CC to the rescue

Letzte Woche beschwerte ich mich über die Urheberrechtsanspruchserkennung auf YouTube und Twitch.

Anscheinend hat sich dieses Problem inzwischen gelöst. War auch total einfach.

Kevin MacLeod bietet auf incompetech.com eine Fülle an Musikstücken unter Creative Commons: By Attribution 3.0 an. Die habe ich heruntergeladen.

In einer kleinen Datenbank habe ich für jeden Titel die zugehörige Lizenzinformation hinterlegt.

Der VLC Media Player ward dann mit diesen Stücken befüllt und auf Zufallswiedergabe gestellt. Außerdem ward das Webinterface aktiviert.

Im Webinterface des VLC gibt es eine interessante Datei: status.xml. Aus ihr lässt sich der Titel des aktuell gespielten Stücks auslesen.

Ein Python-Skript ruft diese status.xml also regelmäßig ab, extrahiert den Titel des aktuellen Stücks, entnimmt die Lizenzinformationen aus der Datenbank und schreibt sie in eine einfache Textdatei, sobald ein neues Stück beginnt. Außerdem wird der Name des Stücks mit Zeitstempel in einer Logdatei gespeichert.

Open Broadcaster Software (OBS), was ich zum Streamen benutze, liest den Text ebenso regelmäßig aus der ersten Datei aus und zeigt ihn neben einer selbst gemalten Note an.

CC to the rescue

All dies nochmal übersichtlich aufgemalt.

Aus der Logdatei lässt sich im Nachhinein die Übersicht über die verwendeten Stücke für den YouTube-Upload erstellen.

Diesmal haben weder Twitch noch YouTube Teile gemutet. Ein Hoch auf Kevin MacLeod und CC-BY!

Offene Daten!

Zum Jahreswechsel hat das Land NRW einfach mal so Geodaten rausgehauen. Puff!

Das heißt, man kann jetzt einfach beispielsweise das digitale Geländemodell mit einer Gitterweite von 1m für Bonn nehmen und mit Hilfe u.a. eines kleinen Python-Skripts eine Grafik daraus generieren.

Offene Daten!

252 Megapixel grau! Herrlich. (15 MiB)

Die Angaben für die Höhe der Punkte liegen im Datensatz zwischen 42 und 323. Hoch liegende Punkte werden in der Grafik hell dargestellt, niedrig liegende Punkte dunkel.

Interessant ist oft der eigentliche Stadtbereich, der niedrig liegt. Wir begrenzen also die Höhe auf etwa 75, alles was darüber liegt wird einfach weiß. Dadurch steht ein breiterer Farbbereich für die niedrigeren Punkte zur Verfügung.

Offene Daten!

252 Megapixel anderes grau! (28 MiB)

Schon süß. Wenn man daraus jetzt noch einfach Minecraft-Terrain generieren könnte…

Zettelwirtschaft

Die Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte kann wenig1, aber was sie gut kann, ist Aufwand machen. Sie allein stellt neun der 20 Stimmzettel für die Gremienwahlen im Januar. Dazu kommt noch ein einziger Stimmzettel für die Wahl zum Studierendenparlament. Macht 21 Stimmzettel in 12 verschiedenen Farben.

Aufgabe der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer an den Urnen wird es im Januar sein, jeder wahlbegierigen Person die richtigen Stimmzettel auszuhändigen. Und das ist nicht ganz trivial:

  • Wer die eigene Identität nicht mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis belegen kann, bekommt nichts.
  • Wer keinen Studierendenausweis für das aktuelle Semester präsentieren kann, kriegt gar nichts.
  • Zweithörerinnen und Zweithörer mögen einen “Zweithörer- AUSWEIS” für das aktuelle Semester haben, bekommen aber ebenfalls nichts.
  • Der Stimmzettel für die Wahl zum Wahlgremium der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen wird nur weiblichen Studierenden ausgehändigt. Das erkennt man in der Regel am Aufdruck “Studentinnen- AUSWEIS” auf dem Ausweis.
  • Welche Stimmzettel für die Wahl des Fakultätsrats bzw. des Vorstands des Bonner Zentrums für Lehrerbildung und für die Wahl der Stelle zur Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte ausgehändigt werden, ist abhängig von der aufgedruckten Zahl im Feld “Gremienwahlen” auf der Rückseite des Studierendenausweises.
  • Senats- und Studierendenparlamentsstimmzettel bekommen grundsätzlich erstmal alle.

Nun gibt es aber auch Sonderfälle, die das ein oder andere aus Gründen™ nicht – oder nur unter bestimmten Umständen – wählen dürfen. Wer Briefwahl beantragt hat, darf nicht mehr an der Urne wählen. Weiterbildungsstudierende, die nicht Mitglied der Studierendenschaft sind, dürfen das Studierendenparlament nicht wählen. Überhaupt haben diese einen “Weiterbildungs- AUSWEIS”, an dem man nicht mehr ablesen kann, ob die Person weiblich ist.2

Alle Sonderfälle, die irgend etwas nicht wählen dürfen, sind in der Negativliste aufgeführt. Die muss man also auch noch beachten.

Das alles ist sehr kompliziert. Wenn man die Stimmzettelausgabe doch nur vorher trainieren könnte!

Das wäre fein. (GitHub)

Die Namen, Adressen und Fächerkombinationen werden selbstverständlich zufällig ausgewürfelt. Eine großartige Hilfe dabei sind die Namens- und Adresslisten von Hölzels Uwe aus Meckenheim. Dank ihnen darf also zum Beispiel entschieden werden, welche Stimmzettel Resilotte Dreßler, Zeiss-Abbe-Straße 34, 53144 Bonn, ausgehändigt werden sollen.

Viel Erfolg.

  1. sagen zumindest ihre Mitglieder
  2. Man ist schließlich Behörde, und der Behörde ist in diesem Punkt zum Glück egal, wie du heißt oder wie du aussiehst.