Der Ältestenrat äußert sich zur letzten Wahl

Vor einem Monat meinte der Ältestenrat Dinge zur letzten Studierendenparlamentswahl1. Wie sich herausstellt, bin ich punktuell anderer Meinung als der Ältestenrat2.

Zum Glück für die Beteiligten sind die Meinungen des Ältestenrats inzwischen nicht mehr verbindlich, sondern haben in der Form von Empfehlungen nur noch empfehlenden Charakter. Im Gegensatz dazu, wenn zum Beispiel ich eine Meinung äußere, müssen Empfehlungen des Ältestenrats jedoch vom betroffenen Organ “behandelt” werden.

Der Ältestenrat hat sich also geäußert. Was war passiert? Das neue Studierendenparlament hatte wie vorgeschrieben einen Wahlprüfungsausschuss eingesetzt. Nachdem dieser sich zunächst einmal unsicher war, ob er überhaupt selbst nach Fehlern suchen sollte (Tipp: Die Wahlordnung ruft hier entrüstet ›Ja natürlich!‹), hat er dies dann doch getan. Dabei sind ihm Fragen in den Sinn gekommen, die er dem Ältestenrat zur Beantwortung übergeben hat.

Frage 1

»Enthält die Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament in der aktuellen Fassung die Möglichkeit der Enthaltung als abgegebene Stimme oder sind Stimmzettel, die keine Markierung enthalten als ungültig zu werten?«

Der Ältestenrat antwortete:

Abgegebene Stimmzettel, auf denen kein Wahlvorschlag angekreuzt wurde, sind ungültig.

Leere Stimmzettel können keine Auswirkung auf die Sitzverteilung haben. Die Beschäftigung mit dieser Frage ist daher rein akademischer Natur. Unsere Lieblingsbeschäftigung!

Die Frage des Wahlprüfungsausschusses ist allerdings gemein: Die Antworten auf die beiden Teile der Frage lauten nämlich ›Nein‹ und ›Nein‹.

Der erste Teil, „Enthält die Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament in der aktuellen Fassung die Möglichkeit der Enthaltung als abgegebene Stimme‹“, lässt sich einfach durch einen Blick in die Wahlordnung beantworten: Die Enthaltung taucht dort gar nicht auf. Weder bei der Stimmabgabe, noch bei der Auszählung oder der Feststellung des Endergebnisses.

Die Möglichkeit, den Stimmzettel leer abzugeben, ergibt sich lediglich daraus, dass die Stimmzettel leer an die Wahlberechtigten ausgegeben werden3 und vor dem Einwurf wegen des Wahlgeheimnisses nicht geprüft werden kann, ob eine Markierung platziert wurde.

Der zweite Teil der Frage, „sind Stimmzettel, die keine Markierung enthalten als ungültig zu werten“, ist etwas schwieriger zu beantworten. Natürlich kennt die Wahlordnung eine Regel, die festlegt, wann Stimmen ungültig sind:

(5) Der Stimmzettel ist ungültig, wenn

  1. auf ihm mehr als eine Stimme abgegeben wurde;
  2. er außer der ordnungsgemäßen Stimmabgabe irgendwelche Zusätze enthält;
  3. der Wille der Wählerin nicht zweifelsfrei erkennbar ist;
  4. ein nicht amtlicher Stimmzettel verwendet wurde. Im Zweifelsfall entscheidet der Wahlausschuss über die Gültigkeit von Stimmen.

Auf einem leeren Stimmzettel wurde nicht mehr als eine Stimme abgegeben; er enthält auch keine Zusätze, sonst wäre er ja nicht leer. Der Wille der Wählerin war offenbar, keine Stimme abzugeben, sonst wäre ja eine Markierung auffindbar. Macht erst die Stimmabgabe den Stimmzettel amtlich? Eine abwegige Annahme.

Geht man davon aus, dass es sich hier um eine abschließende Aufzählung der Umstände, die zur Ungültigkeit eines Stimmzettels führen, handelt, wäre ein leerer Stimmzettel demnach nicht ungültig – also gültig4.

Das Bundeswahlgesetz, das der Ältestenrat in seiner Begründung als Beispiel anführt, regelt in § 39 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 explizit, dass ein leerer Stimmzettel ungültig ist. Dass diese explizite Regelung in der Wahlordnung fehlt, kam dann aber wohl niemandem verdächtig vor.

Seit 2013 wurden Enthaltungen im Endergebnis separat erfasst und zu den gültigen Stimmen gerechnet. Auch bei den Auszählungen wurde bei der Eintragung in die Ergebnisbögen großer Wert auf die Feststellung gelegt, dass Enthaltungen gültige Stimmen sind. 2012 und 2011 wurden Enthaltungen im Endergebnis separat aufgeführt, aber weder zu den gültigen noch zu den ungültigen Stimmen gezählt, was wenig durchdacht erscheint. 2009 waren Enthaltungen bereits (wie ab 2013) separat aufgeführte gültige Stimmen.

Enthaltungen als gültige Stimmen haben also Tradition in der Bonner Hochschulpolitik. Wenn dies unzulässig wäre, hieße das, dass in den letzten fünf Jahren niemand die Wahlordnung gelesen und verstanden hätte. Keine völlig abwegige Annahme, aber stutzig machen sollte es schon. Kein Wort jedoch dazu in der Entscheidungsbegründung.

Die Enthaltungen getrennt von den ungültigen Stimmen aufzuführen ermöglicht es, im Ergebnis die Wahlberechtigten, die zu doof sind, den Stimmzettel fehlerfrei auszufüllen, von denen zu trennen, die keine Wahlentscheidung treffen möchten. Im ersten Fall handelt es sich eher um ein technisches Problem (sehr beliebt bei der Senatswahl: Ein Kreuz pro Liste), im zweiten um ein politisches (Ich wähle gern, aber die zur Wahl Stehenden sind alle doof). Sicher, man könnte annehmen, das Personen mit Hochschulzugangsberechtigung es schaffen sollten, einen einfachen Stimmzettel  ordnungsgemäß auszufüllen, aber die Erfahrung zeigt: Nö.

Frage 3

»Das Bonner Studierendenparlament hat gemäß § sechs Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft 43 Sitze. Gemäß § sieben Abs. 3 Satz 1 der Satzung der Studierendenschaft gibt es Stellvertreterinnenplätze in der Größe von 1/3 der Mitglieder des SP. Nach mathematischer Berechnung5 ergibt dieses 14 1/3 Stellvertreterinnenplätze. Sind die Stellvertreterinnenplätze auf 14 abzurunden oder auf 15 auf zu runden?«

Der Ältestenrat antwortete:

Die nach § 7 Abs. 3 S. 1 WOSP vorgesehenen Stellvertreterinnenplätze sind auf 14 ganze Sitze abzurunden.

Die Begründung dazu ist etwas einseitig: Der Ältestenrat lässt sich dazu aus, dass die Wahlordnung nicht vorsieht, mehr als 1/3 an Stellvertreterinnenplätzen zu vergeben, mit einer Ausnahme. Kein Wort jedoch dazu, dass die Wahlordnung ebenfalls nicht vorsieht, dass weniger als 1/3 an Stellvertreterinnenplätzen vergeben werden, das sogar ohne Ausnahme. In Anbetracht der Tatsache, dass ein Ziel der Satzungsänderung 2013 war, die Zahl der Stellvertreterinnenplätze für Listen mit vielen gewählten Personen zu vergrößern, wäre das sogar die naheliegendere Argumentation gewesen.

In diesem Zusammenhang interessant: Mit dem diesjährigen Wahlergebnis lassen sich 14 Plätze problemlos aufteilen. Um den 15. Platz müssten sich jedoch RCDS und LHG streiten, wofür kein Verfahren vorgesehen ist und man erst eines aus dem Hut zaubern müsste. Der Ältestenrat hat sich also für die Variante mit dem geringeren Folgeaufwand ausgesprochen.

Zur Wahl 2016 gab es eine ähnliche Situation zwischen Juso-HSG und RCDS, die beide Anspruch auf den fünfzehnten (bzw. den vierzehn-ein-drittel-ten) Stellvertreterinnenplatz gehabt hätten. Damals hat der Wahlausschuss den letzten Platz offenbar beiden Listen zugewiesen und die Gesamtzahl effektiv um eins (bzw. um eins-zwei-drittel) erhöht. Einen Protokollvermerk hierzu sucht man jedoch vergebens6.

Frage 2

»Ist das vorläufige amtliche Endergebnis, dass (sic) der Wahlausschuss unter Anderem am 6.3.2018 veröffentlicht hat ein solches gemäß § 24 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament in der aktuellen Fassung, dass (sic) die Frist gemäß § 28 der Wahlordnung für die Wahlen zum Studierendenparlament in der aktuellen Fassung in Gang setzt?«

Der Ältestenrat antwortete:

Das unter dem 6. Februar 2018 bzw. 16. März 2018 als »vorläufiges amtliches Endergebnis« veröffentlichte Wahlergebnis ist keine Bekanntmachung des Protokolls über das Ergebnis der Wahl i.S.d § 24 Abs. 2 WOSP durch das die Wahlanfechtungsfrist gemäß § 28 Abs. 1 WOSP in Gang gesetzt wurde.

Schon viel wurde über dieses effektiv unnötige “Protokoll” gerätselt. Ich selbst habe kürzlich empfohlen, es zu streichen.

Generell war die Veröffentlichung des Wahlergebnisses 2018 höchst dubios. Auf der Webseite des Wahlausschusses beispielsweise konnte man erst mehrere Tage nach der konstituierenden Sitzung ein Ergebnisdokument abrufen. Da fragt man sich zum Beispiel, auf welcher Grundlage eigentlich auf dieser Sitzung jemand als neu gewähltes Mitglied des Studierendenparlaments abstimmungsberechtigt gewesen war.

Absolut großartig (für Nichtbetroffene) sind die folgenden Ausführungen des Ältestenrats zur Ergebnisveröffentlichung:

[…] Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Bekanntmachung des Wahlergebnisses, so fehlt es aus Gründen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips auch an der erforderlichen Legitimationsgrundlage für die Konstituierung des Studierendenparlaments sowie der durch dieses vorgenommenen Beschlüsse. Folglich leiden nicht nur die Konstituierung des SP, sondern auch die Wahl seines Präsidiums, des AStA sowie alle weiteren Beschlüsse an schwerwiegenden Fehlern, die zwingend deren Nichtigkeit zur Folge haben müssen. […]

Der Ältestenrat postuliert hier ganz nonchalant, dass alles, was das XL. Studierendenparlament bislang getan hat, wegen einer fehlerhaften Ergebnisbekanntmachung eigentlich null und nichtig sein müsste.

Ein Glück, dass man die Meinung des Ältestenrats inzwischen bei Bedarf ignorieren kann, was.

  1. Man bekommt ja nichts mehr mit!
  2. So etwas soll schon mal vorkommen.
  3. Wirklich!
  4. Unter der Annahme, dass nicht gültig = ungültig und nicht ungültig = gültig.
  5. Juristinnen und -isten rechnen wohl anders.
  6. Ja, auch wir haben stellenweise schlampig gearbeitet.

ESC-Plotmania 2018

Erneut blicken wir in die düsteren Abgründe der ESC-Punktevergabe. Genauer gesagt, auf bunte Grafiken, denen wir ihre innersten Geheimnisse zu entlocken ersuchen.

Los geht es mit der Punkteverteilung im Finale:

ESC-Plotmania 2018

Der sogenannte “Rechen”.

Was wir hier sehen, nennt sich auf gut britisch eine “bloody mess”. Nur selten sind sich Jury und Publikum einig, wie viele Punkte ein Beitrag verdient hätte. Schauen Sie nur einmal auf Schweden: Die Juries finden es geil, das Publikum eher nicht. Glück für den Sieger Israel, dass die Jurymitglieder diesem Beitrag nicht allzu abgeneigt waren.

Am Ende entschied es sich zwischen Israel (Platz 1) und Zypern (Platz 2). Beides Länder, die von allen anderen Ländern Punkte bekommen hatten. Doch halt! Von allen Ländern?

In den Landeseinzelwertungen entdecken wir ein ganz anderes Phänomen: Zahlreiche Beiträge haben aus vielen Ländern entweder nur Jurypunkte oder nur Publikumspunkte bekommen. Wtf?

Da bekommen die “Split Results” direkt eine ganz andere Bedeutung.

Überhaupt: So klar wie der Sieg Portugals letztes Jahr war es dieses Jahr ganz und gar nicht. Da reicht schon ein Vergleich der Ränge, auf die die siegreichen Beiträge gesetzt wurden.

Apropos Portugal: Was ist eigentlich mit dem Sieger der Herzen™ 2018?

ESC-Plotmania 2018

Für mehr Punkte hat es leider nicht gereicht. Meist war es nicht einmal knapp. Que pena!

Auch der Blick auf einzelne Jurymitglieder lohnt sich. Die dürfen ja für Beiträge aus ihrem Halbfinale, die es ins Finale geschafft haben, ein zweites Mal abstimmen. Vergleicht man die Sortierung dieser Beiträge aus dem Finale mit der Sortierung aus dem Halbfinale, entdeckt man mitunter Interessantes.

Valts Pūce (Lettland A) hatte Schweden im Halbfinale noch auf den letzten Rang platziert, im Finale setzte er den Schweden aber auf Rang 4. Mysteriös!

Ähnliches passierte Predrag Nedeljkovic (Montenegro C): Setzte Moldawien im Halbfinale noch auf Rang 15/17, im Finale dann aber auf Rang 2. Mysteriös!

Da loben wir uns doch Lesley Joanna van der Aa (Niederlande E). Hat sich einmal auf eine Reihung der Beiträge festgelegt und hält auch daran fest. So sieht Verlässlichkeit aus!

Lasha Tumbai

Und was war jetzt mit Russland los? Ich würde sagen: Ein schlechter Beitrag. Das zeigt der einfache Vergleich mit 20161.

Bleibt nur noch zu sagen:

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  1. 2017 konnte die russische Interpretin wegen ukrainischer Einreisebestimmungen nicht teilnehmen.

ESC 2018: Jury vs. Publikum

Wie schon 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 wollen wir – völlig überraschend – auch dieses Jahr einen Blick auf die detaillierten Ergebnisse des Eurovision Song Contest 2018 werfen und uns zwei Fragen widmen: Wer wurde von den Jurys abgestraft und vom Publikum nach vorn gevotet? Und bei wem ist es umgekehrt?

Die willkürlich gewählte Grenze für “signifikante” Verschiebungen liegt auch in diesem Jahr bei 5 Punkten, denn das haben wir schon immer so gemacht. Zusätzlich werden die Beiträge betrachtet, bei denen auch geringere Verschiebungen Auswirkungen auf ihr Fortkommen im Bewerb hatten.

Zur Erläuterung: Im Abschnitt “Die Jurys” betrachten wir, wie das Juryvoting sich auf die Endplatzierung eines Beitrags im Vergleich zum reinen Publikumsvoting ausgewirkt hat. Im Abschnitt “Das Publikum” hingegen betrachten wir, wie sich die Endplatzierung eines Beitrags durch das Publikumsvoting verbessert/verschlechtert hat im Vergleich zur Platzierung im Juryvoting.

Los geht es mit dem

1. Halbfinale

Die Jurys

up Albanien (Eugent Bushpepa – Mall) gewinnt 3 Plätze (11 ↗ 8)

down Griechenland (Gianna Terzi – Oniro Mou) verliert 4 Plätze (10 ↘ 14)

Lederriemen-Eugen in Skinny Jeans findet bei den Juries Anklang und wird von ihnen ins Finale gehievt.

Nicht so gut ergeht es Gianna “Last Woman Standing” Terzi: Sie wird zusammen mit ihren Ann-Sophie-Gedächtnisscheinwerfern aus den Top 10 geworfen und darf nicht im Finale mitsingen.

Das Publikum

up Finnland (Saara Aalto – Monsters) gewinnt 5 Plätze (15 ↗ 10)

up Litauen (Ieva Zasimauskaitė – When We’re Old) gewinnt 2 Plätze (11 ↗ 9)

down Albanien (Eugent Bushpepa – Mall) verliert 5 Plätze (3 ↘ 8)

down Belgien (Sennek – A Matter of Time) verliert 4 Plätze (8 ↘ 12)

down Schweiz ( ZiBBZ – Stones) verliert 3 Plätze (10 ↘ 13)

Messerwurf ohne Messer (Finnland) schafft es dank Publikumszuspruch noch ins Finale, ebenso wie die litauische Sängerin, die zunächst das halbe Lied lang auf der Bühne hockt, bevor sie am Ende ihren Mann auf der Brücke trifft. Die Welt ist klein.

Nicht so gut kommen hingegen an: Lederriemen-Eugent, Wo-waren-Sie-gestern-Nacht-zwischen-zwei-und-vier-Uhr-Sennek und das Pyro-Pärchen aus der Schweiz. Die letzten beiden Beiträge verlieren dadurch ihr Finalplätzchen.

ESC 2018: Jury vs. Publikum

“Wer hat das Licht angemacht? Bin ich schon dran?”

Lustig. Fahren wir fort mit dem

2. Halbfinale

Die Jurys

up Malta (Christabelle – Taboo) gewinnt 5 Plätze (18 ↗ 13)

up Niederlande (Waylon – Outlaw in ’Em) gewinnt 5 Plätze (12 ↗ 7)

down Ungarn (Mélovin – Under the Ladder) verliert 5 Plätze (5 ↘ 10)

down Polen (Gromee feat. Lukas Meijer – Light Me Up) verliert 4 Plätze (10 ↘ 14)

Ob es die vier Videowände auf der Bühne waren oder die Tatsache, dass Christabelle vor dem Auftritt ihre Arme zur Hälfte in Goldfarbe getaucht hatte – die Juries fanden es toll. Für das Finale gereicht hat es dennoch nicht. Kid Rock für Arme aus den Niederlanden konnten die Jury-Punkte hingegen den Finaleinzug sichern.

Den schafft auch der Ungar mit dem Trickklavier ganz knapp, auch wenn die Jurymitglieder offensichtlich eher Angst vor ihm haben. Der polnische Wellen-DJ und sein schiefer Sänger verpassen durch die Jurywertung das Finale.

Das Publikum

up Dänemark (Rasmussen – Higher Ground) gewinnt 7 Plätze (12 ↗ 5)

up Ungarn (AWS – Viszlát Nyár) gewinnt 3 Plätze (13 ↗ 10)

up Serbien (Sanja Ilić & Balkanika – Nova deca) gewinnt 2 Plätze (11 ↗ 9)

down Lettland (Laura Rizzotto – Funny Girl) verliert 6 Plätze (6 ↘ 12)

down Malta (Christabelle – Taboo) verliert 8 Plätze (5 ↘ 13)

down Rumänien (The Humans – Goodbye) verliert 3 Plätze (8 ↘ 11)

Das Publikum setzt die dänischen Zwerge auf Platz eins und ermöglicht ihnen damit den sicheren Einzug ins Finale. Ebenfalls durch die Publikumsstimme erreichen das Finale die ungarischen Schreihälse und der serbische Beitrag mit den Haremsassoziationen.

Regelrecht aus dem Finale katapultiert hingegen werden das not-so-funny Girl aus Lettland und die Halbgoldhände aus Malta. Die Rumänen folgen auf dem Fuße, verabschieden sich aber auch anständig (und haben zum Glück ihre Schaufensterpuppen mitgenommen).

Somit haben wir alle 26 Beiträge für das Finale zusammen!

Finale

Hype.

Die Jurys

up Albanien (Eugent Bushpepa – Mall) gewinnt 7 Plätze (18 ↗ 11)

up Australien (Jessica Mauboy – We Got Love) gewinnt 6 Plätze (26 ↗ 20)

up Österreich (Cesár Sampson – Nobody but You) gewinnt 10 Plätze (13 ↗ 3)

up Schweden (Benjamin Ingrosso – Dance You Off) gewinnt 16 Plätze (23 ↗ 7)

down Ungarn (AWS – Viszlát Nyár) verliert 6 Plätze (15 ↘ 21)

down Serbien (Sanja Ilić & Balkanika – Nova deca) verliert 7 Plätze (12 ↘ 19)

down Ukraine (Mélovin – Under the Ladder) verliert 10 Plätze (7 ↘ 17)

Weiterhin sind die Juries Fans von Lederriemen-Eugent. Jessica-pointing-at-things Mauboy kommt ebenfalls besser bei den Juries an als beim Publikum, welches sie auf den letzten Platz gesetzt hätte. Auf den dritten Platz hieven die Juries Cesár Sampson, dem sie direkt den Sieg geschenkt hätten, gäbe es da nicht dieses nervige Publikum. Cyber-Benni aus Schweden wäre ohne Jurypunkte auf dem 23. Platz gelandet, mit dem zweiten Platz nach Jurypunkten erreicht er immerhin noch die Top Ten.

Nicht so toll finden die Juries die brüllenden Ungarn und den alten Flöter aus Serbien. Den Vampir mit dem Trickklavier werfen die Juries sogar aus den Top Ten. Gemein!

Das Publikum

up Tschechien (Mikolas Josef – Lie to Me) gewinnt 9 Plätze (15 ↗ 6)

up Dänemark (Rasmussen – Higher Ground) gewinnt 12 Plätze (21 ↗ 9)

up Italien (Ermal Meta & Fabrizio Moro – Non mi avete fatto niente) gewinnt 12 Plätze (17 ↗ 5)

up Ukraine (Mélovin – Under the Ladder) gewinnt 9 Plätze (26 ↗ 17)

down Australien (Jessica Mauboy – We Got Love) verliert 8 Plätze (12 ↘ 20)

down Bulgarien (Equinox – Bones) verliert 5 Plätze (9 ↘ 14)

down Frankreich (Madame Monsieur – Mercy) verliert 5 Plätze (8 ↘ 13)

down Niederlande (Waylon – Outlaw in ’Em) verliert 5 Plätze (13 ↘ 18)

down Spanien (Alfred y Amaia – Tu canción) verliert 5 Plätze (18 ↘ 23)

down Schweden (Benjamin Ingrosso – Dance You Off) verliert 5 Plätze (2 ↘ 7)

Dem Publikum gefällt: Powackler (Tschechien), Zwerge (Dänemark), multilingualer On-Screen-Text (Italien) und natürlich der Tricksarg.

Nicht gefallen tun dem Publikum hingegen Jessica-pointing-at-things, die bulgarische Lady Gaga für Arme, französische Schulterpolster mit Turnschuhen, Gaylon Waylon und spanische Teppichmuster, aber als Anzug. Cyber-Benni schneidet auch nicht so gut ab, vermutlich weil er zweimal gleich gezwinkert hat.

Besonderheiten

Aserbaidschan nicht im Finale. Russland nicht im Finale! Was war da los? Nun ja: Weder die Juries noch das Publikum sah diese Beiträge im Finale. Machste nix.

Ansonsten hat man sich das Finale in etwa so vorzustellen:

Juries: “Österreich! Was für ein Typ! Geil geil geil! Sieger 2018!”
Publikum: “Ääääh. Nein. Israel gewinnt. Hier, Österreich kriegt Platz 13.”

Juries: “Menno! Aber Schweden. Megagut! Definitiv Platz zwei!”
Publikum: “Mehr als Platz 23 ist nicht drin, sorry.”

Juries: “Hm nagut. Aber Ukraine! Geht gar nicht. Letzter Platz, definitiv.”
Publikum: “DER JUNGE HAT EIN TRICK-KLAVIER ABER HALLO! DER GEHÖRT IN DIE TOP TEN!”

Bleibt zu sagen:

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