Am 10. Dezember 2014 schickte das Studierendenwerk Bonn einen Brief an die Mieterinnen und Mieter, in dem eine Mieterhöhung ab 1. Februar 2015 angekündigt wurde.
[…]
Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir die Miete für Ihre Wohneinheit mit Wirkung zum 1. Februar 2015 neu festsetzen müssen. Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Wirtschaftsplans 2015 für das Studentenwerk Bonn haben der Verwaltungsrat und die Geschäftsführung beschlossen, die Wohnheimsmieten den Kostenentwicklungen anzupassen. Es sind insbesondere die weiterhin gestiegenen Preise für Energie und Wasser, aber auch die Kostenentwicklungen bei den Instandhaltungen, Aufwendungen für das StudNet und den städtischen Gebühren etc., die zur Erhöhung der Miete je Wohnheimsplatz führen.
Ab 1. Februar 2015 wird Ihre Miete deshalb um 8 Prozent1 erhöht. Die genaue Miethöhe teilen wir Ihnen in einem separaten Schreiben mit.
[…]
Am 7. Januar 2015 wurden dann diese separaten Schreiben versandt, in denen die zu entrichtende Gesamtmiete genannt wurde.
Zwei mal drei macht vier
Nun haben die wenigsten von uns Einsicht in die Finanzplanung des Studierendenwerks. Die Höhe der Mieterhöhung ist daher ohne weitere Erläuterung nicht nachvollziehbar. Das Geschrei ward groß, und das Studierendenwerk reagierte und bot vom 3. Februar bis zum 6. Februar Sprechstunden zur Belegeinsicht an. Wohlgemerkt nach dem Zeitpunkt, zu dem die Mieterhöhung bereits in Kraft sein sollte – die Änderung der SEPA-Lastschriftmandate war längst veranlasst.
widewidewitt und drei macht neune,
Bei der Belegeinsicht standen für die Wohnheime Ordner bereit, in denen eine Aufschlüsselung der Betriebskosten für die Jahre 2011, 2012 und 2013 zu finden war, gefolgt von den relevanten Rechnungen. Die Aufstellung und die vorgenommenen Berechnungen konnten wir uns dort unter anderem vom stellvertretenden Abteilungsleiter studentisches Wohnen persönlich erklären lassen.
Das Studierendenwerk versteht es meiner Erfahrung nach meisterhaft, Wartezeit zu erzeugen. Deshalb war es keine Überraschung, dass immer nur eine Person zur gleichen Zeit Einsicht nehmen konnte2.
ich mach mir die Welt
Für das Wohnheim Pariser Straße sieht die Aufstellung der Betriebskosten in etwa3 wie folgt aus:
Zur Erklärung: In der Spalte “Mittelwert aus 2011-2013” wird der Mittelwert aus den drei vorangehenden Spalten gebildet, um gegebenenfalls vorhandene starke Kostenschwankungen auszugleichen. In der Spalte “Mittelwert prozentual zu 2013” wird berechnet, um wie viel Prozent der Wert von 2013 im Vergleich zum Mittelwert größer bzw. kleiner ist. Auf die 9,75 ganz unten in dieser Spalte kommen wir gleich nochmal zu sprechen.
widewide wie sie mir gefällt.
Doch zunächst soll es um den Punkt gehen, den auch der AStA lautstark kritisiert: Die Summe der Betriebskosten aus 2013 macht, teilt man sie auf alle Appartments in meinem Wohnheim auf, lediglich ⅓ der monatlichen Gesamtmiete aus. Wenn die Betriebskosten sich also um 8 % erhöht haben, weshalb sollte dann die Gesamtmiete ebenfalls um die vollen 8 % steigen?
Bei meiner Einsicht wurde diesbezüglich darauf verwiesen, dass meine Miete wegen § 549 Abs. 3 BGB eigentlich gar nicht in Grundmiete und Nebenkosten aufgeteilt werde und dass die Kosten insgesamt gestiegen seien.
Hey – Pippi Langstrumpf
Der große Knaller sind aber die aufgeführten 9,75 in der letzten Zeile, auf deren Basis augenscheinlich die Mieterhöhung kalkuliert wurde. Diese ist der Mittelwert aus den darüberstehenden prozentualen Steigerungen bzw. Senkungen.
Ein paar Stimmen aus meinem persönlichen Umfeld hierzu:
Das ist Humbug.
Das können die doch nicht machen!
Das funktioniert so nicht!
Und tatsächlich: Nimmt man den Mittelwert dieser Prozentwerte, dann ist das Ergebnis unabhängig von tatsächlichen Kostensteigerungen oder -senkungen. Kostenpunkte wie “Reinigung”, die zu den Gesamtkosten relativ wenig beitragen, aber prozentual stark gestiegen sind, treiben das Ergebnis kräftig nach oben.
In meinem konkreten Fall beträgt die Steigerung von Summe Mittelwert zu Summe 2013 lediglich 4,33 % – also weniger als die Hälfte des angegebenen Werts.
trallari trallahey tralla hoppsasa
Ich hatte das am Dienstag bemerkt und dargelegt. Am Mittwoch haben einige weitere ebenfalls auf diese unseriöse Berechnung hingewiesen. Der AStA hatte außerdem schon länger Belege für die Unzulässigkeit der Mieterhöhung aus weiteren Gründen gesammelt. Nach all dem kam man im Studierendenwerk heute offenbar zu der Erkenntnis, dass man bei der Berechnung der Mietsteigerungen an mindestens einer kritischen Stelle ordentlich Mist gebaut hatte.
Hey – Pippi Langstrumpf
Auf den Inhalt dieses Briefes bin ich ehrlich gesagt sehr gespannt. Es ist allerdings, und das muss man auch ganz klar sagen, nicht damit zu rechnen, dass es nun für alle billiger wird. Das Studierendenwerk ist ja sowieso immer am jammern, dass es zu wenig Geld hat.
Wenn ich mir diese Berechnung in der Betriebskostenübersicht ausgedacht hätte, wäre mir das jetzt aber äußerst peinlich.
Bleibt nur noch zu sagen:
#scnr pic.twitter.com/H8nCpYjKnr
— Sven Zemantek (@hszemi) February 6, 2015
die macht, was ihr gefällt.
- Die Mietsteigerung variiert je nach Wohnheim von 5 bis maximal 10 %. ↩
- Zumindest immer als ich da war (Di+Do). ↩
- Die Zahlen in den Spalten 2,3,4 und 5 sind nicht die realen Zahlen, da das Studierendenwerk dann möglicherweise schmollen und laut “Aaah, unsere geheimen Betriebsgeheimnisse!” rufen würde. Das wäre mir zwar egal, aber auch wieder unnötiger Ärger. Die Zahlen in Spalte 6 und 7, die hier relevant sind, sind 1:1 aus dem Original übernommen. ↩