Weniger grummel.

Am 18. November wird hoffentlich eine neue Wahlordnung für die Wahl des Studierendenparlaments vom Rektorat genehmigt. Sie wurde bereits im Juli vom Studierendenparlament beschlossen und ist viel besser als die aktuell gültige. Ich weiß das, weil ich sie getippt habe.

Kommen wir ohne weitere Umschweife zu den schönsten Neuerungen:

Wahlausschreibung

Die Wahlausschreibung enthält nun auch die vom Wahlausschuss festgelegten Vorgaben für das Format der Wahlzeitungsbeiträge der Listen. Bislang wurde das separat festgelegt und bekannt gegeben.

Wahlbewerbungen

Der komplette Bewerbungs- und Prüfprozess wurde neu geregelt. Hier gab es in den letzten Jahren auch die meisten Konflikte zwischen den Listen und den Wahlausschüssen.

Zunächst einmal wurden die Einzelbewerbungen abgeschafft. Man kann sich natürlich weiterhin als Einzelperson zur Wahl stellen, tut dies aber nun als Einpersonenliste. Dies vereinfach das gesamte Prozedere, weil der Sonderfall “Einzelbewerbung” in den meisten Fällen nicht mehr beachtet werden muss.

Neu ist das zwingend erforderliche Listendeckblatt. Es enthält den offiziellen Listennamen sowie die Namen und Kontaktdaten zweier Vertrauenspersonen der Liste1 und die Unterschrift einer Vertrauensperson.

Fehlt das Listendeckblatt oder eine verpflichtende Angabe darauf, so ist die Bewerbung unvollständig und darf nicht angenommen werden!

Die Angabe des Listennamens an zentraler Stelle ist deshalb sinnvoll, weil in der Vergangenheit kaum eine Liste den Listennamen auf all ihren Kandidierendenbögen gleich formuliert hatte und es für den Wahlausschuss schwer war, den tatsächlich korrekten Namen zu ermitteln.

Die Kontaktdaten auf dem Listendeckblatt sind zentral für die Kommunikation mit den Listen nach der Bewerbung, insbesondere bei Beanstandungen der Bewerbungen. Dass nur eine Unterschrift verlangt wird und nicht etwa Unterschriften aller Vertrauenspersonen, ist ein Zugeständnis an die Listen: Es reicht ja schließlich aus, wenn eine Person für die Richtigkeit der Angaben garantiert.

Kandidaturen

Zu einer anständigen Wahlbewerbung gehören natürlich auch Kandidaturen, also Personen, die für diese Liste antreten möchten.

Hier hat sich bei den nötigen Angaben ebenfalls etwas geändert: Die Pflichtangaben wurden konkretisiert und ausgemistet. Angaben, die für die Wahl vollkommen irrelevant sind, wurden gestrichen, und zum Beispiel die “Fachrichtung” wurde in das eindeutigere “mindestens 1 Studienfach” geändert.

Eine Kandidatur muss nun mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. ein in die Matrikel oder im Personalausweis eingetragener Vorname
  2. vollständiger Nachname
  3. Geburtsdatum
  4. Geburtsort
  5. Matrikelnummer
  6. mindestens 1 Studienfach dieser Person, zum Vermerk auf dem  Stimmzettel und in der Wahlbekanntmachung
  7. ladungsfähige Anschrift
  8. E-Mail-Adresse
  9. Telefonnummer
  10. Erklärung über die Bereitschaft zur Kandidatur für diese Wahl
  11. Unterschrift unter den Wahlvorschlag

Außerdem wird auf schriftlichen Antrag einer Kandidatin ihr Spitzname in der Wahlzeitung und auf dem Stimmzettel vermerkt. So ein Wunsch kommt immer mal wieder, jetzt ist es offiziell möglich.

Unterstützungsunterschriften

Jede Person kann neuerdings mehrere Listenbewerbungen unterstützen. Es bleibt bei 1 Unterstützungsunterschrift je volle 1000 Wahlberechtigte, also ca. 30-32, die eine Liste mitbringen muss – Kandidierende der Liste zählen hier bereits mit.

Wahlzeitung

Die Wahlzeitungsbeiträge der Listen unterliegen bis auf die vom Wahlausschuss beschlossenen Formatvorgaben keinerlei Beschränkungen mehr. Bislang mussten sie “Name, Vorname, Fachrichtung und Hochschulsemesterzahl der Bewerber/innen in der von der Liste festgelegten Reihenfolge beinhalten”, allerdings war dies ebenso fehleranfällig wie die Angaben in den Bewerbungen und die Korrektur noch aufwändiger. Nun wird der Wahlausschuss selbst die Namen und Studienfächer der Bewerbungen in der Wahlzeitung bekannt geben.

Überprüfung der Wahlbewerbungen

Hier gab es in den letzten Jahren keine Probleme.

Kleiner Scherz.

Bislang hatte der Wahlausschuss die eingereichten Wahlbewerbungen lediglich geprüft und nichts daran geändert. Da es unmöglich ist, einen Bewerbungsbogen korrekt auszufüllen2, wurde regelmäßig eine große Zahl an Bewerbungen beanstandet. Oft wegen Kleinigkeiten, was bei den Listenverantwortlichen verständlicherweise rote Köpfe verursachte. Grummelfaktor: 10.

Im letzten Jahr nun hat der Ältestenrat entschieden, dass die eingereichten Wahlbewerbungen als Willenserklärungen aufzufassen seien und dementsprechend vom Wahlausschuss nach Verkehrsauffassung geprüft werden sollten. Der Wahlausschuss kann also vom Wortlaut der Bewerbung abweichen, falls er denkt, einen Fehler entdeckt zu haben.

Das bedeutet erst einmal weniger Arbeit für die Listenverantwortlichen. Geht aber bei der “Korrektur” etwas schief, ist der Grummelfaktor bei 100.

Die neue Wahlordnung war nun angetreten, um diese ewige Grummelei zu minimieren. Die Neufassung enthält zwei Sätze, die hoffentlich magische Wirkung entfalten werden:

Offensichtliche Fehler in den Kandidaturen und auf dem Bewerbungsdeckblatt korrigiert der Wahlausschuss selbsttätig, sofern dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist. Dies gilt insbesondere für die inkorrekte Benennung von Studiengängen.

Fehler, die der Wahlausschuss nicht selbst beheben kann, müssen natürlich immer noch von den Listen korrigiert werden.

Nach den ganzen Korrekturen bekommen die Listen nun ein Verzeichnis, das die für ihre Wahl relevanten Daten wie Listenname, Namen und Studienfächer der Kandidierenden sowie die Listenreihung enthält. Die Listen bekommen dann eine Frist, innerhalb derer sie Korrekturen am Verzeichnis fordern können. Es sollte somit nicht mehr passieren, dass der Wahlausschuss eine fehlerhafte Korrektur vornimmt, die nicht bemerkt wird. Grummelfaktor: 1.

Die drei Bewerbungsvorgänge sind sehr süß im folgenden Comic zusammengefasst:

bewerbung

Stimmzettel

Jetzt muss auf den Stimmzetteln neben den Listen und ihren Kandidierenden auch die Wahl stehen, für die sie eigentlich gelten, und ein Hinweis darauf, wie viele Stimmen man eigentlich abgeben darf.

Bannmeile

Im Umkreis von 5 Metern um die Wahllokale ist jegliche Form der Wahlwerbung für Wahlvorschläge untersagt. Eine Ausnahme bildet z. B. die Wahlzeitung.

Dies wird bereits so praktiziert, jetzt steht es auch in der Wahlordnung.

Briefwahl

Das Wörtchen “formlos” wurde beim Briefwahlantrag gestrichen. Der Antrag muss jetzt tatsächlich schriftlich erfolgen.

Vertrauenspersonen

…können dieses Amt jetzt auch schriftlich auf eine andere Person übertragen. Wird aus den Mitgliedern einer Liste eine SP-Fraktion, so wird die Fraktionssprecherin ebenfalls Vertrauensperson der Liste. Nach der Wahl sind Vertrauenspersonen insbesondere wichtig, wenn jemand nachrückt. Das passiert sehr häufig.

Weniger Lotterie

Bei Stimmengleichheit zwischen Kandidierenden einer Bewerbung wird die Reihenfolge der Kandidaturen aus der Bewerbung beibehalten. Besonders am Ende einer Liste gibt es oft Kandidierende mit gleich vielen Stimmen. Bislang musste deren Reihenfolge untereinander mühsam ausgelost werden. Das entfällt jetzt.

Fazit

Wenn die neue Wahlordnung vom Rektorat geprüft, für genehmigungsfähig befunden und veröffentlicht wird, bin ich zuversichtlich, dass die diesjährigen Wahlen etwas weniger Herzkasperpotenzial haben werden als in den letzten Jahren. Aber: Man weiß nie, was passieren wird.

Disclaimer

Dies ist keine offizielle Verlautbarung des Wahlausschusses. Dies ist keine umfassende Übersicht über sämtliche Änderungen, die die neue Wahlordnung bringt. Dieser Text ist über etwa zwei Stunden neben meiner Tätigkeit als junger Student in mühevollster Kleinarbeit entstanden und er enthält fraglos Fehler. Über jeden einzelnen dieser Fehler bin ich selbst am unglücklichsten. Ich freue mich jedoch, falls jemand etwas besser weiß und es mich wissen lässt.

  1. Hier tritt die Einpersonenliste noch einmal als Sonderfall auf: Sie darf eine oder zwei Vertrauenspersonen benennen.
  2. Dies wurde in aufwändigen Feldstudien eindrucksvoll belegt. Bitte beachten Sie das hier eingesetzte Stilmittel der sogenannten “Hyperbel”.

Ein bisschen Demokratie

Interessiert ihr euch für Demokratie im Allgemeinen? Und vielleicht auch Wahlen im Speziellen? Habt ihr ein Glück! Denn:

Es ischt wieder soweit. Das Studierendenparlament versucht, relativ erfolglos, einen ausgewachsenen Wahlausschuss zu wählen. Das ist jetzt keine Wertung, sondern ein Blick auf die nackten Zahlen: Eigentlich müssten 9 Ausschussmitglieder und 9 stellvertretende Mitglieder gewählt werden. Doch wie jedes Jahr wurde das im Vorfeld nicht groß innerhalb der Studierendenschaft bekannt gemacht, und so sind aktuell nur 7 von den insgesamt 18 Plätzen besetzt.

Das liegt möglicherweise auch daran, dass man als Ausschussmitglied natürlich nicht für die Wahl kandidieren kann, was heißt, dass die Mitglieder der im Studierendenparlament vertretenen Gruppen oft nicht selbst in den Ausschuss können, da sie zur Wahl antreten möchten. Und wenn sonst niemand weiß, dass der Wahlausschuss besetzt werden soll, hat man den Salat.

Was macht man im Wahlausschuss so?

Man bereitet die Wahl zum XXXVII. Studierendenparlament vor, die voraussichtlich vom 19. bis zum 22. Januar zusammen mit den Gremienwahlen stattfinden wird.

Das umfasst alles von der Ausschreibung der Wahl, der Entgegennahme, Prüfung und Bekanntmachung der Wahlbewerbungen, Layout von Wahlzeitung und Stimmzettel über die Auswahl und Einweisung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern bis zur Auszählung der Wahl und der Bekanntgabe des Wahlergebnisses.

Wenn man Lust hat, stellt man den Listen auch noch Werbeflächen zur Verfügung und organisiert eine Diskussionsveranstaltung vor der Wahl, quasi ein TV-Duell ohne TV.

Die Wahlausschussmitglieder können das alles relativ frei untereinander aufteilen, nur gemacht werden muss es halt, und zwar rechtzeitig.

Was bekommt man dafür?

Geld. Insgesamt 5000 € für den gesamten Wahlausschuss, die in der Regel nach Arbeitsaufwand aufgeteilt werden, plus ein Bonus für die Wahlleitung.

Oh, und ganz viel Liebe oder Hass von den sich bewerbenden Listen, je nachdem, wie akkurat man arbeitet und ob die neue Wahlordnung noch rechtzeitig veröffentlicht wird1.

Und Spaß kann das Ganze natürlich auch machen. Besonders wenn man die Leute im Team hat, die bereits gewählt wurden.

Klingt super. Wo bewerbe ich mich?

Versuch’s doch mal bei den folgenden Stellen:

http://www.campusgruen-bonn.de/

http://www.rcds-bonn.de/de/impressum/

http://jusohsgbonn.de/262-2/

http://lhg-bonn.de/

http://www.asta-bonn.de/Fachschaftenreferat

http://lust.blogsport.de/2

Nicht vorschlagsberechtigt, aber man kann es ja mal versuchen:

http://www.sp.uni-bonn.de/kontakt.html

http://wiki.piratenpartei.de/HSG:Bonn

Und wenn man unvermittelt auf der nächsten SP-Sitzung am 5. November (t.b.a.) aufschlägt und meint, man würde das mit den Wahlen und so machen, könnte das möglicherweise auch funktionieren.

urne

  1. Dieses Trauerspiel hat vielleicht einen eigenen Artikel verdient.
  2. Korrektur: Die LUST ist vermutlich auch vorschlagsberechtigt, da die entsprechende Satzungsregelung zur Ausschussbesetzung vermutlich Vorrang vor der Regelung der Wahlordnung hat. Danke an Michael für den Hinweis.

Ältestenrat rudert zurück: Satzungsänderung nun doch nur mit 2/3-Mehrheit

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Im Juli hieß es noch: Satzungsänderung mit einfacher Mehrheit!

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Wie ich eben erfahren habe, hat der Ältestenrat in seiner Sitzung am 25. September 2014 seinen “Beschluss 09/2014”, wobei es sich um den oben erwähnten handeln dürfte, wieder aufgehoben. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass Satzungsänderungen mit 2/3-Mehrheit der SP-Mitglieder beschlossen werden müssen.

Als Hauptgrund wird angeführt, dass die Rechtsvorschriften für Satzungsänderungen aus höherrangigen Rechtsquellen nun leider gar nicht eindeutig seien und der Ältestenrat sich bei seiner Tätigkeit primär an die Satzung der Studierendenschaft zu halten habe, die in diesem Punkt hingegen eindeutig sei.

Heißt: Alles wieder wie früher. Falls jemand nun die Satzung mit einfacher Mehrheit ändern will, müsste das vermutlich erst einmal auf dem Klageweg erstritten werden.

Die vollständige Entscheidung des Ältestenrats inklusive Begründung lässt sich sicherlich vom Vorsitzenden des Ältestenrats anfordern bzw. bei diesem einsehen.

  1. Mir ist bewusst, dass es sich bei “rudert zurück” um eine der abgedroschensten “Nachrichten”-Floskeln überhaupt handelt. Sie steht absichtlich dort. Keinesfalls möchte ich ein Mitglied des Ältestenrats mit dem Rudersport in Verbindung bringen. Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass das Studierendenparlament bereits mehrfach den Rudersport der Uni Bonn finanziell unterstützt hat.