Wie man sich für die Wahl der “Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte” bewirbt

Es gibt ab April 2016 ein neues Gremium an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn: Die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte.

Ihre Mitglieder werden im kommenden Januar gemeinsam mit den Mitgliedern der restlichen Gremien wie Senat, Fakultätsräten etc. gewählt. Daher taucht die Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte, die ich ab sofort mit SfdVdBsH abkürzen werde, auch in der kürzlich bekannt gemachten Wahlbekanntmachung für die Gremienwahlen (45. Jahrgang – Nr. 51) auf.

Während Kandidierende für Fakultätsräte, Senat usw. ihre Bewerbungsunterlagen ganz normal bei der Wahlleitung einreichen können, ist das bei der Stelle für die Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte etwas komplizierter.

Wer wird eigentlich wie gewählt?

Die Grundordnung der Universität (45. Jahrgang – Nr. 39) legt fest, dass die SfdVdBsH acht Mitglieder hat, die allesamt Studierende und als wissenschaftliche oder künstlerische Hilfskräfte an der Universität Bonn beschäftigt sein müssen. Die zugehörige Wahlordnung (45. Jahrgang – Nr. 49) präzisiert dies in § 6 weiter:

Die Stelle wird mit acht Mitgliedern besetzt. In der Stelle müssen alle Fakultäten und das BZL durch Mitglieder repräsentiert werden. Pro Fakultät sowie am BZL wird je ein Mitglied gewählt.

Wenn wir kurz nachrechnen, geht das sogar auf. Schön!

Ein Novum hierbei ist, dass jede Fakultät und das BZL einen eigenen Wahlkreis bilden. Das heißt, dass die Studierenden der philosophischen Fakultät das eine Mitglied der philosophischen Fakultät wählen, die der katholisch-theologischen Fakultät das Mitglied der katholisch-theologischen Fakultät, und so weiter. Ein solches Verfahren gab es bislang nur bei den professoralen Mitgliedern von Gremien.

Was haben Sie sich denn dabei gedacht?

Wie funktioniert nun die Bewerbung? Die Wahlbekanntmachung sagt hierzu:

3.  Wahlvorschläge
(1) Die Wahlvorschläge werden vom Präsidium des Studierendenparlaments getrennt nach Wahlkreisen eingereicht. Ein Wahlvorschlag kann dabei mehrere einzelne Kandidaturen umfassen.

Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich. Warum soll denn das Präsidium des Studierendenparlaments die Wahlvorschläge einreichen? Die Kandidierenden sind doch alle selbst alt genug?

Um diese Frage zu beantworten, blicken wir, wie so oft, ins Hochschulgesetz.

§ 46a Vertretung der Belange studentischer Hilfskräfte

(1) Die Studierenden bestimmen durch Wahl auf der Grundlage eines Vorschlags der Studierendenschaft eine Stelle, die nach Maßgabe des Absatzes 2 als Beauftragte für die studentischen Hilfskräfte die Belange von wissenschaftlichen oder künstlerischen Hilfskräften nach § 46 wahrnimmt, die über kein für ihre Hilfskrafttätigkeit fachlich einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen.

Da kann man sich jetzt wundern, doch das Hochschulgesetz bekommen wir so schnell nicht mehr geändert. Wer ist nun diese ominöse “Studierendenschaft”, die diesen Vorschlag einreicht? Zunächst einmal sind das alle nach der Einschreibungsordnung eingeschriebenen Studierenden der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Das wäre aber höchst unpraktisch, wenn wir alle gemeinsam diesen Vorschlag einreichen müssten.

Üblicherweise wird die Studierendenschaft durch die AStA-Vorsitzende vertreten (§ 16 SdS). Daher stand im ursprünglichen Entwurf für die Wahlordnung für die SfdVdBsH, dass der AStA-Vorsitz die Wahlvorschläge bei der Wahlleitung einreichen sollte. Nachdem im Senat grundsätzliche Bedenken an der Neutralität zukünftiger AStA-Vorsitzender geäußert wurden, änderte man die Formulierung dahingehend, dass nun das SP-Präsidium für die Einreichung verantwortlich ist. Ob das zwangsläufig neutraler als der AStA-Vorsitz agiert, mag ich nicht beurteilen.

Einen Nachteil hat diese Änderung bereits: Während der AStA-Vorsitz üblicherweise regelmäßige Sprechzeiten anbietet, zu denen die Wahlvorschläge bei ihm abgegeben werden könnten, tut das SP-Präsidium das nicht.

Die Situation stellt sich also aktuell wie folgt dar1:

Hilfskraftbewerbung

 

Das SP-Präsidium sollte sich also dringend überlegen, wie es die Einreichung der Wahlvorschläge organisieren will. Und das über geeignete Kanäle kommunizieren. Viel Zeit ist nicht mehr, denn die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge ist bereits Donnerstag, 10. Dezember 2015, 15:00 Uhr.

  1. Erneut eine Gelegenheit, meine sagenhaften Illustrationskünste unter Beweis zu stellen!

Antworten

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert