Quellen-TKÜ

Stellen Sie sich vor, Sie kommen nach Hause, und da sind fremde Leute in Ihrer Wohnung, die sich nur mal umsehen. Die Situation fällt dann in eine von zwei Kategorien: Entweder, Sie wohnen gerade einem Einbruch bei, oder einer Hausdurchsuchung. Im ersten Fall können Sie die Herrschaften wohl ohne rechtliche Probleme hinauskomplimentieren, im zweiten Fall dürften die anwesenden Angehörigen der Polizei eher unwillig reagieren und können ihr Handeln im Idealfall auch mit einer Durchsuchungsanordnung rechtfertigen.

Im digitalen Bereich haben wir es ebenfalls des öfteren mit ungebetenen Gästen zu tun. Viren, Trojaner, Würmer, Ransomware, russische Hacker – heutzutage ist man ja vor nichts und niemandem mehr sicher. Trifft man nun auf unerwünschte Aktivität oder Software auf dem eigenen digitalen Gerät, wird die üblicherweise ohne größere Umschweife unterbunden bzw. entfernt.

Was ist nun aber, wenn es aus Versehen mal den Staatstrojaner trifft? Das ist ja dann quasi, wie wenn ich den Stasi-Menschen auf meinem Dachboden erwische und ihn aus dem Fenster werfe.

Mache ich mich strafbar, wenn ich die Software zur Quellen-TKÜ von meinem Gerät entferne?

Ist der Staatstrojaner mit einem digitalen Zertifikat versehen, das ihn als solchen ausweist und an dem ich erkenne, dass ich ihn nicht deinstallieren darf?

Kann der Staat Antivirenhersteller verklagen, wenn sie entsprechende Signaturen ausliefern?

Und wenn ich eine Sicherheitslücke im Staatstrojaner1 entdecke: An wen melde ich die eigentlich?

Fragen über Fragen. O’zapft is!

Quellen-TKÜ

13.9.1990 – Oktoberfest in der bayerischen Landesvertretung
Von Bundesarchiv, B 145 Bild-F085516-0026 / Arne Schambeck / CC-BY-SA 3.0, CC BY-SA 3.0 de, Link

  1. Eine Funktion zum Nachladen und Ausführen beliebiger Funktionalität zum Beispiel.

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