im letzten Semester auch eine juristische Auseinandersetzung formlose Anfrage (siehe Kommentare), und nun gilt das eben für alle: Wer einmal für eine Modulprüfung zugelassen war, bleibt es auch.

Hat diese neue Regelung irgend jemand mal an die Studierenden weiterkommuniziert? Nö. Wozu auch.

Mit der neuen Regelung müssten die Zulassungen aus dem letzten Semester eigentlich auch alle ihre Gültigkeit behalten. Das war damals, als festgestellt wurde, dass alle Studienleistungen nicht rechtmäßig waren, und deshalb einfach alle zugelassen wurden, wir erinnern uns.

Jetzt fragt ihr euch sicherlich, wie man denn verhindern kann, dass man netterweise vom Prüfungsausschuss abgemeldet wird, weil man Pseudo-Studienleistungen nicht erbracht hat. Auch hierfür gibt es natürlich eine Lösung, die meinem Kollegen Fabian dargelegt wurde.

Meldet euch schriftlich beim Prüfungsamt für eure Prüfungen an. Dann geht man davon aus, dass ihr auch wirklich wirklich teilnehmen wollt, und meldet euch nicht wieder ab.

So eine formlose schriftliche Anmeldung kann z.B. so aussehen:

Prüfungsanmeldung

Ein Beispiel für eine formlose schriftliche Anmeldung, in diesem Fall zur Prüfung im Modul “BA-INF 107 Einführung in die diskrete Mathematik” zum 1. Termin.

Diese Art der zusätzlichen Anmeldung wird empohlen für

  • Prüfungen in Modulen, zu denen ihr bereits einmal zugelassen wart, sowie
  • Prüfungen in Modulen, zu denen vom Prüfungsausschuss keine Studienleistungen beschlossen wurden.

Falls ihr euch zu diesen Modulprüfungen nicht schriftlich anmeldet, kann es passieren, dass ihr wieder abgemeldet werdet!

Jetzt kann man sich natürlich fragen, ob es nicht einfacher wäre, wenn man die Leute einfach nicht abmelden würde, und in den Modulen ohne beschlossene Studienleistungen einfach alle zur Prüfung zulassen würde.

Nein. Weil BASIS ja sowieso ein einziger großer Fehler ist und das sicher nicht funktionieren würde. Wie es letztes Semester auch nicht funktioniert hat, wir erinnern uns. Was, das hat funktioniert? Komisch.

Artikelbild: Cain by Henri Vidal, in the Tuileries Gardens, Paris, 1896. Image by Jastrow (Own work (own picture)) [Public domain], via Wikimedia Commons

  1. Die Vorlesung “Einführung in die diskrete Mathematik”, das (unter anderem) die Modulnummer BA-INF 107 trägt, tue ich mir derzeit persönlich an.
  2. Wer eine Prüfungsordnung lesen kann, ist wieder einmal klar im Vorteil.