Wie der Wahlausschuss einmal vor Gericht gegen die Uni verlor

Es ist ein Running Gag in Studierendenkreisen, dass man gegen die Universität Bonn vor Gericht eigentlich nur gewinnen kann.

Umso spannender ist es, wenn einmal das Gegenteil eintritt.

Wir befinden uns im Januar 2016. Das Studierendenparlament hatte die Durchführung einer “Urabstimmung über die Einführung und Teilfinanzierung der Einführung einer UniCard” beschlossen, außerdem war ein erfolgreiches Verlangen nach einer “Urabstimmung über die Mitgliedschaft im Dachverband »freier zusammenschluss von studentInnenschaften«” eingereicht worden. Da die Urabstimmungen gemeinsam mit der Wahl zum Studierendenparlament durchgeführt werden, übernimmt der Wahlausschuss die Aufgaben des Urabstimmungsausschusses (UA).

Zur Durchführung einer jeden Urabstimmung gehört nach § 15 Abs. 4 der Satzung der Studierendenschaft auch eine Urabstimmungsbenachrichtigung:

(4) Der UA ist für die Durchführung der Urabstimmung bei ordnungsgemäßem Verlangen oder bei entsprechendem SP-Beschluss zuständig. Er veranlasst, dass alle Studierenden eine Urabstimmungsbenachrichtigung erhalten, die den Termin der Urabstimmung und den Wortlaut des abzustimmenden Antrags enthält.

Es musste also eine Urabstimmungsbenachrichtigung versendet werden. Früher™ hätte man für so etwas viel Geld an die Deutsche Post bezahlt, damit sie kleine Briefchen an die Studierenden austrägt. Heutzutage bietet es sich allerdings an, über das HRZ eine E-Mail an alle Studierenden zu versenden. Die Möglichkeit, Brief oder Rundmail zu versenden, hat hier aber ausschließlich die Universität, weil sie die notwendigen Daten dazu besitzt. Das wird gleich nochmal wichtig.

Im Januar, also reichlich spät1, wurde daher im Rektorat nach der Genehmigung einer Rund-E-Mail an alle Studierenden gefragt. Die E-Mail sollte den üblichen “Es sind Wahlen und ihr dürft abstimmen”-Text enthalten, und außerdem die Benachrichtigung für die beiden Urabstimmungen inklusive die beiden Texte, über die es abzustimmen galt.

An letzterem störten sich allerdings das Rektorat und sein Justitiariat: Die Abstimmungstexte dürften nicht in der E-Mail enthalten sein; als Hauptgrund wurde angeführt, dass dies die Neutralität der Universität bezüglich der Angelegenheiten der Studierendenschaft gefährden würde.2

Nach zäher Verhandlung war das Rektorat bereit, eine E-Mail zuzulassen, die neben dem allgemeinen Wahlaufruf lediglich auf die Urabstimmungen hinwies und einen Link auf die Abstimmungstexte enthielt. Das würde der Satzungsbestimmung genüge tun.

Blicken wir nochmal auf den relevanten Teil von § 15 Abs. 4 SdS:

die den Termin der Urabstimmung und den Wortlaut des abzustimmenden Antrags enthält.

Dass der Vorschlag von Rektorat/Justitiariat ausreichend für die Erfüllung der Satzungsbestimmung sein soll, nun ja. Wie drückt man das jetzt aus? Es erschließt sich nicht unmittelbar. Wir gehen daher im folgenden davon aus, dass der Urabstimmungsantragstext Buchstabe für Buchstabe enthalten sein muss.

Da sitzt man dann also als Wahl-/Urabstimmungsausschuss. Man muss eine Benachrichtigung an alle Studierenden schicken, die die Wortlaute der Urabstimmungen enthält. Falls man das nicht tut, läuft man Gefahr, dass man die gesamte Abstimmung hinterher wegen dieses Formfehlers von einem Verwaltungsgericht um die Ohren gehauen bekommt.

Die einzige, die diese Benachrichtigung versenden lassen kann, ist die Universität3. Die will aber nicht.

Dazu kommt: Die Universität muss diese E-Mail auch erst einmal nicht zulassen. Die Wahlordnung gilt nur für die Studierendenschaft, in diesem Fall für den Wahlausschuss. Dass der ohne ihre Hilfe seine Aufgabe nicht erfüllen kann, ist erstmal nicht ihr Problem.

Das führt aber zu interessanten Überlegungen: Wenn der Wahlausschuss seine Aufgabe nicht erfüllt, könnte man sich bei dessen Rechtsaufsicht beschweren. Das ist die Universität. Man würde sich also bei der Universität beschweren, dass der Wahlausschuss gegen die Satzung verstößt, weil die Universität ihn nicht lässt. Spaßig!

Jede Wahlordnung wird vor Inkrafttreten vom Rektorat geprüft und genehmigt. Irgendwann™ wurde also auch einmal diese Wortlaut-Regel geprüft und genehmigt. Da sollte das Rektorat doch jetzt nicht plötzlich “machen wir nicht” sagen können?

Und schließlich ist der Wahlausschuss auch noch eine Behörde. Da schreit dieser Fall geradezu nach Amtshilfe.

Die Abstimmung rückte immer näher, und die Benachrichtigung konnte nicht in der vorgeschriebenen Form versendet werden. Was tat unser reichlich mit Juristen in Ausbildung ausgestatteter Wahlausschuss angesichts der drohenden Ungültigkeit der Urabstimmungen? Das Zauberwort heißt “einstweiliger Rechtsschutz”4. Der Wahlausschuss ließ (fertig ausgebildete) Rechtsanwältinnen und -anwälte zum Verwaltungsgericht Köln laufen und beantragen, der Universität zügigst aufzutragen, die E-Mail in der vom Wahlausschuss für notwendig erachteten Form versenden zu lassen.

Das Verwaltungsgericht Köln hat diesen Antrag mit Beschluss vom 15. Januar 2016 abgelehnt (Beschluss im Volltext).

Geradezu amüsant ist folgende Passage aus dem Beschlusstext:

beschluss_vgkoeln_rundmail_auszug

Da staunt der Laie, und die Fachfrau fazialpalmiert.

Die Rundmail wurde daraufhin ohne den Wortlaut der Urabstimmungsanträge, sondern lediglich mit einem Link auf sie versendet.

Auch für den Wahlausschuss hatte dieser Beschluss etwas Gutes: Zwar ist die Argumentation, weshalb der Wortlaut nicht enthalten sein muss, immer noch hanebüchen. Bei einer Anfechtung der Urabstimmung könnte der Ausschuss aber guten Gewissens auf den Gerichtsbeschluss verweisen und “uns trifft keinerlei Schuld” singen.

Man hätte diese Angelegenheit nach der Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes übrigens immer noch in einem ordentlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht klären lassen können. Dazu hatte dann im Studierendenparlament aber irgendwie niemand mehr Lust.

  1. die Wahlen/Urabstimmungen fanden in der zweiten Januarhälfte statt
  2. Das halte ich persönlich für Humbug, da die Universität lediglich dem Wahlausschuss für die Erfüllung einer sich aus der Satzung der Studierendenschaft ergebenden Aufgabe ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen, und nicht z. B. selbst als Verfasserin der E-Mail auftreten würde. Aber ich habe ja auch keine Ahnung, gell.
  3. Genau genommen sagt das Rektorat (Uni) dem HRZ (Uni), dass es eine ganz bestimmte E-Mail des Wahlausschusses (nicht Uni) an alle Studierenden versenden soll.
  4. Ja, das sind zwei Wörter. Gut gezählt!

Ziel des Vorschlags ist es, möglichst weit weg von der Verhältniswahl zu kommen

Am Dienstag beschließt das Studierendenparlament möglicherweise eine neue Fachschaftswahlordnung. Doch warum ist der Entwurf1 so, wie er ist?

Im letzten Jahr wurden viele Fachschaftswahlen verdachtsunabhängig im Rahmen der stichprobenartigen Prüfung geprüft. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen. Es war aber nicht nur wichtig, weil man Wahlen halt ordentlich2 durchführen muss, damit sie überhaupt einen Sinn haben. Die Wahlprüfungen zeigten auch auf, welche Stellen der aktuellen Fachschaftswahlordnung problematisch sind. “Problematisch” heißt in diesem Fall, dass nicht das gemacht wird, was in der Ordnung steht, sei es, weil die Ordnung nicht oder falsch verstanden wurde, oder, weil Dinge missverständlich formuliert waren.

In einer solchen Situation gibt es grundsätzlich zwei Lösungswege: Man kann dafür sorgen, dass die Menschen die Ordnung ordentlich befolgen, oder man kann die Ordnung an die Menschen anpassen.

Nun ist es bei Fachschaftswahlen oft so, dass zur Wahlleitung die Personen bestimmt werden, die als letzte “Nein” gerufen haben. Einfach, weil man als Wahlleitung nicht mehr selbst kandidieren kann. Und motivierte Fachschaftsmenschen kandidieren gerne. Anders als bei Studierendenparlamentswahlen sitzen in Fachschaftswahlausschüssen daher selten die Personen, die gerade noch die letzte Wahlordnungsänderung mitgeschrieben haben, sondern vielmehr sehr nette Menschen, die manchmal leicht überfordert sind. Die Kandidierenden hingegen wollen in der Regel gewählt werden, um Fachschaftsarbeit zu machen3, und haben darüber hinaus naturgemäß wenig Motivation, sich über das notwendige Maß hinaus mit den Feinheiten von Wahlsystemen zu beschäftigen.

Man müsste also, falls man Option 1 favorisierte, allen Wahlausschussmitgliedern und potentiellen Kandidierenden eine kompetente Person zur Seite stellen, die darauf achtet, dass niemand Unsinn tut.4 Das ist offensichtlich personell nicht umsetzbar, und da die betroffenen Personen alle eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wären sie bestimmt auch beleidigt, dass man ihnen so wenig zutraut.

Es bleibt daher Option 2: Die Wahlordnung ist für die Menschen da. Eine Option, die auch bei der Überarbeitung der Wahlordnung für die Wahl zum Studierendenparlament schon genutzt wurde. Ein Beispiel: Da die Kandidierenden offenbar nicht in der Lage sind, einfach ihren vollen Namen und die korrekte Bezeichnung ihres Studienfaches von ihrem Studierendenausweis abzuschreiben, werden diese Angaben nur noch “ungefähr” verlangt, und der Wahlausschuss darf dann die offensichtlichen Korrekturen vornehmen. Das dürfte einigen Kandidierenden in den letzten Jahren das ein oder andere Tränchen erspart haben.

Für die aktuelle Neufassung der Wahlordnung gab es also das Ziel, ein möglichst einfaches, transparentes, demokratisches Verfahren umsetzen. Man argumentiert zwar gern mit “ihr habt doch alle Abitur”, aber im Abitur wird halt nicht geprüft, ob man eine Wahl durchführen oder sich für eine bewerben kann.5

Dieser Entwurf der Neufassung wurde dann (am 31. Mai)  für zwei Wochen in einer kommentierbaren Online-Version zur Verfügung gestellt. Die Kommentare und Korrekturen wurden hernach in den Entwurf eingearbeitet.

Am 20. Juni wurde dieser überarbeitete Entwurf schließlich in erster Lesung auf der Fachschaftenkonferenz behandelt.

Die zweite Lesung fand am 27. Juni und am 04. Juli statt. In ihr wurden vor allem die Optionen auf Wahlvollversammlung und Verhältniswahl ergänzt.

Die Wahlvollversammlung war im ursprünglichen Entwurf gestrichen worden, da sich keine Fachschaft auftreiben lies, die von der Durchführung einer Wahlvollversammlung berichten konnte, und die Streichung hätte das Wahlrecht durchaus um einiges einfacher gemacht. Die Wahlvollversammlung wurde jedoch wieder in die Neufassung integriert, da die Fachschaftenkonferenz es grundsätzlich für sinnvoll hält, “kleinen” Fachschaften die Möglichkeit zu geben, die Wahl statt in einer aufwändigen mehrtägigen Urnenwahl in einer einzelnen Veranstaltung durchzuführen.

In der aktuellen Wahlordnung findet standardmäßig eine Listenwahl statt, außer es gibt nur eine Liste oder zu wenig Kandidierende. In den meisten Fachschaften findet aus diesem Grund oft eine einfache Persönlichkeitswahl statt: Die X Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt. In der Wahlordnung ist das allerdings nur der Ausnahmefall, und entsprechend nachlässig ist er geregelt. Die Persönlichkeitswahl hat gegenüber der Listenwahl zusätzlich den Vorteil, dass sie in der Durchführung sowohl für Wahlausschuss als auch für die Kandidierenden erheblich einfacher ist: Jede Person kandidiert für sich selbst und muss sich nicht noch mit anderen koordinieren, die in der Regel genauso wenig Ahnung haben; die Berechnung von Stimmverhältnissen entfällt; die Wahrscheinlichkeit dass Listen erschöpft sind und niemand mehr für ausscheidende Mitglieder nachrücken kann sinkt; und vor allem kann man auf die “komplizierte” (weil zweiteilige) Bedingung für den Fallback auf die Persönlichkeitswahl verzichten, der aktuell eingebaut ist und praktisch nie fehlerfrei angewandt wurde.

Der Entwurf verzichtete also komplett auf Listen, um ein möglichst einfaches, transparentes, demokratisches Verfahren umzusetzen. Auf Wunsch von Teilen der FK wurde dann in der zweiten Lesung nach langer Debatte die Option auf Verhältniswahl6  eingefügt. Fachschaften können sich hiermit aktiv dafür entscheiden, eine Listenwahl durchzuführen, indem sie es in ihre Fachschaftssatzung schreiben.

Das mag manchen immer noch nicht reichen, die fürchten, dass ihre “Mindermeinungen” ohne Listenwahl nicht mehr “Visibilität erlangen” könnten, weil diese Regelung ja nie in ihre Fachschaftssatzung geschrieben würde.

Da frage ich mich aber: Was ist das für eine Sichtbarkeit, die allein daraus besteht, dass auf dem Stimmzettel ein Listenname steht? Schließlich verbietet niemand es den Kandidierenden, gemeinsam Werbung für ein Anliegen zu machen. Oder unabhängig von Wahlen Fachschaftsarbeit zu machen. Dachte sich wohl auch die Fachschaftenkonferenz, und beschloss den nun im Studierendenparlament zur Abstimmung stehenden Entwurf mit 18 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Wollen wir hoffen, dass das Studierendenparlament den Entwurf am Dienstag nicht aus Listenwahlfetischismus ablehnt, sondern der Empfehlung der FK folgt. Ich bin es langsam leid, den Leuten das Wahlverfahren in Sonderfällen zu erklären.

  1. nur aus dem Uninetz
  2. in diesem Fall heißt ordentlich “nach Wahlordnung
  3. Fachschaftsarbeit kann man übrigens auch machen, ohne gewählt zu sein.
  4. Ein Wahlen-Workshop hilft, aber auch nur etwa 50 % der Leute.
  5. Oder ist das in anderen Bundesländern anders? In Bayern wird das zumindest nicht geprüft. Da lernt man nur, das Kreuz bei der CSU zu machen.
    Spaß!!! Das nimmt man natürlich bereits mit der Muttermilch auf.
  6. das ist Juristendeutsch für die Listenwahl

Farbskalen

Bei Visualisierungen ist die Wahl der richtigen Farbskala wichtig. Wie mir eben auffällt, habe ich bei der ESCPointsMap eine suboptimale Skala verwendet, da Menschen mit der häufig auftretenden Rot-Grün-Schwäche mit so einer Rot-Grün-Skala oft wenig anfangen können.

Das ist in diesem Fall nicht so schlimm, da auf der ESC-Karte nie Rot- und Grünwerte miteinander verglichen werden. Aber generell sollte man1 diese Farbskala vermeiden.

Kommen wir zu Wahlen, genauer: Referenden. Hier haben die Abstimmungsberechtigten die Wahl zwischen Ja und Nein. Man könnte also eine Karte und eine zweiwertige Farbskala nehmen und die Wahlkreise entsprechend ihres Ja-Nein-Verhältnisses einfärben.

Die Skala kann entweder kontinuierlich sein (außen), ein stärkerer Ausschlag zu einer Seite hin würde dann einen kräftigeren Farbton bedeuten. Oder man nutzt eine Binäre Skala mit nur zwei Farbwerten (innen).

Was liegt zwischen Gelb und Blau? Grau. Das bedeutet, dass man bei einer kontinuierlichen Blau-Gelb-Skala relativ gut sieht, ob ein Wert links oder rechts der Mitte liegt. Zwischen Rot und Blau liegt hingegen Lila. Hier ist die Unterscheidung Links/Rechts der Mitte nicht mehr einfach zu treffen, sondern alles verschwimmt etwas im lila Einheitsbrei in der Mitte. Bei den binären Skalen ist der Fall natürlich immer klar.

Betrachten wir das einmal an einem konkreten Beispiel. Es gab ein Referendum, es gibt ein Ergebnis des Referendums, und natürlich gibt es auch Visualisierungen davon.

Beliebt scheint diese von der BBC zu sein:

Blau und Gelb. Hübsch!

Blau und Gelb. Hübsch! Screenshot: bbc.com

Die Karte nutzt eine binäre Blau-Gelb-Skala und vermittelt den Eindruck, dass England und Wales größtenteils eindeutig für einen Austritt gestimmt hätten, während Schottland lieber in der EU verbliebe, und Nordirland zweigeteilt ist. Die Balkengrafiken daneben deuten aber darauf hin, dass das bei weitem nicht überall so eindeutig ist, wie die Karte es aussehen lässt.

Ich habe die offiziellen Zahlen der Electoral Commission genommen und ebenso auf eine Karte geworfen. Fun Fact: Offiziell wird Nordirland als ein einziger Wahlbezirk gezählt, deshalb hat meine Karte auch nur einen Wert für alle 18 Parlaments-Wahlkreise. Die BBC stellt jedoch die inoffiziellen Ergebnisse dieser 18 Wahlkreise dar. Auch an ein paar anderen Stellen weicht meine Karte ab, das würde ich aber auf technische Probleme beim Mapping der GeoJSON-Daten zurückführen. Für einen groben Gesamteindruck reicht es allemal.2

brexit-binary

Close enough. Map boundary data attribution: See bottom of page.

Nun ist es so, dass bei dieser Abstimmung die Gesamtheit der einzelnen Stimmen ausschlaggebend war. Die Stimmverhältnisse auf die Bezirke herunterzubrechen ist zwar hübsch, hat aber für das Ergebnis keine Aussagekraft.  Und auch generell möchte ich diese binäre Blau-Gelb-Malerei in Frage stellen. Die Ergebnisse bewegen sich überwiegend im 40-60-Prozent-Bereich, oft hart an der 50-Prozent-Grenze. Mit einer nicht-binären Skala sieht das ganze auch etwas anders aus:

Vorher war aber hübscher.

Vorher war aber hübscher. Map boundary data attribution: See bottom of page.

Eindeutige “Leave!”- und “Remain!”-Gebiete mit Zweidrittelmehrheit gibt es nur vereinzelt. Es gibt aber auch viele Bezirke, die im Bereich von ±5 Prozentpunkten um die Mitte herum liegen. Welche Farbe die in der binären Grafik bekommen, dürfte da tagesformabhängig gewesen sein.

Schottland sieht hier immer noch sehr gelb aus. Da es dort insgesamt ein 62-zu-38-Prozent-Verhältnis zwischen Remain und Leave gibt, ist das nicht allzu verwunderlich. Aber: Auch hier gibt es mit Moray im Nordosten einen Wahlbezirk, in dem nur 50,1 % für “Remain” gestimmt haben. Der sieht in der binären Darstellung genauso aus wie Edinburgh, wo eine deutliche Mehrheit von fast 75 % die Stimme für “Remain” abgegeben hat.

Betrachten wir nun die gleiche Karte mit der kontinuierlichen Blau-Rot-Skala.

brexit-redblue

50 shades of purple. Map boundary data attribution: See bottom of page.

Auch hier ist der Norden der Insel signifikant heller als der Süden. In England und Wales sieht man einem Wahlbezirk aber oft nicht mehr auf den ersten Blick an, ob er jetzt mehrheitlich für Leave oder Remain gestimmt hat. Selbst Nordirland ist “irgendwo in der Mitte”. Und damit dürfte diese Skala die Realität wohl am besten abbilden.

Map boundary data

GeoJSON UK Boundary Data by Martin Chorley is licensed under a
Creative Commons Attribution 4.0 International License.

Contains Ordnance Survey data © Crown copyright and database right [2014]. Ordnance Survey data
covered by OS OpenData Licence (see pdf in repository).

Contains NRS data © Crown copyright [2014] supplied by National Records of Scotland.

  1. Tolles Pronomen haben Sie da!
  2. Gibraltar? Hab ich nicht in meinen Daten. Ist aber so oder so käsegelb.