Bonner Lärm-Motzki: “Von Plätschergeräuschen terrorisiert”

BONN. Nachdem die beliebte Wasserorgelveranstaltung “Klangwelle” wegen Lärmbeschwerden der Anwohner des Bonner Münsterplatzes nach Bad Neuenahr ausweichen musste, kommen nun überraschend die wahren Gründe für den Widerstand gegen die Veranstaltung in Bonn ans Licht. Dagobert E., einer der beiden “Lärm-Motzkis”, äußerte sich gegenüber unserem Medium nach Bekanntgabe des Umzugs nach Bad Neuenahr wie folgt:

Endlich! Acht Jahre lang wurden wir jedes Jahr eine Woche lang von diesen Plätschergeräuschen terrorisiert! Unsere Abwasserrechnung erreichte in dieser Zeit astronomische Höhen. Weil wir ständig auf’s Klo rennen mussten! Das ist nicht schön! Den Lärm haben wir durch die andauernden Spülgeräusche eigentlich gar nicht mehr wahrgenommen. Aber gehen Sie mal zum Ordnungsamt und beschweren sich, weil Sie immer auf’s Klo müssen. Die lachen Sie doch aus! Bei Lärmbeschwerden hingegen sind die Damen und Herren auf Zack. Zum Glück!

Heute wurde außerdem bekannt, dass die Stadt Bonn die Installation von 42 Springbrunnen prüft, die auf das Gebiet der Bonner Innenstadt verteilt werden sollen. Der Stadtverordnete K. Lein erklärte, dass das Klima in der Innenstadt “in letzter Zeit doch recht rau” gewesen sei und man sich von den Brunnen eine  “Belebung” des Entwicklungsraums Innenstadt erhoffe. Dagobert E. drohte bereits an, bei Umsetzung dieser Pläne in jeden einzelnen Brunnen zu pinkeln.

Das stille Örtchen des Geschehens: Hier verbrachte Dagobert E. jedes Jahr fünf Tage fast ununterbrochen.

Das stille Örtchen des Geschehens: Hier verbrachte Dagobert E. jedes Jahr einen Großteil seiner “fünf Tage”.

(sz/satire)
inspiriert von @kleinskorpion

Ältestenrat: Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit der SP-Mitglieder

Auf seiner Sitzung am 31. Juli 2014 hat der Ältestenrat der verfassten Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn auf Antrag des SP-Präsidiums mit 4 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen festgestellt, dass zur Änderung der Satzung der verfassten Studierendenschaft lediglich die Mehrheit der Mitglieder des Studierendenparlaments nötig ist.

Dies ergebe sich aus § 53 Abs. 4 des Hochschulgesetzes. Laut § 52 Abs. 2 der Satzung der Studierendenschaft wäre abweichend davon eine 2/3-Mehrheit der Mitglieder für eine Satzungsänderung notwendig.

Der Entscheidung waren eine sehr lebhafte Diskussion unter den Sitzungsteilnehmern und eine 42-minütige Beratungsphase des Ältestenrats vorausgegangen. Auch lagen Stellungnahmen aus dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung sowie dem Justiziariat der Universität vor, die diese Entscheidung stützten. In der mündlichen Entscheidungsbegründung wurde unter anderem erläutert, in der aktuellen Fassung des Hochschulgesetzes werde nicht mehr zwischen dem Beschluss und der Änderung einer Satzung unterschieden, weshalb die Regelung zum Beschluss einer Satzung aus dem Hochschulgesetz auch auf Satzungsänderungen anzuwenden sei. Diese könne auch in der Satzung nicht mehr “überschrieben” werden.

Die vollständige Begründung wird den Verfahrensbeteiligten in den nächsten Tagen/Wochen zugehen.