Geheime Wahlen können nicht online durchgeführt werden.

Bei einer geheimen Wahl müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung von Wahlberechtigten zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.

Das habe nicht ich mir ausgedacht, sondern das Bundesverfassungsgericht. Und sie haben Recht. Denn dem Ergebnis einer Wahl, bei dem ich nicht verstehe, wie es zustande kam, kann ich nicht vertrauen.

Bei einer Urnenwahl benötige ich keine besondere Sachkenntnis, um die Abläufe und die Maßnahmen zur Wahlsicherung zu verstehen. Ich muss lediglich nachvollziehen können, wie sichergestellt wird, dass jede Person maximal einmal wählen kann; dass Stimmzettel sich in der Urne nicht von selbst vermehren können; dass so eine versiegelte Urne generell undurchlässig für Papier ist; und für die Auszählung, wie Addition funktioniert. Das ist machbar.

Die Abläufe bei einer Online-“Wahl” kann ich ohne besondere Sachkenntnis nicht überprüfen. Man sieht einem Computer selbst als Expert*in nicht an, was er tatsächlich tut.

Damit ist eine Online-“Wahl” als Verfahren ungeeignet, eine geheime Wahl durchzuführen, die die elementaren Wahlgrundsätze erfüllt.

Somit erübrigt sich auch jede Diskussion über Vor- und Nachteile, die so eine Online-“Wahl” bringen könnte. Das Verfahren ist einfach prinzipbedingt ungeeignet. Fertig.

Fragen, Einwände und Antworten

Frage: Kann man das Problem nicht mit Kryptographie lösen?
Antwort: Um kryptographische Verfahren zu verstehen, benötigt man besondere Sachkenntnis.

Frage: Was wäre, wenn der gesamte Programmcode öffentlich wäre?
Antwort: Zum Verstehen von Programmcode benötigt man besondere Sachkenntnis.

Einwand: In der Zukunft wird sicher ein tolles Verfahren erfunden, mit dem das dann geht!
Antwort: Wir leben aber im hier und jetzt. Du kannst dieses Problem der Online-“Wahl” auch nicht dadurch lösen, “mehr Kryptographie” oder “mehr Technologie” auf das Problem zu werfen. Denn die Komplexität der Technologie ist das Kernproblem.

Einwand: Aber mit einer Online-“Wahl” steigt die Wahlbeteiligung!
Antwort: Das wäre zu beweisen, und ändert nichts daran, dass das Verfahren prinzipbedingt ungeeignet ist.

Einwand: Aber alle anderen machen Online-“Wahlen”!
Antwort: Das ändert nichts daran, dass das Verfahren prinzipbedingt ungeeignet ist.

Frage: Warum ist es überhaupt so wichtig, dass bei einer geheimen Wahl die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung von Wahlberechtigten zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können müssen?
Antwort: Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl (Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG), der gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen. Bereits wenn nur eine Handvoll Expert*innen versteht, wie die Wahl funktioniert, wäre das nicht mehr gegeben.

Frage: Sind Urnenwahlen nicht auch fälschbar?
Antwort: Es geht hier nicht um Fälschungssicherheit, sondern um Nachvollziehbarkeit. Eine Urnenwahl hat das angesprochene Problem nicht. Gerade weil sie so primitiv ist. Stimmzettel kommen in die Box und erst zur Auszählung wieder heraus. Du kannst Stimmzettel zweimal, dreimal zählen. Alle Zahlen zur Not per Hand nachrechnen.

Einwand: Aber diese Person vom Sales-Team dieses Herstellers sagt, dass das Verfahren sicher ist, einwandfrei funktioniert und vom BSI zertifiziert ist!
Antwort: Die wird halt dafür bezahlt, das zu verkaufen, obwohl das Verfahren prinzipbedingt ungeeignet ist.

Frage: Aber diese Software hier ist doch vom BSI zertifiziert?
Antwort: Ein BSI-Zertifikat ändert nichts daran, dass das Verfahren prinzipbedingt ungeeignet ist.

Einwand: Aber diese Expert*innen hier sagen, dass das Verfahren sicher ist!
Antwort: Das musst du aber selbst überprüfen können.

Frage: Warum fordern Leute trotzdem die Einführung von Online-“Wahlen”?
Antwort: Vermutlich, weil sie andere Prioritäten haben. Das ist nachvollziehbar, ändert aber nichts daran, dass das Verfahren prinzipbedingt ungeeignet ist. Wer trotz diesem Wissen die Einführung von Online-“Wahlen” fordert, handelt unlauter.

Der Verwahrhaushalt der Fachschaften, einfach erklärt

Wenn ihr zu den ca. drei Personen gehört, die sich für den Verwahrhaushalt der Studierendenschaft interessieren: Glückwunsch. Alle anderen können sich ja überlegen, wie sie diesen Artikel auf TikTok ansprechend für die Massen aufbereiten würden.

Den Verwahrhaushalt der Fachschaften hat man sich wie einen großen Teich vorzustellen. Es fließt Geld rein, es fließt Geld raus, und vor allem fließt viel Geld darin herum.

Das fließt hinein

Einnahmen aus Studierendenbeiträgen. Sonst nix. Ziemlich einfach.

Das fließt heraus

Das sind hingegen mehrere Dinge:

  • an Fachschaften ausgezahlte AFSG
  • an Fachschaften ausgezahlte BFSG
  • an Mitglieder des Fachschaftenreferats ausgezahlte Aufwandsentschädigungen
  • Sachmittel des Fachschaftenreferats

Das heißt, der ganze Rest müsste einfach im Kreis herum strudeln.

Das strudelt im Kreis herum

  • Rücklagen
  • gebundene Überschüsse
  • ungebundene Überschüsse

Diese Begriffe benötigen erfahrungsgemäß einiges an Erläuterung.

Alles Geld, das in einem Haushaltsjahr nicht ausgegeben wird, ist nicht etwa weg, sondern fließt als Überschuss in das nächste Haushaltsjahr. Das ist dann zwar auch eine Einnahme, aber es ist kein “neues” Geld, denn es war ja vorher schon da.

Dazu kommt noch eine Rücklage, die ebenfalls als Einnahme in das nächste Haushaltsjahr fließt. Auch die ist kein “neues” Geld.

Bei den Überschüssen gibt es allerdings eine wichtige Unterscheidung. Das Geld kann für einen bestimmten Zweck vorgesehen sein und wurde lediglich noch nicht ausgezahlt. Der Zweck besteht im nächsten Haushaltsjahr aber genauso weiter. In diesem Fall würde ich von “gebundenen” Überschüssen sprechen. Alternativ kann Geld auch für einen bestimmten Zweck vorgesehen gewesen sein, der aber im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr zwangsläufig in derselben Form existiert. Dann würde ich von “ungebundenen” Überschüssen sprechen, da man das Geld dann im nächsten Haushaltsjahr prinzipiell frei verwenden kann.

Was sind das nun konkret für Überschüsse?

Gebundene Überschüsse

  • AFSG, die im nächsten Jahr noch beantragt werden können
  • AFSG, die beantragt, aber noch nicht ausgezahlt wurden
  • AFSG, deren Anträge vollständig sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden
  • BFSG, die genehmigt wurden, aber noch nicht ausgezahlt wurden

Ungebundene Überschüsse

  • Sachmittel, die nicht ausgegeben wurden
  • Aufwandsentschädigungen, die nicht ausgegeben wurden
  • BFSG, die nicht beantragt/genehmigt wurden
  • AFSG, die nicht mehr beantragt werden können, weil die Frist abgelaufen ist
  • AFSG, deren Anträge nicht mehr vervollständigt werden können, weil die Fachschaft Mist gebaut hat
  • AFSG, deren Anträge nicht mehr vervollständigt werden können, weil die Frist abgelaufen ist

Kleiner Einschub: Das Leben eines AFSG-Titels

In einem AFSG-Titel im Haushaltsplan liegt das Geld für ein konkretes Semester. Am Anfang legt man da in der Regel 60.000 € hinein, die nach einem Schlüssel (Sockelbetrag + Anteil abhängig von Studierendenzahl) den einzelnen Fachschaften zugeteilt werden.

Hat eine Fachschaft die vollständigen Unterlagen für das Semester eingereicht und darf aktuell Auszahlungen erhalten, so wird ihr das ihr zustehende Geld aus diesem Titel ausgezahlt. Das Geld fließt also ab.

Hat eine Fachschaft zwei Semester nach dem Ende des Semesters, für das der Titel das Geld enthält, noch keinen Antrag gestellt, kann sie das auch nicht mehr nachholen. Ihr Anteil wird dann zu einem ungebundenen Überschuss.

Hat eine Fachschaft vier Semester nach dem Ende des Semesters, für das der Titel das Geld enthält, nicht alle Unterlagen für ihren Antrag eingereicht, kann sie das auch nicht mehr nachholen. Ihr Anteil wird dann zu einem ungebundenen Überschuss.

Wird irgendwann festgestellt, dass eine Fachschaft z. B. für einen Zeitraum des Semesters, für das der Titel das Geld enthält, keinen gültigen Haushaltsplan beschlossen hat, und das auch nicht mehr nachholen kann, wird ihr Anteil ebenfalls zu einem ungebundenen Überschuss.

In allen anderen Fällen bleibt das Geld auch über Haushaltsjahre hinweg als gebundener Überschuss in diesem Haushaltstitel. Sei es, weil es prinzipiell noch beantragt werden kann, weil Anträge prinzipiell noch vervollständigt werden können, oder weil es prinzipiell noch ausgezahlt werden kann.

Irgendwann ist der Haushaltstitel hoffentlich auf 0 €, weil alles ausgezahlt wurde was ausgezahlt werden kann, und kann dann aus dem Haushaltsplan gestrichen werden.

Nun haben wir verstanden, wie sich ein einzelner AFSG-Haushaltstitel über die Haushaltsjahre hinweg entwickelt.

Es gibt aber nicht nur einen einzigen, sondern:

  • Jedes Jahr kommen zwei neue hinzu (einmal Wintersemester, einmal Sommersemester),
  • zwei fallen von “beantragbar” nach “nicht mehr beantragbar”, was üblicherweise eine Menge freier Überschüsse generiert,
  • zwei fallen von “vervollständigbar” nach “nicht mehr vervollständigbar”, was ebenfalls eine Menge freier Überschüsse generiert, und
  • eventuell können ein paar auch gestrichen werden, weil sie seit einiger Zeit schon auf 0 € stehen.

Das bedeutet, dass da – prinzipbedingt – jedes Jahr sehr viel Geld als Überschuss ins nächste Haushaltsjahr schwappt. Das bedeutet aber nicht, lieber Haushaltsausschuss, dass “die Rücklagen (sic) der Fachschaften zu hoch [sind]”, sondern das ist so, weil nicht alle Fachschaften alles Geld beantragen und direkt in dem Haushaltsjahr ausgezahlt bekommen, in dem es neu in den Haushaltsplan kommt. Teilweise ist das auch gar nicht möglich, weil es einzureichende Unterlagen stellenweise noch gar nicht geben kann.

Wichtig ist das Verständnis, wie das alles zusammenhängt, für

Die Beitragsberechnung

Zu Beginn haben wir gelernt, dass das einzige “frische” Geld, das dem Teich zugeführt wird, aus den Studierendenbeiträgen kommt. Hier muss vorab für jedes Haushaltsjahr sorgfältig geschätzt werden, wie viel Geld voraussichtlich benötigt wird, um das abfließende Geld zu kompensieren.

Das hängt effektiv davon ab, wie viel an BFSG genehmigt wird, und wie viel an AFSG nicht beantragt oder nicht vervollständigt wird. Denn Rücklagen sind mehr oder weniger ein internes Nullsummenspiel, und die Ausgaben für Aufwandsentschädigungen und Sachmittel sind praktisch immer gleich hoch.

Die Rechnung, die man da aufmacht, sieht folgendermaßen aus:

Benötigte Einnahmen aus Studierendenbeiträgen
  • 2x 60.000 € für zwei neue Semester AFSG
  • ca. 60.000 € für BFSG (Erfahrungswert)
  • 16.800 € Aufwandsentschädigung (entspricht 7 Referatsmitgliedern)
  • 400 € Sachmittel (Standardwert)
Davon abzuziehen
  • ungebundene Überschüsse AFSG
  • ungebundene Überschüsse BFSG
  • sonstige ungebundene Überschüsse

Rücklagen und gebundene Überschüsse können mehr oder weniger ignoriert werden, weil die einfach durchlaufen.

Prinzipiell könnte man auch einfach die Summe der Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres nehmen und als Bedarf für das nächste Haushaltsjahr ansetzen. Da es da allerdings große Schwankungen geben kann (Stichwort Corona – ist die Pandemie eigentlich schon vorbei?), sollte man da allerdings besser einen Mittelwert über mehrere Jahre, vielleicht sogar das letzte Jahrzehnt, nehmen. Aber auch dann kann das einfache Phänomen, dass immer mehr Fachschaften tatsächlich Geld beantragen und ausgezahlt bekommen, zu einem Missverhältnis zwischen Ausgaben und den Einnahmen aus Studierendenbeiträgen führen.

Zum Glück gibt es beim AStA-Finanzreferat fast1 alle Haushaltsrechnungen seit 2010. Schauen wir uns daher einmal an, was tatsächlich ausgegeben wurde.

Der Verwahrhaushalt der Fachschaften, einfach erklärt
Mehrfach interessant, dies.

Hier sind drei Dinge auffällig:

  • Zwischen 2015 und 2020 kann man den Effekt der sogenannten “Fachschaftsraumverschönerungen” erahnen, durch die mehr BFSG beantragt und genehmigt wurden. In dieser Zeit wurden die Überschüsse so stark abgebaut, dass es 2020 plötzlich hieß, es sei nicht mehr genug Geld da2.
  • Die Summe der ausgezahlten AFSG hat eine steigende Tendenz, was vermutlich dadurch zustande kommt, dass mehr Fachschaften AFSG beantragen.
  • Der Corona-Effekt Anfang 2020 sorgt für einen totalen Einbruch von BFSG-Auszahlungen (weil nichts stattfand, was erstattet werden hätte können), aber auch AFSG-Auszahlungen (vermutlich weil alle mit wichtigerem beschäftigt waren, als Anträge zu stellen oder sie zu bearbeiten).

Teilweise werden einige Fahrten aus 2020/21 noch nachgeholt werden, aber dennoch sind da erst einmal große Überschüsse angefallen, die die finanzielle Situation deutlich entspannt haben.

Was wäre nun ein sinnvoller Richtwert für die zu erzielenden Einnahmen? Man könnte mit den 100.000 € aus 2014/15 arbeiten, das liegt vor dem Raumverschönerungsboom. Aber die Welt ist eine andere als vor sieben Jahren. Fachschaften stellen mehr Anträge3, und auch wenn das erste Corona-Jahr den tollwütigen Überschussabbau der Vorjahre größtenteils ausgeglichen haben dürfte, möchte man auch nicht ohne Not wieder in eine Situation geraten, in der man den darbenden Fachschaften sagen muss, dass sie bis zum nächsten Haushaltsjahr auf ihr Geld warten müssen.

Daher scheinen eher 120.000 € ein guter Richtwert zu sein. Schlägt man noch die sonstigen Ausgaben für Aufwandsentschädigung und Sachmittel drauf, so landet man bei etwa 135.000 € – 140.000 €, die regelmäßig jährlich durch Studierendenbeiträge eingenommen werden sollten. Was, wenn man mit 33.000 Studierenden im Sommersemester und 34.500 Studierenden im Wintersemester schätzt, auf 2,00 € – 2,08 € pro Person pro Semester hinausläuft.

Eins ist aber klar: Die nervigen Auswirkungen der Pandemie machen die Beitragsschätzung noch schwieriger, als sie ohnehin schon wäre. Hat jemand eine Glaskugel übrig?

Der Verwahrhaushalt der Fachschaften, einfach erklärt
Von unseren Gebühren!

  1. das Haushaltsjahr 2011/12 ist offenbar nie passiert. Seltsam?
  2. Nicht allein durch Mehrausgaben, sondern der Semesterbeitrag für die Fachschaften wurde auch ungefähr jedes zweite Semester auf 1 ct gesenkt.
  3. Ich kann es fühlen. Ich würde es auch beweisen, aber die Datenlage ist mau.

Blockhead voting at the Eurovision Song Contest

The task of a jury member at the Eurovision Song Contest is pretty straightforward:

  1. Watch the Jury Show of the semifinal that your country is allocated to and submit a ranking of all the entries.
  2. Watch the Jury Show of the grand final and submit a ranking of all the entries.

However, it could also go like this:

  1. Watch the Jury Show of the semifinal that your country is allocated to and submit a ranking of all the entries.
  2. Notice that you had to rank them and not give them points, so you should have actually put a 1 next to your favourite song and not a 17, oopsie daisy.
  3. Watch the Jury Show of the grand final and submit a ranking of all the entries, feeling very smug this time because you actually understand the task description.

This is of course an entirely hypothetical scenario. As is widely known, jury members are highly vetted, specifically trained professionals. See, it’s even written in the jury member selection criteria:

Blockhead voting at the Eurovision Song Contest
Oh. music professionals. Right. Anyway!

Let’s call the mishap outlined above “blockhead voting”. A clever play on words on the term “bloc voting”, which is a fan favourite excuse for blaming the own country’s lack of success on external factors.

How would we go about finding cases of blockhead voting?

The Eurovision Song Contest is notorious for its plentitude of voting rule changes over the years. However, we do have detailed voting records for jury members since 2016 on eurovision.tv. This gives us data from 5 contests overall to work with, at the low cost of a bit of web scraping and a few hours of our life that we will never get back.

Now that we have the raw data, it is time to think about what we actually want to find.

Of course we have to work with a few assumptions:

People are inertial.

Assumption 1

Meaning, if a jury member liked a song in the semifinal, they will probably also like the song in the grand final, and give it a high score / low rank again. Also:

Love and hate are stronger than indifference.

Assumption 2

This is an extension to the first assumption. We expect the song a jury member placed on top of the list for the semifinal to be towards the top again for the grand final. The same is true for the end of the list – a bit weaker probably, since we likely lose the bottom half of the ranking when we go from the semifinal to the final. We also expect the order of the songs in the middle to be a lot more volatile.

And finally, a third assumption:

Most jury members are not blockheads.

Assumption 3

This might come to a surprise to some, but we expect most jury members to be able to follow simple instructions.

Our strong belief in Assumption 3 allows us to postulate that there is only a negligible number of jury members who filled out their scoring sheet in the wrong order. Therefore, the statistical properties of “correct” jury votes are roughly equal to the statistical properties of all jury votes. With this, we can try to confirm Assumption 1 and 2.

Checking our own assumptions

We begin by simplifying the data we work on.

After scraping, we have two rankings for each jury member:

  • the ranking of the songs in their respective semifinal
  • the ranking for the songs in the grand final.

Since ten songs advance from each semifinal to the grand final and you cannot vote for your own country, there are a total of nine songs which a jury member has ranked twice – or ten, if we are looking at a jury member from the so-called big five or the host country, who are pre-qualified for the grand final.
We will only focus on those songs that have been ranked twice. This simplifies things a lot.

Now for our assumptions. The average rank difference over all jury members and entries is 1.53, meaning that an entry on average gains or loses 1.53 ranks when comparing the semifinal to the final. If everyone just ranked the entries randomly, the average rank difference would be around 3.2. That seems to support assumption 1. Yay!

To investigate assumption 2, we are going to check how frequently an entry that gets ranked first or last in the semifinal also gets ranked first or last in the grand final1. It turns out that in 58 % of the cases, the entry ranked first is the same for semifinal and grand final, while this is only the case for 35 % of entries that are ranked second, and for 25 % of entries that are ranked third. A similar pattern can be observed for the end of the rankings: 44 % of entries ranked last for the semifinal are then also ranked last for the grand final, which is also true for 27 % of the second-to-last entries, and 22 % of the third-to-last entries. These findings seem to support assumption 2 well enough that we can continue with the most interesting stuff.

The most interesting stuff

We want to find suspicious rankings. It therefore makes sense to start by defining what we actually deem suspicious and what we deem innocuous. Since we don’t want to look through all 1029 jury members by hand, we also want an automated way to find the most suspicious candidates automatically. For this, we try to find a metric that gives the suspicious configuration the highest score and the innocuous one the lowest score. Since some jury members have ranked nine entries twice and some ten, it will probably make sense to normalise the resulting scores to account for that.

To demonstrate what’s suspicious and what is not, we will use Netherlands D from 2016 as an example. The internal order of the 9 songs that were ranked twice did not change at all between the semifinal and the final. In our world, that is as unsuspicious as it gets. If we then flip the order of the semifinal, we get the most suspicious ranking pattern ever™.

The concrete metric that we use does not matter too much since we will investigate the results manually anyway2.

The first thing we find are three more jury members who did not reorder their entries at all:

But we are of course interested in the other end of the list. Let’s have a look at all ten jury members who have scored at least 7 / 10.

Tel Aviv 2019: Czech Republic C – 7.25 / 10

Looks a bit fishy, right? Especially those two first places once you invert the semifinal? Well: Dear readers, we gottem. A certified Blockhead. Plus, we have an indicator that our filtering method might actually work well enough to generate some results.

Lisbon 2018: Belarus A – 7.27 / 10

Once again, there is a suspicious diaginal line in the actual voting behaviour from the bottom of the semifinal to the top of the final, and vice versa. This time though, no article on eurovoix (that I know of).

Rotterdam 2021: Malta C – 7.33 / 10

There seems to be a recurring pattern here, where the last ranks in the semifinal suddenly become the first ranks in the final. How could that be? I wonder.

Lisbon 2018: FYR Macedonia E – 7.82 / 10

Now this is a tricky one. What is more plausible: A stable center, and the tops and bottoms switch places? Or three relatively stable groups where just the internal order switches? I do not know.

Rotterdam 2021: France B – 7.88 / 10

Now this looks like a clear mis-vote to me. A french jury member that ranks the swiss entry, which has been sung in french, last? Heresy. If we flip the votes from the semifinal, it suddenly looks a lot more in character. A clear blockhead candidate for me.

O wait! It’s Gilbert Marcellus! He is the reason this article exists in the first place.

Tel Aviv 2019: Sweden C – 7.92 / 10

We are creeping ever closer to the 8 point mark, and here we have another very clear case of Blockhead voting. If you do not trust me, trust the internet instead.

Lisbon 2018: Israel D – 8.67 / 10

Pointwise, we take a big leap forward with this one. What looked somewhat reversed before, looks like a complicated shoelace pattern after the ranks from the semifinal got switched. Definitely highly suspicious.

Stockholm 2016: Georgia B – 8.67 / 10

With the same score as the previous jury member, this one seems a lot clearer. Not entirely sure what is up with Latvia there (boop!), but either way we are looking at a clear case of Blockhead voting here.

Kyiv 2017: Portugal E – 8.75 / 10

The true atrocity here is not that we are dealing with a case of suspected Blockhead voting, but that this jury member seems to be immune to the saxyness of the moldovan entry.

But hold up. The whole column for this jury member in the grand final looks suspicious. Ranking Croatia first, whereas most other Portuguese jury members rank it towards the end? The same with Romania and Ukraine? This is either spite voting against the other jury members, or an extremely rare case of reverse Blockhead voting. Amazing.

After that high we get to the grand final (hehe) of our investigation.

What we have seen so far included some highly suspicious cases, but our top scorer operates entirely on another level.

Here we go:

Tel Aviv 2019: Russia C – 9.83 / 10

Barely missing the highest achievable score of 10 / 10, this jury member clearly does not know their tops from their bottoms. This is so blatantly obvious, yet nobody seems to have picked up on it. Probably because ranking countries in reverse order seemed to be an ongoing theme in 2019. Who knows.

Conclusion

I don’t know, seems like we have had some success. Sadly.

Since jury members can obviously not be trusted with putting things into the correct order, and we can only detect it in some cases and only once it is too late, there is only one possible solution: The juries must be abolished. One more reason to add to the list.

  1. Where “ranking last in the semifinal” of course means the last rank that still advanced to the grand final. Remember, we’re only looking at entries that were ranked twice.
  2. For completeness: We use the sum of the squares of the numbers of places each entry changes from semifinal to final. We use the square instead of only the absolute value because that puts emphasis on big changes over little changes – bigger number, much bigger square value.