Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen

sagt die Wahlordnung.

Was die Listen denken was es heißt:

  • Die Wahlleiterin muss voll die Wahlwerbung für uns machen, yo!
  • Die Wahlbeteiligung muss möglichst hoch sein, yo!

Was es tatsächlich heißt:

  • Die Wahlleiterin muss dafür sorgen, dass die Wahlberechtigten rechtzeitig von der Wahl erfahren.
  • Die Wahlleiterin muss dafür sorgen, dass möglichst viele Wahlberechtigte abstimmen können.
  • Die Wahlleiterin muss nicht dafür sorgen, dass möglichst viele Wahlberechtigte abstimmen. Die sind alt genug, das selbst für sich zu entscheiden.1

Der erste Punkt lässt sich recht einfach umsetzen: Man schreibt vor der Wahlwoche eine E-Mail an alle Studierenden, in der steht, dass eine Wahl stattfindet und an welchen Orten man dafür abstimmen kann. Fertig! Alle wissen Bescheid. Ziel erfüllt.

Gut, falls Studierenden auffällt, dass sie gerade im Ausland sind und Briefwahl hätten beantragen wollen, ist das vielleicht zu spät. Aber dafür sind streng genommen auch andere verantwortlich:

(5) Die Organe der Studierendenschaft werden aufgefordert, über die Publikationsorgane die Wahlberechtigten, die sich im Urlaubssemester befindenden, über Ort und Zeit der Wahl sowie das zu wählende Organ zu benachrichtigen und auf die Berechtigung zur Briefwahl hinzuweisen.

Nun zum komplizierteren Teil dieser Aufgabe: Möglichst viele Wahlberechtigte sollen abstimmen können. Das heißt: Möglichst viele Wahllokale an möglichst vielen Orten, die möglichst lange geöffnet sind.

Problem: So ein Wahllokal kostet Geld. Da jedes Wahllokal mit mindestens drei Wahlhelfenden besetzt wird, die pro Stunde üblicherweise 8,30 € erhalten, kostet jede Stunde Wahllokal in etwa 25 €, plus nochmal 25-50 € für Urnentransport, Aufbau und Abbau. Geld wiederum möchte man sparen, als Behörde sowieso. Die Wahlen werden zudem gemeinsam mit der Universitätsverwaltung durchgeführt, und die Hochschule ist wie man hört chronisch klamm. Bei der Platzierung von Wahllokalen und der Festlegung der Öffnungszeiten muss daher das Kosten-Nutzen-Verhältnis akzeptabel sein, also das Verhältnis abgegebener Stimmen zum finanziellen Aufwand.

Man kann im Voraus nicht wissen, wie viele Stimmen in einem bestimmten Wahllokal abgegeben werden. Daher versucht man, Trends aus dem Vorjahr abzuleiten.

Eigentlich wollte ich mich an dieser Stelle darüber beschweren, dass die Öffnungszeiten der Wahllokale in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen sind2. Daher habe ich die noch auffindbaren Urnenpläne der letzten Wahlen in eine Tabellenkalkulation geworfen und analysiert. Der untersuchte Zeitraum erstreckt sich dabei von 2011 bis 2018.

Summiert man die Urnenöffnungszeiten jeder Wahl auf und erstellt daraus ein Säulendiagramm, sieht das Ganze ungefähr folgendermaßen aus:

Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen

*Die Zahl für 2011 stellt eine obere Grenze dar. Tendenziell sind es noch weniger.3

Es gibt zwei Sprünge nach oben: Von 2011 auf 2012 und von 2013 auf 2014.

2011 gab es noch eine seltsame a-b-c-Nummerierung sowie eine Wanderurne, die vier Standorte abgeklappert hat. Im Jahr 2012 wurde dann im Großen und Ganzen die Urnenplanstruktur eingeführt, wie wir sie heute kennen.

2014 kamen experimentell zwei weitere (Wander-)Urnen hinzu. Die Standorte “Poppelsdorfer Schloss” und “ZEI” wurden danach schnell wieder entfernt, aber die Standorte “Anatomie” und “Physik” tauchen auch heute noch im Plan auf.

Seit 2014 geht es dann tatsächlich langsam abwärts. Wir sind aktuell aber immer noch über dem Niveau von 2013. Das hätte ich nicht erwartet.

Es stellt sich die Anschlussfrage: Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Summe der Wahllokalöffnungszeiten und der Wahlbeteiligung? Tragen wir die Wahlbeteiligungen doch einmal auf einer zweiten dritten Achse in die Grafik ein.

Die Wahlleiterin hat in geeigneter Form die Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung zu schaffen

Aha.

Ich weiß ja nicht, wie ihr das seht – aber ich erkenne da keine offensichtliche Korrelation.

Bonusrunde

Was heißt das eigentlich, “Voraussetzungen für eine möglichst hohe Wahlbeteiligung”? Die höchstmögliche Wahbeteiligung beträgt 100 % (im Rahmen der Messgenauigkeit). Ginge das überhaupt, also rein rechnerisch?

Nehmen wir an, alle 37.583 Wahlberechtigten 2018 wollten ihre Stimme abgeben. Dafür stehen ihnen 705 Stunden geöffnete Wahllokale zur Verfügung. Nehmen wir außerdem an, dass sich diese Wahlberechtigten gleichmäßig über alle Wahllokale und Öffnungszeiten verteilen (Höchst unwahrscheinlich! Das Wahlvolk kommt eher so schubweise nach Vorlesungsende zur Urne.).
Somit bleiben für jede wahlberechtigte Person rund eine Minute und zwölf Sekunden Zeit. Das klingt doch machbar!

Mal abgesehen davon, dass die üblicherweise gedruckten 8.000 Stimmzettel nicht einmal für den ersten Tag reichen würden…

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  1. Ja, auch mit 17 ist man da alt genug zu.
  2. “Aber Sven, hast du nicht an den Urnenplänen der vergangenen sechs Jahre mitgearbeitet?” – “Oh, schau, ein dreiköpfiger Affe!”
  3. 2011 wurde im Urnenplan das Wahlbüro mit 11/11/11/9 Stunden pro Tag aufgeführt, in den übrigen Jahren wurde es jedoch mit 0 Stunden einberechnet, da es kein reguläres Wahllokal darstellt. Außerdem sind laut Anmerkungen Urne 9 und 11b identisch, was deren Öffnungszeiten aber irgendwie nicht hergeben. Sie wurden im Diagramm separat gezählt, Stunden wurden also ggf. doppelt berücksichtigt.