Nicht schlecht staunten Mitglieder der Liste Poppelsdorf, als sie sich am 15. Januar in die Wahlkabine begaben, um sich selbst in den Senat zu wählen. Denn: Auf dem Stimmzettel fehlte ihre Liste einfach.
Wer eine Hochschulwahl organisiert, sei es nun Gremien- oder Studierendenparlamentswahl, muss viel beachten. So eine Wahlordnung enthält nun einmal viele richtige und wichtige Vorschriften. Bei vielen dieser zu beachtenden Dinge ist es unschön, aber nicht allzu schlimm, wenn man sie übersieht, sofern dies rechtzeitig bemerkt und korrigiert wird. Falsches Datum auf der Wahlausschreibung? Wird überklebt. Name in der Wahlzeitung falsch geschrieben? Liest eh niemand. Bei der Auszählung zwei Kreuze bei derselben Liste als ungültig statt als Listenstimme gewertet? Zählste halt nochmal neu aus.
Wird jedoch nach Beginn der Wahl bemerkt, dass auf einem Stimmzettel Kandidierende fehlen, dann lässt sich diese Wahl effektiv nicht mehr retten. Was will man tun? Die Wahl unterbrechen, neue Stimmzettel drucken, und alle, die bereits gewählt haben, aufspüren und noch einmal mit korrektem Stimmzettel abstimmen lassen? Die Wahl bliebe angreifbar, denn es gibt eigentlich immer Personen, die aus organisatorischen Gründen nur am ersten Wahltag zum Wählen kommen, und die deshalb von der Korrektur ausgeschlossen wären.
Eigentlich sollte es allen an der Organisation einer Wahl Beteiligten klar sein, dass Fehler auf dem Stimmzettel deshalb unbedingt vermieden werden müssen. Korrekturlesen und Gegenprüfen mit den eingereichten Kandidaturen durch mehrere Personen sollte somit der Mindeststandard sein. Das war hier offenbar nicht der Fall; anders lässt sich der Fehler kaum erklären.
Folgerichtig hat die Wahlleitung der Gremienwahlen die Senatswahl in der Gruppe der Studierenden abgebrochen und die Studierenden am Nachmittag des dritten von vier Wahltagen (immerhin!) per Rund-E-Mail darüber informiert:
Betreff: Gremienwahlen 2024- Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden
Liebe Studierende,
die Studentische Wahl zum Senat muss wiederholt werden.
Bei den noch bis Donnerstag laufenden studentischen Gremienwahlen ist es zu einem Formfehler gekommen, der jedoch ausschließlich die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats betrifft. Schon jetzt steht daher fest, dass diese Wahl wiederholt werden muss. Alle übrigen derzeit laufenden Wahlen sind nicht betroffen.
Alle anderen Gremienwahlen der Studierenden werden weiter fortgesetzt – namentlich die der Fakultätsräte, des Vorstands des BZL, des Wahlgremiums der zentralen Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen und der Mitglieder der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte. Auch die Wahl zum 46. Studierendenparlament (SP) ist nicht betroffen. Ferner gehen auch die Gremienwahlen der übrigen Statusgruppen (Professor*innen, wissenschaftliche Beschäftigte und Beschäftigte in Technik und Verwaltung) wie geplant weiter.
Studierende können also noch bis Donnerstag bei den laufenden SP- und Gremienwahlen an den Wahlurnen ihre Stimme abgeben. Es werden jedoch keine Stimmzettel mehr für die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats ausgegeben, da diese unvollständig sind. Die Wahl der studentischen Mitglieder des Senats wird nach aktuellem Sachstand im April 2024 nachgeholt werden. Einzelheiten werden nach der Entscheidung des Senats am 1. Februar 2024 mitgeteilt.
Die Universitätsverwaltung, die die Wahlen organisiert hat, bedauert sehr, dass es zu dem Formfehler gekommen ist. Es werden Maßnahmen ergriffen, um solche Pannen für künftige Wahlen zu vermeiden.
Unabhängig von diesem bedauerlichen Vorfall ruft die Universitätsleitung gemeinsam mit den Gremien und dem Wahlvorstand dazu auf, möglichst zahlreich von dem demokratischen Recht zum Wählen Gebrauch zu machen. Demokratie lebt vom Mitmachen!
Mit freundlichen Grüßen
Team Gremienwahlen
E-Mail vom Mittwoch, 17. Januar 2024, 16:28 CET
Ganz am Ende der Signatur dieser E-Mail versteckten sich dann noch diese beiden Zeilen:
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
gegründet 1818, Exzellenzuniversität seit 2019
Ja dann 🙂
Update 2024-03-23
Inzwischen ist die Wahlbekanntmachung für die Wiederholungswahl veröffentlicht. Interessanter Nebenaspekt: Da das ursprüngliche Wählendenverzeichnis beibehalten wird, werden wohl auch jene Personen wahlberechtigt sein, die im nächsten Semester (also zum Wahlzeitpunkt) bereits keine Studierenden mehr sind.