Bedingt durch geänderte rechtliche Rahmenbedingungen1 war es dieses Jahr geboten, einen neuen Musterbogen für die Kandidatur zum Studierendenparlament zu erstellen.
Der fromme Wunsch dahinter ist, es den Kandidierenden möglichst leicht zu machen, alle notwendigen Angaben für ihre Kandidatur zu liefern. Das erspart es dem Wahlausschuss, wegen unvollständiger Angaben eine Nachfrist zu setzen, die die Zulassung und somit die gesamte Wahlvorbereitung unnötigerweise verzögern würde.
Der neue Musterbogen sah folgendermaßen aus:
Die Beschriftungen der Felder sind korrekt. Das heißt zum Beispiel, dass die Wahlordnung die Angabe von mindestens einem in die Martikel oder in den Personalausweis eingetragenen Vornamen verlangt, und beim Feld für den Vornamen deshalb nicht einfach “Vorname” steht, sondern “In die Matrikel oder im Personalausweis eingetragener Vorname”.
Die Erfahrung zeigt nun, dass so etwas bei einigen Feldern problematisch sein kann.
Schauen wir mal:
Eigentlich gehört hier der Name der Liste eingetragen, auf der man kandidiert.
Mit viel Phantasie könnte man aber auch annehmen, dass hier eingetragen wird, wie genau der eigene Name auf der auf der Liste auftauchen soll. Und unsere Kandidierenden sind sehr phantasievoll.
Im Idealfall liest man sich die ganze Feldbeschriftung natürlich durch, bevor man eine Eintragung vornimmt.
Man kann aber auch bis “Matrikel” lesen und dann direkt die Matrikelnummer eintragen.
Im Idealfall liest man sich die ganze Feldbeschriftung natürlich durch, bevor man eine Eintragung vornimmt.
Man kann aber auch bis “vollständig” lesen, das “name” schon aus dem Augenwinkel sehen und dann direkt den gesamten Namen, also Vor- und Nachnamen, eintragen.
Die letzte Wahlordnungsänderung brachte bei Spitznamen und akademischen Graden eine Änderung: Die Anfügung ist nun vorgesehen, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Akademische Grade waren zuvor nicht geregelt; für Spitznamen war zuvor nicht geregelt, dass sie in amtlichen Ausweisen eingetragen sein mussten. Letzteres konnte dazu genutzt werden, Spaßnamen zu beantragen, die dann auch in der Wahlzeitung und auf dem Stimmzettel standen.
Ich hatte überlegt, die beiden Anträge direkt in den Kandidaturbogen zu integrieren, um auf diese Neuregelung aufmerksam zu machen. Deshalb haben die beiden zugehörigen Felder keine Zahl, sondern Buchstaben, und hinter den Feldbeschreibungen steht “Optional”, dass Nachweise beizufügen sind, und beim Spitznamen sogar, welche Voraussetzung für die Anerkennung gilt.
Im Idealfall liest man sich die ganze Feldbeschriftung natürlich durch, bevor man eine Eintragung vornimmt. Und versteht, dass damit ein Antrag auf Anfügung gestellt wird.
Nun gibt es aber auch Menschen, die einfach alle Felder mit allem ausfüllen, was geht. Das führt in diesem Fall dazu, dass Personen Anträge auf akademische Grade und Spitznamen stellen, das aber gar nicht merken, dann natürlich auch keine Nachweise einreichen, und schließlich eine Nachfrist gesetzt bekommen, was alles verzögert – kurzum: Diese Felder gehören nicht auf den Kandidaturbogen.
Hinterher ist man oft schlauer. Wer rechnet auch damit, dass die Leute das Formular nicht ordentlich lesen!2
Für das nächste Jahr sollten also die Feldbeschriftungen überarbeitet werden. Die Anträge für akademische Grade und Spitznamen gehören entfernt. Dann wäre der Musterbogen vermutlich noch besser. Und ein fetter Hinweis, dass sämtliche Felder ausgefüllt werden müssen, weil die Kandidatur sonst unvollständig ist, wäre vermutlich auch nicht verkehrt.