Doppelstatus

Wir hatten ja schon lange nichts mehr zu Wahlen.

Malte hat kürzlich die Universitätsverwaltung besucht und ist einer spannenden Frage auf den Grund gegangen. Es geht um den Status von Promotionsstudierenden, die gleichzeitig als wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) an der Universität beschäftigt werden.

Im konkreten Fall hatte die Fachschaft Mathematik versucht, einen Promotionsstudierenden als studentisches Mitglied für die Fachgruppe zu nominieren. Diesem Versuch wurde auf dem Weg zum Fakultätsrat (der letztlich darüber entscheidet) abschlägig beschieden.

Nach Auskunft der Universitätsverwaltung (Abteilung 1.1) verhält es sich jedoch mit als WHK beschäftigten Promotionsstudierenden wie folgt:

Promotionsstudierende sind nach Einschreibungsordnung der Uni Bonn als reguläre Studierende eingeschrieben und gehören somit der Statusgruppe der Studierenden an.

Von diesen Statusgruppen gibt es 4 Stück: Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, nichtwissenschaftliche Mitarbeiter1 und Studierende.

Da diese Studierenden aber auch als WHK beschäftigt sind, sind sie ebenfalls Mitglied der Statusgruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter. Sie gehören also beiden Statusgruppen an.

In Gremien der Universität werden die Sitze in der Regel auf die Statusgruppen aufgeteilt und von diesen dann in geeigneter Weise besetzt, etwa durch Ernennung oder Wahl.

Man kann allerdings nicht für zwei Statusgruppen gleichzeitig in universitären Gremien sitzen oder die Besetzung mitbestimmen2.  Maßgeblich für die Zuordnung zu einer Statusgruppe (inkl. aktivem und passivem Wahlrecht) ist die Eintragung im Wählerverzeichnis der letzten Gremienwahlen. Diese Eintragung kann man ändern, sich also z. B. von der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeiter in die Gruppe der Studierenden umtragen lassen. Der Zeitpunkt dafür ist dann gekommen, wenn das Wählerverzeichnis für die nächsten Gremienwahlen ausliegt, also in der Regel Ende November – Anfang Dezember. Im Dekanatsbüro kann dann die Umtragung angewiesen werden – ohne Angabe von Gründen.

Wechsel der Statusgruppe (Symbolbild)

Wechsel der Statusgruppe (Symbolbild)

Zu beachten ist hierbei noch, dass die Gremienwahlen für die Gruppe der Studierenden jährlich, für die restlichen Statusgruppen hingegen nur alle zwei Jahre stattfinden, das nächste Mal also erst wieder im Januar 2016. Ob eine vorherige Umtragung doch möglich ist, ist mir nicht bekannt.

Zurück zum Eingangsbeispiel: Die Fachschaft Mathematik müsste also für ihren Vorschlag prüfen lassen, für welche Statusgruppe ihr Wunschkandidat im Wählerverzeichnis der Gremienwahlen im Januar eingetragen war, und es dann gegebenenfalls neu versuchen.

Für die Wahl zum Studierendenparlament und die Fachschaftswahlen gilt hingegen, dass Promotionsstudierende als ordentliche Studierende immer wahlberechtigt sind. Die entsprechenden Wahlordnungen machen hier keine Einschränkungen und fordern lediglich eine Einschreibung nach Einschreibeordnung sowie Zuordnung des Studienfachs zur betreffenden Fachschaft.

  1. oder “Mitarbeiter in Technik und Verwaltung”
  2. Wer wissen möchte, wo das steht, möge sich bitte an Abteilung 1.1 wenden. Ich weiß es nicht. Das gilt auch für die Mitgliedschaft in mehreren Fakultäten: Bei Wahlen muss man sich für das Wahlrecht in einer der Fakultäten entscheiden.

Der vermaledeite Kassenzettel

Meine Mutter ist seit etwa einem Jahr Mitinhaberin eines Einzelhandelsgeschäfts. Das hat zwar den Vorteil, dass ich kein Geld mehr für Haushaltswaren ausgeben kann, allerdings bin ich leider auch technisch versiert und darf mich deshalb im Gegenzug um das Kassensystem kümmern.

Da gibt es nur eine Sache, die ungeheuer nervt.

Über die man sich sonst im täglichen Geschäftsleben keine Gedanken macht.

Die natürlichste Steuer der Welt.

Die Mehrwertsteuer1.

Beispiel gefällig?

# Anz. Artikel Stk. Summe MwSt.
1 3x Tomate 0,85 € 2,55 € 7 %
2 2x Stift 1,55 € 3,10 € 19 %

Wie viel zahlt der Kunde für seinen Einkauf? Ok, das ist einfach: 5,65 € natürlich.

Doch wie viel Mehrwertsteuer muss der Händler abführen? Wenn die Mehrwertsteuer zunächst auf die einzelnen Artikel berechnet, dann gerundet und dann aufsummiert wird, kommen wir auf 18 + 50 = 68 ct. Wenn zunächst in den einzelnen Mehrwertsteuerkategorien aufsummiert und dann die Steuer berechnet wird, kommen wir hingegen auf lediglich 17 + 49 = 66 ct.
(Fragte ich, wie die Berechnung denn nun vorzunehmen sei, bekam ich bislang keine zufriedenstellende Antwort.  Selbst der Blick ins Umsatzsteuergesetz half nicht wirklich weiter. Wenn das jemand beantworten kann, ab damit in die Kommentare.)

Und es kommt noch lustiger. Auf Rechnungen wird gemeinhin der Nettostückpreis eines jeden Artikels mit aufgeführt:

# Anz. Artikel Stk. (Netto) Stk. (Brutto) Summe MwSt.
1 3x Tomate 0,79 € 0,85 € 2,55 € 7 %
2 2x Stift 1,30 € 1,55 € 3,10 € 19 %

Das ist sehr hübsch. Nur sollte niemand auf die Idee kommen, mal nachzurechnen. Bei der Tomate sieht es nämlich folgendermaßen aus:

3 Tomaten à 0,79 € ergeben 2,37 € Netto, plus 7 % Mehrwertsteuer (17 ct) kommen wir auf 2,54 €.

Hoppla.

Und andersrum kann das auch ganz einfach schief gehen.

Fazit

Ohne Steuern wäre das alles viel zu einfach.

  1. oder Umsatzsteuer, die als Mehrwertsteuer auftritt.

Bilder zerlegen

Demletzt habe ich in mein Impressum eine kleine Spielerei eingebaut. Die Adresse ist nicht als Text hinterlegt, sondern als Bild. Beziehungsweise, als 8 Bilder, die übereinandergelegt das eigentliche Bild ergeben.

Um das umzusetzen, habe ich mir ein kleines Python-Skript gebastelt, das die Grafik für mich aufsplittet und auch gleich dazu noch das passende HTML-Snippet erzeugt.

Hier gibt es das Projekt auf GitHub.

Die Benutzung ist total einfach:

./pngfragments.py [Pfad-zur-Bilddatei] [Anzahl-der-Teilbilder]

Daraufhin wird das Bild geöffnet, die Menge aller nicht-transparenten Pixel wird zufällig auf X etwa gleich große Teilmengen aufgeteilt und aus diesen werden dann im Ordner ‘output’ die Teilbilder erstellt. Zusätzlich wird noch ein passendes HTML-Snippet und eine vollständige HTML-Datei mit diesem Snippet erstellt, mit dem das vollständige Bild dargestellt werden kann.

Je größer die Zahl der Teilbilder gewählt wird, über desto mehr Bilder werden die Pixel verteilt und desto weniger erkennt man logischerweise auch auf den Teilbildern (siehe auch bei den Beispielen)

Technische Daten

Das Skript ist für Python3 geschrieben. Es verarbeitet PNG,- JPEG- und TIFF-Dateien. Für die Grafikbastelei wird die Python Imaging Library (PIL) benutzt, das entsprechende Python-Paket muss also verfügbar sein.

[Update]
By popular demand ist nun auch ein zweites Skript enthalten, mit dem man sich ein Textbild gleich direkt miterstellen kann.

Beispiele

Adresse

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Teilbilder

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