Der Beitragsservice meldet sich. Nach einem Datenabgleich mit den Einwohnermeldeämtern habe man mich neu entdeckt und sich gedacht, ich sei möglicherweise rundfunkbeitragspflichtig. Ich werde gebeten, ein Formular auszufüllen, und mich damit wahlweise als Beitragszahler für meine Wohnung anzumelden oder anzugeben, wer denn bereits für meine Wohnung den Beitrag zahlt – ich, oder vielleicht ja auch eine dritte Person. Falls ich das nicht innerhalb von zwei Wochen täte, würde man mich auch gern rückwirkend anmelden.
Ich denke mir, dass sie doch nicht alle Latten am Zaun haben. Bei meinem letzten Umzug hatte ich dem Beitragsservice doch mit meiner Abmeldung mitgeteilt, welche Person den Rundfunkbeitrag für meine neue Wohnung zahlt.
Die DSGVO muss ran. Der Beitragsservice soll mir ins Gesicht sagen, dass er meine ihm vorliegende Abmeldung absichtlich ignoriert.
Der Beitragsservice bietet dankenswerterweise eine recht simple Selbstauskunft an. Etwas verdächtig dabei ist, dass man die nur benutzen kann, wenn man selbst Beiträge zahlt oder eine “Vorgangsnummer” hat. Die ich aber in diesem Fall habe. Der Auskunftsantrag wird gestellt, und ich erwarte einen Brief mit einem Download-Code, der mir den Download meiner Auskunft erlauben wird.
Einige Tage später trifft der Brief ein. Der Abruf des Dokuments klappt tadellos. Wenig überraschend (man musste ja die Vorgangsnummer angeben, Sie erinnern sich) enthält es jedoch lediglich meine Anschrift und mein Geburtsdatum, versehen mit dem Herkunftshinweis “Einwohnermeldebehörde – stichtagsbezogen”. Keine Spur von der Abmeldung.
Ich bin noch nicht zufrieden und greife zum Telefonhörer. Der Beitragsservice ist Montags bis Freitags von 7 bis 19 Uhr telefonisch zum Preis von 20 ct pro Anruf erreichbar. Zum Leidwesen der Person, die gleich am anderen Ende der Leitung abheben wird, befinden wir uns gerade innerhalb dieser Geschäftszeiten.
Ich erfahre, dass die Daten ehemaliger Beitragszahler nach ihrer Abmeldung gelöscht werden, sofern das Beitragskonto ausgeglichen ist. Wenig überraschend wundert sich der Beitragsservice dann, wenn diese Personen bei einem Abgleich mit den Meldebehörden wieder auftauchen, und schreibt sie an. Ich könne aber einfach das Formular ausfüllen und angeben, wer den Beitrag für meine Wohnung bezahle, und damit sei der Vorgang erledigt.
Ich wende ein, dass ich hiernach ja direkt wieder “vergessen” würde. In zwei Jahren würde der Beitragsservice mich dann wieder “entdecken” und anschreiben, ob ich nicht eventuell beitragspflichtig sei – man könne mich auch gern rückwirkend anmelden, usw. usf. Das sei doch Unfug.
Das sei ein Service, wird mir entgegnet. Viele Menschen “vergäßen” einfach die Meldung an den Beitragsservice. Es könne ja sein, dass ich in zwei Jahren umgezogen sei oder nicht mehr mit der Person zusammen wohne, die derzeit den Beitrag für die Wohnung entrichtet. Diese Person befindet sich ebenfalls im Raum und reagiert hierauf pikiert.
Ich könne auch jetzt am Telefon die Beitragsnummer der zahlenden Person übermitteln und dann sei der Vorgang erledigt. Was ich schließlich tue. Nicht jedoch, ohne nochmals darauf hinzuweisen, dass diese Information ja offenbar sowieso direkt wieder gelöscht werde.
Was nicht verneint wird.
So ein Unfug.
Mir stellt sich die Frage: Ist es mir nach Datenschutzrecht überhaupt erlaubt, die Daten, der für die Wohnung zahlenden Person, anzugeben??