Studienleistungen Bachelor Informatik WS1314

Der Prüfungsausschuss hat am 30. September für die Klausurzulassung notwendige Studienleistungen beschlossen. Diese hängen vor dem Prüfungsbüro im 4. Stock des AVZ III aus.

Wir1 dokumentieren hier schriftlich die am 14. Oktober (1. Tag der Vorlesungszeit) aushängenden Studienleistungen für Informatik-Bachelormodule. Auf eine Kommentierung verzichten wir. Ein jeder möge sich seinen Teil denken.

Das neue Verfahren wurde eingeführt, nachdem der Prüfungsausschuss letztes Semester ordentlich auf die Mütze bekommen hat.

Hinweise/Ergänzungen gern in den Kommentaren.

HINWEIS: Für die Klausurzulassung bindend sind allein die Studienleistungen, die vom Prüfungsausschuss beschlossen und vor dem Semester per Aushang bekannt gemacht wurden. Diese Auflistung wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und erhebt keinen Anspruch auf Korrektheit oder Vollständigkeit.

BA-INF 011 Logik und diskrete Strukturen
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Am Anfang jeder Übung wird ein 15-minütiger Test über eine zufällig ausgewählte Übungsaufgabe des Aufgabenblattes, das eine Woche zuvor ausgeteilt wurde, geschrieben. Es müssen 50% dieser Tests bestanden werden, um erfolgreich an den Üungen teilzunehmen und zur Klausur zugelassen zu werden.
BA-INF 013 Technische Informatik
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Regelmäßige Teilnahme an den Übungsstunden (max. dreimaliges Fehlen wird toleriert). 50% der Übungspunkte, wobei eine Probeklausur einen Übungszettel ersetzt.
BA-INF 014 Algorithmisches Denken und Imperative Programmierung
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben
BA-INF 015 Techniken des wiss. Arbeitens
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Es gibt zwei Studienleistungen, die erfolgreich zu absolvieren sind:

  1. Eine Schreibaufgabe im Sinne einer wiss. Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema. Die Schreibaufgabe ist fristgerecht zu einem festgelegten Abgabetermin einzureichen. Sie muss eine genuine Leistung darstellen und vorgegebene Mindestanforderungen erfüllen.
  2. Eine Präsentationsaufgabe im Sinne eines mediengestützen Vortrages über ein vorgegebenes wiss. Thema. Die Präsentationsaufgabe ist in Form eines Foliensatzes fristgerecht zu einem festgelegten Abgabetermin einzureichen und zu einem festgelegten Präsentationstermin vorzutragen. Sie muss eine genuine Leistung darstellen und vorgegebene Mindestanforderungen erfüllen.

Beide Studienleistungen sollen alle Schritte des wiss. Arbeitens umfassen: Recherche, Rezeption, Kreation, Präsentation, Publikation (hier schr. Ausarbeitung).

Die erfolgreiche und genuine Bearbeitung der Studienleistungen wird zusätzlich zur bewertenden Korrektur der Abgaben durch Diskussion in den Übungsgruppen und – insbes. für die Präsentationsaufgabe – durch die Präsentation in den Übungsgruppen festgestellt.

Beide Studienleistungen werden zuvor durch entspr. Übungen (Schreib- und Präsentationsaufgaben) im regelmäßigen Übungsbetrieb eingeübt.

Die Erfahrungen der letzten Semester zeigte, dass die Erfolge bzgl. der Studienleistungen sowie der abschließenden Modulprüfung deutlich besser waren, wenn vor der Abgabe der Studienleistungen auch hinreichend viele Übungsaufgaben in Form von vorbereitenden Schreib- und Präsentationsaufgaben aktiv bearbeitet wurden. Daher wird auch die Bearbeitung, Abgabe sowie Anwesenheit zumindest für die Besprechung, Diskussion und Präsentation zumindest einer Schreibaufgabe und einer Präsentationsaufgabe eingefordert.

BA-INF 031-127 Angewandte Mathematik: Numerik
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation in den Kleinstgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben.
BA-INF 032 Algorithmen und Berechnungskomplexität I
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte(Übungspunkte können durch die Abgabe von gelösten Übungsaufgaben in Gruppen von bis zu drei Studierenden erzielt werden) sowie dreimaliges erfolgreiches Vorstellen einer gelösten Aufgabe.
BA-INF 034/129 Systemnahe Programmierung
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Es erscheinen wöchentliche Übungszettel mit praktischen Programmieraufgaben. Die Aufgaben werden in Gruppen von den Studierenden bearbeitet (2 oder 3, max. 4 Gruppenteilnehmer/innen -abhängig von der Gesamt-Teilnehmerzahl).
Die Lösungen werden über ein Versionierungssystem (SVN, subversion) eingereicht und von den Tutor/innen bewertet. Ferner muss die Lösung in der Gruppe bei den wöchentlichen Übungsterminen dem Tutor vorgestellt werden.
Zur Zulassung sind mindestens 50% der möglichen Punktzahl über alle Aufgaben zu erreichen.
BA-INF 112 Digitale Signalverarbeitung
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Erfolgreiche Teilnahme an der Zwischenklausur.
Nähere Informationen zum Zeitpunkt und Inhalt der Zwischenklausur werden rechtzeitig auf der Webseite zur Vorlesung,
http://www-mmdb.iai.uni-bonn.de/lehre/materialDIGSVwise13/
bekannt gegeben.
BA-INF 131 Intelligente Sehsysteme
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch Präsentation und Diskussion in den Übungsgruppen der zuvor eingereichten Lösungen erworben.
BA-INF 132 Grundlagen der Robotik
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
Regelmäßige Teilnahme an den Übungen.
50% der zu erreichenden Punkte in den Übungsaufgaben (Arbeit in 2erGruppen möglich).
BA-INF 101 Kommunikation in Verteilten Systemen
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
1. Bearbeitung/Vorbereitung einer (theoretischen) Übungsaufgabe und Präsentation der Lösung im Tutorium. Die Zuteilung der Aufgaben und Termine erfolgt nach der Übungsgruppeneinteilung. Im Laufe der Vorlesungszeit gibt es mehrere (theoretische) Übungszettel (typischerweise 3 bis 4 Aufgabe pro Zettel). Ausgabe der Übungszettel erfolgt nicht später als eine Woche vor dem Präsentationstermin.
2. Erfolgreiche Bearbeitung und Präsentation eines praktischen Übungszettels in Zweiergruppen. Der Übungszettel wird am 14.10.2013 ausgegeben und im Zeitraum vom 06.-10.01.2014 vorgeführt.Zur Zulassung zur Prüfung müssen beide o.g. Kriterien 1. und 2. erfüllt werden.
BA-INF 124 Methoden der Offline Bewegungsplanung
Erforderliche Studienleistungen gemäß § 11 (6) PO:
50% der Übungspunkte. Übungspunkte werden durch die erfolgreiche schriftliche Beantwortung von Übungsaufgaben und durch die Präsentation der eingereichten Lösungen in den Übungsgruppen erworben.

BA-INF 012 – Informationssysteme: kein Aushang
BA-INF 033 – Softwaretechnologie: kein Aushang
BA-INF 106 – Lineare und Ganzzahlige Optimierung: kein Aushang
BA-INF 107 – Einführung in die Diskrete Mathematik: kein Aushang
BA-INF 126 – Geschichte des maschinellen Rechnens – Teil II: kein Aushang

Um ein Modul direkt zu verlinken, kann die Modulnummer als Anker verwendet werden. (z.B. #031 für Angewandte Mathematik: Numerik)

  1. Ein kleiner Pluralis Majestatis geht doch immer.

3 thoughts on “Studienleistungen Bachelor Informatik WS1314

  1. Roman sagt

    Ich verzichte mal nicht auf eine Kommentierung:
    Die Zulassungsvoraussetzungen (und den Aushangkasten) habe ich in der ersten Woche mal abfotografiert. Es ist doch interessant zu sehen, dass 2 Fächer wieder eine Anwesenheitspflicht haben (Technische Informatik + Robotik). Fehlt da nicht was? Ach ja, die Begründung! Ich kann mich daran erinnern, dass das VG-Köln eine Begründung für die Festsetzung der Zulassungsvoraussetzungen gefordert hat. Das gilt also auch für alle anderen Zulassungsvoraussetzungen. Man könnte daraus schließen, dass auch dieses Semester wieder alle Zulassungsvoraussetzungen de jure unzulässig sind. Ein Schelm wer böses denkt…
    Die Fächer BA-INF 012, BA-INF 033, BA-INF 106, BA-INF 107 und BA-INF 126 sind auf jeden Fall ohne Zulassungsvoraussetzungen.

  2. sven sagt

    Soweit ich weiß, hat der Prüfungsausschuss Begründungen geliefert bekommen, über deren Qualität ich natürlich nur mutmaßen kann.

    Speziell für BA-INF 107 wurde mir vom Übungsbetreuer etwas Gegenteiliges mitgeteilt, nämlich dass für mich die Klausurzulassungsbedingungen gelten würden die vom Dozenten bekannt gegeben wurden. Das wird noch interessant.

  3. Roman sagt

    Schön, dass der Prüfungsausschuss diese kennt, nur der Student/die Studentin nicht…. Fraglich ist also, ob diese nicht mit bekannt gegeben werden muss. Ob eine Bekanntgabe durch die Lehrperson ausreicht halte ich – ehrlichgesagt – für fragwürdig. Tendenziell würde ich es aber verneinen. Leider scheinen manche nicht zu begreifen, dass Prüfungsverfahren, Verwaltungsverfahren sind und man dort nicht unbedingt mit Freiheit der Lehre argumentieren kann. Mir fehlt leider das subjektive Rechtsschutzbedürfnis um dies in einem Prozess zu klären, da ich keines der nicht bekanntgegebenen Module belege.

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