Quellen-TKÜ

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause, und da sind fremde Leute in Ihrer Wohnung, die sich nur mal umsehen. Die Situation fällt dann in eine von zwei Kategorien: Entweder, Sie wohnen gerade einem Einbruch bei, oder einer Hausdurchsuchung. Im ersten Fall können Sie die Herrschaften wohl ohne rechtliche Probleme hinauskomplimentieren, im zweiten Fall dürften die anwesenden Angehörigen der Polizei eher unwillig reagieren und können ihr Handeln im Idealfall auch mit einer Durchsuchungsanordnung rechtfertigen.

Im digitalen Bereich haben wir es ebenfalls des öfteren mit ungebetenen Gästen zu tun. Viren, Trojaner, Würmer, Ransomware, russische Hacker – heutzutage ist man ja vor nichts und niemandem mehr sicher. Trifft man nun auf unerwünschte Aktivität oder Software auf dem eigenen digitalen Gerät, wird die üblicherweise ohne größere Umschweife unterbunden bzw. entfernt.

Was ist nun aber, wenn es aus Versehen mal den Staatstrojaner trifft? Das ist ja dann quasi, wie wenn ich den Stasi-Menschen auf meinem Dachboden erwische und ihn aus dem Fenster werfe.

Mache ich mich strafbar, wenn ich die Software zur Quellen-TKÜ von meinem Gerät entferne?

Ist der Staatstrojaner mit einem digitalen Zertifikat versehen, das ihn als solchen ausweist und an dem ich erkenne, dass ich ihn nicht deinstallieren darf?

Kann der Staat Antivirenhersteller verklagen, wenn sie entsprechende Signaturen ausliefern?

Und wenn ich eine Sicherheitslücke im Staatstrojaner1 entdecke: An wen melde ich die eigentlich?

Fragen über Fragen. O’zapft is!

Quellen-TKÜ

13.9.1990 – Oktoberfest in der bayerischen Landesvertretung
Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F085516-0026 / Arne Schambeck / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Link

  1. Eine Funktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger Funktionalität zum Beispiel.

Ungünstige Abhängigkeiten

Die letzte Neufassung der Fachschaftswahlordnung hatte zum Ziel, möglichst viele Fallstricke für Unerfahrene zu eliminieren. Nun, wo ein paar Fachschaften nach dieser neuen Wahlordnung wählen, stellt sich raus, dass das nicht überall geklappt hat.

Konkret geht es um die Festlegung des Wahlzeitraums. Der muss mindestens 3 zusammenhängende nicht vorlesungsfreie Tage umfassen und wird durch die Fachschaftsvertretung mindestens 30 Tage vorher festgelegt (was bedeutet, dass er mindestens 30 Tage in der Zukunft liegen muss).

An anderer Stelle jedoch legt der Wahlausschuss die gemeinsame Frist für die Einreichung von Kandidaturen, Briefwahlanträgen und Einsprüchen gegen das Wählendenverzeichnis fest. Die darf frühestens auf dem 13. Tag und spätestens auf dem 10. Tag vor dem ersten Wahltag liegen.

Das Problem: Die Frist darf nicht auf einen vorlesungsfreien Tag fallen. Dadurch entstehen aber anderswo Wochen, die nicht als Wahlzeitraum in Frage kommen. Zum Beispiel die Woche vom 19. bis zum 23. Juni.

Ungünstige Abhängigkeiten

Jelb: Tage mit Vorlesungsbetrieb, Orange: Vorlesungsfreie Tage, Grau: Wochenende

Wenn also die Fachschaftsvertretung den Wahlzeitraum auf beispielsweise 19.-21. Juni legt, stellt der gewählte Wahlausschuss hernach fest, dass er keine legale Frist für die Einreichung von Kandidaturen, Briefwahlanträgen und Einsprüchen gegen das Wählendenverzeichnis festlegen kann. Die Fachschaftsvertretung hätte also bereits vorher prüfen müssen, ob es für ihren Wahltermin überhaupt eine legale Frist gibt.

Das ist höchst unglücklich geregelt.

Eine Lösung hierfür wäre, den Höchstabstand zum ersten Wahltag zu streichen. So in etwa ist es auch bei den SP-Wahlen geregelt, wo übrigens immer eine ähnliche Situation mit den Weihnachtsferien auftritt. Bei den SP-Wahlen liegt die Frist daher auch immer weit vor dem nach Wahlordnung spätestmöglichen Termin.

Bis die FSWO in diesem Punkt angepasst wird, wäre es wohl am sinnvollsten, wenn das Fachschaftenreferat jedes Semester eine Liste der illegalen Wahltermine herausgeben würde. Insgesamt bleibt es natürlich bedauerlich, dass bei der Auswahl des Wahltermins Spezialwissen erforderlich ist.

Spaß mit der Reliquieneroberung

Es gibt da diesen speziellen Spielmodus in Age of Empires II, die Reliquieneroberung. In der Mitte der Karte befindet sich eine Reliquie, und es gewinnt, wer die Reliquie im eigenen Kloster platzieren kann. Es können keine neuen Klöster gebaut werden, dafür sind die Klöster, von denen jede Person zu Beginn jeweils eines besitzt, praktisch nicht zerstörbar1.

Spaß mit der Reliquieneroberung

Nimm mich! Und setz mich in dein Kloster!

Spielt man Reliquieneroberung als Team, kann die Reliquie auch im Kloster eines Teammitglieds platziert werden.

Spaß mit der Reliquieneroberung

Ich bin blau und platziere die Reliquie im Kloster meines roten Teammitglieds. Gewonnen!!!!!

Nun kann es aber passieren, dass das Teammitglied unterwegs den Geist aufgibt und aus dem Spiel ausscheidet. Das Kloster wird dann aber in der Regel noch herumstehen. Und natürlich kann die Reliquie weiterhin darin platziert werden.

Spaß mit der Reliquieneroberung

Du wunderst dich zurecht, kleiner Mönch.

Stellt sich raus: Das Spiel prüft offenbar regelmäßig für jede aktive Person, ob sich im Kloster eine Reliquie befindet. Wer eine Reliquie im Kloster hat, gewinnt das Spiel für das eigene Team. Setzt man die Reliquie ins Kloster einer ausgeschiedenen Person, wird das Spiel hingegen nicht gewonnen, da die Abfrage hier nicht mehr durchgeführt wird. Wer schon verloren hat, kann schließlich nicht mehr gewinnen!

Da hilft nur eins: Schweres Gerät muss ran, um die Reliquie wieder aus dem Kloster zu holen.

Spaß mit der Reliquieneroberung

So ein Belagerungsonager zieht gerade mal 9 Lebenspunkte ab… Da dieses Kloster 9999 Lebenspunkte hat, geht man besser einen Kaffee trinken.

Anschließend kann die Reliquie immer noch ins eigene Kloster verbracht werden. Sieg!

Spaß mit der Reliquieneroberung

Yay.

Im regulären Spiel generiert eine Reliquie im Kloster ja langsam Gold. Allerdings nicht mehr, sobald man verloren hat. Daher hat Johanna auch in den Errungenschaften 0 Reliquien-Gold. Fies.

  1. Mit 9999 Lebenspunkten und ordentlich Rüstung sehr schwer. Dazu später mehr.