Gestern hatten wir es mit der Übertragung von SP-Mehrheiten auf Ausschussmehrheiten zu tun. So hat eine Mehrheit im SP nicht automatisch eine Mehrheit in einem SP-Ausschuss (“Rüngler-Problem”).
Interessant in diesem Zusammenhang: Das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren garantiert ebenfalls nicht, dass eine Gruppe, die die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt hat, auch eine Mehrheit im Studierendenparlament stellen kann.
Aktuell sieht es im SP so aus:
- RCDS & Juso-HSG: 2081 Stimmen, 22 Sitze
- GHG, LHG, LUST, Piraten: 2074 Stimmen, 21 Sitze
Spendieren wir der Piraten-HSG noch 8 Stimmen, dann haben wir folgende Situation:
- RCDS & Juso-HSG: 2081 Stimmen, 22 Sitze
- GHG, LHG, LUST, Piraten: 2082 Stimmen, 21 Sitze
Die absolute Stimmmehrheit von 2082 Stimmen (GHG, LHG, LUST, Piraten) hat keine Mehrheit im SP. Man könnte den Piraten sogar bis zu 67 Stimmen dazuschenken und das Ergebnis wäre das selbe.
Das ist aber kein Geheimnis. Wer sich den gestern verlinkten Wikipedia-Artikel zu Sitzzuteilungsverfahren durchgelesen hat, sieht in der Übersicht, dass das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren dieses sogenannte “Mehrheitskriterium” bereits nur für eine einzelne Gruppe nicht erfüllt, also erst recht nicht für Kräfteverhältnisse zwischen Koalitionen.
Unter diesem Licht erscheint es fraglich, ob eine SP-Mehrheit, die nicht einmal notwendigerweise eine Stimmmehrheit hinter sich vereinigt, grundsätzlich Anspruch darauf hat, auch eine Ausschussmehrheit stellen zu dürfen. Am Samstag wird sich der Ältestenrat mit der ganzen Angelegenheit befassen. Man darf gespannt sein.