Spaß mit Protokollen

Wer das Protokoll schreibt, schreibt Geschichte. Das gilt im großen Maßstab (Bundestag, Wannseekonferenz – fragen Sie die Geschichtsstudierenden Ihres Vertrauens), aber besonders auch im kleinen. Nehmen wir zum Beispiel unser schönes Studierendenparlament in Bonn.

Auf den letzten Sitzungen wurde zu Beginn fleißig darum gestritten, welche Formulierung jetzt wie gefallen sein soll und wie sie wiederum im Protokoll stehen sollte – das konnte sich schon einmal über 90 Minuten hinziehen. Dabei geht es heutzutage nicht einmal mehr um Wortprotokolle, wie das noch bis Juni 2012 der Fall war, sondern “nur noch” um Verlaufsprotokolle. Ich persönlich finde Wortprotokolle spannender als Verlaufsprotokolle – solange ich sie nicht selbst erstellen muss freilich.

Glücklicherweise gibt es von den Sitzungen des Studierendenparlaments vor Juni 2012 schöne Wortprotokolle. Anhand dieser Protokolle lassen sich sehr gut Sachverhalte recherchieren. Beispiele gefällig?

Ihr habt die Fachschaftswahlordnung gefressen!

Die Fachschaftswahlordnung (FSWO) regelt die Wahl der Fachschaftsvertretungen und Fachschaftsräte an der Uni Bonn. Die aktuelle FSWO ist von 1982. Hat die seit damals niemand mehr ändern wollen? Na doch. 2007 zum Beispiel. Da hat die Fachschaftenkonferenz (FK) eine neue Version verabschiedet, die anschließend im SP gelesen werden sollte. In den SP-Protokollen taucht sie dann jedoch nie mehr auf.

Oder 2010. Wunderbare Geschichte. Auf der 9. ordentlichen Sitzung des 32. SP am 21.07.2010 standen auf der Tagesordnung a) eine Satzungsänderung und b) eine Änderung der FSWO. Die beiden Tagesordnungspunkte wurden ausgesetzt1, damit die Parlamentarier sich über die vorlesungsfreie Zeit ausgiebig mit der Materie beschäftigen könnten, so die Begründung. Und jetzt raten Sie mal, welcher Tagesordnungspunkt nie wieder vom Präsidium auf die Tagesordnung gesetzt wurde. Ja!

Im Zusammenhang mit Satzungsänderungen fällt mir auch gleich der nächste Punkt ein, die berüchtigte

Chaos-Sitzung vom 14. Juli 2011

Es stand mal wieder eine kontrovers diskutierte Satzungsänderung auf dem Programm, die in zweiter und dritter Lesung final abgestimmt werden sollte. Dass sich Geschichte stets wiederholt, sieht man daran, dass damals die 1. Lesung dieser Änderung bereits verschoben werden musste, weil die Fachschaftenkonferenz den Änderungsantrag nicht rechtzeitig zugeleitet bekommen hatte.2 Raten Sie mal, was demletzt bei der aktuellen Satzungsänderung passiert ist. Ja!

Aber zurück zum eigentlichen Thema. Die 8. ordentliche Sitzung des 33. Studierendenparlaments. Wenn man sich das Ergebnisprotokoll so ansieht, fällt einem zunächst nichts Ungewöhnliches auf. Nur das Sitzungsende ist mit halb zwei Uhr morgens für SP-Verhältnisse extrem spät. Liest man jedoch das Wortprotokoll und ist mit einem gesunden Maß an Fatalismus ausgestattet, offenbart sich eine Sitzung, in deren Verlauf eine flüchtende SP-Präsidentin den Ausbruch völligen Chaos provoziert, womit die Satzungsänderung vorerst den Weg alles Irdischen geht und den Leser knapp zwei Jahre später ungläubig-entsetzt-irre lachend auf seinem Stuhl zurücklässt.

Hat sie das nun gesagt?

Ein weiterer Anlass, mal wieder in alten SP-Protokollen zu wühlen, bot sich letzten Mittwoch bei der Wahl des neuen AStA. Der Finanzreferent in spe trug bei seiner Vorstellung zum Amüsement eines Teils des Saals bei, indem er die Frage nach seiner Qualifikation mit den Worten einer ehemaligen AStA-Vorsitzenden beantwortete, die bei ihrer Wahl im SP gesagt haben soll “Ich brauche keine Qualifikation, ich habe eine Mehrheit”. (Quelle)

Im Protokoll der entsprechenden Sitzung vom 10.03.2010 stellt sich dies nun leicht anders dar. Die damals gewählte AStA-Vorsitzende wird mit folgenden Worten zitiert:

Nicht allein der Erfahrungsschatz qualifiziert mich für den AStA-Vorsitz, sondern auch die Stimmenmehrheit.

Das klingt schon leicht anders als das knackige Zitat aus der Pressemitteilung des RCDS.

Was nun wirklich von ihr gesagt wurde auf der Sitzung, da hat sicher jeder der damals Anwesenden seine eigene Erinnerung. Die offizielle Darstellung liegt jedoch in den Händen des Protokollanten.

Das können Sie alles aufzeichnen!

Für die morgige Sitzung des SP liegt ein Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung (nur aus dem Uninetz abrufbar) vor, der eine Aufzeichnung der Sitzung als Hilfe für die Protokollanten vorsieht und sehr eingeschränkt SP-Mitgliedern als Beweishilfe in “Aber der hat gesagt!!!!!111elf”-Fällen dienen soll. Doch warum die Aufzeichnung denn anschließend vernichten? Die akut könnte sie sicher für ihre Berichte über die Arbeit des SP gut gebrauchen. Das Campusradio könnte die Sitzung zur besten Sendezeit senden. So viele Möglichkeiten… Aber schauen wir erstmal, ob sie morgen überhaupt so weit in der Tagesordnung kommen.

War noch was?

Neben der Aussage der AStA-Vorsitzenden bezüglich ihrer Qualifikation befand sich noch eine wahre Wortprotokoll-Perle, die ich euch nicht vorenthalten möchte:

Hervorhebung von mir, Name geschwärzt. Wir wollen ja nicht, dass die Person bei einer Bewerbung darauf angesprochen wird, was da im Internet steht was sie böses gesagt haben soll.

Hervorhebung von mir, Name geschwärzt. Wir wollen ja nicht, dass die Person bei einer Bewerbung darauf angesprochen wird, was da im Internet steht was sie Böses gesagt haben soll.

  1. Ein ausgesetzter Tagesordnungspunkt kann auf einer späteren Sitzung wieder aufgenommen werden.
  2. Die Satzung sagt in § 50, dass das so muss.

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