Als ich wieder mal in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität feststellte, dass die neue Satzung der Studierendenschaft natürlich noch immer nicht veröffentlicht wurde, zog ein anderes Dokument meine Aufmerksamkeit auf sich: Die “Geschäftsordnung des Hochschulrats der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn” (Link). Wie jeder weiß, bin ich ein großer Fan von Geschäftsordnungen.
Was ist der Hochschulrat?
Im Hochschulgesetz NRW ist festgelegt, wie so ein Hochschulrat aussieht und was seine Aufgaben sind. Die kürzlich veröffentlichte Geschäftsordnung spezifiziert die Vorgaben des Hochschulgesetzes.
Im Hochschulrat der Uni Bonn sitzen 10 Mitglieder, davon kommen genau 3 Personen aus der Uni und folglich 7 Personen “nicht aus der Uni”, sondern es handelt sich um Menschen, (Zitat HG):
“die in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere der Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft tätig sind oder waren und auf Grund ihrer hervorragenden Kenntnisse und Erfahrungen einen Beitrag zur Erreichung der Ziele und Aufgaben der Hochschule leisten können.”
Wichtige Menschen also. Der/die Vorsitzende des Hochschulrats darf nicht Uni-angehörig sein.
Die wohl wichtigste Aufgabe des Hochschulrats ist die Wahl von Rektor und Kanzler der Universität. Ansonsten berät, beaufsichtigt und entlastet er vor allem das Rektorat.
Die Mitglieder des Hochschulrats haben eine Amtszeit von 5 Jahren. Derzeit sind das an der Uni Bonn diese Damen und Herren.
Wer wählt den Hochschulrat?
Man bastelt ein Auswahlgremium:
- 2 Senatsmitglieder, die nicht Teil des Rektorats sind,
- 2 Mitglieder des bisherigen Hochschulrats1,
- 1 Vertreterin oder Vertreter des Landes NRW mit sagenhaften 2 Stimmen
Dieses Auswahlgremium erstellt dann in Liebe und Harmonie eine Liste mit Vorschlägen für den neuen Hochschulrat, welche sodann von Senat und dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW abgesegnet wird. Herrscht im Auswahlgremium keine Liebe, so erstellen die Senatsmitglieder und die Landesvertretung je eine eigene Liste, und die beiden Stimmen der Hochschulratsmitglieder geben den Ausschlag. 2
Warum hat sich der Hochschulrat eine neue Geschäftsordnung gegeben?
Wer die Hochschulpolitik kennt, weiß: Den Hochschulrat gibt es schon länger, das kann nicht seine erste Geschäftsordnung sein. Stimmt. Was also ändert sich im Vergleich zur Fassung von 2008:
- An den Sitzungen dürfen nicht nur Gleichstellungsbeauftragte und Rektorat beratend teilnehmen, sondern nun zusätzlich noch der/die Senatsvorsitzende, jemand aus dem Ministerium für Innovation und Schlagmichtot und die Leitung des Dezernats 10 der Uni – das ist die Geschäftsstelle des Hochschulrats.
- Die E-Mail ist nun im Regelfall das Mittel der Wahl, wenn die Sitzungseinladungen versandt werden
- § 10: Handzeichen bei Abstimmungen müssen nun nicht mehr einen Zählvorgang ermöglichen. “Die Abstimmung erfolgt Handzeichen.” *g*
- Die genehmigten Protokolle der Sitzungen des Hochschulrats werden nicht mehr nur lediglich dem Rektorat “zugänglich gemacht”, sondern auch dem/der Vorsitzenden des Senats und dem Ministerium für Innovation, …, UND sie werden im Intranet der Universität veröffentlicht. Dadurch werden die Angehörigen der Universität im Regelfall auch “in angemessener Weise” über die Entscheidungen des Hochschulrats informiert. Zu Deutsch: Liest keiner, interessiert keinen. Allerdings möchte ich hier lobend erwähnen, dass die Seiten des Hochschulrats um ein Vielfaches informativer sind als die Seiten zu den Stipendien aus Qualitätsverbesserungsmitteln3.
- “Der Senat kann mit einer Mehrheit von drei Viertel seiner stimmberechtigten
Mitglieder dem Hochschulrat die Abwahl jedes Mitglieds des Rektorats
empfehlen.” : gestrichen (Das steht aber im HG) - “Im Falle der Abwahl eines Rektoratsmitglieds werden deren oder dessen
Aufgaben dem Geschäftsverteilungsplan der Rektorin oder des Rektors
entsprechend von den anderen Mitgliedern wahrgenommen.”: gestrichen - Weitere kleine Änderungen.
Noch Fragen?
- Wie das funktioniert, wenn es noch keinen Hochschulrat gibt, soll bitte jemand anders erklären. ↩
- Es hält sich hartnäckig das Gerücht, der Hochschulrat wähle seine Mitglieder selbst. Wie man sieht, ist das theoretisch nur zu 2/6 richtig. Es hält sich auch das Gerücht, dass der Hochschulrat eigens jemanden beschäftigt, der diese Behauptung allüberall aufspürt und als nicht zutreffend kommentiert. ↩
- Raten Sie mal, warum hier kein Link ist. ↩