Neue Satzung der Studierendenschaft veröffentlicht!

Die Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn hat heute die Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn veröffentlicht. Jetzt wird alles besser, schöner und toller, vor allem aber ganz anders.

Was genau das heißt, werde ich beizeiten noch in einem Artikel für die akut verwursten. Bis dahin solltet ihr das gute Stück natürlich alle mal gelesen haben.1

Deshalb: hier klicken und rechts unten mit der Nummer 63 die neue Satzung finden.

  1. ein Scherz. Ein Scherz! Außer ihr sitzt im Studierendenparlament. Dann war das ernst gemeint. Und auch sonst dürft ihr natürlich sehr gern.

Der kleine Unterschied

Die nächste Woche wird spannend in der Bonner Hochschulpolitik. Vergangenen Dienstag hat das Rektorat der RFWU Bonn (hoffentlich) die neue Satzung der Studierendenschaft genehmigt. Und je nachdem, wann diese jetzt veröffentlicht wird, ändert sich die Zusammensetzung des am kommenden Mittwoch zu wählenden Wahlausschusses.

Zum Hintergrund: Ausschüsse des SP werden so besetzt, dass die Mehrheitsverhältnisse im SP sich in ihnen widerspiegeln sollen. Jede Fraktion darf deshalb eine gewisse Zahl an Bewerbern vorschlagen, abhängig von der Sitzzahl die sie innehat: Je mehr Sitze, desto mehr Vorschläge.

In der neuen Satzung wird nun gleichzeitig mit dem Verfahren zur Berechnung der Sitzverteilung das Verfahren zur Berechnung der Ausschussbesetzung geändert: Statt d’Hondt wird Sainte-Laguë/Schepers angewendet. Der Wahlausschuss hat 9+11 Mitglieder, im SP sind 6 Hochschulgruppen vertreten2.

Vorschläge mit d’Hondt:

  • GHG: 4
  • RCDS: 3
  • Jusos: 2
  • LUST: 0
  • LHG: 0
  • Piraten: 0

Vorschläge mit Sainte-Laguë/Schepers:

  • GHG: 3 (-1)
  • RCDS: 2 (-1)
  • Jusos: 2
  • LUST: 1 (+1)
  • LHG: 1 (+1)
  • Piraten: 0

LUST und LHG sollten sich also gegebenenfalls überlegen, wen sie am Mittwoch für den Wahlausschuss vorschlagen wollen. Falls die neue Satzung vor der Wahl des Wahlausschusses veröffentlicht wird, dürften sie Kandidatinnen oder Kandidaten benennen.

Berechnungshintergrund

Sowohl das d’Hondt-Verfahren als auch das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers können als Divisor- oder als Höchstzahlverfahren implementiert werden. Als Divisorverfahren kann man das beispielsweise hier und hier ausprobieren, als Höchstzahlverfahren werden wir es jetzt hier tun.

Grundlage für die Berechnung der Anzahl der Vorschläge für jede Liste ist § 12 (6) der Satzung der Studierendenschaft. Aktuell lautet er wie folgt:

(6) Bei Besetzung der Ausschüsse ist nach dem Höchstzahlverfahren d’Hondt das Stärkeverhältnis aufgrund der Sitze im SP zugrunde zu legen.

In der Neufassung ist lediglich das “Höchstzahlverfahren d’Hondt” durch das “Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren” ersetzt. Der Unterschied zwischen den beiden Verfahren besteht nun darin, wie gerundet wird (Divisorverfahren) bzw. durch welche Zahlen geteilt wird (d’Hondt).

Bei d’Hondt werden die Sitzzahlen der Listen jeweils durch 1,2,3,… geteilt und dann die 9 größten Zahlen daraus ermittelt. Jede Liste darf dann so viele Personen vorschlagen, wie sie Zahlen unter den Top 9 hat.

Nach d'Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen.

Nach d’Hondt bekommt die GHG 4 Vorschläge, der RCDS 3 und die Jusos dürfen 2 Personen vorschlagen. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Beim Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers ändert sich ein winziges Detail: Es wird nicht mehr durch 1-2-3-…, sondern durch 0,5-1,5-2,5-… geteilt – die Teiler sind also immer um 0,5 kleiner. Welchen Effekt das hat, sehen wir hier:

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben.

GHG und RCDS müssen je einen Vorschlag an LUST und LHG abgeben. (Zahlen auf 2 Nachkommastellen gerundet)

Die “kleinen” Listen bekommen einen Bonus und dürfen plötzlich mehr mitreden.

Mal sehen, was draus wird.

  1. die Fachschaftenkonferenz darf auch noch einen Vorschlag machen
  2. Eigentlich haben die “Fraktionen” Vorschlagsrecht, die Piraten-HSG ist jedoch fraktionslos. Unterschied macht das aber im Ergebnis keinen, wie wir sehen werden.

Satzungsmurks durch Genderwahnsinn?

(Wer hier Geflame gegen Gender/_*innen lesen will: Gehen Sie weiter, hier gibt es nichts zu sehen.)

An der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität müssten stellvertretende Fachschaftsvertretungsvorsitzende und Protokollantinnen/Protokollanten eigentlich von dem/der Fachschaftsvertretungsvorsitzenden gewählt werden, wenn man der Satzung Glauben schenkt. Von nur einer Person “gewählt”? Richtig. Denn § 27 sagt im Absatz 2 Folgendes (Hervorhebung von mir):

(2) Die FSV wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, sie oder er kann darüber hinaus eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden und eine Protokollantin oder einen Protokollanten wählen.

“Sie oder er” wählt also Stellvertretung und Protokoll. Eigentlich ist das grober Unfug – die gesamte FSV sollte ihre Ämter besetzen. Was ist also passiert?

In der über zehn Jahre alten “Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 21. Februar 2003”, auffindbar in den amtlichen Bekanntmachungen der Universität Bonn, ist dieser Abschnitt in eben dieser Form zu finden.

Auch in der noch älteren alten Publikation mit dem wunderschönen Namen “Bekanntmachung der Neufassung der Satzung der Studierendenschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn Vom 11. November 1999”, ebenfalls in den amtlichen Bekanntmachungen erhältlich, kann “sie oder er” alleine wählen.

Man muss schon die “Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Studentfirm’enschaft der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn vom 14. Januar 1998” herauskramen, die nur als Digitalisat erhältlich ist und wohl eigentlich eine Satzung der “Student/inn/enschaft” ändern sollte, um die meiner Meinung nach korrekte Formulierung aufzuspüren:

(2) Die FSV wählt einem Vorsitzende/n, sie kann darüber hinaus einem stellvertretende/n  Vorsitzende/n und eine/n Protokollant/in/en wählen.

Eine Vermutung, die sich hier aufdrängt und die plausibel erscheint: Beim letzten Gendertrendwechsel weg von der “Student/inn/enschaft” und hin zur “Studierendenschaft” wurde an dieser Stelle blind gleichberechtigt, und so wurde aus dem korrekten “sie” das sinnverfälschende “sie oder er”. Und da die Satzung sowieso niemand aufmerksam liest, hat es auch bislang niemand gemerkt.

Möglicherweise gibt es ja noch Alt-Diplomer im 30. Semester, die sich an “damals” erinnern und diese These bestätigen oder widerlegen können. Falls ja: Bitte meldet euch 😉

Nachtrag 25.06.: In der im Dezember des letzten Jahres beschlossenen Fassung der Satzung wählt wieder die ganze FSV stellvertretende Vorsitzende und Protokollanten/Protokollantinnen. Leider stellt sich das Justiziariat der Universität bei der Genehmigung dieser neuen Satzung quer, so dass immer noch die alte Satzung in Kraft ist.