Hallo Kids! Heute stelle ich euch zwei Varianten vor, wie ihr zur Studierendenparlamentswahl zugelassen werdet.
Variante A
Bewerbt euch korrekt.
Fertig! Das war’s. Ist aber zugegebenermaßen sehr langweilig. Variante B verheißt da etwas mehr Aufregung, und bietet euch am Schluss noch einen großen Bonus.
Variante B
(Disclaimer: Macht das nicht.)
Schritt 0: Wählt ausschließlich unerfahrene Mitglieder in den Wahlausschuss. Mit Profis mach alles nur halb so viel Spaß!
Schritt 1: Scheitert an irgend einem unwichtigen1 Aspekt eurer Bewerbung, bei dem sich im Vergleich zu den vergangenen Jahren nichts geändert hat. So werdet ihr von den Wahlberechtigten als innovativ wahrgenommen, da ihr offensichtlich willens seid, ausgetretene Pfade zu verlassen und neue Wege zu gehen.
Nun habt ihr einen Grund, um eure Zulassung zu bangen. Somit seid ihr motiviert, die Wahlausschussmitglieder zu überzeugen, bei der Zulassung in eurem Sinne zu entscheiden. Dritte mögen euch dafür zwar “offensichtlich dumm wie Brot” o. Ä. nennen, aber ihr wisst, dass das nicht stimmt. Ihr habt euch ja aktiv für Variante B entschieden – for fun and profit.
Schritt 2: Ruft Wahlausschussmitglieder an und teilt ihnen mit, dass sie verklagt würden, sollte eure Liste nicht zugelassen werden. Tut dies am besten spät abends, damit die angerufenen Wahlausschussmitglieder schlecht schlafen. Denn unausgeschlafene Wahlausschussmitglieder entscheiden tendenziell eher in eurem Sinne als ausgeschlafene!
Schritt 3: Besorgt euch von der Hochschulverwaltung deren Korrespondenz mit dem Wahlausschuss.
Schritt 4: Lasst auf einer Wahlausschusssitzung die Öffentlichkeit ausschließen. Darum könnt ihr den Wahlausschuss einfach bitten, zum Beispiel unter Verweis auf “neue Erkenntnisse” die sich ergeben hätten oder irgend einen anderen Unsinn. Wahrscheinlich wird der Wahlausschuss euch den Gefallen tun. Durch dem Ausschluss der Öffentlichkeit ergeben sich für euch zwei Vorteile:
- Weniger Zeuginnen und Zeugen
- Die Anwesenden müssen über die Beratungen Stillschweigen bewahren
Bonuspunkte bekommt ihr, wenn auch keine Person mehr im Raum ist, die nicht an Regelungen irgendwelcher Ordnungen der Studierendenschaft gebunden ist.
Schritt 5: Fragt, ob Personen mit juristischen Kenntnissen anwesend sind. Die würden den Schwall an juristischen Behauptungen, den ihr im nächsten Schritt von euch geben werdet, womöglich noch mit Fachwissen abwürgen. Bonuspunkte gibt es hier, wenn kein Ältestenratsmitglied im Raum ist, das Rechtswissenschaft studiert und bereits Wahlausschussmitglied war.
Schritt 6: Erklärt dem Wahlausschuss wortreich, dass nicht ihr es seid, die ein Problem haben, sondern der Wahlausschuss, wenn er euch nicht zulässt. Euer Dachverband hat euch bereits erlaubt, zu klagen, und bei einer Klage würdet ihr in jedem Fall gewinnen. Das würde dann sehr teuer für die Wahlausschussmitglieder. Besteht darauf, dass allein Meinungen relevant sind, die für die Zulassung sprechen, und alle anderen ignoriert werden müssen.
Schritt 7: Macht Nebenkriegsschauplätze auf. Werft zum Beispiel der Wahlleitung vor, dem Wahlausschuss Informationen vorenthalten zu haben. Besteht darauf, dass die erste Einschätzung der Hochschulleitung zu euren Gunsten maßgeblich sei, auch wenn die längst relativiert wurde. Auf den Wahrheitsgehalt kommt es dabei nicht unbedingt an, wichtig ist eine aggressive Grundhaltung.
Schritt 8: Verhindert, dass die Wahlausschussmitglieder erfahren, dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass ihnen aus eurer Nichtzulassung persönliche Nachteile entstehen (ToDo).
Schritt 9: Lasst den Wahlausschuss über eure Angelegenheit abstimmen.
Wider Erwarten findet sich keine Mehrheit für euer Anliegen! Dabei habt ihr doch alles getan. Wer konnte ahnen, dass unfreundlich behandelte Wahlausschussmitglieder tendenziell keine Lust haben, nett zu euch zu sein, wenn sie sich auch dagegen entscheiden können?
Schritt 10: Macht ein paar Social-Media-Posts, in denen ihr euch beschwert, dass alle gemein zu euch sind. Auf Kritik antwortet ihr mit Derailing. Beispiel:
Vorwurf: “Lol, ihr seid zu dumm euch richtig zu bewerben!”
Antwort: “Nicht wahr! Wir haben unsere Unterlagen vor Fristende eingereicht!!!”
Schritt 11: Die AStA-Vorsitzende beanstandet netterweise die Entscheidung des Wahlausschusses als mutmaßlich rechtswidrig, der Ältestenrat gibt ihr auch noch Recht und die Hochschulleitung als Rechtsaufsicht spricht ausnahmsweise ein Machtwort.
Glück gehabt! Ihr habt alles war ihr wolltet (Zulassung etc.) und könnt in den Wahlkampf starten, in dem ihr alle außer euch selbst als unfähig darstellt. Zuletzt kommt ihr in den Genuss eines Riesenvorteils, den euch Variante B gegenüber Variante A bietet:
Schlechtes Wahlergebnis? Schuld daran seid nicht ihr oder euer missglückter Wahlkampf, sondern dass alle anderen euch sabotiert haben!
- Unwichtig im Sinne von: Durch die Wahlordnung vorgeschrieben, aber offensichtlich™ nicht allzu wichtig. ↩