Wie man einen Antrag an das Studierendenparlament stellt

Demnächst dürfte wieder mal ein “Antrag” der Kulturgruppe “Erinnern und Gedenken” auf Bezuschussung ihrer Gedenkfahrt auf der Tagesordnung des Studierendenparlaments stehen.

Diese Kulturgruppe hat es in den vergangenen drei Jahren nie geschafft, einen ordentlichen Antrag zu stellen. Findige Parlamentarier haben deshalb in schöner Regelmäßigkeit bemerkt, dass es ja gar keinen Antrag gebe, über den man abstimmen könne, und daher auch kein Geld bewilligt werden könne. Da es dem Ansehen des Studierendenparlaments aber immens schaden würde, wenn publik würde, dass das Studierendenparlament die Förderung einer Gedenkstättenfahrt nach Oswiecim/Auschwitz (Polen) nicht beschließt1, wurden von emsigen Parlamentariern regelmäßig anständige Beschlussanträge auf der Sitzung nachgereicht.

Doch dieses Jahr muss das hoffentlich nicht mehr sein, denn ich erkläre exklusiv, wie einfach es ist, einen Antrag an das Studierendenparlament zu stellen:

  1. Der Antrag beginnt mit der Eingangsformel “Das SP möge beschließen:”2.
  2. Der Antrag beschreibt, was beschlossen werden soll. Also nicht “Wir fahren da und da hin und das kostet so ca. eine Fantastilliarde Euros. Voll viel Geld!”, sondern der wichtige Teil ist das “Das SP unterstützt die Fahrt mit 800 €”. Alles andere kann in die Begründung.
  3. Der Antrag wird unterschrieben. Von den Antragsstellern oder jemandem, der sie vertritt.3 Ein Datum wär auch nicht schlecht.
  4. Der Antrag wird schriftlich eingereicht, und zwar beim SP-Präsidium.4 Also entweder persönlich oder ins Postfach im AStA-Flur. Und da Finanzanträge mit der Einladung versendet werden müssen5, sollte man die auch rechtzeitig einreichen (mindestens eine Woche vorher).

Kompliziert, gell?

  1. Ich glaube das ja nicht. Seit wann nimmt die breitere Öffentlichkeit Notiz davon, was im SP beschlossen wird?
  2. Das steht in der Geschäftsordnung des Studierendenparlaments.
  3. Auch das steht in der Geschäftsordnung.
  4. Auch das steht in der, wer hätte es gedacht, Geschäftsordnung.
  5. Das steht in der Satzung der Studierendenschaft

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