Der Verwahrhaushalt der Fachschaften, einfach erklärt

Wenn ihr zu den ca. drei Personen gehört, die sich für den Verwahrhaushalt der Studierendenschaft interessieren: Glückwunsch. Alle anderen können sich ja überlegen, wie sie diesen Artikel auf TikTok ansprechend für die Massen aufbereiten würden.

Den Verwahrhaushalt der Fachschaften hat man sich wie einen großen Teich vorzustellen. Es fließt Geld rein, es fließt Geld raus, und vor allem fließt viel Geld darin herum.

Das fließt hinein

Einnahmen aus Studierendenbeiträgen. Sonst nix. Ziemlich einfach.

Das fließt heraus

Das sind hingegen mehrere Dinge:

  • an Fachschaften ausgezahlte AFSG
  • an Fachschaften ausgezahlte BFSG
  • an Mitglieder des Fachschaftenreferats ausgezahlte Aufwandsentschädigungen
  • Sachmittel des Fachschaftenreferats

Das heißt, der ganze Rest müsste einfach im Kreis herum strudeln.

Das strudelt im Kreis herum

  • Rücklagen
  • gebundene Überschüsse
  • ungebundene Überschüsse

Diese Begriffe benötigen erfahrungsgemäß einiges an Erläuterung.

Alles Geld, das in einem Haushaltsjahr nicht ausgegeben wird, ist nicht etwa weg, sondern fließt als Überschuss in das nächste Haushaltsjahr. Das ist dann zwar auch eine Einnahme, aber es ist kein “neues” Geld, denn es war ja vorher schon da.

Dazu kommt noch eine Rücklage, die ebenfalls als Einnahme in das nächste Haushaltsjahr fließt. Auch die ist kein “neues” Geld.

Bei den Überschüssen gibt es allerdings eine wichtige Unterscheidung. Das Geld kann für einen bestimmten Zweck vorgesehen sein und wurde lediglich noch nicht ausgezahlt. Der Zweck besteht im nächsten Haushaltsjahr aber genauso weiter. In diesem Fall würde ich von “gebundenen” Überschüssen sprechen. Alternativ kann Geld auch für einen bestimmten Zweck vorgesehen gewesen sein, der aber im nächsten Haushaltsjahr nicht mehr zwangsläufig in derselben Form existiert. Dann würde ich von “ungebundenen” Überschüssen sprechen, da man das Geld dann im nächsten Haushaltsjahr prinzipiell frei verwenden kann.

Was sind das nun konkret für Überschüsse?

Gebundene Überschüsse

  • AFSG, die im nächsten Jahr noch beantragt werden können
  • AFSG, die beantragt, aber noch nicht ausgezahlt wurden
  • AFSG, deren Anträge vollständig sind, aber noch nicht ausgezahlt wurden
  • BFSG, die genehmigt wurden, aber noch nicht ausgezahlt wurden

Ungebundene Überschüsse

  • Sachmittel, die nicht ausgegeben wurden
  • Aufwandsentschädigungen, die nicht ausgegeben wurden
  • BFSG, die nicht beantragt/genehmigt wurden
  • AFSG, die nicht mehr beantragt werden können, weil die Frist abgelaufen ist
  • AFSG, deren Anträge nicht mehr vervollständigt werden können, weil die Fachschaft Mist gebaut hat
  • AFSG, deren Anträge nicht mehr vervollständigt werden können, weil die Frist abgelaufen ist

Kleiner Einschub: Das Leben eines AFSG-Titels

In einem AFSG-Titel im Haushaltsplan liegt das Geld für ein konkretes Semester. Am Anfang legt man da in der Regel 60.000 € hinein, die nach einem Schlüssel (Sockelbetrag + Anteil abhängig von Studierendenzahl) den einzelnen Fachschaften zugeteilt werden.

Hat eine Fachschaft die vollständigen Unterlagen für das Semester eingereicht und darf aktuell Auszahlungen erhalten, so wird ihr das ihr zustehende Geld aus diesem Titel ausgezahlt. Das Geld fließt also ab.

Hat eine Fachschaft zwei Semester nach dem Ende des Semesters, für das der Titel das Geld enthält, noch keinen Antrag gestellt, kann sie das auch nicht mehr nachholen. Ihr Anteil wird dann zu einem ungebundenen Überschuss.

Hat eine Fachschaft vier Semester nach dem Ende des Semesters, für das der Titel das Geld enthält, nicht alle Unterlagen für ihren Antrag eingereicht, kann sie das auch nicht mehr nachholen. Ihr Anteil wird dann zu einem ungebundenen Überschuss.

Wird irgendwann festgestellt, dass eine Fachschaft z. B. für einen Zeitraum des Semesters, für das der Titel das Geld enthält, keinen gültigen Haushaltsplan beschlossen hat, und das auch nicht mehr nachholen kann, wird ihr Anteil ebenfalls zu einem ungebundenen Überschuss.

In allen anderen Fällen bleibt das Geld auch über Haushaltsjahre hinweg als gebundener Überschuss in diesem Haushaltstitel. Sei es, weil es prinzipiell noch beantragt werden kann, weil Anträge prinzipiell noch vervollständigt werden können, oder weil es prinzipiell noch ausgezahlt werden kann.

Irgendwann ist der Haushaltstitel hoffentlich auf 0 €, weil alles ausgezahlt wurde was ausgezahlt werden kann, und kann dann aus dem Haushaltsplan gestrichen werden.

Nun haben wir verstanden, wie sich ein einzelner AFSG-Haushaltstitel über die Haushaltsjahre hinweg entwickelt.

Es gibt aber nicht nur einen einzigen, sondern:

  • Jedes Jahr kommen zwei neue hinzu (einmal Wintersemester, einmal Sommersemester),
  • zwei fallen von “beantragbar” nach “nicht mehr beantragbar”, was üblicherweise eine Menge freier Überschüsse generiert,
  • zwei fallen von “vervollständigbar” nach “nicht mehr vervollständigbar”, was ebenfalls eine Menge freier Überschüsse generiert, und
  • eventuell können ein paar auch gestrichen werden, weil sie seit einiger Zeit schon auf 0 € stehen.

Das bedeutet, dass da – prinzipbedingt – jedes Jahr sehr viel Geld als Überschuss ins nächste Haushaltsjahr schwappt. Das bedeutet aber nicht, lieber Haushaltsausschuss, dass “die Rücklagen (sic) der Fachschaften zu hoch [sind]”, sondern das ist so, weil nicht alle Fachschaften alles Geld beantragen und direkt in dem Haushaltsjahr ausgezahlt bekommen, in dem es neu in den Haushaltsplan kommt. Teilweise ist das auch gar nicht möglich, weil es einzureichende Unterlagen stellenweise noch gar nicht geben kann.

Wichtig ist das Verständnis, wie das alles zusammenhängt, für

Die Beitragsberechnung

Zu Beginn haben wir gelernt, dass das einzige “frische” Geld, das dem Teich zugeführt wird, aus den Studierendenbeiträgen kommt. Hier muss vorab für jedes Haushaltsjahr sorgfältig geschätzt werden, wie viel Geld voraussichtlich benötigt wird, um das abfließende Geld zu kompensieren.

Das hängt effektiv davon ab, wie viel an BFSG genehmigt wird, und wie viel an AFSG nicht beantragt oder nicht vervollständigt wird. Denn Rücklagen sind mehr oder weniger ein internes Nullsummenspiel, und die Ausgaben für Aufwandsentschädigungen und Sachmittel sind praktisch immer gleich hoch.

Die Rechnung, die man da aufmacht, sieht folgendermaßen aus:

Benötigte Einnahmen aus Studierendenbeiträgen
  • 2x 60.000 € für zwei neue Semester AFSG
  • ca. 60.000 € für BFSG (Erfahrungswert)
  • 16.800 € Aufwandsentschädigung (entspricht 7 Referatsmitgliedern)
  • 400 € Sachmittel (Standardwert)
Davon abzuziehen
  • ungebundene Überschüsse AFSG
  • ungebundene Überschüsse BFSG
  • sonstige ungebundene Überschüsse

Rücklagen und gebundene Überschüsse können mehr oder weniger ignoriert werden, weil die einfach durchlaufen.

Prinzipiell könnte man auch einfach die Summe der Ausgaben des laufenden Haushaltsjahres nehmen und als Bedarf für das nächste Haushaltsjahr ansetzen. Da es da allerdings große Schwankungen geben kann (Stichwort Corona – ist die Pandemie eigentlich schon vorbei?), sollte man da allerdings besser einen Mittelwert über mehrere Jahre, vielleicht sogar das letzte Jahrzehnt, nehmen. Aber auch dann kann das einfache Phänomen, dass immer mehr Fachschaften tatsächlich Geld beantragen und ausgezahlt bekommen, zu einem Missverhältnis zwischen Ausgaben und den Einnahmen aus Studierendenbeiträgen führen.

Zum Glück gibt es beim AStA-Finanzreferat fast1 alle Haushaltsrechnungen seit 2010. Schauen wir uns daher einmal an, was tatsächlich ausgegeben wurde.

Der Verwahrhaushalt der Fachschaften, einfach erklärt
Mehrfach interessant, dies.

Hier sind drei Dinge auffällig:

  • Zwischen 2015 und 2020 kann man den Effekt der sogenannten “Fachschaftsraumverschönerungen” erahnen, durch die mehr BFSG beantragt und genehmigt wurden. In dieser Zeit wurden die Überschüsse so stark abgebaut, dass es 2020 plötzlich hieß, es sei nicht mehr genug Geld da2.
  • Die Summe der ausgezahlten AFSG hat eine steigende Tendenz, was vermutlich dadurch zustande kommt, dass mehr Fachschaften AFSG beantragen.
  • Der Corona-Effekt Anfang 2020 sorgt für einen totalen Einbruch von BFSG-Auszahlungen (weil nichts stattfand, was erstattet werden hätte können), aber auch AFSG-Auszahlungen (vermutlich weil alle mit wichtigerem beschäftigt waren, als Anträge zu stellen oder sie zu bearbeiten).

Teilweise werden einige Fahrten aus 2020/21 noch nachgeholt werden, aber dennoch sind da erst einmal große Überschüsse angefallen, die die finanzielle Situation deutlich entspannt haben.

Was wäre nun ein sinnvoller Richtwert für die zu erzielenden Einnahmen? Man könnte mit den 100.000 € aus 2014/15 arbeiten, das liegt vor dem Raumverschönerungsboom. Aber die Welt ist eine andere als vor sieben Jahren. Fachschaften stellen mehr Anträge3, und auch wenn das erste Corona-Jahr den tollwütigen Überschussabbau der Vorjahre größtenteils ausgeglichen haben dürfte, möchte man auch nicht ohne Not wieder in eine Situation geraten, in der man den darbenden Fachschaften sagen muss, dass sie bis zum nächsten Haushaltsjahr auf ihr Geld warten müssen.

Daher scheinen eher 120.000 € ein guter Richtwert zu sein. Schlägt man noch die sonstigen Ausgaben für Aufwandsentschädigung und Sachmittel drauf, so landet man bei etwa 135.000 € – 140.000 €, die regelmäßig jährlich durch Studierendenbeiträge eingenommen werden sollten. Was, wenn man mit 33.000 Studierenden im Sommersemester und 34.500 Studierenden im Wintersemester schätzt, auf 2,00 € – 2,08 € pro Person pro Semester hinausläuft.

Eins ist aber klar: Die nervigen Auswirkungen der Pandemie machen die Beitragsschätzung noch schwieriger, als sie ohnehin schon wäre. Hat jemand eine Glaskugel übrig?

Der Verwahrhaushalt der Fachschaften, einfach erklärt
Von unseren Gebühren!

  1. das Haushaltsjahr 2011/12 ist offenbar nie passiert. Seltsam?
  2. Nicht allein durch Mehrausgaben, sondern der Semesterbeitrag für die Fachschaften wurde auch ungefähr jedes zweite Semester auf 1 ct gesenkt.
  3. Ich kann es fühlen. Ich würde es auch beweisen, aber die Datenlage ist mau.

Fantastic End Of The World

Zwei Monate vor dem Abgabetermin der Masterarbeit ist ein perfekter Zeitpunkt, am Game Jam der Fachschaft Informatik teilzunehmen.

Über die letzten beiden Tage Nächte ist so ein packendes Spiel entstanden, dessen Hintergrundgeschichte sich vor den großen Blockbustern nicht zu verstecken braucht.

Das ganze natürlich auf Englisch, denn das am ersten Abend ausgeloste Game-Jam-Motto “Fantastic End Of The World” ist schließlich auch auf Englisch. Außerdem kann so der internationale Markt besser erobert werden.

Ich möchte mich auf diesem Wege recht herzlich bei meinem Team bedanken, das die Entwicklung sehr tatkräftig und vor allem wortgewaltig unterstützt hat.

Welches Spiel, fragen Sie? Na dieses hier:

Fantastic End Of The World

Hinweis 1: Funktioniert nur an Desktop-Rechnern, eine Steuerung für Mobilgeräte wurde nicht implementiert. Wir hatten ja nichts!

Hinweis 2: Das Spiel besteht aus 28 MB Sounddateien und ein bisschen Rest.

Den Quellcode gibt es latürnich auch, und zwar hier: https://github.com/HSZemi/jam

Umgesetzt habe ich das Spielchen mit pixi.js. Eine Bibliothek, die ich vor drei Tagen zum ersten Mal gesehen habe. Spricht für sie, finde ich.

Die Sounds könnten noch etwas besser aufeinander abgestimmt sein, aber man tut was man kann in den 48 Stunden.

Ziel des Vorschlags ist es, möglichst weit weg von der Verhältniswahl zu kommen

Am Dienstag beschließt das Studierendenparlament möglicherweise eine neue Fachschaftswahlordnung. Doch warum ist der Entwurf1 so, wie er ist?

Im letzten Jahr wurden viele Fachschaftswahlen verdachtsunabhängig im Rahmen der stichprobenartigen Prüfung geprüft. Das machte viele Leute sehr wütend und wurde allenthalben als Schritt in die falsche Richtung angesehen. Es war aber nicht nur wichtig, weil man Wahlen halt ordentlich2 durchführen muss, damit sie überhaupt einen Sinn haben. Die Wahlprüfungen zeigten auch auf, welche Stellen der aktuellen Fachschaftswahlordnung problematisch sind. “Problematisch” heißt in diesem Fall, dass nicht das gemacht wird, was in der Ordnung steht, sei es, weil die Ordnung nicht oder falsch verstanden wurde, oder, weil Dinge missverständlich formuliert waren.

In einer solchen Situation gibt es grundsätzlich zwei Lösungswege: Man kann dafür sorgen, dass die Menschen die Ordnung ordentlich befolgen, oder man kann die Ordnung an die Menschen anpassen.

Nun ist es bei Fachschaftswahlen oft so, dass zur Wahlleitung die Personen bestimmt werden, die als letzte “Nein” gerufen haben. Einfach, weil man als Wahlleitung nicht mehr selbst kandidieren kann. Und motivierte Fachschaftsmenschen kandidieren gerne. Anders als bei Studierendenparlamentswahlen sitzen in Fachschaftswahlausschüssen daher selten die Personen, die gerade noch die letzte Wahlordnungsänderung mitgeschrieben haben, sondern vielmehr sehr nette Menschen, die manchmal leicht überfordert sind. Die Kandidierenden hingegen wollen in der Regel gewählt werden, um Fachschaftsarbeit zu machen3, und haben darüber hinaus naturgemäß wenig Motivation, sich über das notwendige Maß hinaus mit den Feinheiten von Wahlsystemen zu beschäftigen.

Man müsste also, falls man Option 1 favorisierte, allen Wahlausschussmitgliedern und potentiellen Kandidierenden eine kompetente Person zur Seite stellen, die darauf achtet, dass niemand Unsinn tut.4 Das ist offensichtlich personell nicht umsetzbar, und da die betroffenen Personen alle eine Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, wären sie bestimmt auch beleidigt, dass man ihnen so wenig zutraut.

Es bleibt daher Option 2: Die Wahlordnung ist für die Menschen da. Eine Option, die auch bei der Überarbeitung der Wahlordnung für die Wahl zum Studierendenparlament schon genutzt wurde. Ein Beispiel: Da die Kandidierenden offenbar nicht in der Lage sind, einfach ihren vollen Namen und die korrekte Bezeichnung ihres Studienfaches von ihrem Studierendenausweis abzuschreiben, werden diese Angaben nur noch “ungefähr” verlangt, und der Wahlausschuss darf dann die offensichtlichen Korrekturen vornehmen. Das dürfte einigen Kandidierenden in den letzten Jahren das ein oder andere Tränchen erspart haben.

Für die aktuelle Neufassung der Wahlordnung gab es also das Ziel, ein möglichst einfaches, transparentes, demokratisches Verfahren umsetzen. Man argumentiert zwar gern mit “ihr habt doch alle Abitur”, aber im Abitur wird halt nicht geprüft, ob man eine Wahl durchführen oder sich für eine bewerben kann.5

Dieser Entwurf der Neufassung wurde dann (am 31. Mai)  für zwei Wochen in einer kommentierbaren Online-Version zur Verfügung gestellt. Die Kommentare und Korrekturen wurden hernach in den Entwurf eingearbeitet.

Am 20. Juni wurde dieser überarbeitete Entwurf schließlich in erster Lesung auf der Fachschaftenkonferenz behandelt.

Die zweite Lesung fand am 27. Juni und am 04. Juli statt. In ihr wurden vor allem die Optionen auf Wahlvollversammlung und Verhältniswahl ergänzt.

Die Wahlvollversammlung war im ursprünglichen Entwurf gestrichen worden, da sich keine Fachschaft auftreiben lies, die von der Durchführung einer Wahlvollversammlung berichten konnte, und die Streichung hätte das Wahlrecht durchaus um einiges einfacher gemacht. Die Wahlvollversammlung wurde jedoch wieder in die Neufassung integriert, da die Fachschaftenkonferenz es grundsätzlich für sinnvoll hält, “kleinen” Fachschaften die Möglichkeit zu geben, die Wahl statt in einer aufwändigen mehrtägigen Urnenwahl in einer einzelnen Veranstaltung durchzuführen.

In der aktuellen Wahlordnung findet standardmäßig eine Listenwahl statt, außer es gibt nur eine Liste oder zu wenig Kandidierende. In den meisten Fachschaften findet aus diesem Grund oft eine einfache Persönlichkeitswahl statt: Die X Personen mit den meisten Stimmen sind gewählt. In der Wahlordnung ist das allerdings nur der Ausnahmefall, und entsprechend nachlässig ist er geregelt. Die Persönlichkeitswahl hat gegenüber der Listenwahl zusätzlich den Vorteil, dass sie in der Durchführung sowohl für Wahlausschuss als auch für die Kandidierenden erheblich einfacher ist: Jede Person kandidiert für sich selbst und muss sich nicht noch mit anderen koordinieren, die in der Regel genauso wenig Ahnung haben; die Berechnung von Stimmverhältnissen entfällt; die Wahrscheinlichkeit dass Listen erschöpft sind und niemand mehr für ausscheidende Mitglieder nachrücken kann sinkt; und vor allem kann man auf die “komplizierte” (weil zweiteilige) Bedingung für den Fallback auf die Persönlichkeitswahl verzichten, der aktuell eingebaut ist und praktisch nie fehlerfrei angewandt wurde.

Der Entwurf verzichtete also komplett auf Listen, um ein möglichst einfaches, transparentes, demokratisches Verfahren umzusetzen. Auf Wunsch von Teilen der FK wurde dann in der zweiten Lesung nach langer Debatte die Option auf Verhältniswahl6  eingefügt. Fachschaften können sich hiermit aktiv dafür entscheiden, eine Listenwahl durchzuführen, indem sie es in ihre Fachschaftssatzung schreiben.

Das mag manchen immer noch nicht reichen, die fürchten, dass ihre “Mindermeinungen” ohne Listenwahl nicht mehr “Visibilität erlangen” könnten, weil diese Regelung ja nie in ihre Fachschaftssatzung geschrieben würde.

Da frage ich mich aber: Was ist das für eine Sichtbarkeit, die allein daraus besteht, dass auf dem Stimmzettel ein Listenname steht? Schließlich verbietet niemand es den Kandidierenden, gemeinsam Werbung für ein Anliegen zu machen. Oder unabhängig von Wahlen Fachschaftsarbeit zu machen. Dachte sich wohl auch die Fachschaftenkonferenz, und beschloss den nun im Studierendenparlament zur Abstimmung stehenden Entwurf mit 18 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen.

Wollen wir hoffen, dass das Studierendenparlament den Entwurf am Dienstag nicht aus Listenwahlfetischismus ablehnt, sondern der Empfehlung der FK folgt. Ich bin es langsam leid, den Leuten das Wahlverfahren in Sonderfällen zu erklären.

  1. nur aus dem Uninetz
  2. in diesem Fall heißt ordentlich “nach Wahlordnung
  3. Fachschaftsarbeit kann man übrigens auch machen, ohne gewählt zu sein.
  4. Ein Wahlen-Workshop hilft, aber auch nur etwa 50 % der Leute.
  5. Oder ist das in anderen Bundesländern anders? In Bayern wird das zumindest nicht geprüft. Da lernt man nur, das Kreuz bei der CSU zu machen.
    Spaß!!! Das nimmt man natürlich bereits mit der Muttermilch auf.
  6. das ist Juristendeutsch für die Listenwahl